1.2.2010

Drei Hauptsätze

Durchsuchungsbeschlüsse müssen eine Begründung enthalten. Unter anderem ist (zumindest knapp) anzugeben, worauf sich der Tatverdacht stützt. Dabei müssen Tatsachen genannt werden, die den Tatbestand eines Strafgesetzes ausfüllen. Außerdem wäre es schön zu sagen, welche Beweismittel es für den Sachverhalt gibt. Also: Wer hat was wann wo gemacht und woher wissen wir das?

Ein südhessischer Amtsrichter erfüllt diese Aufgabe, für die er bezahlt wird, wie folgt:

Gründe:

Der Beschuldigte ist des Computerbetrugs verdächtig.

Diese Handlung ist mit Strafe bedroht gemäß § 263a StGB.

Der Tatverdacht beruht auf polizeilichen Ermittlungen.

Das ist die komplette Begründung, im Original und ungekürzt. Drei Hauptsätze, keine einzige Tatsache. Ich frage mich, ob keine Begründung nicht sogar weniger peinlich wäre.

43 Kommentare zu “Drei Hauptsätze”

  1. Jurist meint: (1.2.2010 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Und, was ist hier besonders oder außergewöhnlich?

  2. Arno Nym meint: (1.2.2010 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    Und er hat auch wirklich noch "Straße" statt "Strafe" geschrieben?

  3. hiro meint: (1.2.2010 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    @Arno Nym: Ich hasse das auch wie die Pest: Da paßt man einmal nicht auf, gerät mit dem Gesetz in Konflikt, und dann bekommt man gleich eine Hauptstraße aufgebrummt.

  4. Vorstand meint: (1.2.2010 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    Mit Straße bedroht bedeutet:
    Man bekommt ein Seil um einen Fuß gebunden und wird dann an einer Hauptstraßen Brücke auf gehangen. So das der Kopf ca 30cm über dem Asphalt der linken Spur ist. Besonders gemein ist die Strafe nach Einbruch der Dunkelheit.

  5. Kand.in.Sky meint: (1.2.2010 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    fehlt noch der Hauptsatz:
    Der Verdächtige ist schuld weil er voll der Kriminelle ist!!11!1

    Für so einen Stuss gab es Grundschule eine Sechs.

    #k.

  6. aw meint: (1.2.2010 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    @Kand.in.Sky:
    Hehe.. richtig.. oder die Begründung, die sogar der 3 Jährige von einer Freundin drauf hat: Weil

  7. Jurist meint: (1.2.2010 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    @Kand.in.Sky: "… Grundschule eine Sechs" – zusätzlich die Zulassung zum Richteramt und Pensionsberechtigung.
    Nein, ich sage nicht die sind alle so. Es geht die Sage, dass es in der Zunft auch ein paar Gescheite gäbe. Nur schade, dass die noch keiner gesehen hat.

  8. user124 meint: (1.2.2010 um 21:36) AntwortenReply to this comment

    "Wer hat was wann wo gemacht und woher wissen wir das?"

    sorry aber da muss ich "gutmensch" unterstellen, bei mir und bestimmt 100+ anderen bewohnern meiner strasse genügte:

    in dem ermittlungsverfahren/gefahrenabwehrverfahren
    gegen
    unbekannt
    wegen
    freiheitsberaubung/wohnungsdurchsuchung nach §20POG
    hat das amtsgericht… blabla

    anlass war ein schmierzettel der in eben jener strasse gefunden wurde auf dem stand "hilfe! ich werde hier gegen meinen willen festgehalten".
    im endeffekt darf ich wohl glücklich sein das keine unbeschriftete cd auf dem gehweg lag :/

  9. Jurist meint: (1.2.2010 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    @user124: War das der Fall Mederake?
    Sieht so aus. Und das ist was anderes. Denn ich glaube nicht, dass der Antrag auf Wohnungsdurchsuchung wochenlang in der Pipeline beim Richter lag. Da war Gefahr im Verzug und die Polizei hat sofort gehandelt.
    (so weit aus meiner Erinnerung, habe jetzt keine Lust zum recherchieren)

  10. Diek Kaimann meint: (1.2.2010 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    @user124: Aber, aber – kein Grund sich zu beschweren. Was sind schon 100+ Hausdurchsuchen gegen die Möglichkeit, einen möglicherweise entführten Menschen zu befreien?

