3.3.2010

OLG Düsseldorf kippt Videomessungen

Der 54-jährige Werner W. aus dem sauerländischen Wenden hatte vor fast zwei Jahren das übliche Pech im Straßenverkehr. Er war mit seinem Auto auf der A 3 in Richtung Köln unterwegs – und wurde bei Erkrath erwischt. Ein Polizeibeamter stand mit einer Videokamera samt Stoppuhr auf der Autobahnbrücke. Er stellte fest, dass W. bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h den erforderlichen Mindestabstand von 62,5 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten hatte.

Deswegen verhängte das Amtsgericht Mettmann eine Geldbuße von 100 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Dagegen ging W. an – und wurde jetzt vom 3. Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) freigesprochen. Der rechtskräftige Beschluss nährt einmal mehr die Hoffnung abertausender Autofahrer. Denn er spricht Klartext. Wortwörtlich heisst es: „Bis zu einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage sind Videoüberwachungen zur Feststellung von Verstößen gegen den Mindestsicherheitsabstand und/oder gegen angeordnete Höchstgeschwindigkeiten unzulässig.“

Der Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom August vorigen Jahres. Das höchste deutsche Gericht hatte nach einer Geschwindigkeitsübertretung in Mecklenburg-Vorpommern verboten, einen Videofilm ohne ein Gesetz als Beweismittel zuzulassen.

Auf diesen Beschluss stützt sich auch der Düsseldorfer Strafsenat. So wie bei Erkrath ein Verstoß festgestellt worden ist, gehe es um den „systematisch angelegten Eingriff“ in die Grundrechte beinahe unzähliger Menschen. Eben um „massenhaft durchgeführte Überwachungen im Rahmen von standardisierten Verfahren“. Die erforderliche Rechtsgrundlage dafür fehle.

Zwar beruft sich das NRW-Innenministerium auf eine juristische Basis, deren Schwerpunkt in der Strafprozessordnung steht. Dort heisst es in Paragraf 100 h wörtlich: „Auch ohne Wissen der Betroffenen dürfen außerhalb von Wohnungen … Bildaufnahmen hergestellt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise weniger erfolgversprechend oder erschwert wäre.”

Doch genau dieses Argument zerpflückt der OLG-Senat. Diese Vorschrift, so hält der Beschluss fest (AZ IV-3 RBs 8/10), „soll nach ihrem Sinn und Zweck in erster Linie der Bekämpfung von schwer ermittelbarer Kriminalität dienen“. Nicht also zur Verfolgung einer – meist nur fahrlässig – begangenen Ordnungswidrigkeit.

Demnach war der Polizeifilm, zusammengefasst, ein Verstoß gegen das vom Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht. Gegen das Recht jedes einzelnen Menschen also, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen.

Der 54-jährige Werner W. war dazu vorher nicht gefragt worden. Er war auch nicht einverstanden mit der Brückenfilmerei. Das Fazit: Der Polizeibeamte hinter der Kamera hat illegal gehandelt. Was nun? Auch diese Frage beantwortet der Senatsvorsitzende: „Der zuständige Gesetzgeber ist gefordert, die vom Bundesverfassungsgericht angesprochenen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen zu schaffen.“

Mehr noch! Der Richter lässt zwar offen, ob die Grundsätze nicht auch für Videoüberwachungen und –aufzeichnungen aus fahrenden Überwachungsfahrzeugen und für ortsfeste und mobile Radar- oder Laserüberwachungsmaßnahmen gelten. Dazu bedürfe es für den vom OLG Düsseldorf beurteilten Fall „keiner Entscheidung“, sagt er. Er fügt aber hinzu: „Indessen dürfte die Fragestellung auch in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung sein.“ (pbd)

Der Beschluss ist hier nachzulesen

59 Kommentare zu “OLG Düsseldorf kippt Videomessungen”

  1. Kampfschmuser meint: (3.3.2010 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    Nun bin ich ja mal auf weitere Entscheidungen bezüglich der offenen Fragen gespannt. :)

  2. user124 meint: (3.3.2010 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    „Auch ohne Wissen der Betroffenen dürfen außerhalb von Wohnungen … Bildaufnahmen hergestellt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise weniger erfolgversprechend oder erschwert wäre.”

    da hätte ich beim zerpflücken noch ein besonderes augenmerk auf das wort "beschuldigter" gelegt. ich glaube eher das einfach mal alles gefilmt wurde, irgendwas wird sich irgendwann schon finden… fruit of the poisonous tree ftw.

