23.2.2010

Links 489

Wuppertal: 81-Jähriger drohen um die sechs Jahre Haft

Die Verlage müssen von der (ohnehin schon reduzierten) Mehrwertsteuer befreit werden, Google muss verboten oder zur Zahlung von Lizenzgebühren verpflichtet werden, ARD und ZDF müssen das Internet verlassen, das Zitatrecht muss drastisch eingeschränkt, das kostenlose Anbieten von Informationen untersagt und die Gratis-Kultur im Internet insgesamt vernichtet werden — dann, ja dann könnten die Verlage vielleicht, möglicherweise, wenn das Wetter stimmt, in der Lage sein, auch in Zukunft Qualitätsjournalismus anzubieten, und womöglich sogar im Netz. Sonst können sie für nichts garantieren.

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Wie der Lufthansa-Streik Fluggästen mehr Rechte bringen kann

AF 447: Eine winzige technische Störung kündigte die Katastrophe an

35 Kommentare zu “Links 489”

  1. llamaz meint: (23.2.2010 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    Ja, da freu ich mich doch drauf, daß meine Rechte als Fluggast zukünftig derart gestärkt werden, daß ich pro Ticket 20 Euro mehr bezahlen kann, nur damit irgendein Hirni 300 Euro oder noch mehr Entschädigung für eine Verspätung oder einen Flugausfall einstreichen kann. Glauben die Verbraucherschützer es gibt da einen Herrn Lufthansa oder eine Frau Asiana mit einem goldenen Füllhorn, die solche meiner Ansicht nach völlig überhöhten Entschädigungen aus dem Nichts ausschütten?

    Nein, das Geld wandert von Passagier A,B,C,D,E,F, zu Passagier G (ieriger Vollpfosten).

  2. ingo meint: (23.2.2010 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    81jährige Dealerin:
    Ich staune bei solchen Berichten immer was aus der kriminalistischen Erfahrung heraus alles "typisch" ist. Dass jede beliebige Menge Bargeld zur "szenetypischen Stückelung" wird ist ja nichts neues – aber jetzt auch noch eine Armbrust und Elektroschocker als "typische Schutzbewaffnung" für Dealer? Für wie blöd wollen die einen eigentlich verkaufen, wann wurde zum letzten Mal von Gewalttaten im Drogenmilieu berichtet bei denen regelmässig Armbrüste zum Einsatz kamen? Und falls die Elektroschocker gemeint waren kann man wohl in jeder Innenstadt auf den Frauenparkplätzen reihenweise mutmassliche Dealerinnen abführen.
    Was für ein hirnrissiger Mist – und dafür werden diese Leute auch noch bezahlt.

  3. Stefan meint: (23.2.2010 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    Die Dame ist lt. dem verlinkten Artikel inzwischen 85 Jahre alt.

  4. Christian meint: (23.2.2010 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    @Stefan: oh Gott, die wird ja immer älter!!!!111

    "Die Verlage[...]" – Niggemeier trifft mal wieder den Nagel auf den Kopf. Der Aktionismus der Verlage wird ihnen selbst sehr schaden, soviel ist absehbar.

  5. dabbelyu meint: (23.2.2010 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    die Verlage…., das ist mal ein Korrekter Link,

    zu dieser Allgemeinen-Medien-Absurdität.
    nur ein schwachs/verblödetes Volk braucht einen starken Staat und die Medien sind nunmehr seit 20,0 Jahren Vorreiter der Verblödung</p

  6. Alle meine Entchen meint: (23.2.2010 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    @ingo:
    > Was für ein hirnrissiger Mist – und dafür werden diese Leute
    > auch noch bezahlt.

    Das heißt auf deutsch: Der Herr Staatsanwalt weiß nix und kann nichts beweisen. Die Jungs sind eben sprachlich zuweilen etwas minderbemittelt…

  7. prior meint: (23.2.2010 um 23:40) AntwortenReply to this comment

    die wuppertaler drogenoma is aber 85, nich 81. und die geforderten 6 jahre sind in DEM alter aber wohl als lebenslang anzusehen. lebend kommt die ausm knast auf keinen fall. ich hoffe, daß die alten herrschaften nicht auf die idee kommen, nochmal bandenkriege anzuzetteln. da kann uns ja was blühen.

