Formvorschriften, hausgemacht
Das kommt als Auto-Reply, wenn man an die Staatsanwaltschaft Essen mailt und die Adresse auf dem Briefbogen verwendet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Dieser Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.
Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll, da dies per E-Mail nicht möglich ist. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Die Leitende Oberstaatsanwältin
Den letzten Satz finde ich bemerkenswert. Sollte in der Poststelle tatsächlich ein Löschbeamter sitzen, der ausgerechnet die wichtigen E-Mails (Schriftsätze zu Verfahren, Fristsachen) löscht und nur die unwichtigen Schreiben an die jeweilige Abteilung durchlässt? Ein umgekehrter Spamwächter, sozusagen.
Aber womöglich ist das auch nur etwas schräg formuliert. Ich fände es jedenfalls gut, wenn jede meiner Einsendungen zumindest bis zur zuständigen Stelle durchdringt. Die kann dann ja gerne pflichtgemäß entscheiden, was sie damit macht.
Nur am Rande: Die Formvorschriften sind originell ausgedacht bzw. von der Homepage eines Gerichts abgeschrieben. Auf letzteres deutet die Formulierung zu den Verfahren hin, die “anhängig” gemacht werden sollen. Das passt gar nicht, wo doch gerade Strafanzeigen, die Verfahren bei der Staatsanwaltschaft normalerweise einleiten, überhaupt keiner Form bedürfen. Sonst müsste die Polizei ihre Internetwachen aber ganz schnell offline nehmen.
Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Norm, die besagt, dass man sich in laufenden Verfahren bei der Staatsanwaltschaft nicht per E-Mail äußern darf und diese Eingaben deshalb – zumindest ohne Nachfrage – unberücksichtigt bleiben könnten. Nur Strafanträge und einige Rechtsmittel können möglicherweise unwirksam sein, wenn sie nicht schriftlich (d.h. zumindest per Fax) fristgerecht bei der Behörde eingehen.
wichtig, weg
unwichtig, weiterleiten
wichtig, weg
wichtig, weg
geiler Job! Aber wehe ihm unterläuft ein Fehler! ;-)
Wahrscheinlich ist es am Ende eh nur eine gut formulierte Ausrede dafür, dass man den Spamfilter nicht im Griff hat und der aussortiert worauf er Lust hat :P
@ich:
Geiler Job? Da muss man sich doch unwichtig vorkommen. Na ja, vielleicht ist man es ja dort so gewohnt. :)
Digitale Signatur? Dürfte zuverlässiger sein als ein analoger Wisch, der mit einer analogen (oder gar keiner) Unterschrift ankommt.
@karl:
Hmja…
Eine richtige Unterschrift kann, wenn man sich richtig Mühe gibt, recht gut analysiert werden und sie ist IMMER individuell.
Ist eine Signatur erstmal abgegriffen unterscheidet sich ihre illegitime Nutzung in nichts von einer legitimen Nutzung. Eine Handschrift nachmachen erfordert Übung und Können, jedesmal.
Die Signatur kann entwendet werden ohne das ich es merke und ich habe NULL Chance zu beweisen, das nicht ich sie benutzt habe.
Die Hoffnung, dass eine Email schon an der richtigen Stelle ankommt, kann man nur haben, wenn man nicht weiss, wie viele unsinnige Spam-mails auf so einer Emailanschrift am Tag eingehen. Wenn man in den Betreff ein Aktenzeichen einträgt oder namentlich einen Empfänger, werden die schon an der richtigen Stelle aufschlagen. Wer sich allerdings in wichtigen SAchen auf Emails verläßt, dem ist ohnehin nicht zu helfen. Aber mein Tip für alle Rechtsanwälte, die Arbeit und Verwirrung schaffen wollen: jeden Schriftsatz als erstes per Email an die allgemeine Postverwaltung und dann noch jede spezielle Emailanschrift senden, die man hat, dann per Fax – am besten dreimal zu unterschiedlichen Sendezeiten – vorab, dann das Original nachsenden und einige Tage später ein Berichtigungsschreiben, weil sich auf Seite 3 ein sinnentstellender Schreibfehler findet. Warum soll man nachdenken, einen vernünftigen Schriftsatz erstellen, Korrektur lesen und dann absenden, wenn man die überflüssige Arbeit auf andere verlagen kann.
Aber Abmahnungen dürfen per E-Mail zugestellt werden. Das ist so lächerlich!
@TheDoctor: Da bin ich mal gespannt, wie Sie eine Signatur entweden wollen. Wenn Sie gewisse Hashverfahren geknackt haben, herzlichen Glückwunsch, ich würde das aber woanders als hier publizieren ;)
@TheDoctor:
Eine digitale Signatur kann man nicht "abgreifen" und anderweitig benutzen. Das ist ihr wesentlicher Daseinszweck.
Üblicherweise muß der Absender bei signieren entweder selbst einen PIN eingeben und oder eine Karte in einem Lesegerät einlegen.
Wer Pin und Karte klauen kann, der kann auch handschriftliche Signaturen gut nachmalen. Insbesondere, wenn sie dann in Faxauflösung beim Empfänger ankommen.
Das Gericht könnte doch per default einfach mal alle digital signierten Mails als "in Ordnung" annehmen und vielleicht sogar automatisiert eine Empfangsbestätigung senden. Gute Mailsysteme bieten das.
J.
"Alle übrigen Anliegen" – naja, vielleicht brauchen die dort hupenverlängernde Mittelchen und haben Angst, dass die Werbemails für diese Mittel in den ganzen anderen Mails unterzugehen drohen.
Fehlt nur noch der 10 Zeilige und in 5 Sprachen aufgeführte Hinweis, zur Vertraulichkeit der Mail und wie man damit zu verfahren hat. :)
@Kampfschmuser: Das ist die Frage – muss man wichtig sein, um das Wichtige erkennen zu können oder unwichtig sein, um das Unwichtige erkennen zu können?
Oder muss man ein Paradoxon sein und sowohl wichtig als auch unwichtig sein…? ;)
@Jerry: Ich fürchte bei The Doctor besteht eine Grundsätzliches Unverständis bzgl. der digitalen bzw. (qualifizierten) elektronischen Signatur. Wir sollten deshalb hierauf hinweisen:
http://www.t7ev.de/uploads/media/QES.pdf
Also für mich ist E-Mail schon seit Jahren einer der "üblichen Übermittlungswege". Ts.