  3. Chris H. meint: (3.3.2010 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    "fruit of the poisonous tree ftw."

    Davon halte ich ehrlich gesagt nicht viel. Zumal es diese Doktrin nirgens mehr zu geben scheint.

  4. Kamerakind Peter meint: (3.3.2010 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    Darf man eigentlich privat seine Fahrten im Straßenverkehr per Videokamera aufzeichnen?

    Darf man Urlaubsvideos am Strand drehen?

    Was ist der Unterschied zu diesem Fall?

  5. Autolykos meint: (3.3.2010 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    @Chris H.: Gab es in Deutschland noch nie. Das ist eine Ami-Erfindung (und eines der wenigen Dinge, in denen wir von den USA tatsächlich noch etwas in puncto Rechtsstaat und Demokratie lernen können).
    Ich finde es zwar völlig daneben, einfach mal "auf gut Glück" alles zu filmen, was vorbeifährt, aber Drängeln ist eines der wenigen Verkehrsdelikte (neben besoffen/bekifft fahren) für das ich überhaupt kein Verständnis habe. Nur sollte sich die Polizei hier nach einer etwas weniger bedenklichen Ermittlungsmethode umsehen. Regelmäßige Patroulliefahrten mögen zwar teurer sein, aber das bisschen Geld sollten und Demokratie und sichere Straßen wert sein.

  6. DavidK meint: (3.3.2010 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    Also mal ehrlich: Eine gute Regelung für die ständigen zu-nah-Auffahrer muss es schleunigst geben. Da geht es nicht nur um die üblichen Drängler, die am Rande zur Nötigung fahren. Auch der Normalfahrer hat oft einen zu niedrigen Abstand, ist sich dessen nichtmal recht bewusst. Und das ist wirklich oft gefährlich, auch wenn es vielleicht kaum jemand einsehen will.

    So richtig ich die Privatsphäre-nicht-auf-Vorrat-Videoaufzeichnen Diskussion finde, so muss jedoch auch eine richtige Lösung für dieses Problem gefunden werden. Was wären denn da Ansätze? Vielleicht könnte man damit anfangen, im Cockpit deutlich erkennbar eine Abstands-Anzeige zum Vordermann einzuführen (technisch simpel, heutzutage), mit entsprechenden Warnhinweisen (zB rote Lampe falls zu niedrig). Das appelliert dann wenigstens an die Vernunft. Drängler wird das jedoch wenig schären, evtl. ist es sogar kontraproduktiv: "Solange die Lampe nicht leuchtet, kann ich noch näher ran…"

    Wie maßregelt man denn dann ordentlich die Leute? Automatisiert ist wichtig, wir können doch nicht hunderttausende Polizisten dafür bezahlen.

  7. JJ Preston meint: (3.3.2010 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    Im Falle der fahrenden Videoüberwachung liegt der Fall wohl anders. Da geht es nicht darum, massenhaft Sachverhalte erst zu erkennen und dann zu ahnden. Bei den ProViDas wird ja ein Verstoß (wie überhöhte Geschwindigkeit oder Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes) erst erkannt und dann dokumentiert.

    Daran würde ich auch nicht rütteln wollen, denn einem Polizisten wird ja im Zweifel vor Gericht eher geglaubt, und wenn die beiden Insassen des Polizeifahrzeuges behaupten, man sei in einer Zone mit 120 km/h auf der Autobahn 190 gefahren, anstatt 160, wie es auf dem Tacho stand, oder man habe den Abstand nicht um weniger als 30% unterschritten, dann macht das im Strafmaß durchaus einen Unterschied, und unabhängige Zeugen dafür, wie schnell man wirklich war, wird man dann kaum finden.

  8. Laie meint: (3.3.2010 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    "Beschuldigt" und "verdächtig" sind vermutlich zwei paar Stiefel. Oder?

