27.1.2010

Selbstbeteiligung

Der Prozess endete mit einem Vergleich. Kläger und Beklagte trafen sich in der Mitte. Teil der Regelung ist, dass jede Seite ihre Kosten selbst trägt. Der Streitwert war sehr bescheiden.

Die Selbstbeteiligung beim Rechtsschutz beträgt 150,00 €. Das trifft sich gut – für die Versicherung. Wir haben nämlich 146,97 € zu kriegen.

17 Kommentare zu “Selbstbeteiligung”

  1. FaCeOff meint: (27.1.2010 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    Zählt das dann trotzdem als geführter Prozess bei der Versicherung? D.h. kann man wegen zuviel Prozessen, die man komplett selber zahlt, irgendwann rausgeworfen werden?

  2. Jens meint: (27.1.2010 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Die Versicherung hat dafür das Risiko getragen, oder? Na siehste …

    Rechtsschutzversicherung ist dermaßen überflüssig …

  3. Siggi meint: (27.1.2010 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Deswegen habe ich auch keine. Ein Fall in acht Jahren ohne RSV, und auch den hätten die nicht getragen (Strafsache). Wer braucht die eigentlich? Vermieter/Nomaden? Beruflich kann man sich doch über Gewerkschaften absichern. Gibt es eigentlich heute noch RSV ohne SB?

  4. marcus05 meint: (27.1.2010 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,673805,00.html

    bin mal gespannt ob der heute in den links landet :)

  5. Jonny meint: (27.1.2010 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Nunja, Selbstständige, die einen Laden haben, sollten eine Gewerbliche Rechtsschutz haben. Viele Leute haben eben nicht so viel Geld in einer Streitsache den Anwalt selber zu bezahlen.

  6. Mithos meint: (27.1.2010 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    Für ein "Risiko" von 150€ brauche ich auch keine Versicherung. Diese Absicherung brauche ich nur für etwas, dass ich nicht selbst schultern kann.

  7. Holger meint: (27.1.2010 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    @FaCeOff: Auch ein Rechtsschutzfall ohne Zahlung der Versicherung wird dort vermerkt – sofern diese Kenntnis (Schadenmeldung / Kostenzusage) davon hat. Es zählt aber zusammen mit der Schadenhäufigkeit vor allem die Schadenhöhe. Wenn man da auffällig und absehbar zu teuer wird, wird einem die Versicherung (egal welche Gesellschaft) früher oder später kündigen um den Rest der Versichertengemeinschaft (im Grunde zahlen nämlich die den Schaden und nicht die Gesellschaft) zu schützen.

  8. der echte n.n. meint: (27.1.2010 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    na, das hat sich für die anwälte aber richtig gelohnt!

  9. Kalle Blomquist meint: (27.1.2010 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    Sind Versicherungen nicht dazu da, eine existenzbedrohende Lage abzuwenden (Haus stürzt ein oder brennt ab, Kfz-Unfall mit Schwerlasttransporter oder schwerem Personenschaden), den man allein nie buckeln könnte? Die interessanten Fälle von Privatiers deckt doch eine RSV gar nicht so richtig ab und dann nur mit Selbstbeteiligung….

  10. Darkstalker meint: (27.1.2010 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    Rechtsschutzversicherungen gehören verboten. Egal ob gewerblich oder privat.

    Wer im Recht ist, trägt keine Kosten, braucht keine Versicherung. Wer im Unrecht ist und es auf den Prozess ankommen lässt, hat es nicht anders verdient.

  11. Lexus meint: (27.1.2010 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    Die Argumentation "Wer im Recht ist trägt keine Kosten" ist doch weltfremd…

    Ich hatte letztens eine sehr komplizierte Rechtsfrage im Krankenkassenrecht (Ich bin in eine Gesetzeslücke gefallen) und diese Frage war für mich als Laie nicht zu beantworten…

    Erst eine Anwältin konnte mir wirklich sagen OB ich (ihrer Meinung nach) im Recht bin oder nicht. Hätte sie zu mir gesagt "Nein, sie sind im unrecht" hätte ich alleine 190 + mwst für die Erstberatung gezahlt, was für einen Studenten ne Menge Geld ist.

    Hätte im aussergerichtlichen Verfahren es einen Vergleich gegeb wäre ich auch auf gute 400 Euro sitzen geblieben… Ne Rechtschutz hätte mir da schon ruhigere Nächte beschert.

    Seit dem bin ich Rechtsschutzversichert

  12. Siggi meint: (27.1.2010 um 22:27) AntwortenReply to this comment

    @Lexus:

    Ist heutzutage nicht mehr Abitur oder Fachhochschulreife Voraussetzung zum Studieren? Satzzeichen beenden Sätze, unter anderem. Erstberatungen kosten bis zu 190 Euro netto, was meinen Anwalt auch nicht davon abhielt, für 15 Minuten Ideen-Abnicken diesen Betrag einzufordern…

  13. Lexus meint: (27.1.2010 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    @Siggi:

    Gibts was ärmlicheres als Rechtschreibflames in Kommentaren?

  14. marcus05 meint: (28.1.2010 um 04:29) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker:

    Ist für ein utopisches Rechtssystem in dem nur Recht gesprochen wird machbar. Leider kann man bei unseren Gerichten vorher nie wissen was du für einen Scheiß hämmern können.

  15. Pandur2000 meint: (28.1.2010 um 09:15) AntwortenReply to this comment

    Es gibt RSVs die äußerst großzügig sind – so hatte ich vor kurzem einen Fall bei dem 6 Schäden bei der RSV in 18 Monaten eingereicht wurden – ohne Kündigung. Kommt eben auch immer drauf an, um was es geht, ob man ne "Billig"-Versicherung gewählt hat (oder gar ne Direktversicherung) und so weiter.

  16. Bernd meint: (28.1.2010 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker: Hahahaha, guten Morgen, Utopia. Solange man immer noch "Recht" bekommen kann, wenn man nur mehr Geld in der Kasse hat …

  17. Karl meint: (28.1.2010 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    @ 14

    Das liegt leider meist an den Parteien, die falsche Tatsachen vortragen.

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