  8. Olli meint: (24.2.2010 um 01:12) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Dame in den Knast muss verliere ich endgültig das vertrauen in unser Rechtssystem. Wieso?

    Man erinnere sich mal an so prominente Fälle wie Altnazis oder Diktatoren die im hohen Alter angeklagt wurden und urplötzlich nicht mal mehr fit genug für den Prozess waren.

  9. Loxia meint: (24.2.2010 um 01:23) AntwortenReply to this comment

    Die Altnazis und Diktatoren waren aber i.d.R. zu feige, sich freiwillig dem Gericht zu stellen und mussten somit zwangsweise vorgeführt werden, wogegen sie sich natürlich mit allen Mitteln gewehrt haben. Ganz anders dagegen diese Frau, denn "sie will sich dem Verfahren stellen" und erscheint darum "etwas wackelig auf den Beinen, aber ordentlich gekleidet".
    Und außerdem gilt es auch noch andere Rentner massiv abzuschrecken, sonst könnte ja im Zuge der künftigen Altersarmuts-Welle noch verstärkt Drogendealen als ganz normale Aufbesserung der Rente genutzt werden.

  10. Sebastian Salzgeber meint: (24.2.2010 um 01:31) AntwortenReply to this comment

    @prior:

    Du willst sagen eine Frau ist in Deutschland noch nie Älter als 91 Jahre alt geworden? Du neigst zur Übertreibung.

  11. Besucher2778 meint: (24.2.2010 um 01:37) AntwortenReply to this comment

    Immer wieder lustig wenn sich Mr. "lawblog ist eine Marke!!! abmahnung folgt!" über leute aufregt die raubkopien verteidigen

  12. fellow passenger meint: (24.2.2010 um 01:50) AntwortenReply to this comment

    @ingo: Genau das dachte ich mir auch gerade. "Streckmittel", ist auch ganz großes Tennis.

  13. Tichondrius meint: (24.2.2010 um 02:22) AntwortenReply to this comment

    @ingo: Vermutlich um 1500 ;)

  14. aber meint: (24.2.2010 um 08:28) AntwortenReply to this comment

    @Besucher2778

    der lawblog von udo ist auf jeden fall ein bekanntes "ding".

    das sollte er sich auf jeden fall schützen lassen, schon alleine damit es nicht jemand anderes tut..

    siehe auch taz & wolfskin.. da hat bestimmt auch jemand gesagt: nen tatzenabdruck? sowas gehört doch der allgemeinheit.
    und jetzt darf der verlag _seine_ tatze (!=wolfskin-tatze) nicht mehr auf textilien tun.. toll..

    im übrigen: udo hat vor seinen "abmahn-fällen" immer erst freundlich angefragt (mehrmals?).

    das ist toll & etwas über das sich jeder der sich unvorsichtig hat "inspirieren" lassen freuen wird!
    deine andeutung das sich udo wie bestimmte andere anwälte benimmt ist ja fast schon der versuch einer rufschädigung.

    mfg

  15. marcus05 meint: (24.2.2010 um 08:38) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian Salzgeber:

    Im Knast bestimmt nicht. Beweis das Gegenteil :)

  16. Pran meint: (24.2.2010 um 09:05) AntwortenReply to this comment

    @aber:

    So hat das bei Marions Kochbuch auch angefangen…

  17. aufmerksamer Leser meint: (24.2.2010 um 09:16) AntwortenReply to this comment

    @Stefan:

    steht aber auch im Artikel: die Dame sei in den letzten Tagen 10 Jahre gealtert … 81 bis 86 sind 5 Jahre … wie immer in den Medien also irgend wo nur die halbe Wahrheit

    SCNR

  18. Sixtus meint: (24.2.2010 um 09:47) AntwortenReply to this comment

    Zu Niggemeier:
    In seinem Artikel sieht man mal wieder, dass es immer noch Leute gibt, die das Web überhaupt nicht verstanden haben!
    Nun ja, idioten muss es auch geben, sonst kann man ja den Kindern nicht sagen: "Siehst du? So ein Depp wirst du, wenn du keine Ausbildung machst!"

