25.2.2010

Gesundes Rechtsempfinden

Ich muss heute mal zur Ehrenrettung der Staatsanwaltschaft schreiten. Jedenfalls zur teilweisen. Die Behörde hat sich nämlich einige Male vehement gegen die Strafanzeige einer Ausländerbehörde gestemmt. Das Ausländeramt will meinen Mandanten verurteilt sehen, weil er die eigene Abschiebung nicht hinreichend gefördert habe. Näheres habe ich hier berichtet.

Mehrfach wies die Staatsanwaltschaft das Ausländeramt darauf hin, dass falsche Angaben über die Staatsangehörigkeit nicht nachzuweisen sind. Dass die Botschaft von Sierra Leone sagt, mein Mandant stamme nicht aus Sierra Leone, lasse nicht den Schluss zu, dass der Mann nicht vielleicht doch aus Sierra Leone stamme. Jedenfalls so lange nicht, wie ihn, was ja der Fall ist, kein anderes afrikanisches Land als Staatsbürger “anerkennt”.

Meinem Mandanten könne auch nicht vorgeworfen werden, er habe sich nicht ausreichend um einen Pass gekümmert. Sierra Leone habe ihm einen Pass verweigert. Es sei, so die Staatsanwaltschaft, nicht erkennbar, wie mein Mandant die Verantwortlichen vom Gegenteil überzeugen könne.

Die Ausländerbehörde hat dagegen energisch angeschrieben und, nach Einschaltung der Dienstaufsicht bei der Generalstaatsanwaltschaft, den zuständigen Strafverfolger wohl doch noch so weichgekocht, dass er den Strafbefehl beantragt und die Verantwortung in der Sache an die Gerichte abgeschoben hat.

Neben einer schrägen Argumentation in der Sache bringt das Ausländeramt auch gebetsmühlenartig den Hinweis, die Verfolgung meines Mandanten diene der Generalprävention. Die Sozialkassen würden durch solche Leute wie ihn in erheblichem Maße belastet, dem müsse man durch das Strafrecht einen Riegel vorschieben. (Ob die Sozialkassen besser da stehen, wenn mein Mandant in letzter Konsequenz im Gefängnis sitzt, wird nicht hinterfragt.) Zudem führe die Straffreiheit auch zu fehlender Akzeptanz der deutschen Rechtsordnung. Bei wem, wird nicht gesagt.

Die Behörde scheut sich auch nicht, das gesunde Rechtsempfinden ins Feld zu führen. Den an sich sonst eingängigeren Begriff hat die Verfasserin der Schreiben womöglich doch gescheut.

Nun denn. Die Sach- und Rechtslage ist offenbar nicht einfach. Ich beantrage deshalb zunächst meine Beiordnung als Pflichtverteidiger.

38 Kommentare zu “Gesundes Rechtsempfinden”

  1. Fisch meint: (25.2.2010 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    Die Argumentation sollte man sich merken: wenn der Amtsschimmel mal wieder munter wiehert, das Geld der Bürger verschleudert wird, dann sollte zur Prävention das Strafrecht … wie, so war das ja gar nicht gemeint, ja dann kann der deutsche Michel ja unbesorgt weiter schlafen.

  2. marcus05 meint: (25.2.2010 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe den zeitlichen Ablauf hier nicht. Wie kann es zu einem Strafbefehl kommen und dann weigert sich die StAw überhaupt irgendetwas zu unternehmen?

  3. 5zjunge meint: (25.2.2010 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    Wenigstens ehrlich. Generalprävention heißt hier doch wohl feste malträtieren, auch wenn man nichts hat. Hauptsache es schreckt ab, wovor auch immer.

