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AG Halle: Niedriger Streitwert von 1.200,00 € bei Filesharing mit einem Film
Landgericht Hamburg ist für alles zuständig – auch die schleswig-holsteinische Politik
CONSDAPLE-Shirt strafbar – aber nur in Verbindung mit halboffener Jacke
Nürnberg: Richter erhängt sich im Justizgebäude
Abbuchungsbetrug: Der Ein-Cent-Trick
"Abbuchungsbetrug: Der Ein-Cent-Trick"
Schon peinlich, daß das Bundesverbraucherschutzministerium jetzt schon anfängt Internetlegenden weiterzuverbreiten. Da hat wohl irgendjemand eine Kettenemail gekriegt und gleich eine Pressemitteilung draus gemacht.
CONSDAPLE-Shirt strafbar – aber nur in Verbindung mit halboffener Jacke
Es sind schon ganz andere für "wesentlich schlimmere" sachen freigesprochen worden sind bzw auf bewährung bekommen haben…
Ich halte das für unverhältnismäsig
"Die Klägerin konnte glaubhaft darlegen, dass sie die Abmahnung ordnungsgemäß auf den Postweg gebracht hat, da diese nicht mit dem Vermerk „unzustellbar“ zurückgesandt wurde.
Dagegen trägt der Beklagte keine Tatsachen vor, die für einen unterbliebenen Zugang sprächen."
Ich hab das jetzt 3x gelesen und möchte mir immer noch eine Gabel in den Arm rammen, um sicher zu stellen, dass ich die beiden Sätze da nicht geträumt habe. Das ist die gängige Rechtsauffassung, was das Absenden, den Zugang von Dokumenten und die damit verbundene Belegkraft betrifft?
Bei mir hat auch jemand ein Cent überwiesen. Und jemand unberechtigt abgebucht. Nur daß da überhaupt kein Zusammenhang besteht.
Die 1 Cent Überweisung war eine Benachrichtigung der Bank, daß Herr XY dem ich Geld überwiesen habe, seit kurzem eine neue Bankverbindung hat.
Und die unberechtigte Abbuchung war von einem Online Casino – da dachte wohl jemand er kann auf meine Kosten spielen. Wieder so ein typische Geschichte wo irgendjemand zwischen zwei völlig unzusammenhängenden Ereignissen eine Verbindung konstruiert hat.
Massenabmahnungen sind nicht nur ein Geschäftsmodell, sie sind v.a. eine politisch gewollte Sozialfürsorge für all die unfähigen Winkeladvokaten, die zu dumm und zu faul für die seriöse Variante ihres Berufes sind.
Diejenigen, die dazu verdammt sind sich auf dem freien Markt durch zuschlagen, dürfen zurecht auf die Solidarität der Kollegen bauen, die es in die parlamentarischen Ausschüsse geschafft haben und ihnen dort durch zweckdienliche Gesetzgebung den Lebensunterhalt sichern.
Anders, als Otto Normalopfer, hat Carstensen das Geld, bis zum BGH, notfalls BVerfG zu gehen, um den Dreck aus Hamburg aus der Welt kehren zu lassen.
@hjk:
Duerfen auch Schueler keine Aufdruck "Klasse xy" tragen, weil bei halbgeoeffneter Jacke nur 'ss' zu sehen ist? Ich halte das nicht nur fuer unverhaeltnismaessig sondern fuer unsinnig. Man kann Faelle auch konstruieren…
Ist die Geschichte mit dem einen Cent nicht längst als Hoax enttarnt?
Der Ronald Schaible scheint ja nicht gerade Muttis Klügster zu sein. Ich finde dieses Abmahnungs-Geschäftsmodell zwar widerlich, aber die zitierten Aussagen im Text lassen mein Mitleid mit dem jungen Mann doch ziemlich auf den Nullpunkt sinken.
CONSDAPLE-Shirt.
Man fragt sich, wer schlimmer ist: der Hemdenträger, oder seine Richter.
zu "Geschäftsmodell Abmahnung"
Ganz geschickt erweckt der Artikel den Eindruck, Herr vG wäre wegen Betruges hinsichtlich Abmahnungen verurteilt worde. Ich erinnere mich aber daran, daß Mandantengelder veruntreut bzw. seeehr spät weitergeleitet wurden? War das so?