  19. Hamster Wolfgang meint: (24.2.2010 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    Die kriminalistische Erfahrung dürfte auch eindeutig gezeigt haben, dass besagte ältere Dame zu den Hell's Grannies gehören muss:
    http://www.youtube.com/watch?v=Ygy7UDADXDg
    Auch, wenn es ihr vielleicht nicht direkt nachgewiesen werden kann. Sie muss folglich dringendst aus dem Verkehr gezogen werden.

  20. suki11 meint: (24.2.2010 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte immer Flugzeuge wären so wahnsinnig sicher und getestet.

    Und jetzt lese ich, dass sowas Wichtiges wie die Geschwindigkeitsmesser nur in 9000 Meter Höhe nach den Standards von 1947 getestet werden.
    Und dass Piloten, bei deren Ausfall, während der Turbulenzen, im Bordbuch blättern müssen, um die richtige Schubeinstellung abzulesen …
    Und dass Airbus-Flugzeuge bei nem Computer-Ausfall viel schwerer zu fliegen sind, weil man die Computerunterstützung nicht ausschalten kann …

    Ich war jetzt schon 3 mal in Brasilien und bin 6 mal die Strecke von AF 447 geflogen. Im Sommer vermutlich noch mal. Vielleicht nehme ich dann auch lieber nen Flug tagsüber …

  21. ich meint: (24.2.2010 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    @suki11:

    Bei Airbus ist die Mentalität, dass der Computer Oberhoheit über den Piloten haben muss. Sprich: Der Mensch soll vor seinen eigenen Fehlern bewahrt werden.

    Boeing hingegen hat eher die Mentalität: Der Computer unterstützt, letztendlich steuert aber der Mensch.

    Beides hat seine Vor- und Nachteile. Bei Boeing erhält ein Pilot, der ein gefährliches Manöver fliegt, allerhand mögliche Warnmeldungen – das Manöver kann aber ausgeführt werden. Ist es hirnrissig, sind danach möglicherweise alle Menschen tot.

    Bei Airbus verbietet der Computer ein Manöver schlicht, wenn er denkt, dass es jetzt nicht sicher ist. Auch das kann zu gefährlichen Unfällen führen – beispielsweise wenn der Computer denkt, dass man noch gar nicht gelandet ist, weil sich die Reifen nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit drehen (z.B. bei Aquaplaning) und deshalb den Umkehrschub verweigert. Ist in den 90ern (IIRC) in Warschau (IIRC) passiert.

    Die ideale Lösung gibt es nicht. Mir persönlich ist allerdings die Lösung, dass der Mensch letztendlich die Oberhand behält, lieber.

    Das Lesen von Bordbüchern in kritischen Phasen ist übrigens gang und gäbe. Es gibt auch eine Liste von bekannten Fehlern. Tritt einer auf, dann kann der Pilot nachsehen, was er tun soll. Häufig ist es einfacher (und "sicherer"), den bekannten Fehler im System zu belassen, anstatt durch einen Fix einen oder mehrere neue, unbekannte Fehler einzubauen. So können Fehler durchaus über die gesamte Produktionsdauer eines Flugzeugs erhalten bleiben.

  22. suki11 meint: (24.2.2010 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    @ich:

    Das ist schon so, wie du schreibst.
    Bordbücher in Flugzeugen sind Sinnvoll.

    Kleiner Tipp von mir an die Piloten:
    Es ist ganz einfach. Bei Ausfall der Geschwindigkeitsmesser im Gewitter zur Sicherheit erstmal maximalen Schub geben. Wenigstens so lange, bis man im Handbuch nachgeguckt hat. ;-)

  23. hoho meint: (24.2.2010 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    Der Computer denkt.

  24. Agir meint: (24.2.2010 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    @suki11: Kleiner Tipp von einem Piloten: Jedes Flugzeug hat höchstzulässige Geschwindigkeit, die im Sinkflug leicht überschritten werden kann (Vne). Bei Turbulenzen ist diese niedriger (Vno). Wird sie dennoch überschritten, droht strukturelles Versagen (im Sinne von: Hey, da war doch mal ein Flügel…?)