  4. Fisch meint: (25.2.2010 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    @marcus05: Der Staatsanwalt hat wohl solange keinen Grund für ein Handeln gesehen, bis die Ausländerbehörde den Boss eingeschaltet hat. Woraufhin sich der Staatsanwalt der "überzeugenden Argumentation" gebeugt hat und mit dem Strafbefehl die Ausländerbehörde und den Generalstaatsanwalt zufrieden gestellt hat. Und sollte später ggf. das Gericht anderer Meinung sein, dann liegt es am ignoranten Richter und/oder dem Staatswalt, der das nieeee hätte verfolgen dürfen – je nach Betrachter ;-)

  5. jan meint: (25.2.2010 um 12:33) AntwortenReply to this comment

    Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen mächte.

  6. martin meint: (25.2.2010 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    "den zuständigen Strafverfolger wohl doch noch so weichgekocht"

    Der Arme Strafverfolger wird jetzt zum Spielball. So kanns gehen. Auch hier gilt nicht: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.

  7. Kand.in.Sky meint: (25.2.2010 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    "Die Sozialkassen würden durch solche Leute wie ihn in erheblichem Maße belastet…"
    Ja, nein auch! Die Neger (Herren/Damen/Neger) sind unser Untergang, bitte noch paar weitere 1000-Mrd. (kein TipFehler) an die Banken von denen wir alle so profitieren!

    "Zudem führe die Straffreiheit auch zu fehlender Akzeptanz der deutschen Rechtsordnung…"
    In Uganda oder Mongolei hält sich bestimmt niemand an das Gesetz gegen Schwarsurfen in offenen WLANs – schickt ein paar Strafbefehle dahin!

    Scheisse man! Ist BILD-Abo voraussetzung zur Einstellung als Parkhauswächter/AmtsSchreibtisch-"ich tue nur meinen Dienst"-VollzugAusführender?

    #k.

    ps:
    Schwarze, Sozialkassen, StAw – wenn ich heute abend nochmal hier nachschaue liegt Popcorn bereit.

  8. Denis meint: (25.2.2010 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Mich würde der eingängigere Begriff für "gesundes Rechtsempfinden" interessieren… auf Anhieb fällt mir der nämlich nicht ein.

  9. Princo meint: (25.2.2010 um 12:51) AntwortenReply to this comment
  10. Stuff meint: (25.2.2010 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    @Denis:
    Auf Anhieb fiele mir ein, den Begriff „Generalprävention” mit dem gleichzusetzen, was anderswo als „Terror” verstanden wird, es ist ja auch so, dass „Arisierung” anderswo als Raub, Plünderung und Erpressung aufgefasst wird, hier aber immer noch unter „Volksempfinden" subsummiert erscheint.
    Stuff

  11. Malla meint: (25.2.2010 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    @Denis:
    Recht wird im Namen des Volks gesprochen.

  12. prior meint: (25.2.2010 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    die ausländerbehörde scheint recht ausländerfeindlich zu sein.

  13. Hobbyjurist meint: (25.2.2010 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    Ein Mensch, der Kosten verursacht, paßt nicht in das neoliberale Diktat und gehört aufgrunddessen mit allerlei schikanösen Maßnahmen traktiert. Das ist die heutige Leitlinie.

  14. INFINITE meint: (25.2.2010 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    Merke:

    Es gibt das "gesunde Rechtsempfinden", es gibt das Recht, es gibt die Gerechtigkeit und es gibt dass, was man daraus macht!

  15. H.B. meint: (25.2.2010 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    Zudem führe die Straffreiheit auch zu fehlender Akzeptanz der deutschen Rechtsordnung.

    Ähm… ich dachte die Ursachen für die fehlende Akzeptanz der deutschen Rechtsordnung säßen alle in Bundestag und Bundesrat.

  16. Momo meint: (25.2.2010 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    @Fisch:

    …bis die Ausländerbehörde den Boss eingeschaltet hat. Woraufhin sich der Staatsanwalt der "überzeugenden Argumentation" gebeugt hat…

    Klingt wie "…unter Verwendung eines Argumentationsverstärkers…" was letztendlich Bundeswehrdeutsch ist für "Androhung von Schusswaffengebrauch".

