24.1.2010

Richter lassen Penis nachmessen

Die Beweisaufnahme dürfte alles andere als alltäglich gewesen sein. In einem Prozess, in dem es um den Missbrauch eines Kindes ging, ließen die Richter am Düsseldorfer Landgericht den Penis des Angeklagten nachmessen; die Beweisaufnahme hatte der Verteidiger beantragt.

Wie der Express berichtet, soll das mutmaßliche Opfer einmal auf Wunsch des Angeklagten dessen Penis gemessen haben. 23 Zentimeter seien herausgekommen.

Ein Sachverständiger, der dem Angeklagten nun eine nützliche Spritze gab und dann nachmaß, kam allerdings nur auf 12,5 Zentimeter. Der Größenunterschied könnte aber erklärbar sein. Denn, so zitiert die Zeitung den Sachverständigen, Laien messen anders und womöglich etwas mehr.

Es wird in der Tat interessant sein, ob und was die Beweiserhebung am Ende bringt.

74 Kommentare zu “Richter lassen Penis nachmessen”

  1. studiosus meint: (24.1.2010 um 20:39) AntwortenReply to this comment

    lol…vom feinsten!

  2. Long Danzi meint: (24.1.2010 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    öhm obsolut schick^^

  3. Jemand meint: (24.1.2010 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    Jetzt würde doch mal interessieren, wie man richtig misst…

  4. August Ernst meint: (24.1.2010 um 21:10) AntwortenReply to this comment
  5. Daniel meint: (24.1.2010 um 21:11) AntwortenReply to this comment

    Wie misst man denn richtig?

  6. Markus Hansen meint: (24.1.2010 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    Wer ist Sachverständiger für Penislängen? Nur Urologen oder auch jeder 'Nützliche Pillen'-Spammer?

  7. hondo meint: (24.1.2010 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    @Daniel:
    Vermutlich von der Spitze bis zum Sack. ;)
    Wobei ich mich frage, wie man einen Unterschied von 10,5cm erreichen soll, nur indem man das Lineal vielleicht leicht anders ansetzt.
    Hat das Opfer vielleicht bis zum Anus gemessen und ist so auf die Länge gekommen? ^^

    @Markus Hansen:
    Eventuell ist man auch kurz mal auf den örtlichen Strich gegangen, da dürften sich genug "Sachverständige" finden lassen ;)

  8. aw meint: (24.1.2010 um 21:37) AntwortenReply to this comment
  9. NewsShit! meint: (24.1.2010 um 21:40) AntwortenReply to this comment

    Die große Differenz zwischen den Messungen ist schon interessant. Schließlich hat sich der Wert fast halbiert.

    Ist natürlich schon etwas mehr als damals in dem hier im Blog berichteten Fall, wo es um Millimeter bei einer Vermessung (ich glaube, es ging um Bremsen oder eine Anhängerkupplung) ging.

  10. SvenC meint: (24.1.2010 um 21:44) AntwortenReply to this comment

    23 cm?
    Da hatte aber einer stark übertrieben….

  11. Frakturfreund meint: (24.1.2010 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    In brevi pro reo? Also wenn der Anlaſs nicht ſo ſchrecklich wäre …

  12. Ralf meint: (24.1.2010 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    Ich trau mich kaum zu fragen: Die Verhandlung war doch öffentlich? Und wie wird denn nun korrekt gemessen?

  13. Bernd meint: (24.1.2010 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    Es war sicher nur eine halbe Tablette… :B

  14. karl meint: (24.1.2010 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    Mann zu seiner verlobten Blondine: "Ich hab gehört, dass Vollkornbrötchen die Potenz steigern sollen…"

    Blondine am nächsten Morgen beim Bäcker: "Ich hätt' gerne 50 Vollkornbrötchen…"
    Bäckereifachangestellte: "Davon wird ihnen doch die Hälfte hart!"
    Blondine: "Dann nehm ich 100!"

  15. jemand meint: (24.1.2010 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    Laut Quelle war es aber eine Spritze und keine Pille.