    Aber die Sache bringt mich auf ne Idee: wenn man jemandem gezielt eins auswischen will, muss man also nur nen Zettel mit dem Text "hilfe! ich werde hier gegen meinen willen festgehalten" vor dem Haus der Zielperson deponieren. Das ist ja noch einfacher, als sich in dessen WLAN einzuklinken und in nem Forum ne Amoklaufdrohung zu veröffentlichen.

    Disclaimer: Dieser Kommentar ist keine Aufforderung zur Begehung von Straftaten, sondern eine Meinungsäußerung (s. Art. 5 GG)

  11. user124 meint: (1.2.2010 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    @jurist: nein das war in ludwigshafen. die hd'en haben nichts erbracht und afair wurde der zettelschreiber nie ausfindig gemacht.
    im endeffekt war der zettel, das wollte ich damit sagen, der einzige vage anhaltspunkt das vielleicht ein verbrechen geschehen ist – und das hat dazu geführt das eben mal kurz 100+ wohnungen durchsucht wurden… ohne irgendwelche beweise, anhaltspunkte oder ansatzweise begründete verdächtigungen.

  12. GxS meint: (1.2.2010 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    @user124:

    Naja: aber

    Dabei müssen Tatsachen genannt werden, die den Tatbestand eines Strafgesetzes ausfüllen.

    "hilfe! ich werde hier gegen meinen willen festgehalten"

    Wer hat was wann wo gemacht und woher wissen wir das?

    wer: Unbekannt
    was, wann, wo: ist, glaube ich, klar…
    woher wissen wir das: auch klar…

    Im Ernst: soll die Polizei daraufhin nichts unternehmen?

    Wenn die Polizei daraufhin aber "Zufallsfunde" finden sollte, ist m.E. ein Skandal (aber das war ja nicht so, hoffe ich…)

  13. Jens meint: (1.2.2010 um 22:00) AntwortenReply to this comment

    Das dürfte nun wirklich den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllen.

  14. Cross meint: (1.2.2010 um 22:00) AntwortenReply to this comment

    … ich frage mich, wieso man diese Begründung nicht als Vordruck in die Formulare packt … das passt doch (fast) immer ;-)

  15. dw meint: (1.2.2010 um 22:04) AntwortenReply to this comment

    …und warum krämt sich keiner der Kommentatoren um den armen betrogenen Computer?

  16. dw meint: (1.2.2010 um 22:05) AntwortenReply to this comment

    @dw:
    "grämt" natürlich :-)

  17. GxS meint: (1.2.2010 um 22:05) AntwortenReply to this comment

    @user124:

    im endeffekt war der zettel, das wollte ich damit sagen, der einzige vage anhaltspunkt das vielleicht ein verbrechen geschehen ist – und das hat dazu geführt das eben mal kurz 100+ wohnungen durchsucht wurden…

    Was würdest Du in einem solchen Fall unternehmen?
    Nichts? (vielleicht ist das ja auch richtig, aber wenn wirklich was passiert sein sollte?)

  18. Jurist meint: (1.2.2010 um 22:07) AntwortenReply to this comment

    @user124: In Dresden gab es den Fall, dass ein junges Mädchen entführt wurde. Die Polizei hatte keine Spur – bis eben so ein Zettel auf der Straße lag. Zugriff und gut.
    Es war also ein anderer Fall in Ludwigshafen.

    @Cross
    Haben die doch schon. Aber nicht als Vordruck, sondern als vorformulierte Textbausteine.
    Klingt komisch, ist aber so. Und scheinbar nicht zu ändern.

  19. egal meint: (1.2.2010 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    Warum veröffentlichen Sie den Namen des Richters samt AG nicht?