    @hoho: Der Mensch denkt

    just my 2 cent

  25. suki11 meint: (24.2.2010 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    @Agir:

    Das hab ich mir schon gedacht (wirklich). Ich fliege ja schon immer gerne besonders realistische Flugsims. :)

    Blos ist ne zu hohe Geschwindigkeit bestimmt besser, als ein Strömungsabriss im nächtlichen Gewittersturm. So schnell bricht bestimmt kein Flügel ab.

  26. w_p meint: (24.2.2010 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    @suki11: Wahrscheinlich hast du vor dem Bericht auch gemeint, das "so schnell" bestimmt kein Geschwindigkeitsmesser vereist ;)

  27. hoho meint: (24.2.2010 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Hallo Pilot,
    Besser Airbus oder Boeing ?
    Wäre die Notwasserung in New-York auch mit Airbus möglich gewesen ?

  28. suki11 meint: (24.2.2010 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    @w_p: Das stand ja schon vorher in der Presse. Bevor die Flügel abbrechen reißen sicher erst mal die Turbinen und alles andere ab.
    Die Flügel sind, glaub ich, mit das Stabilste am ganzen Flugzeug. Das hält. :)

    Auf jeden Fall sollten die schnellstmöglich alle Geschwindigkeitsmesser austauschen. Das gibts ja nicht. Wenigstens bis ich im Herbst die Strecke fliege.

  29. timon meint: (24.2.2010 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Im Zweifel sollte sich eine Geschwindigkeit selbst während schlimmer Turbulenzen dadurch abschätzen lassen, dass man im Abstand von einigen Sekunden die GPS-Position abliest und dann ein bisschen rechnet. Darüberhinaus müsste das Navigationsgerät im Cockpit sowas sogar selbst beherrschen, wenn schon jedes billige Navi vom Aldi das kann. Und ob das jetzt 800km/h sind oder 1000 – so genau braucht man es nicht: zu schnell für Strömungsabriss und zu langsam für Flügelabriss. Für den Rest hat man nen künstlichen Horizont, der hoffentlich auf nem Kreisekompass beruht und nicht etwa vereisen kann.

  30. tilux meint: (24.2.2010 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    @timon: Schon mal was von "coffin corner" gehört.

  31. tilux meint: (24.2.2010 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    @hoho: Wenn damit die Notwasserung auf dem Hudson gemeint ist, US-Airways-Flug 1549, das war ein Airbus A320.

  32. a.n meint: (24.2.2010 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    @tilux: Dann im Zweifel auch nicht zu nah an der Coffin Corner fliegen.. Und _so_ schnell ändern sich die Strömungsverhältnisse sicher auch nicht.

  33. Oliver meint: (25.2.2010 um 00:31) AntwortenReply to this comment

    GPS funktioniert nicht als Backup-Airspeed-System. Warum, würde zu weit führen.

    Auch ist der Abstand zwischen Strömungsabriß und maximal zulässiger Geschwindigkeit in großen Höhen sehr klein. Man ist daher auf eine zuverlässige Geschwindigkeitsanzeige angewiesen. Gibt es diese nicht, kann man nur über Schub und Anstellwinkel eine Geschwindigkeit in der Mitte dieser Zone anpeilen. So ähnlich, als würde ein Autofahrer aus Gefühl und Erfahrung das Gaspedal so weit treten, wie es erfahrungsgemäß für 50 km/h nötig wäre.

    Noch ein paar Worte zu den Zulassungsvorschriften.

    Komponenten für Flugzeuge müssen für bestimmte Umgebungsbedingungen zugelassen werden. Dazu gibt es eine Norm, die DO-160D, in der verschiedene Klassifizierungen und Labortests für Temperatur, Druck, Feuchtigkeit, Vibration, Störungen der elektrischen Versorgung, elektromagnetische Verträglichkeit und vieles mehr beschrieben sind. Der Flugzeughersteller legt dann fest, welche Klassifizierung nach DO-160D für einen bestimmten Einbauort erforderlich ist. Für ein außen oder gar am Triebwerk montiertes Teil sind die Anforderungen natürlich ganz andere als etwa für ein In-Flight-Entertainmentsystem. Der Hersteller der Komponente für dann die in DO-160D vorgeschriebenen Tests durch und weist so die Eignung für die Umgebungsbedingungen am Einbauort nach. So weit, so gut.