  16. Jan meint: (24.1.2010 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    Überhaupt solche Größen an die breite Öffentlichkeit kommen zu lassen ist eigentlich schon sehr bedenklich. Nun weiß jede(r) mit was er bei eindeutigen Stellungen zu rechnen hat.

    Manche Details sollten doch lieber hinter verschlossenen Türen bleiben.

  17. ich meint: (24.1.2010 um 22:29) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich Spritzen sehe schrumpft meiner auch um die Haelfte…

  18. Dominik meint: (24.1.2010 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    Bin ich der einzige, der das Verhalten des Anwalts widerlich findet? Er will also dem Mädchen vorwerfen, die Größe des Penises ihres Peinigers falsch angegeben zu haben? Wieso hat so jemand überhaupt eine Zulassung?

  19. biggus dickus meint: (24.1.2010 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    @Dominik: wenn sich damit belegen läßt, daß die messung gar nicht passiert und der meßwert einfach erfunden wurde? soll man den mutmaßlichen opfern bei sexualdelikten einfach immer alles unbesehen glauben, egal obs stimmt oder nicht?

  20. Hondo meint: (24.1.2010 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    @Dominik:
    Der Verteidiger hat das gemacht, was von ihm erwartet wurde: Er hat seinen Mandanten verteidigt. Wenn das bedeutet, dass er die Worte des mutmaßlichen Opfers in Zweifel zieht, dann ist das richtig so. Was wäre denn, beispielsweise, wenn die Anschuldigungen nur erfunden sind? Ich weiß nicht, wie die Faktenlage in dem Fall ist, aber es soll schon vorgekommen sein, dass solche Anschuldigungen nicht der Wahrheit entsprachen, auch wenn sie von Kindern erhoben wurden.
    Und eine Messung, die mal eben um die Hälfte daneben liegt ist dann doch seltsam.

  21. Christian meint: (24.1.2010 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    @Dominik: Ja. Der mutmaßliche Täter ist nicht geständig sondern bestreitet die Tat. Das mutmaßliche Opfer macht Angaben zu Details, um den Mißbrauch zu beweisen. Wenn eine empirische Prüfung dieser Angaben möglich ist (in diesem speziellen Fall scheint sie keinen Sinn zu haben – aber um dies rauszufinden braucht man auch erstmal ein Gutachten), ist der Anwalt des Beschuldigten moralisch vor allem verpflichtet dafür zu sorgen dass dies auch geschieht.
    Dass (generell gesprochen) sowas für ein Opfer von Sexualverbrechen der blanke Hohn ist und alles verschlimmert, bestreite und relativiere ich nicht. Aber jedem Beschuldigtem muss seine Schuld auch erstmal nachgewiesen werden. Das ist ein ganz entscheidender Eckpfeiler beim Rechtsstaat. Der Anwalt tut seinen Teil dafür, dass der Beschuldigte sein "Recht" auch bekommt. Daran ist nichts verwerflich oder widerlich.

  22. Dominik meint: (24.1.2010 um 23:13) AntwortenReply to this comment

    @biggus dickus: Ich bin kein Psychologe, aber kann eine falsche Angabe des Mädchens nicht auch tausend andere Gründe haben? Der emotionale Stress in so einer Situation in dem Alter und der Zeitspanne zwischen Tat und Verhandlung usw.. Mal abgesehen davon, dass die Messung aufgrund der Art also gar nichts gebracht hat. Das man dem Opfer alles glauben soll, habe ich nicht behauptet, sondern nur die Art der Verteidigung in Frage gestellt. Es steht doch sowieso Aussage gegen Aussage oder nicht? Da ist doch ein Freispruch auch ohne so etwas erreichbar.