NIKE-Schuhe sollten auch verboten werden, wenn die Hose falsch fällt, fehlt nur noch S,D,A und P! Stelle man sich das mal vor!
@Consdaple-Entscheidung:
Was kommt als nächstes? Die Verurteilung von Personen, die ein esso-Werbeshirt tragen? Die Gerichte machen sich langsam lächerlich. Klar sind die rechten Gesinnungen nicht schön. Aber wir sollten zur Meinungsfreiheit stehen. Jeder hat das Recht, auch eine noch so idiotische Meinung zu vertreten. Verbote von Meinungen sind nur ein Symbol der Schwäche: 'Ich komme mit Argumenten nicht weiter, aber deine Meinung ist blöd. Wenn du sie weiter vertrittst, wanderst du in den Bau.'.
Bei dem Urteil zu dem T-Shirt war meine erster Gedanke auch, daß da ein Richter ziemlich frei dreht.
Allerdings sollte man im Kontaxt beachten, daß das T-Shirt wohl auch einen Reichsadler zeigt und somit hier offensichtlich der Träger besonders schlau sein wollte.
Persönlich vertrete ich die Meinung daß zum Recht auf freie Meinungsäußerung auch das Recht auf Dummheit gehört und deshalb jeder sagen und zeigen können soll was er will.
Allerdings gibt es in Deutschland ein paar Einschränkungen (zuviel). Unter diese Einschränkungen fällt das Zeigen verbotener Symbole, was in diesem Fall beabsichtigt war.
Daher ist das Urteil meiner Meinung nach (zumindest nach gültigem Recht) richtig.
zu CONDSAPLE
in dem urteil fehlt leider der hinweis dass diese marke extra für dieses clientel expliziert und die durch offene jacke entstehende abkürzung absolut gewollt ist.
klasse xy "ss" ist natürlich ein blöder zufall, dieses "nsdap" ist aber gewollt. und noch dazu auf bewährung draussen, das endet dann eben böse
finde das urteil korrekt, nur der hinweis fehlt eben
geschäftsmodell abmahnung:
so wenig ich herrn dörr geschätzt habe, halte ich es doch für unseriös, die vorgeschichte seines suizids mit so wenigen worten mit seinen filesharing-abmahnereien zu verbinden. der interessierte leser wird die geschichte um seinen kürzlich bevorstehenden haftantritt auf der website der süddeutschen auch nicht nachlesen, zeigt der link, der seine verurteilung erläutern soll doch <a href="http://www.sueddeutsche.de/computer/712/321581/text/" rel="nofollow">auf einen artikel über bildbearbeitungsprogramme</a>.
ein-cent-überweisungen:
hey, cool. "war-überweising". lasst uns 202a reformieren!
.~.
Ich stimme ouiz zu.
Habe auch kein Problem mit dem Urteil, diese Klamottenmarke existiert wirklich nur zu dem Zweck, um Rechtsradikale einzukleiden. Der Urheber dieses Labels war Funktionär bei den Republikanern und der NPD und betreibt einen Versandhandel für Nazibedarf.
@ouiz:
@Klopfer:
Soll das ein Argument sein? René Lacoste hat sein "Chemise Lacoste" auch für Tennisspieler entworfen und heute rennt jeder damit rum. Ich gehe auch davon aus, dass nicht jeder, der Polo Ralph Lauren trägt, auch Polospieler ist. Warum soll eine Wandlung ausgerechnet bei dieser Marke nicht möglich sein? Laut verlinktem Artikel hat der Richter ja selbst festgestellt, dass bei einem "unbedarften Beobachter" eine Verbindung zwischen CONSDAPLE und NSDAP nicht hergestellt wird, wenn es einfach offen getragen wird…
@Siggi:
Das passt schon. GvG ist ja nicht nur einmal rechtskräftig verurteilt worden.
http://www.taz.de/1/netz/artikel/1/wegen-betrugs-hinter-gitter/
@ 3 @mcbexx:
Sie können das nur geträumt haben; es kann keine andere Erklärung dafür in Deutschland geben…
Selbst wenn Stegner ihn angebettelt hat… wie arm ist das denn bitte, Details aus so einem privaten Gespräch zu veröffentlichen?!?!
