Schlupfloch aus unliebsamen Verträgen
Wie kommt man aus unliebsamen Verträgen raus? Das Amtsgericht München weist einen unkonventionellen Weg, wenn Fitnessstudio, Telefonanbieter oder Zeitungsverlag auf Kündigungfristen pochen.
Dann kann der Kunde erwägen, künftig einfach bar zu zahlen. Zwar weist der im Juni letzten Jahres entschiedene Fall einige Besonderheiten auf. Es ging um die Kundin eines Sportstudios, die bei Anmeldung kein Konto hatte, anfangs bar bezahlen durfte, später aber zu Überweisungen und Vorauszahlungen gedrängt wurde.
Darauf ließ sich die Frau nicht ein. Zu Recht, meint das Amtsgericht, denn der Vertrag sehe nun mal keine Pflicht zur bargeldlosen Zahlung vor. Zumindest so lange nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch das Recht zur Barzahlung – ein Grundsatz, der für jeden gilt.
Oh schön, werde ich rege nutzen.
Sind eigentlich Ordnungsämter verpflichtet, Ordnungswidrigkeiten in bar entgegenzunehmen? ;)
Ich befürchte dafür wäre die jew. Stadtkasse zuständig und die würden das wahrsch. auch ohne mit der Wimper zu zucken tun – geht ja um Geld ;)
Bargeld lacht.
Mal ganz was Neues!
Die Ankündigung, auch nur die Einzugsermächtigung zu widerrufen, bewirkt gelegentlich auch schon, daß vorangegangene Briefwechsel nochmal und mit dem Schalter auf 'verstehen' gelesen werden.
Stillschweigendes Kündigungsrecht brachte mich endgültig zum grinsen. Dies ist absurd, aber manchmal ist das Ergebnis Mutter des Arguments…
Interessant…also darauf wäre ich nicht gekommen. Das Studio verlangt eine Überweisung oder Vorauszahlung, die Kundin zahlt gar nichts mehr und geht nicht mehr hin, was als konkludente Kündigung ausgelegt wird. Zu der sie berechtigt war, denn durch das Verlangen der Vorauszahlung hat sich das Studio offenbar an seinem Vertrag nicht mehr festhalten lassen wollen…also wenn da in dem Artikel nicht irgendwelche Angaben fehlen…immerhin 1.584 € Streitwert. Da hätte ich gewagt Rechtsmittel einzulegen…
Herr Vetter, es gibt Laien, die verlassen sich wirklich auf Sie und Ihr Blog und das könnte hier teuer werden.
Hier hat die Kundin anfänglich bar bezahlt.Und dann bestand das Studio auf bargeldloser Zahlung oder Vorkasse von drei Monatsbeiträgen.
Studio hat die Leistung unter nicht vertragsgemäße Bedingung gestellt und damit faktisch verweigert –> Kündigungsgrund, mit Bauchschmerzen ist die konkludente Kündigung durch Verlassen des Studios vertretbar.
Aber: Wenn ich von vorneherein bargeldlos zahle, komme ich mit Ihrem "Trick" sicherlich nicht aus dem Vertrag!
Wirtschaftlich betrachtet sind die Geldschulden als qualifizierte Schickschulden auch nicht sinnvollerweise per Brief zu übermitteln, oder wollen Sie dafür jeden Monat hinfahren.
Zivilrecht nochmal nacharbeiten?
"Zumindest so lange nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch das Recht zur Barzahlung – ein Grundsatz, der für jeden gilt."
Aha und wie ist das bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, der KFZ Steuer und anderen merkwürdigen Einrichtungen die einem dazu keine Möglichkeit geben? :c
Wie ist hier "Barzahlung" zu verstehen?
Selbstverständlich kann ich zur Bank latschen und das Geld teuer dort bar auf ein Konto einzahlen?
Wer hat ggf. die Zeit zu seinem Verlag u.a. zu fahren und dort das Geld bar abzugeben? Nur um aus einem Vertag raus zu kommen? Der Zeitaufwand und die Kosten dürften sich nur in wenigen Fällen lohnen.