  23. Hondo meint: (24.1.2010 um 23:23) AntwortenReply to this comment

    @Dominik:
    Ob ein Freispruch auch ohne so etwas erreichbar ist, ist nicht wirklich von Belang. Die Pflicht des Verteidigers ist es, schlicht ALLES zu tun, was er für seinen Mandanten tun kann. Wenn er einen Freispruch damit wahrscheinlicher macht, dann kann man ihm dazu nur gratulieren.
    Sollte das Mädchen die Wahrheit erzählen, dann ist das für sie natürlich besonders schmerzhaft. Wobei wir hier hoffentlich keine amerikanischen Verhältnisse erreichen und das Mädchen nicht gezwungen ist, die Messung selbst durchzuführen.
    Es kann sogar möglich sein, dass das Mädchen nicht mal großartig etwas von der amtlichen Messung (lol) mitbekommt und einfach nur die Fakten gegeneinander aufgewogen werden.

    Es sollte wohl auch angemerkt werden, dass das Mädchen mittlerweile 16 ist, wir also nicht mehr von einem Kind reden – sie also wenigstens etwas besser mit der Situation umgehen können sollte, selbst wenn sie erneut dazu befragt wird.

  24. Jumper meint: (25.1.2010 um 00:44) AntwortenReply to this comment

    Könnte ein BILD-Aufmacher sein. :-o

    Wie Beweiskräftig wäre denn die Bestätigung einer solchen Aussage?
    Denke, ähnlich Unwirksam, wie die Aussage eines Polizeibeamten, der ohne Messung behauptet, der Beschuldigte sei laut seiner Beobachtung mindestens 70 km/h in der Ortschaft gefahren.
    Wie sieht, hat sich der Angeklagte selbst schon gewaltig verschätzt.

  25. Stefan B. meint: (25.1.2010 um 01:21) AntwortenReply to this comment

    @Jumper: Wieso hat sich der Angeklagte verschaetzt? Ich gehe davon aus, er wusste, dass er nicht einmal in die Naehe der 23,5 cm kommen wuerde – sonst haette er doch seinen Verteidiger sicherlich nicht nachmessen lassen und damit die Aussage des vermeintlichen Opfers vielleicht auch noch bestaetigt.

  26. corny meint: (25.1.2010 um 03:21) AntwortenReply to this comment

    @all, die sich fragen wie der Unterschied zu Stande kommt: Wer lesen kann ist klar im Vorteil. (und Quellen folgt…)

    "Wie sieht, hat sich der Angeklagte selbst schon gewaltig verschätzt."

    Nein, hat er nicht. s.o.

  27. Sigi meint: (25.1.2010 um 04:19) AntwortenReply to this comment

    Moin.
    Ich bin doch etwas erstaunt, daß niemand die richtige Meßmethode kennt; schließlich wurde die schon vor fast 20 Jahren im Usenet beschrieben: Man greift mit einem locker angelegten Gummiband die Länge direkt am 'Objekt' ab. Anschließend legt man das Gummiband auf ein Zentimetermaß und dehnt es bis zum zum gewünschten Wert.

  28. noname meint: (25.1.2010 um 04:29) AntwortenReply to this comment

    "…um den Missbrauch eines Kindes ging".
    Will jetzt kein Spielverderber sein, aber der Fall bringt mich erstmal nicht so zum lachen.

  29. Jumper meint: (25.1.2010 um 06:47) AntwortenReply to this comment

    @corny
    (express-Artikel gelesen)
    Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
    Der Angeklagte hat sich natürlich nicht so grob verschätzt und die Längenmessung wurde von seinem Anwalt beantragt.
    http://www.wetterstationsforum.de/phpBB/files/thumbs/t_denken_posten.gif

  30. Volker meint: (25.1.2010 um 07:33) AntwortenReply to this comment

    "Allerdings stellte der Gutachter auch klar, dass der Laie anders misst als der Mediziner. Das Mädchen hatte, so ihre Angaben, die Hoden mit gemessen, außerdem ein Messband statt einen Messstab benutzt."

    Wenn schon genau bekannt ist, womit und wie das Mädchen den Penis gemessen hat, wieso wird das nicht vom Gutachter exakt so nachgestellt? Es geht doch nicht darum, eine möglichst wissenschaftlich zuverlässige Aussage über die Penislänge des Angeklagten zu treffen sondern darum, die Zeugenausage auf Richtigkeit nachzuprüfen. Und selbst wenn, was wäre so schlimm daran, wenn der medizinische Gutachter eine zweite Messung mit Maßband gemacht hätte, in der er den Wert Penislänge + Hodenlänge ermittelt hätte?