26.11.2009
Betrug mit Ein-Cent-Überweisungen?
Kettenbrief-artige Warnungen schwappen durchs Land
"1 Cent"! Bereits seit mehr als einem Jahr gibt es Berichte von Betroffenen, die angeben eine Überweisung von einem Cent auf ihr Bankkonto erhalten zu haben. Einige Tage später sollen dann knapp 100 EUR abgebucht worden sein. In ursprünglich aus Österreich stammenden, Kettenbrief-artig per E-Mail verbreiteten Warnungen wird eine Firma namens Verimount FZE (oder auch Verimont) als Täter genannt. Diese ist Verbraucherschützern durch bekannte Abzocker-Portale wie firstload.de (oder .at) oder simsen.de schon lange ein Begriff. Sie gehen davon aus, dass die Betroffenen sich bei einer solchen, vermeintlich kostenlosen Website angemeldet und die Sache dann wieder vergessen haben oder den Zusammenhang nicht herstellen. Denkbar wäre auch, dass sich Personen mit fremden Kontodaten bei einer solchen Website angemeldet haben. Verifizierte Fälle, in denen solche Abbuchungen 'ins Blaue' mit zufälligen Kontodaten erfolgten, d.h. ohne vorherige Anmeldung, sind hier bislang nicht bekannt.
In Deutschland kursieren derzeit gehäuft Varianten dieser Warn-Mails, in denen keine konkrete Firma genannt wird, die mit dieser Masche arbeiten soll. Darin wird auch vor Anrufen bei auf dem Kontoauszug genannten Telefonnummern gewarnt. Auch dabei soll Abzocke drohen.
*gähn*
@studiosus juris:
Dann googlen Sie doch ganz einfach mal nach der Marke. Dann können Sie ja selber sehen, wie "unverfänglich" der Reichsadler auf dem Swetshirt prangt. Vom selben Versandhandel gibt es auch die andere Version mit Keltenkreuz und der Ziffer 88 … was aber bestimmt nur ein blöder Zufall ist, wenn sich da dem "Unbedarften" kein Zusammenhang erschließt ;-)
@studiosus juris: Diese Kleidung bekommt man nicht im normalen Laden (anders als Lacoste-Hemden), sondern nur im Nazifachhandel. Kein anderes Geschäft hat das im Sortiment, und daher trägt das Zeug auch niemand, der nicht eine entsprechende politische Ausrichtung hat. Insofern ist Consdaple keine einfache Klamottenmarke, die fehlinterpretiert wurde, sondern ein gezielt eingeführtes Ersatzsymbol der Naziszene. Wenn es so getragen wird, wie es beanstandet wird, fällt das auch dem unbedarften Beobachter auf, wenn er nicht gerade im Geschichtsunterricht gepennt hat.
Also, liebe Webgemeinde, wie ist denn der Künstlername von dem Anwalt?
@mcbexx:
Zur gängigen Rechtsprechung und der Belegkraft der Behauptungen habe ich die Hintergründe recherchiert (da ich es auch nicht glauben konnte) und kann nun den Originaldialog zwischen Richter, Klägerin und Beklagten präsentieren:
In Anbetracht dessen ist die Beweiskraft wohl gegeben…
@studiosus juris: In Ihren Beispielen wird aber nicht extra ein Schreibfehler eingebaut um dem (Teil-)Namen einen anderen Sinn (in diesem Fall eine bekannte Abkürzung) zu geben.
Das englische Wort für Polizist wird mit "Constable" in zwei Buchstaben anders geschrieben als der Aufdruck auf dem entsprechenden Shirt.
Interessant ist ja auch, das die Firma erst entstand, als die Modemarke Lonsdale (früher gerne von Rechtsradikalen wegen der im Namen geführten Zeichen NSDA) sich öffentlich gegen Rechts bekannte und antifaschistische Projekte unterstützte.