  20. user124 meint: (1.2.2010 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    @GxS:

    Was würdest Du in einem solchen Fall unternehmen?

    wenn sie nett gefragt hätten ob sie ohne durchsuchungsbefehl in meine wohnung dürfen "weil… zettel gefunden" hätte ich das sogar positiv aufgenommen und sie rein gelassen (hab keine krümelartige substanz rumliegen, und in diesem fall verständnis für rasches handeln).
    für den fall das sie eine tatsächlich verdächtige wohnung finden wäre dann "gefahr in verzug" hergenommen worden. hab ich kein problem mit.

    aber eine blankodurchsuchung ausstellen, 100+ mal kopieren und sämtlichen anwohnern unter die nase halten? der (im übrigen nette und sichtlich unangenehm berührte) polizist wusste nicht einmal meinen namen und will in *meine* wohnung (sonst gewalt, ist ja klar).
    ka wahrscheinlich muss man selbst mal die grünen vor der tür haben um ein gefühl dafür zu bekommen wieviel die eigenen grundrechte wert sind.

  21. Kai meint: (1.2.2010 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    @egal:
    Vielleicht, weil er seine Mandaten schützen will, damit sie auch nicht nur halbwegs identifizierbar sind?

  22. 11X/13 meint: (1.2.2010 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    Ich habe Anfang der 70er in unserer Studenten-WG so eine Sache erlebt: Klingelts an der Tür, da stehen zwei Herren von der Wasserschutzpolizei und einer mit stolz geschwellter Brust von der Gemeinde als "Zeuge".

    Man präsentierte uns einen Haussuchungsbefehl wegen Verdacht auf Einbruchsdiebstahl und Hehlerei und los gings.

    Die Hauptberuflichen waren ja trotz allem einigermaßen erträglich – sie notierten die Seriennummern sämtlicher erreichbarer Elektrogeräte, während der Gemeindeheini sich daran machte, auf eigenen Faust zu schnüffeln.

    Ich hatte auf dem Schreibtisch eine unbenutzte kleine Wasserpfeife stehen, die er natürlich mit geschultem Kriminalistenblick sofort sah und sich mit Ausruf: "Oh Opium, Opium!" darauf stürzte.

    Zum Glück waren die beiden anderen nicht an irgendwelchen Beifängen interessiert…

    Nachträglich erfuhren wir, warum man sich unsere Wohnung ausgeguckt hatte:

    Sie hatten von irgend einem Spitzel vernommen, daß einer der gesuchten Einbrecher in einem der drei Hochhäuser wohnen soll, und den Spitznamen "Josephle" hätte.

    Einer meiner Wohngenossen – ein 90 kg-Kerl – hatte als zweiten Vornamen Joseph.

  23. Name (erforderlich) meint: (1.2.2010 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    @user124: Dir ist aber schon klar, dass aus der Ablehnung einer "freiwilligen" Durchsuchung quasi unmittelbar Gefahr im Verzug wird, oder?

  24. GxS meint: (1.2.2010 um 22:59) AntwortenReply to this comment

    @user124:

    wenn sie nett gefragt hätten ob sie ohne durchsuchungsbefehl in meine wohnung dürfen…

    Ich hätt sie freiwillig nicht reingelassen…
    (auch ohne krümelartige Substanzen)

    für den fall das sie eine tatsächlich verdächtige wohnung finden wäre dann "gefahr in verzug" hergenommen worden. hab ich kein problem mit.

    Die Polizisten haben es sich (m.M.n. zu Recht) vorher bestätigen lassen, dass sie an der Durchsuchung unschuldig sind.

    Elefant und Polizist und Porzellanladen…
    das ist nicht das Problem;
    Was hättest Du als Polizist (o.K.: nett gefragt) oder Richter gemacht?

    Seit Zeiten der RAF dürfen ganze Hochhäuser wg. Gefahr in Verzug durchsucht werden, da ist es mir lieber, eine weitere Person (hier ein Richter) sieht das auch so.
    Wie gesagt: Ich hab damit kein Problem, solange dabei keine "Zufallsfunde" gemacht werden, und es ist mir lieber, möglichst viele Personen bestätigen das Vorgehen (nicht nur der Polizist, der gerade vor der Tür steht, aber das kann man auch anders sehen…)

  25. Sebastian Salzgeber meint: (1.2.2010 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    Also ist es so, dass wenn die Beweise nicht reichen, dass man eine HD bekommt, die Polizei (wenn sie denn kriminell _wäre_) einen Zettel auf der Straße deponieren, mit dessen Hilfe sich das Objekt der begierde dennoch durchsuchen lässt? Wow.