  31. stimmviech meint: (25.1.2010 um 08:17) AntwortenReply to this comment

    Geschmacklos, so einen Beweisantrag zuzulassen. Eine Justiz, die sich auf derart sinnlose Beweisfindungsmethoden einläßt, läßt dann auch Leute wie den Kinderschänder Uwe K. unbewacht durch die Städte streifen.

  32. Will auch mal. meint: (25.1.2010 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    Will auch mal gemessen werden.
    Meine Freundin behauptet ich sei 1,90.
    Ich sage nee, nur 1,88.

    Ups, Thema verfehlt?

    Löl, die Leute haben echt Probleme.

  33. Messchieber meint: (25.1.2010 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    Wenn das Opfer sagt: "Da ist ein Tattoo." kann der vermeintliche Täter doch ebenfalls die Hosen runterlassen um zu zeigen, daß da keins ist! Wir würden ihn ja auch zwingen zu zeigen, daß da eins ist.

    Und auf jeden Fall stimme ich Volker zu: Wenn die Methode bekannt ist, die zu diesem Ergebnis führt; dann sollte bitte auch diese Methode benutzt werden.

  34. Frank K. meint: (25.1.2010 um 10:28) AntwortenReply to this comment

    Wer lang hat, lässt lang hängen, wer noch länger hat, lässt lang schleifen! :-)

  35. suki11 meint: (25.1.2010 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    @Daniel: "Wie misst man denn richtig?"

    An der Oberseite von der Spitze bis zum Bauchansatz.
    (Mit Maßband oder Lineal halt. Wieso weiß das keiner?)

    Schön, dass ich mein Fachwissen mal sinnvoll einbringen kann. :D

  36. Judas meint: (25.1.2010 um 10:49) AntwortenReply to this comment

    Ich tippe auf Asiaten.

  37. Mister D meint: (25.1.2010 um 11:03) AntwortenReply to this comment

    @8
    @35
    "….Ein flexibles Maßband, das direkt auf die Oberseite des Penis gelegt wird, kann das Messergebnis bei einem nach oben oder unten gekrümmten Penis verfälschen (da eine Kurve zwischen zwei Messpunkten immer eine längere Strecke misst als eine Gerade)…."

    D.h. wenns darum geht wie lang der Penis in der Frau ist, ist diese Messung Falsch. Wenn ich einen Bastand von A nach B mit dem Penis überbrücken müsste, z.B in einem Notfall (Nanga-Parbat), dann wäre die Messung richtig.

  38. Kai meint: (25.1.2010 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    @37:
    Wenn er krumm ist, muss doch auch die Krümmung mitgemessen werden. Es geht doch um die Länge und nicht um die Entfernung von Eichel zu Bauchansatz.

    @30: Fachlich absolut richtig, die Methode des Mädchens zu nutzen, aber vielleicht hätte man dann ihre Darstellung bestätigt, was man sicher nicht wollte?
    Andererseits ist das Gutachten somit ziemlich wertlos und er hat sich unnötig eine Spritze geben lassen.

    Was soll das überhaupt für eine Spritze sein?

  39. suki11 meint: (25.1.2010 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    @Kai:

    Na in der Regel wird der wohl nicht soooo krumm sein, dass das sooo viel aus macht. ;) Wichtig ist halt, dass man an der Oberseite misst und nicht unten.

  40. suki11 meint: (25.1.2010 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    Möchte da jemand widersprechen?
    Ich wusste: Das Thema bedarf einer eingehenden Erörterung und Diskussion … :D

  41. Logik meint: (25.1.2010 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    @Dominik:

    Bin ich der einzige, der das Verhalten des Anwalts widerlich findet?

    Ja.

    Er will also dem Mädchen vorwerfen, die Größe des Penises ihres Peinigers falsch angegeben zu haben?

