9.2.2010

Links 482

LG Köln: Häuserfronten haben keine Persönlichkeitsrechte und Datenschutz hilft auch nicht weiter

Gerissene Polizeiarbeit: Beschuldigte googeln

Anmeldepflicht für subversive Organisationen

Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt

29 Kommentare zu “Links 482”

  1. Gruebelmonster meint: (9.2.2010 um 22:46) AntwortenReply to this comment

    Das Urteil finde ich gut. Damit ist google street view fast durch, oder? – auch wenn dort evtl. jene "redaktionelle Anreicherung" fehlt. Dass es Diebe durch das Internet moeglicherweise bequemer haben als frueher ist allgemeines Lebensrisiko, oder nicht? Auch die Erfindung des Autos hat es ihnen einfacher gemacht – sie konnten ja damit besser fliehen. Trotzdem ist die Kombination von Name und Hausbild irgendwie sehr unangenehm. Auf einem Klingelschild kann man seinen Namen sehr wohl so fassen dass der Passant nicht so viel weiss wie der Leser einer Adressdatenbank… Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sollte doch ins GG am besten, um es hoeher zu gewichten…

  2. Kritiker meint: (9.2.2010 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    Super, das öffnet dem Datamining und Kategorisierung von Wohngebieten noch mehr Tür und Tor. Oh, da steht ein Benz in der Auffahrt. Weil man das Kennzeichen nicht lesen kann, ist der Datenschutz gewährt. Den Adresshändler wirds freuen, weiß er doch jetzt das sich der Hausbewohner nen Benz leisten kann…

  3. humping meint: (10.2.2010 um 00:05) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß auch schon die erste Seite, die ich anschauen werde: Als ich mal mit einer psychiatrischen Einrichtung zu tun hatte, fuhr so ein google-Auto vorbei, als gerade Raucherpause war. Insofern: Ja, ich habe was zu verbergen, und nein, es ist nichts kriminelles meinerseits, sondern eher etwas, was mich gesellschaftlich ganz schön abdrängen kann.

  4. Joe meint: (10.2.2010 um 00:39) AntwortenReply to this comment

    @humping: Tja, die Gesellschaft ist schon ganz schön böse. ;-)

  5. Kampfschmuser meint: (10.2.2010 um 00:58) AntwortenReply to this comment

    Häuserfronten: Foto vom Haus + Position + Name. Da kommt ja richtig Freude auf. :(

    Gerissene Polizeiarbeit:
    Bei der gerissenen Polizeiarbeit war ja eine richtige Leuchte am Werkeln. Wer in Google vorne steht, ist schuldig. ;)

  6. humping meint: (10.2.2010 um 01:06) AntwortenReply to this comment

    @Joe: Nicht böse, aber bisweilen ganz schön uninformiert und vorurteilsbelastet.

  7. Mithos meint: (10.2.2010 um 01:17) AntwortenReply to this comment

    @Kritiker: Och bitte, nur weil der Betrachter jetzt vorher nicht selbst durch die öffentlich Straße fahren muss? Er muss immer noch manuell die Bilder betrachten. Datamining ist aber automatisch. Wenn alle Adresshändler tatsächlich für die Menge an Adressen, die sie so handeln, jedes Mal auf google street view nachsehen, haben wir in Deutschland demnächst wieder Vollbeschäftigung und Adresshandel als größten Dienstleistungssektor.
    Ganz nebenbei darf auf dem Bild die Hausnummer nicht erkennbar sein, da das ja dann für die vollständige Adresse reicht.
    Ich mache mir eher sorgen über Scoring-Datenbanken, welche dich automatisch mit deiner Nachbarschaft und deren Zahlungsmoral / versicherungsrelevanten Risiken / etc. in eine Schublade stecken. Und die gibt es im Gegensatz zu street view schon, und zwar schon länger.

  8. jani meint: (10.2.2010 um 02:01) AntwortenReply to this comment

    Das Problem mit einer Sache wie Streetview (Egal ob von Google oder wem auch immer) ist das es mit anderen Dingen wechselwirkt. Man kriegt keinen Mietvertrag/Arbeitsvertrag/WasAuchImmer weil die Wohngegend aus der man kommt scheiße aussieht.