Doch wohl nur mehr eine theoretische Lösung
@9: Steht in Ihrem Beitrag: "So lange nichts anderes vereinbart ist…".
Wenn also schon beim ersten Kontakt eine Überweisung gefordert wird und der "Kunde" darauf eingeht hat er die Zahlungsweise akzeptiert.
Und wenn irgendwo Pflichtmitgliedschaft und fehlende Zahlungsalternativen aufeinander treffen wie in Ihrem Beispiel, dann ist das noch immer (und wenn es über die AGB ist) das Akzeptieren einer abweichenden Vereinbarung.
Gut, ich bin ein juristischer Laie. Aber wenn ich jetzt dem Telekommunikationsanbieter meines Unvertrauens die Einzugsermächtigung kündige, kommt mit der nächsten Rechnung eben wieder ein Überweisungsträger mit. Was habe ich dann gewonnen?
ist es nicht so, dass die Kundin des Fitness-Studios von Anfang an erklärte, nicht über ein Bankkonto zu verfügen? Und hat sie vor Gericht nicht den Nachweis erbracht, sich ernsthaft darum bemüht zu haben, ein Bankkonto zu eröffnen? Und erst als sich dann der Fitness-Studio-Betreiber uneinsichtig zeigte und sie zur Überweisung/Lastschrift drängte ermöglichte die Vertragskonstellation ihr die Kündigung?
Wie sieht das denn mit Verträgen aus, bei denen die Vertragsgrundlagen eine bargeldlose Zahlung vorsehen? (z.B. bei den Telekommunikations-Anbietern)
Ich bin mir nicht sicher, dass man auf dem oben genannten Weg so einfach aus Verträgen herauskommt. Ich fände es auch nicht fair, den Vertrag ist Vertrag und nicht hinter jedem Vertragspartner versteckt sich ein Übeltäter und die hier angesprochenen Verträge werden meistens von uneingeschränkt geschäftsfähigen Personen geschlossen.
Wieso kommt man (automatisch?) aus einem Vertrag raus, wenn man bar bezahlt? Sorry, leuchtet mir nicht ein, bin ja auch nicht Jurist. Ein Freund von mir hat seine Steuern auch immer bar beim Finanzamt bezahlt, das ging ohne weiteres und der wurde auch nicht aus dem "Vertrag" entlassen, leider.
@Jens:
Natürlich beendet die Barzahlung den Vertrag nicht. Durch die Barzahlung soll der Vertragspartner nur dazu gebracht werden, der Auflösung zuzustimmen, weil ihm die Barzahlung Umstände bereitet.
Und hinter einem Telekommunikations-Anbieter versteckt sich immer ein Übeltäter. Oder gibt es da irgendeinen, von dem keine Horrorstorys bekannt sind über ewige technische Komplikationen, falsche Abrechnungen und ignorante Textbaustein-Antworten, die mit keinem Wort auf die zugehörige Fragestellung eingehen?
Außerdem werden wohl alle AGBs größerer Unternehmen (also diejenigen, bei denen die AGBs von kundigen Anwälten und nicht vom Besitzer selbst erstellt werden, insbesondere Zeitungsverlage und Telefonanbieter) die Verpflichtung zur bargeldlosen Zahlung beinhalten, so dass sich hier bei der Verweigerung der Annahme von Bargeld kein Kündigungsrecht ergäbe und man ergo an den Vertrag gebunden ist und nicht bargeldlos zahlen kann.Die Überschrift ist also etwas irreführend und hat mit dem Sachverhalt recht wenig zu tun
Hallo. Ich habe gerade ein Problem mit Kabel Deutschland. Ich habe dort letztes Jahr einen digitalen Kabelanschluss beauftragt. Laut der Onlineprüfung ist Kabel an unserer Adresse verfügbar. Leider hat sich herausgestellt, dass zwar das Haus über einen Kabelanschluss verfügt aber nicht an die einzelnen Wohungen verteilt ist. Auf der Website von Kabel Deutschland wird aber nirgends darauf hingewiesen, dass eine Verfügbarkeit im Haus noch keine Verfügbarkeit in der Wohnung bedeutet. Da wir nur Mieter sind, war uns das Problem bei Vertragsabschluss nicht bewußt.