    Nein, Quatsch. Wie soll das Aussehen?
    "Ha, ha, Du bist zu doof zum Messen, es waren nur 12 Zentimeter!" ???

    Nein, die Aussage ist: "Der Täter soll 23cm gehabt haben; damit käme mein Mandant aber nicht mehr als Täter in Frage, weil er nur 12cm hat."

    Wieso hier nicht auf die gleiche Weise gemessen worden sein soll, verstehe ich auch nicht – aber im Prinzip ist das völlig korrekt, so vorzugehen. Ich kann auch nur vermuten, dass eine direkte Identifizierung nicht erfolgt ist – sonst würde so ein Detail kaum weiter ins Gewicht fallen, oder?

    Wieso hat so jemand überhaupt eine Zulassung?

    *gähn*

    Weil das hier noch ein Rechtsstaat ist, in dem jeder so lange als unschuldig gilt, bis in einem anständigen Verfahren das Gegenteil beweisen werden konnte, und weil man nunmal ein Recht auf Verteidigung hat, und weil es einfach schwachsinnig wäre, ein Merkmal das den Täter identifizieren könnte *nicht* zu überprüfen. Bei Tatoos und Narben und Leberflecken wird sowas ja auch gemacht – wäre es ebenso niederträchtig vom Anwalt darauf hinzuweisen, dass der Angeklagte keinen Leberfleck auf dem Rücken hat, wenn der Täter derart beschrieben worden ist?

  42. tr meint: (25.1.2010 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    das dürfte sowas wie anglerlatein sein
    oh, da hat ja das mutmaßliche opfer gemessen

  43. c3p meint: (25.1.2010 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    Das Beitragsniveau liegt auf Express höhe

  44. suki11 meint: (25.1.2010 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Die letzten 3 Blogeinträge kannten hier ja auch von "für immer wegsperren"-Thema über "Klo" bis zu "Penis" nur eine Richtung … ;)

  45. suki11 meint: (25.1.2010 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    Man müsste das Mädchen fragen, wie es gemessen hat und was für einen Eindruck das macht. Je nach dem könnte das dann eventuell relevant sein, würde ich sagen.

    Ich wüsste nicht, wieso man so nen Beweisantrag ablehnen sollte. Bei Tätowierungen oder Muttermalen macht man ja auch solche Untersuchungen.

  46. heu meint: (25.1.2010 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    Naja, wenn ich mir die Situation des Missbrauches bildlich vorstelle, muss ich sagen: Die ganze Schilderung ist sehr makaber.
    Erinnert mich an den etwas doofen Witz:

    Trifft ein Ex-Knacki nach einiger Zeit seinen Ex-Zellengenossen.
    "Was machst'n eigentlich jetzt so?"
    "Ja, habn Kinderpuff aufgemacht."
    "Super, läuft doch gut, oder?"
    "Naja, die lassen sich immer Spielgeld andrehen."

    Irgendwie ist die hier im Beitrag beschrieben Situation auch wohl für einen makaberen Witz geeignet.

    Aber grundsätzlich muss eben das Gericht jede zumutbare Möglichkeit der Wahrheitsfindung nutzen; das Opfer wird hier auch nicht belastet. Von Geschmacklosigkeit kann keine Rede sein.

    @c3p:
    Dat stimmt.

  47. ChrisUnger (h.c.) meint: (25.1.2010 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    @18, 22 (Dominik),

    Hm. Was machen wir denn? Jede Anschuldigung glauben und standrechtlich erschießen?

    Man muss nun mal Aussagen bewerten. Und das tut man anhand der Aussage. Immerhin kommt man wohl aus einer türkischen oder arabischen Familie, vllt. will die Geschädigte nur verbergen, dass sie sexuell freizügiger lebt, und das auch noch in einem ziemlich frühen Alter. Und dann hat sie sich halt eine Geschichte ausgedacht, und kam dann auf sowas. Ehre und so, aber ich kenne diese Familie auch nicht.