Des Weiteren sollte man sich überlegen, wer von einem Verkauf der "Polo Ralph Lauren" oder "Chemise Lacoste" Kleidung profitiert. Wenn ich etwas gegen Polo (die armen Pferde!) oder Tennis (die armen Bälle!) habe, sollte ich mir gut überlegen, Kleidung zu kaufen, von denen der Sport profitiert. Das gleiche gilt für andere Marken mit einem eindeutigen Bezug.
Der "unbedarfte Beobachter" kann bei viele Sachen den Bezug nicht herstellen. Aber es geht hier um die Möglichkeit sich (unauffällig) Gleichgesinnten zu offenbaren. Ähnlich wie Spruch-T-Shirts mit Computersprüchen o.ä. dazu benutzt wird sich für Geeks als "Mitgeek" zu outen. Da reichen dann auch mal Sprüche wie "Warum liegt denn da Stroh?"…
Das Ganze ist doch einfach nur albern und wenn der Staat es nötig hat, sich auf diese Ebene zu begeben, dann ist das ein Zeichen von galoppierender Paralyse.
Dieser 1 Cent Trick – haha :o)
Habe schon in eBay- und Online-Shops so genannte "iPhone Schützhüllen" für den Betrag von einem Cent gesehen. Nicht nur lustig, dass hier für einen Kleinstbetrag persönliche und Bank Daten quasi verschenkt werden. Würde nur noch fehlen, dass das Material dieser Taschen noch irgendwelche Krankheiten oder im schlimmsten Fall Krebs hervorruft.
Soviel zu "Geiz ist geil".
@mcbexx:
Briefe an Bürger und Verbraucher gelten bereits als zugestellt, wenn der Absender die Anrede in Gedanken formuliert hat. Umgekehrt gelten Briefe auch dann nicht als zugestellt, wenn sie vom Bürger oder Verbraucher per Einschreiben / Rückschein verschickt wurden (könnte ja auch ein leerer Umschlag gewesen sein).
@Paul:
Und wegen solchen Checkern wie Dir gibt es jetzt bei eBay in vielen Kategorien Zwangsmaßnahmen für die Versandgebühren.
Hätte ja nicht gedacht, daß es tatsächlich Leute gibt, die doof genug sind, nur auf "1 Euro" zu gucken, die Versandkosten nicht zu sehen und aus "1 Euro" vor lauter "alle sind doof außer Mutti" auch noch 1 Cent zu machen.
Reichsadler hin oder her
Die Tatsache das der Träger des T-Shirts für das Wort verurteilt wird und nicht für den Reichsadler spricht für sich. Warum solte der Richter sich auf ein Wort berufen, um das man sich streiten kann, wen der Reichsadler ein klarer Fall wäre.
Und wen wir grade beim konstruieren von wahnwitzigen Dingen sind.
Der Aufdruck Polizei solte auch verboten werden! In den Kreisen in denen ich verkehre gilt die Polizei als möchtegern brutaler Schlägertrupp, mit freifahrtsschein für den Hausfriedensbruch und sinnlosestem Machtgehabe.
Ich gehe also davon aus das der Aufdruck Polizei nur zur Einschüchterung, Panikmache und Verunsicherung der wehrlosen Bevölkerung gilt.
(ich bin weder links/rechts oder bewust kriminel … ich habe einfach gerne meine Ruhe)
Vielleicht sind die 1 Cent-Buchungen ja auch die PayPal-Kontoverifizierung. Dann erklären sich nämlich auch die nachfolgenden Abbuchungen in größeren Regionen :)
Habs mir angeschaut und es stimmt, der Reichsadler rückt die Sache in ein anderes Licht.
@32
Der Reichsadler handelt es sich aber nicht um ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Wieso soll das Ganze deshalb im anderen Licht zu sehen sein?
Im Grunde begrüße ich das Urteil, aber es ist dennoch ein Zeichen völliger Hilflosigkeit. Eine Hilflosigkeit die aus einem untauglichen Gesetz Gerichte zwingt untaugliche Urteile zu fällen, in denen dann steht, man sehe zwar weder im Ganzen, noch in den Bestandteilen des Shirts keinerlei strafbare Tatbestände, aber man bestrafe es trotzdem, weil es ja falsch getragen werden kann.
Wird der nächste Verurteilt, weil er sowas über dem Arm trugt? Oder wird irgendwann der Aufdruck 4711 oder 0815 verboten, weil irgendjemand in der Kombination was verfassungsfeindliches entdecken möchte?