Jetzt habe ich Kabel Deutschland eine Frist von 1 Monat gesetzt, die Verfügbarkeit in der Wohnung zu gewährleisten und auch die Einzugsermächtigung widerrufen. Ist Kabel Deutschland zur Lieferung verpflichtet und gibt es hier ein Sonderkündigungsrecht? Wenn die Sache gerichtlich entschieden werden muss, für welches Fachgebiet sollte man sich hier einen Anwalt nehmen?
Mir kommt das Ganze nicht gar so überraschend vor. Bis jetzt ist es allerdings so, daß ich generell keiner Firma eine Einzugsermächtigung erteilt habe. Sollte mich doch mal eine Firma dazu überreden können, dann (das war mir immer klar) könnte ich anschließend die Einzugsermächtigung wieder aufkündigen. Da würde es dann vsl. schon Probleme geben, denn evtl. würde die Firma versuchen, deswegen mehr Geld zu nehmen, was ich dann nicht hinnehmen würde. Alles potentielle Kündigungsmöglichkeiten …
@ metaph3r
Sie brauchen in allen solchen Fällen einen Anwalt, der sich mit Verbraucherrecht auskennt. Das wird im geschilderten Fall aber kaum nötig sein. Denn die Sache ist recht klar: Versäumt die Firma die von Ihnen (terminlich großzügig) gesetzte Frist, bringt also die versprochene Leistung nicht, ist sie automatisch im Verzug. Das bedeutet, daß Sie sofort den (für Sie nutzlosen) Vertrag kündigen können. Man kann sich dann vmtl. überlegen, ob man noch weitergehende Ansprüche an die Firma hat.
?
Die Überschrift ist etwas verwirrend. Ich sehe hier nur ein Schlupfloch aus genau diesem einen speziellen Vertrag. Ich würde mich wundern, wenn die Anzahl ähnlich gelagerter Verträge in Deutschland mehr als zweistellig wäre.
@anonym:
Das würde ich so pauschel nicht beurteilen wollen…was kann KD dafür, dass das Kabel im Haus (wofür KD wohl nicht zuständig ist) nicht verlegt ist? Für KD ist ggf nur nachprüfbar, ob ein Kabel bis zum Haus gelegt ist. Eine Pflichtverletzung auf der Seite von KD kann ich hier nicht erkennen.
Außerdem bring KD ja die gebuchte Leistung, der Empfänger muss sie nur abrufen. Wenn er kein Kabel legen will oder kann…hat er wohl Pech gehabt.
Die meisten Unternehmen sind darauf eingestellt, mit "Barzahlern" umzugehen: Entweder wird vertraglich auf Lastschriftverfahren bestanden, oder man hat eben tatsächlich Barzahlung oder Überweisung im Prozeß.
Natürlich kann man seine Einzugsermächtigung immer widerrufen. Dann darf das Unternehmen auch nicht mehr einziehen. Aber eine Kündigung wird nicht automatisch daraus.
Entweder es kommt eine Rechnung, die man je nach Vertrag auch bar bezahlen kann, oder ein Brief wegen neuer Bankverbindung. Wenn Barzahlung vertraglich ausgeschlossen ist, wird man dann eben ggf. zum Schuldner und darf sich irgendwan mit Inkassobüros rumschlagen, wenn man keine Einzugsermächtigung erteilt.
In diesem Fall war Barzahlung offensichtlich nicht ausgeschlossen, trotzdem weigerte sich der Laden, das Geld in bar anzunehmen. So doof dürften auch vor diesem Urteil die wenigsten Unternehmer gewesen sein: Da steht man schon auf einem Bein und schießt sich auch noch in den Fuß.
@metaph3r:
Du hast Dir Kabel-Internet bestellt, obwohl Du keinen Kabelanschluß in der Wohnung hast, und siehst die Schuld dafür bei KDG? Oh Mann.