  26. Martin_mb meint: (2.2.2010 um 00:05) AntwortenReply to this comment

    Klingt relativ, ähm, "Freestyle", wenn ich mir ansehe, welche Exegese Pro/Contra derzeit bzgl. des Kaufs der Schweizer-CD betrieben wird. ("Die Beweise wären für jeden Richter besudelt" – FAZ)

    Mir deucht, hier wird mit zweierlei Maß gemessen, vermutlich einmal mit dem "Leistungsträger"-Maß, und einmal mit dem Kleiner-Zocker-Hascher-Raubkopierer-kann-sich-eh-keinen-vernünftigen-Anwalt-leisten-und-wenn-doch-dann-nur-so-eine-Internet-Celebrity-aus-DDorf-Maß…

  27. Agiro meint: (2.2.2010 um 00:29) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian Salzgeber:
    Das ist doch eine geniale Methode!

    Im anrüchigen Ludwigshafener "Entführungs-"Fall handelte es sich passenderweise nicht um einen normalen "Zettel", sondern um ein Stück Toilettenpapier. Dieses soll von einer Passantin von der Straße aufgelesen worden sein (deren Hobby anscheinend das Sammeln von umherliegendem Klopapier ist). Wie der Hilferuf genau lautete und wie das Beweismittel aussah, durfte die Öffentlichkeit allerdings nicht erfahren:

    «Genauere Angaben zur Art des Hilferufs wollte die
    Polizeisprecherin nicht machen. Polizei und Staatsanwaltschaft seien nach einer Prüfung des nur einen einzigen Satz umfassenden Schriftstücks aber zu dem Schluss gekommen, dass der Anfangsverdacht einer Straftat der Freiheitsberaubung vorliegen könnte. Daraufhin wurde die Durchsuchungsaktion eingeleitet.»
    (e110 v. 25.4.2007)

    «"Hilfe, ich werde gefangen gehalten", stand sinngemäß auf dem Zettel in Handschrift. Den genauen Wortlaut gab die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt. Der Zettel lag auf dem Gehweg vor Haus Nr. 31.»
    (Bild, Ausgabe Rhein-Neckar v. 25.4.2007)

    «Die Polizei rechtfertigte gestern noch einmal die Durchsuchungsaktion in der Jakob-Binder-Straße, bei der in 30 Häusern, 300 Wohnungen mit 500 Bewohnern überprüft wurden. 20 Wohnungen mussten vom Schlüsseldienst geöffnet werden. "Wir hatten keine andere Wahl. Der Zettel ließ keine andere Interpretation als eine Freiheitsberaubung zu", sagte eine Polizeisprecherin. Die Hausbewohner hätten verständnisvoll auf den Einsatz reagiert. Niemand habe Widerstand geleistet.»
    (Die Rheinpfalz, Ausgabe Ludwigshafen v. 26.4.2007)

  28. Aurisa meint: (2.2.2010 um 08:54) AntwortenReply to this comment

    @Agiro:

    "Die Hausbewohner hätten verständnisvoll auf den Einsatz reagiert. Niemand habe Widerstand geleistet."

    Kein Wunder… "Widerstand ist zwecklos!" wenn die Borg an der Haustür klopfen…

  29. Aurisa meint: (2.2.2010 um 08:57) AntwortenReply to this comment

    Mist, seit man hier nicht mehr editieren kann, bleiben die eigenen Un-Edit-Peinlichkeiten gnadenlos erhalten ;)…

    Wie wär's alternativ mit einer "Vorschau"-Funktion für Leute wie mich, die ihre Fehler immer erst hinterher bemerken ;)…?

  30. Knochen Kochen meint: (2.2.2010 um 08:58) AntwortenReply to this comment

    Frage von jemandem, der sowas noch nie gesehen hat (solche Leute gibt es auch): Wie sollte denn ein vernünftiger Durchsuchungsbeschlus aussehen?

  31. hansdampf meint: (2.2.2010 um 11:55) AntwortenReply to this comment
  32. @nD meint: (2.2.2010 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    @ hansdampf:

    aha, da muss eine Richterin die Polizei auf Einhaltung der bestehenden Gesetze hinweisen, is ja sehr aussagekräftig…

  33. der echte n.n. meint: (2.2.2010 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    schreibt dieser richter seine urteile mit der gleichen sorgfalt!?