    Klar, es steht Aussage gegen Aussage. Einerseits kann der Angeklagte alles abstreiten, und die Geschädigte sich in wichtigen Details falsch erinnern und damit ein "falscher" Freispruch herauskommen. Klar kann es vorkommen, dass die Geschädigte so gut lügt (oder sich so gut irrt – FMS) dass eine "falsche" Verurteilung herauskommt. Sowas nennt man dann Rechtsstaat: Man hat Beweise und muss diese so gut wie möglich bewerten. Da muss man damit leben, dass Täter nicht verurteilt werden, und man kann auch nicht verhindern dass auch mal ein Angeklagter falsch verurteilt wird. Beides gab es schon oft genug.

    @24 (Jumper),

    das kommt drauf an. Es ist kein Beweis, aber durchaus ein Indiz. Natürlich nicht bei subjektiven "Standardlängen", da dann eine Abweichung von 2, 3 cm normal sind. Wenn der Penis aber besonders groß oder klein ist ist das durchaus brauchbar. Immerhin hat nicht jeder 23 cm, und fürs raten wäre er etwas groß – außer natürlich, die Geschädigte glaubt dass sei ungefähr die Standardlänge. Glaubt die Geschädigte, 5 cm sei die Standardlänger und sie gibt 5 cm an und das stimmt ist es als Indiz natürlich auch nicht brauchbar. Subjektiv vom Standard abweichende Größenangaben könnten also als Indiz herangezogen werden.

    @33 (messschieber),

    seh ich auch so, 1:1. Allerdings fragt sich auch, warum der StA das nicht so beantragt hat… Aber naja, vllt. war der bei der "amtlichen" Messung dabei. Ich müsste zwar zuerst schwul werden um intensiv die Penisse anderer zu bewerten, aber 10,5 cm Hoden wären auch ganz schön groß im Vergleich zum durchschnittlichen Penis.

  48. Walter Tschanz meint: (25.1.2010 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    Hmm…mir wurde in StPO beigebracht, dass Penismessungen gegen die Menschenwürde verstoßen…

  49. Haus meint: (25.1.2010 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    Als ich angefangen hab zu studieren haben wir am ersten Tag von einigen Praktikern von deren Beruf erzählt bekommen. Da war auch ein Richter dabei der sinngemäß erzählt hat ein Mann hätte behauptet sein 8==========> sei zu groß für die ihm zur Last gelegte Tat gewesen. Vermessen wurde wie im oben berichteten Fall. Sein 8=> war allerdings weit unterdurchschnittlich.

  50. Snickerman meint: (25.1.2010 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    @stimmviech:
    Geschmacklos, so einen Beweisantrag zuzulassen. Eine Justiz, die sich auf derart sinnlose Beweisfindungsmethoden einläßt, läßt dann auch Leute wie den Kinderschänder Uwe K. unbewacht durch die Städte streifen.

    Klarer Fall von hirnbefreit.
    Abgesehen davon, dass die Polizei ständig den Genannten bewacht.
    "Geschmack" hat vor Gericht nichts zu suchen.
    Was "sinnlos" ist, hat hier auch nicht das "gesunde Volksempfinden" zu bestimmen.

    Sag doch gleich, Du willst die Justiz abschaffen und das Recht in die eigenen Hände nehmen, dann haben die Richter es leichter und können Dich präputativ wegsperren.

  51. Axel John meint: (25.1.2010 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Es wird in der Tat interessant sein, ob und was die Beweiserhebung am Ende bringt.

    Die Erhebung (des Beweises) wäre vielleicht weitaus deutlicher ausgefallen, hätte sie in einem entspannten Ambiente stattgefunden und hätte nicht ein dröger Gerichtsmediziner, sondern eine aufgeschlossene MTA Lineal und Hand angelegt.
    Abgesehen von der Messmethode und ihrem Umfeld hat auch die Tagesform des Probanden Einfluss auf das Messergebnis.
    Der Gutachter hat das in seinem Gutachten wohlweislich angemerkt.
    Dieser Nummer nun irgendeine Beweiskraft zu zumessen, wäre absurd. Wenn der Anwalt des Beklagten nicht mehr hat, sollte er am besten ausloten, was für seinen Mandanten bei einem Geständnis drin ist.