Oder wird der Aufdruck SARAH auf dem T-Shirt bestraft, weil das angeblich für "SA Reichskanzler Adolf Hitler" stehen soll?
Nicht das es hier irgendwie den Falschen erwischt hat, aber das kann nicht die Maßgabe für die Strafbarkeit sein.
Anders
@Anders:
Demnach wäre es für Sie auch kein Problem, wenn das "CO" und "LE" mit Edding schwarz übermalt würden? Oder wenn "CO" und "LE" dunkler gedruckt würden als der übrige Schriftzug? Nach Ihrer Argumentation dürfte man ja auch niemandem vorschreiben, wie und in welchen Farbnuancen ein Shirt zu bedrucken sei, schließlich steht da nach wie vor nur "CONSDAPLE".
Dieses Spiel könnte man weiterspinnen: Jemand verbindet die "offenen Seiten" des Hakenkreuzes mit dünnen, kaum zu erkennende Strichen und behauptet dann, dass dies ja nur ein Fenster sei, bei dem manche Balken eben etwas stärker ausgeprägt sind. Das würde die Vorschrift leer laufen lassen.
Die Strafbarkeit ergab sich ja nicht dadurch, dass das Shirt falsch getragen werden *kann*, sondern, dass es falsch getragen *wurde*.
@studiosus juris:
@Anders:
Bitte außerdem beachten:
Hier geht es um den objektiven Tatbestand. Wer mit "CONSDAPLE" rumläuft, begeht schon den objektiven Tatbestand gar nicht. Wer mit "CONSDAPLE" so rumläuft, dass nur NSDAP zu sehen ist, begeht (erstmal nur!) die objektive Tathandlung. Das ist auch richtig so.
Der subjektive Tatbestand wurde doch gar nicht dargestellt und natürlich wird dies wie in allen Strafrechtsfällen gesondert geprüft und bewertet und BEIDES muss zusammenkommen, um die Strafbarkeit entstehen zu lassen. Und bei dieser Person hat man auch den subjektiven Tatbestand bejaht.
Insofern ist die Entscheidung zur Beurteilung des objektiven Tatbestands einwandfrei.
Dazu, dass "Consdaple" eine "Marke" von Rechtsextremisten sei: Das spielt überhaupt keine Rolle und darf nicht maßgeblich sein. Auch Rechte haben das Recht, sich frei am Markt zu betätigen. Darauf ein Urteil gegen das Shirt zu stützen wäre rechtsstaatlich äußerst bedenklich. Die Frage darf hier einzig lauten: Ist das Tragen eines Shirts in der Form, dass man nur die Buchstaben "NSDAP" erkennt, rechtswidrig? Und da habe ich bedenken.
Aber gut: Was das Verbot von Symbolen und Abkürzungen angeht herrscht in Deutschland ohnehin ein stark eingeschränkter Blick. Konsequenterweise müsste man – wenn man es mit der Verfassungsfeindlichkeit ernst nähme – auch alle Shirts mit dem Aufdruck "CCCP" und dem Hammer-und-Sichel-Symbol der UdSSR aus dem Verkehr ziehen.
@Lars
Der subjektive Tatbestand liegt aber allein in der Person des Trägers begründet. Bei einer anderen Person, die eben nicht einschlägig Vorbestraft ist, kann sich das Gericht dann allein auf Mutmaßungen stützen.
Anders
@34
Sie sehen, der Fanatsie sind bei der Strafbarkeit durch solche Paragraphen keinerlei Grenzen gesetzt.
Jemand druckt eine geometrische Firgur auf sein T-Shirt bei der -zufällig oder absichtlich- bei einem bestimmten Lichteinfall ein Hakenkreuz zu sehen ist.
Ist die Person dann als Nazi bekannt folgt Knast, ansonsten wird gewürfelt.
Anders
@34
aka Swastika?
Meinungsfreiheit für ALLE oder für keinen.
@hertzi:
Wenn das SS ein Blitz ist wieso nicht? Consdaple ist eine Nazimarke und das NSDAP bei halboffener Jacke auftaucht ist kein Zufall.