Verklag' doch Deinen Vermieter. Wenn Du schon selber nicht merkst, DASS DA KEIN KABELFERNSEHEN AUS DEINER DOSE KOMMT, dann hätte er es Dir ja zumindest sagen können, als Du ihn wegen der Installationsarbeiten an seinem Haus gefragt hast.
Du hast doch vorher gefragt, oder?
Ich verstehe das alles nicht.
Als Unternehmer würde ich selbstverständlich jederzeit Barzahlung akzeptieren. Wer als Firma Geld nicht (an-)nehmen will, der muß doch einen Knall haben. Der Kunde, der das Bedürfnis hat seinen Knatter persönlich abzuliefern, dem bereite ich einen freundlichen Empfang.
@hiro: Dümmliche Polemik ohne jegliche Sachkenntnis hilft hier nicht weiter. Dass kein Signal aus der Dose kommt, ist kein Beleg für irgendwas. Die Kabelanbieter versuchen seit langem durchzusetzen, dass alle Dosen in einem Haus mit einem eigenem Kabel angeschlossen werden (Sternverkabelung) und wenn der Anschluss dann gekündigt wird, wird die Dose gerne einfach abgeklemmt. Wenn dann jemand bestellt, wird sie eben wirder angeklemmt. Dass die Kabelbetreiber das Abklemmen gar nicht dürften, weil ihnen die Hausverteilung nicht gehört, ignorieren sie dabei allerdings geflissentlich.
@hiro: Und im übrigen kann man auch Kabelanschluss bestellen, wenn man nicht mal eine Dose hat (was hier wohl eher der Fall war). Die notwendige Installation wird dann halt vom Kabelunternehmen vorgenommen. Genau wie die Telekom auch einen neuen Telefonanschluss legt, wenn noch keiner da war.
Deswegen kann man hier trotz Ihres erkenntnisfreien Geblubbers durchaus KDG in der Schuld sehen. Aber ein Problem ist das normal nicht, wenn der Anschluss nicht geschaltet werden kann, wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst.
@Hans:
Der Kabelanbieter stemmt durch die Betondecken und verlegt mir Unterputzdosen?? Ich denke, das wird wohl Sache des Hauseigentümers sein…soweit ich das kenne, verlegen Kabelfirmen und die Telekom eine Leitung bis in den Keller zur Verteilerdose, und ab da muss sich dann der Eigentümer drum kümmern, wie das Signal verteilt wird.
Also kann der Kabelanschluss schon geschaltet werden. Ich sehe da keine Chance, aus dem Vertrag rauszukommen, außer über Kulanz von KD.
Geldschulden dürften aber auch in Deutschland Bringschulden sein… Wenn die dann drauf bestehen kann man so RICHTIG am Blöd dastehen.
@Hans:
Zum Stutzigwerden sollte es reichen.
Zusammenfassend schreiben Sie also: Der Kabelbetreiber darf nicht abklemmen, weil ihm die Installation nicht gehört, aber wenn keine Installation vorhanden ist, ist er trotzdem Schuld.
Aber ja, Sie haben recht: Die Kabelfirmen basteln beim Internetanschluß tatsächlich an der Hausinstallation rum: Verstärker austauschen, eine Antennendose austauschen, diverse Filter an der Verteilung für die anderen Dosen anbringen. Kabel legen sie freilich nicht, und sie fragen auch nicht beim Vermieter nach, ob sie das dürfen. Das muß schon der Mieter tun. Stand damals zumindest in irgendwelchen FAQ, als ich den Fehler mit KDG gemacht habe.
Und wissen Sie, warum ich ganz stark annehme, daß der Vermieter in diesem Fall nicht mal gefragt wurde, ob ein Handwerker an seine Installation darf? Weil dann schon zwei Leute hätten merken können, daß da kein Fernsehen aus der Dose kommt.
Ein (kurzer) Umzug ins Ausland wirkt auch manchmal Wunder.
@Bernhard: Ja, sind sie.
Ich habe einmal eine Zahlung in Höhe von damals 40,- DM nur in 1- und 2-Pfennigstücken getätigt. Das mußten sie annehmen!