  52. a.n meint: (25.1.2010 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    @Walter Tschanz: Aber er hat das ja selbst durchführen lassen.

  53. Jens meint: (25.1.2010 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    Hallo!

    Da sich hier so viele darüber echauffieren, dass sich ein Angeklagter auch mal verteidigen läßt:

    In meinem Bekanntenkreis sahen sich schon zwei Bekannte auf einmel mit einem Kindesmissbrauchsvorwurf konfrontiert.
    Dazu gehört erschreckend wenig: man muss nur mal in die Mühlen eines Scheidungskrieges zu geraten (einmal als Sorgerechts-Gegner, einmal als neuer Freund der Kindsmutter) und *zack*, schon ist man auf einmal ein Verdächtiger in einem Missbrauchsverfahren!

    Die Betroffenen standen tagelang völlig neben sich.

    Glücklicherweise hatten die armen Kerle jeweils Richter mit Fingerspitzengefühl, die Eins und Eins zusammen zählen konnten. Nach einer strengen Befragung der Ankläger (=Scheidungsgegner bzw. Sorgerechtsgegner) lösten sich die Anklagen in Luft auf.

    Trotzdem wird einem dann recht klar, warum man gerade als Verdächtiger gewisse Rechte hat. Und auch braucht.

  54. Logiker meint: (25.1.2010 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:

    Abgesehen von der Messmethode und ihrem Umfeld hat auch die Tagesform des Probanden Einfluss auf das Messergebnis.

    Drum ja die Medikamente – ich denke schon, dass man mit sowas gut an einen Maximalwert rankommt. Und der Sachverständige wird auch beurteilen können, ob er alles gesehen hat oder ob da noch Potential für mehr vorhanden wäre.

    Und selbst wenn er's denn gewesen sollte, so hat der Angeklagte immer noch das Recht, eine übertriebene Darstellung des Tathergangs zu korrigieren.

  55. der echte n.n. meint: (25.1.2010 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    @Dominik:
    warum sollte man nicht überprüfen dürfen, ob die angaben der 16-jährigen zeugin der wahrheit entsprechen? fällt ihnen da auch nur irgendein grund ein?

  56. Joe meint: (25.1.2010 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Die Falschbeschuldigungsquote bei Sexualdelikten liegt bei über 50 %.

    Die eigentliche Straftat begeht hier das vermeintliche "Opfer", indem es einen unschuldigen Mann aus dem Sozialgefüge der Gesellschaft reißt. Für immer. Üblicherweise wurden die eigentlichen Opfer solcher Praktiken vor dem Verfahren von der TäterIN noch erpreßt.

    Deshalb sollte Falschbeschuldigung mindestens so hart bestraft werden, wie das Delikt selbst.

  57. Marcus05 meint: (25.1.2010 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    @Jemand:

    Eigentlich hätte der "Experte" ja gleich auch die falschen Messungen nehmen können, ob da irgendwie 23cm zusammenkommen

    Ich bezweifle es.

  58. Olli meint: (25.1.2010 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    @Joe:

    Da haben wir aber wieder das Problem das man oft auch eine Vergewaltigung nicht beweisen kann.

    Dann ist das Opfer doppelt bestraft. Der Täter wandert nicht in den Knast dafür man selbst.

  59. Walter Tschanz meint: (25.1.2010 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    @a.n:

    Ach stimmt, hatte ich vergessen…

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil^^

  60. @olli meint: (25.1.2010 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    naja, bei NACHGEWIESENER Falschbeschuldigung. Solange keiner Seite was nachgewiesen wurde, haftet natürlich keine Seite.

  61. Timo Reitz meint: (25.1.2010 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    @58:
    Nein, denn für eine Bestrafung der Anzeige-Erstatterin reicht es ja nicht, dass die Vergewaltigung nicht nachgewiesen werden kann, es müsste bewiesen werden, dass sie nicht stattgefunden hat bzw. dass wissentlich der Falsche beschuldigt wurde. Das ist ein erheblicher Unterschied.