    Arm und Reich wird stärker getrennt werden, räumlich und geldlich.

    Das ist aber nicht die Schuld von Streetview sondern davon wie der Rest der Welt funktioniert. Jetzt könnte man
    1) rumschustern und versuchen Streetview zu verbieten oder
    2) versuchen die restliche Welt zu ändern oder
    3) sich zurücklehnen und zuschauen wie man selbst – oder lustiger andere – den Bach runtergehen.

    Ich schätze die meisten entscheiden sich für 3 und denken sich nichts dabei und einige andere entscheiden sich für 1 und kommen sich wahnsinnig edel dabei vor.

  9. Kand.in.Sky meint: (10.2.2010 um 05:46) AntwortenReply to this comment

    Polizist bricht 32-jähriger das Nasenbein – und wird deswegen angezeigt
    http://taz.de/1/nord/artikel/1/nasenbruch-gerechtfertigt/

    Ja liebe Polizei! Immer weiter so! Dann könnt ihr euch auf die uneingeschränkte Unterstützung der Bevölkerung verlassen – wenn wieder mal einer von euch in der Garage abgestochen und der vermeintliche Täter geblitzt wurde.
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/05/links-480/
    (2.Link)

    dran denken: Körperverletzung ggü. Zivilisten gilt als Beweis der Fürsorge!

    Fehlt nur noch irgendsoein Hansel einer Polizeigewerkschaft der das Vorgehen rechtfertigt.

    #k.

  10. Mugros meint: (10.2.2010 um 08:46) AntwortenReply to this comment

    Streetview:
    @Mithos: Hausnummer darf nicht erkennbar sein?
    Schön. Die Bilddaten sind aber mit GPS-Daten verknüpft. Und mittlerweile kann man auch schon recht akkurat nach Hausnummern bei der Adresssuche suchen, siehe jedes Navi. Insofern lassen sich Hausnummer und Hausabbildung auch so gut in Verbindung bringen.

    Ich stehe Streetview generell neutral gegenüber. Viele der Gegenargumente sind recht paranoid und wenn man es weiterspinnt, müssten dann auch Satellitenfotos u.ä. verboten werden.
    Es ist auch kein großer Unterschied ob ein Google-Auto rumfotografiert oder eben hunderte Einzelpersonen, die die Daten dann GPD-kodiert hochladen, so dass sie auch in GE auftauchen.

  11. user124 meint: (10.2.2010 um 09:00) AntwortenReply to this comment

    z.t. streetview. ich finde die gesetzsprechung hier uneinheitlich. einerseits soll das abfotografieren von häusern und die veröffentlichung der bilder erlaubt sein weil es keinen unterschied mache ob man ein bild sehe oder selbst am haus vorbeiginge, andererseits wird das private (überwachungs)filmen von häusern verboten obwohl es genausowenig unterschied macht ob ich filme oder persönlich da bin und überwache.
    alleine schon die behauptung "es mache keinen unterschied".. ich sehe schon einen unterschied darin mir daheim per klick häuser in mannheim, köln, berlin… anzuschauen oder selbst in die städte reisen zu müssen.

    @Kand.in.Sky: hier ist polemik obsolet. es wird die std vorgehensweise geschildert: polizei haut um sich, bürger versucht seine rechte wahrzunehmen, polizei klagt dagegen "widerstand gegen die staatsgewalt" oder hier "versuchte gefangenenbefreiung". gerichte glauben den "kollektiv das gleiche aussagenden" polizisten, bürger ist gearscht.

    im endeffekt kann es einfach nicht sein das staatsorgane ihre eigenen verbrechen strafverfolgen. ein geschworenengericht wäre eine tolle idee wenn staatsbedienstete beklagt werden – da könnte der polizist den 12 bürgern mal erläutern warum er es für nötig hält einer bürgerin die nase zu brechen und woher er seine beweise für die anschuldigungen nimmt.

  12. marcus05 meint: (10.2.2010 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    @humping:

    Auch wenn wir dies tun sollten, als Gesellschaft ächten wir Raucher nun wirklich nicht.