    Die Zulassungsvorschriften sind so aufgebaut, dass zunächst allgemeine Normen aufgelistet werden, zum Beispiel die DO-160D für Umgebungsbedingungen, die DO-178B für Software etc. Es folgen dann nur noch spezifische Anforderungen für die jeweiligen Komponenten. Das hat den Vorteil, daß bei Änderungen einer dieser allgemeinen Normen diese automatisch für sämtliche Komponenten mit übernommen werden.

    Jetzt gibt es allerdings noch einige alte Zulassungsvorschriften, die noch nicht in dieses System übernommen wurden. Sie stammen aus einer Zeit, in der es die DO-160D etc. noch nicht gab. Die Zulassungsvorschrift für Pitot-Rohre ist so ein Beispiel. In der ETSO-C16 wird bezug auf einen alten Aerospace-Standard von 1947 genommen. Dieser definiert die Umgebungsbedingungen selbst, anstatt auf eine spezielle Norm für Umgebungsbedingungen zu verweisen. Die Forderungen dort sind aus heutiger Sicht allerdings nicht mehr ausreichend.

    Ich sehe deshalb die EASA in der Pflicht, die ETSO-C16 so abzuändern, daß künftig eine Klassifizierung der Umgebungsbedingungen nach DO-160D (oder neuer) vorgenommen werden muß.

    Allerdings kann man die Schuld nicht auf die EASA abwälzen. Eigentlich ist der Flugzeughersteller in der Verantwortung selbst zu erkennen, daß ein nach ETSO-C16 zugelassenes Pitot-Rohr nicht ausreichend für ein Flugzeug ist, das in Temperaturen von weniger als 40°C fliegt. Schon nach Standardatmosphäre herrschen ja Temperaturen von höchstens -56°C in den üblichen Flughöhen. Er müsste der EASA also ein alternatives Zulassungsverfahren vorschlagen. Das ist nichts außergewöhnliches. Im Gegenteil, viele Hersteller von Komponenten wählen freiwillig aktuellere (= strengere) Normen, um ihre Komponenten ohne Änderung über einen längeren Zeitraum verkaufen zu können.

    Das kurzfristige Mittel wäre, eine entsprechende AD ( = airworthiness directive) zu veröffentlichen. Das ist das administrative Mittel, mit dem Flugzeuge für luftuntüchtig erklärt werden können, wenn nicht bestimmte Modifikationen vorgenommen werden. Wie etwa den Austausch der Pitot-Rohre durch stärker beheizte Varianten.

  34. bombjack meint: (25.2.2010 um 08:30) AntwortenReply to this comment

    [...]Außerdem besaß der 29-Jährige eine Armbrust und vier Elektroschocker – "die typische Schutzbewaffnung für den Fall, dass es bei Rauschgiftdeals Probleme gibt", erklärt Anklagevertreter Baumert.
    [...]

    Wurde zwar schon angesprochen, aber trotzdem die Frage wie blöde muß man sein um so einen Scheiß verlauten zu lassen? Gehört der 29-Jährige vielleicht zur Gattung der Affen, dann könnte er mit den 4 Elektroschockern auch was anfangen? Und ich möchte sehen wie eine Armbrust bei einem Rauschgiftdeal eingesetzt wird, wo es Probleme gibt…..

    bombjack

  35. Agir meint: (25.2.2010 um 10:39) AntwortenReply to this comment

    @suki11:
    Doch, so schnell bricht ein Flügel ab, alles schon passiert. Sogar bei Kunstflugmaschinen, die für ein vielfaches der Belastung ausgelegt sind.

    @hoho: Weder noch: besser Cessna :)
    Die geglückte Notwasserung ist imho sowohl einem coolen Piloten als auch einer guten Portion Glück zuzuschreiben. Welches Model am besten für eine Notwasserung geeignet ist entzieht sich meiner Kenntniss (abgesehen natürlich von Wasserflugzeugen).

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