  17. llamaz meint: (25.2.2010 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    Ja, da muss ich wohl ein krankes Rechtsempfinden habe, wenn das obige Vorgehen der Behörde einem gesunden Rechtsempfinden entspricht.

    Ist ein Arzt anwesend?

  18. Hans meint: (25.2.2010 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    Also nur zum Verständnis: Hat die Verfasserin allen Ernstes die Naziterminologie "Gesundes Volksempfinden" verwendet? Das alleine wäre m.E. schon ein Skandal den man beim Dienstvorgesetzten rügen sollte.

  19. Hans meint: (25.2.2010 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Ok, hat sich erledigt. Der Wandel von Rechts- zu Volksempfinden ist erst in den Kommentaren passiert. Warum kann man hier Kommentare nicht mehr bearbeiten?

  20. Sebs meint: (25.2.2010 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    @Hobbyjurist: Ja, das sehe ich auch so.
    Klassismus halt. So lange wir noch so viel Geld haben das wir in RUhe Mittags lawblog lesen können, da kann uns noch nix passieren.
    Unter dem sozialen Netz haben sie jetzt Stachel platziert. Aufpassen das man nicht durchfällt.

  21. Radio meint: (25.2.2010 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    @ malla

    "Recht wird im Namen des Volks gesprochen."

    Gut, das das Volk meistens nichts davon weiss, was da in seinem Namen verzapft wird.

  22. Malte S. meint: (25.2.2010 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    @Hobbyjurist: Das eigentlich Wirre an der Kostenargumentation ist doch, dass der Prozess sowie eine mögliche Unterbringung auf Staatskosten deutlich teurer sind. Die Argumentation wäre also selbst dann nicht haltbar, wenn man Menschen nur nach den von ihnen verursachten Kosten und erzeugten Einnahmen bemisst.

  23. Axel John meint: (25.2.2010 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    Wie stehen die Aussichten für eine Gegenanzeige gegen die Ausländerbehörde wegen Verfolgung Unschuldiger, Volksverhetzung, Verleumdung … usw, halt was das Strafrecht sonst noch so alles hergibt? Und das alles möglichst öffentlichkeitswirksam?

  24. Bernhard meint: (25.2.2010 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Ich beantrage deshalb zunächst meine Beiordnung als Pflichtverteidiger.

    So lange das noch geht. Da sind ja die Politiker auch dahinter, die Beihilfe zusammenzustreichen…

  25. Fragender meint: (25.2.2010 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    Weiss der Mandant denn noch, wie er nach Deutschland eingereist ist ?

  26. Ralf meint: (25.2.2010 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    Die Sozialkassen sparen wirklich, die Haft wird ja aus Steuermitteln bezahlt. Das sich das Geld vom verschieben von der rechten in die linke Tasche nicht vermehrt, hat eben noch nicht jeder begriffen.

  27. Zazaz meint: (25.2.2010 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    Die Lösung für die Sozialkassen wäre dass schlicht nichts gezahlt wird.

  28. ali meint: (25.2.2010 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    Krass, wie stramm rechts das Ausländeramt hier 'rüber kommt!

  29. RALupo meint: (25.2.2010 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    "den zuständigen Strafverfolger wohl doch noch so weichgekocht, dass er den Strafbefehl erlassen"

    bei uns in Bayern werden Strafbefehle durch die Gerichte erlassen.

    Habe erlassen durch beantragt ersetzt. U.V.

  30. Karlheinz meint: (25.2.2010 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    Alltag in der Ausländerbehörde?
    http://www.youtube.com/watch?v=AGidxWNFgrg

  31. Jumper meint: (25.2.2010 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    @Karlheinz
    Nicht menschlich.
    Meine Mutter hatte die gleiche Krebserkrankung.
    Stelle mir die Situation unter solche Bedingungen vor.
    Einblick in die Ausländerbehörde und Arbeitsweise dessen Mitarbeitern bzw. deren Abfertigungsmentalität.
    Mir wird unwohl.
    Danke für den Link!