  13. raznagul meint: (10.2.2010 um 12:01) AntwortenReply to this comment

    @user124:
    Wenn man ein Haus über längere Zeit filmt, erhält man dadurch auch Informationen über den Anwohner. (Wann verlässt er wie lange das Haus/wer kommt wann zu Besuch/etc.)
    Damit stellt das Filmen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Anwohners dar und ist somit auch nicht legitim.

  14. user124 meint: (10.2.2010 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    @raznagul: und was war jetzt der unterschied zur persönlichen überwachung mittels davorsitzen?

  15. Schorsch meint: (10.2.2010 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    @user124: Ich glaube das wäre ja auch nicht erlaubt, ist ja quasi stalking. Laut einem Gericht (Urteil zu FLashmob in Hannover?) soll doch der öffentliche Raum nur dazu dienen, von A nach B zu kommen und nicht andere beobachten, sich ausruhen etc.

    Kann man dann eigentlich eine Detektei anzeigen wegen stalking? Dann wäre die Berufsausübung rechtlich bedenklich, oder besitzt man als Detektiv weitere Rechte?

  16. anonym meint: (10.2.2010 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    @ marcus05
    Kaum etwas könnte falscher sein als diese Behauptung. Gratulation!

  17. Bonifatius meint: (10.2.2010 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    Dass Polizisten bei Ermittlungen bei Internet-Straftaten in manchen Fällen überfordert ist, zeigt sich auch daran, dass sie nicht in der Lage sind, eine Beschlagnahme eines Servers in Deutschland innerhalb von mehreren Monaten in die Wege zu leiten:
    http://www.google.de/#hl=de&q=gute-preise24.de

  18. Bonifatius meint: (10.2.2010 um 13:06) AntwortenReply to this comment
  19. GanovenEddy meint: (10.2.2010 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    @Kritiker:
    Der Adresshändler muss ganz schön blöd sein, wenn er aus so was Schlüsse zieht, den der Benz
    - könnte einem Besucher des Hauses gehören
    - ist ein illegal dort geparktes Auto
    - könnte längst geklaut sein
    - ist vielleicht nicht bezahlt
    - gehört dem Nachbar der die Einfahrt gemietet hat
    - gehört dem Gerichtsvollzieher der gerade zu Besuch ist (ja die GV haben jetzt Hochkonjunktur und können sich einen Benz leisten)

  20. marcus05 meint: (10.2.2010 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    @anonym:

    Euch nicht mehr in Kindergärten rauchen zu lassen hat ja wohl nun wirklich nichts mit Ächtung zu tun.

  21. humping meint: (10.2.2010 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    Interessant, was aus "Ich stehe vor der Psychiatrie und will nicht in Google auftauchen" geworden ist. Es ist potentiellen Arbeitgebern wohl egal, ob ich rauche, allein das mit der Psychiatrie ist mein Problem. Stille Post 2.0 :-)

    PS: Bei manchen Raucherpausen stehen auch kommunikationsbedürftige Nichtraucher mit rum.

  22. marcus05 meint: (10.2.2010 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Im Zsmnhng mit den Internetabzockern habe ich heute folgende Mail erhalten:

    "
    wir teilen Ihnen mit, dass wir die Erwirkung des Vollstreckungstitels gegen Sie im automatisierten
    Mahn- und Vollstreckungsverfahren bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht nun eingeleitet haben.

    Sobald uns der Vollstreckungstitel vorliegt, werden wir diesen an den für Sie zuständigen
    Gerichtsvollzieher weiterleiten.

    Diese Maßnahme können Sie nur noch durch eine umgehende Zahlung i.H.v. EUR 580,49 abwenden!

    "

    Meine erste Reaktion ist natürlich dass das Käse ist, oder? Irgendwie scheinen die den Schritt des Gerichtsverfahrens zu überspringen, einen gerichtlichen Mahnbescheid gab es auch noch nicht.

  23. Mithos meint: (10.2.2010 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    @Mugros: Hatte ich aus dem Satz "Die Abbildung eines Wohnhauses in Verbindung mit der vollständigen Adresse stellt ein personenbezogenes Datum … dar" geschlussfolgert, ist aber wohl nicht ganz richtig.

    Ich halte das auch eher für nebensächlich, da das Bild auf der Karte verortet und die Karte auf die Hausnummer exakt ist (oder zukünftig sein wird).