  62. Kaleu meint: (25.1.2010 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    Gibt's bei Gericht denn keine Fluffer?

  63. Joe meint: (25.1.2010 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    Solche Nachweise sind zu führen, aber bislang bleibt es da dann meist bei einem »Du du! Mach das nicht noch einmal!« seitens der Staatmacht. § 164 kommt nie zum Einsatz, meistens wird wenn überhaupt nach dem milderen § 145d ermittelt. Tatsächlich bestraft wird sowieso nie.

  64. Christian meint: (26.1.2010 um 00:08) AntwortenReply to this comment

    Die 23 cm hören sich nach einer typischen prallerei des Angeklagten an, die das "scheinbare" Opfer aufgegriffen hat um ihrer Klage nachdruckt zu verlangen unwissend das die meisten Kerle in dieser Hinsicht lügen.

  65. bombjack meint: (26.1.2010 um 02:42) AntwortenReply to this comment

    @Jens:

    [...]Glücklicherweise hatten die armen Kerle jeweils Richter mit Fingerspitzengefühl, die Eins und Eins zusammen zählen konnten. Nach einer strengen Befragung der Ankläger (=Scheidungsgegner bzw. Sorgerechtsgegner) lösten sich die Anklagen in Luft auf.[...]

    Würde mich interessieren ob das Folgen für die Ankläger gehabt hat…..

    bombjack

  66. Eric meint: (26.1.2010 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    @bombjack: Wahrscheinlich nicht. Vorsätzlich falsch beschuldigen oder einen Verdacht zur Anzeige bringen sind wohl kaum nachweisbar zu unterscheiden.

  67. Haus meint: (26.1.2010 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:
    "Wenn der Anwalt des Beklagten nicht mehr hat…"
    Super Formulierung in diesem Zusammenhang ;)

  68. Tim meint: (26.1.2010 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    12 cm. Keine Angabe, die mann unbedingt im Express lesen will.

  69. Darkstalker meint: (26.1.2010 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    Die Erfahrung lehrt leider, dass viele Angaben – gerade von "Geschädigten" – in Sexualdelikten schlcithweg hahnebüchen sind. (Das möchte ich hier im Fall niemandem unterstellen)

    Aber wenn der Verteidiger dem ganzen nach geht und kämpft, wie ein Löwe, dann macht er seinen Job richtig. Auch wenn das zu solchen "Sachverständigengutachten" führt.

    Daher: Ruhig mal ein Glaubwürdigkeitsgutachten auspacken. Hier und da hilfts wirklich, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Und sollte nicht das das eigentliche Ziel sein? Wahrheit ist was feines. Es ist traurig und erschreckend, wie sehr man vor Gericht jeden Tag belogen wird *seufz*

  70. Hobbyjurist meint: (26.1.2010 um 23:30) AntwortenReply to this comment

    *LOL*
    Gibt es für die Penis-Vermessung eigentlich schon europäische Richtlinien?

  71. Bodo Banane meint: (28.1.2010 um 03:40) AntwortenReply to this comment

    @Hobbyjurist:
    jupp, an mir wurde das gerät geeicht für den maximalwert.

  72. timchen.de meint: (30.1.2010 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    Ok das ist schon komisch dass das Kind angeblich 23 Cm gemessen hat. Was mich noch beschäftigt, warum haben die dem armen Kerl eine Spritze geben und vorallem wo? Weil ich meine Viagra müsste doch den selben Effekt haben,oder?

  73. Kommentator meint: (16.2.2010 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    Sollte mein Stängelchen amtlich gemessen werden sollen, würde es vor Schreck auch gleich um die Hälfte kürzer …

  74. cvgujjsdch meint: (3.1.2011 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    Was, wenns ne richterin war, is doch voll PERVERS!!! Ham die ihm einfach die Hose vorm `Puplikum` runtergezogen?

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