  32. derRösrather meint: (25.2.2010 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Ich lese, das die Ausländerbehörde mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft droht. Im Gegenzug könnte das die Staatsanwaltschaft doch sicher auch tun! Möglicherweise erkennt die Aufsichtsbehörde ja, das dieser wildgewordene Haufen dabei ist, unser Rechtsordnung auf den Kopf zu stellen

  33. Haus meint: (26.2.2010 um 03:00) AntwortenReply to this comment

    "Den an sich sonst eingängigeren Begriff hat die Verfasserin der Schreiben womöglich doch gescheut."

    Beschde

  34. marcus05 meint: (26.2.2010 um 10:13) AntwortenReply to this comment

    @Karlheinz:

    Dieser Rösner ist mit Abstand der unsympathischste Mensch den ich je im Fernsehen gesehen habe.

    "Ich könnte Sie jetzt gleich abschieben. Auf der Stelle."

    Man muss schon ein gewaltiges Arschloch sein um so seine Überlegenheit zu demonstrieren.

  35. earendil meint: (26.2.2010 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    Zudem führe die Straffreiheit auch zu fehlender Akzeptanz der deutschen Rechtsordnung.

    Also bei mir führt in dem Fall die Strafverfolgung zu fehlender Akzeptanz der deutschen Rechtsordnung. Soweit ich weiß (IANAL) ist kein_e Straftäter_in dazu verpflichtet, an der Aufkärung der gegen sie_ihn erhobenen Vorwürfe mitzuwirken, im Gegenteil gibt es da das Recht auf Aussageverweigerung. Und ausgerechnet Leute, deren "Vergehen" es ist, in einem Land leben zu wollen, deren Staatsbürgerschaft sie nicht besitzen, werden dafür bestraft, dass sie nicht an ihrer Abschiebung mitwirken? Obwohl die für die Betroffenen schlimmere Konsequenzen haben kann als alles, was Straftäter_innen hier erwartet?

    @prior: Ja klar, das ist ja auch ihre Aufgabe. Also mindestens de facto, wenn nicht de jure.

  36. Tobi meint: (26.2.2010 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    @ Fragender

    nein ich kann mir nicht vorstellen dass er weiss wie er nach D gekommen ist. Ist bestimmt eingeschlafen und einfach hier aufgewacht…

    mich persönlich würde nur interessieren, wer Anwälte in solchen Rechtsfällen bezahlt bzw. von welchen Geldern…..

  37. drui meint: (28.2.2010 um 00:20) AntwortenReply to this comment

    "Die Sozialkassen würden durch solche Leute wie ihn in erheblichem Maße belastet, dem müsse man durch das Strafrecht einen Riegel vorschieben."

    Die deutsche Justiz bewegt sich eben wieder schön richtung Nazi-Recht, Lagerhaft ohne Rechtsgrundlage, ansonsten Zwangsarbeit oder günstig entsorgen. Das Sozialkassenargument würde dafür sprechen, die Sache günstig mit einem Strick aus der Welt zu schaffen.

  38. F. Lorenz meint: (1.3.2010 um 02:47) AntwortenReply to this comment

    Was heisst "gesundes Rechtsempfinden"?

    "Gesundes Rechtsempfinden" hatten wir tatsächlich im Dritten Reich im sozialen materiellem Rechtsstaat unter dem höchsten Richter der deutschen, der auch gleichzeitig der höchste deutsche Richter gewesen ist als obersten Gerichtsherrn Adolf Hitler.

    Was heist die "Die Staatsanwaltschaft"?

    Wenn dann war es doch ein Staatsanwalt oder weitere natürliche Personen und von denen findet man nur sehr wenige.

    Entsprechendes gehört eigentlich ganz normal zu deren Aufgabe für welche diese mehr als gut bezahlt werden.

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