    Dass man in Deutschland von öffentlichem Gelände aus selbst Gebäude, an denen Schilder mit durchgestrichenen Foto-Apparaten hängen, fotografieren darf, hat übrigens Christoph Faulhaber sehr anschaulich mit seinem "Mister Security"-Projekt gezeigt. Siehe http://events.ccc.de/congress/2009/Fahrplan/events/3713.en.html und http://www.youtube.com/watch?v=IVTQ1xL0hSM

  24. Snuff meint: (11.2.2010 um 00:20) AntwortenReply to this comment

    @marcus05: Den Vollstreckungstitel bekommen die tatsächlich nicht ohne weiteres. Da geht erstmal ein Mahnbescheid an den (vermeintlichen) Schuldner raus, der dann Widerspruch einlegen kann. Tut er das, bleibt dem (wieder vermeintlichen) Gläubiger nur ein Gerichtsverfahren. Wie das so abläuft kann man zum Beispiel <a href="http://www.telemedicus.info/article/1220-guid.html&quot; rel="nofollow">hier</a> nachlesen.

  25. Snuff meint: (11.2.2010 um 00:22) AntwortenReply to this comment

    Hey, seit wann kann man hier seine Kommentare nicht mehr editieren?

    Da html scheinbar nicht funktioniert, nochmal der Link in "Reinform": http://www.telemedicus.info/article/1220-guid.html

  26. marcus05 meint: (11.2.2010 um 00:29) AntwortenReply to this comment

    Steht der Betrag den das Amtsgericht will eigentlich im Verhältnis zur Forderung oder ist das pauschal? Da diese Spinner mittlerweile 5 Quartalsbeiträge von mir wollen + anwaltsgebühren (ist übrigens aus München) ist da schon eine große Summe zusammengekommen.

  27. Snuff meint: (11.2.2010 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    @marcus05: Soweit ich weiß gibt es Mindestbeträge, grundsätzlich hängen die Kosten aber von der Höhe der Forderung ab (unter Vorbehalt, ganz sicher bin ich mir nicht). Die Seite der Mahngerichte hält aber einen Kostenrechner bereit, mit dem man die Kosten ausrechnen kann: http://www.mahngerichte.de/scripts/gebuehr2004.php

  28. Kelly meint: (11.2.2010 um 12:52) AntwortenReply to this comment
  29. Hambarger meint: (12.2.2010 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Mal eine weiterführende juristische Frage:
    OK, Häuser haben kein Persönlichkeitsrecht. Klar.

    Allerdings soll es Häuser geben, an denen jenen Urheberrechte hat: Jedenfalls ergibt sich das indirekt aus dem Wikipedia-Artikel über die sog. "Panoramafreiheit" (hat nix mit Breitwand zu tun, eher damit, von öffentlichen Wegen aus ohne erhöhende Hilfmitteln, Leiter, oder, uhm sicherlich auch Spezial-Aufnahmefahrzeugen…)

    http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

    Demnach scheint zu gelten:

    – prominentes Gebäude aus normaler Augenhöhe Fotografieren:

    Alles o.k. Auch kommerzielle Nutung (Poster, Postkarten) usw. Hat der Inhaber/Architekt/werauchimmer Pech gehabt.

    – prominentes Gebäude vom gegenüberliegenden Gebäude, Hebebühne o.ä. aus fotografieren (was oft optisch netter ist): Probleme. Kommerzielle Nutzung (zB Postkarten) gibt Ärger…

    Mag das jemand kommentieren?

    Man könnte die Frage auch umdrehen:

    Unter welchen Umständen kann die Aussenfassade eines Gebäudes urheberrechtlich geschützt sein? Besondere Schöpfungshöhe? (zB jeder hässlich-moderne Glaskasten in der Hafencity?)

    Und: Muss ein Gebäude zudem bildbestimmended o.ä. sein?
    (Ich gehe mal davon aus, daß bei Stadtansichen von Lübeck oder Frankfurt man als Postkartenverlag nicht zwei Dutzend Architekten plötzlich alimentieren muss… das wäre das Ende von Stadtansichten…)

    Würde mich mal brennend interessieren!

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