    "der angeklagte wird wegen diebstahls zu einer freiheitsstrafre von 3 jahren verurteilt. die zugrundeliegenden tatsachen sind dem gericht bekannt."

  34. der@jurist.de meint: (2.2.2010 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube ja kaum, dass der Durchsuchungsbeschluss Angaben über bereits vorhandene Beweismittel enthalten muss, die den Tatverdacht begründen. Die Durchsuchung dient doch gerade dem Auffinden der Beweismittel!

  35. Konrad Duden meint: (2.2.2010 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    @Kand.in.Sky:

    für dein deutsch gab es zumindest mit sicherheit ne sechs. von grundschule bis gymnasium.

  36. KaiBerlin meint: (2.2.2010 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    Manchmal steckt hinter einem kleinen Zettel doch ein kleiner Kopf in Nöten – siehe Fall Stefanie in Dresden. Sie ließ
    bei nächtlichen Ausgängen mit ihrem Entführer selbstverfaßte Zettel heimlich fallen.

    Der Zettel ist im Original unter <a href="http://freenet-homepage.de/Der-Maulwurfhuegel/stefanie-mederake.htm&quot; rel="nofollow">"Sex ohne Ende, in jeder Art, jeder Menge, jeder gewünschten Form"</a> zu finden.

  37. Duke meint: (2.2.2010 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    In der ehemaligen DDR stand unter Haftbefehlen folgendes:

    "Der Haftbefehl bleibt aufrecht erhalten aus Gründen der Anordnung."

    Der hier entscheidende Amtsrichter ist davon nicht sehr weit entfernt.

  38. fernetpunker meint: (2.2.2010 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Zeigt diese lasche Praxis der Durchsuchungsbeschlüssen nicht, dass es nichts nützt, wenn etwas im (Grund-)Gesetz steht, dass man nämlich ein Rechtsstaat mit Grundrechten ist, wenn der jeweilige Rechtsstaat ohne Rechtsstaatler auf den Richtersesseln auskommt?

  39. a.n meint: (2.2.2010 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    @Konrad Duden: Ich bin mir sicher, dass Konrad Duden ein paar Majuskeln mehr gesetzt hätte als Sie.
    Die zur Zeit fehlende Funktion, den Beitrag zu editieren, fehlt im Moment. Vielleicht erklärt das den Fehler in Kommentar Nummer 5.

  40. Kai meint: (2.2.2010 um 23:30) AntwortenReply to this comment

    @der@jurist.de:
    Ja, aber nicht auf bloßen Verdacht. Es sollte eben schon konkret dargelegt sein, was und wieso es da vermutet wird. Aber selbst das wird ja gummiartig aufgeweicht und die tollsten Annahmen gemacht.

    Es ging um zig Jahre alte analoge Abbildungen mit B, die bei A gefunden wurden. Vermutet wurde:
    - könnte auf einen Computer kopiert worden sein
    - könnte auch auf dem gerade neuen Computer von B kopiert worden sein
    - B hat sie immer noch

    Ergo: Durchsuchung bei B

    Das reichte als Begründung. Klasse, was?

  41. K. Arl meint: (3.2.2010 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    Also muss ich jetzt die Durchsuchung zulassen oder kann ich mit Verweis auf die Begründung den Zutritt verweigern? Bzw. lassen sich die Polizisten wegschicken oder muss man dann im nachhinein eventuelle Beweise für ungültig erklären lassen?

  42. fernetpunker meint: (3.2.2010 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    @K. Arl: Das ist ja die Krux: Die einzige Rechtsfolge ist meines Wissens, dass man nachträglich die Durchsuchung für rechtswidrig erklären lassen kann. Von Amtshaftungsansprüchen oder Beweisverwertungsverboten deshalb ist mir nichts bekannt.

  43. Anonymous meint: (3.2.2010 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    @Duke: Unsinn. Das aus der DDR ist ja noch einigermaßen rechtsstaatlich, weil auf eine begründete(!) Anordnung verwiesen wird.

    Beim hier genannten Durchsuchungsbeschluss fehlt die Begründung aber nahezu komplett.

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