  9. Thomas meint: (3.3.2010 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Und wenn der Polizist nur durch die Kamera geguckt und nicht aufgezeichnet hätte, dann wäre es rechtens gewesen?

    Dann wäre das Fahrverbot halt aufgrund "Zeuge Polizeibeamter H." anstatt aufgrund "Videobeweis" erfolgt. Na und?

  10. Andreas Spengler meint: (3.3.2010 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Wie ist das eigentlich mit den gerne durch die Polizei erfolgten Videoaufnahmen auf irgendwelchen Demos?

    Gibt es dafür gesetzliche Grundlagen?

  11. RA JM meint: (3.3.2010 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    @Chris H.:
    Ad 1: Warum denn nicht – warum sollen rechtswidrig erlangte Beweise verwertet werden dürfen?
    Ad 2: Schlicht falsch, entspricht u.a. dem amerikanischen Recht.

  12. marcus05 meint: (3.3.2010 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    @Thomas:

    Das frage ich mich auch. Was wäre wenn die Anzeige sich nur auf die Behauptung des Polizisten berufen hätte und man die Kamera unter den Tisch fallen gelassen hätte?

  13. user124 meint: (3.3.2010 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    @Andreas Spengler: berechtigte frage oO
    bestimmt haben sie sich eine "diffuse gefährdungslage" zusammen gebastelt um das zu rechtfertigen.

  14. gerhardq meint: (3.3.2010 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    @5: Meiner Meinung nach hängt das von der Qualität der Fahrzeugbremsen ab. Wenn ich daran zurückdenke, mit welcher Brachialgewalt beispielsweise ein Porsche verzögtert, dann ist hier der "Sicherheitsabstand" deutlich übertrieben. Mein Problem waren niemals die Autos vor mir, sondern die hinter mir. Gerade wenn aufgemotzte Kleinwagen dann bei 200km/h hinter mir in die Eisen mußten (weil ich bremsen mußte), wurde es einige Male richtig spaßig.

    Ich habe immer ein Riesenproblem mit der Verkehrsüberwachung. Wenn man davon ausgeht, daß die Zahl der Verstöße in Relation zu den Unfällen steht, dann müßte es ja beispielsweise eine riesige Zahl von Unfällen auf den Autobahnen geben, weil die Leute zu dicht auffahren. Da aber die Zahl der Unfälle deutlich rückläufig ist (im Verhältnis zu den gefahrenen Kilometern), kann doch etwas mit den angenommenen Ursachen nicht ganz stimmen.

    Auch sind für mich die Schnellfahrer (auch Raser genannt) nicht so gefährlich wie die chronischen Linksspurschleicher und spurwechselnden Sonntagsfahrer. Gerade eine Autobahn hat den Zweck, so schnell und so sicher wie möglich von einem Ort zum anderen zu gelangen.

  15. Theodor meint: (3.3.2010 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    Es wäre interessant zu wissen, ob sich hieraus auch Konsequenzen für das permanente Filmen von -friedlichen- Demonstrationen durch Polizeibeamte ergeben.

  16. Svenska meint: (3.3.2010 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    @gerhardq: Zumindest im Land Brandenburg werden Verkehrsverstöße scheinbar als Mittel zur Haushaltssanierung verwendet. Das heißt konkret, in den Städten steht das Ordnungsamt hinter der Hausecke und wartet auf Leute, die sich für unter 2 Minuten auf einen Behindertenparkplatz stellen, um in einem Geschäft etwas abzugeben.

    Oder es wird hinter einer Straßen-Engstelle (stehender Lastwagen) in einer Tempo-zwangig-Zone ein mobiler Blitzer aufgestellt, um diejenigen abzufangen, welche diesen überholen möchten, ohne Unfälle zu verursachen. "Zu Testzwecken" wurde die Straße von 30 auf 20 km/h heruntergesetzt; das wird wohl jetzt auf ewig so bleiben.

    Ich bin der Meinung, die Zahl der Verkehrsunfälle korreliert durchaus mit dem Haushaltszustand.

  17. Mister P. meint: (3.3.2010 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Werner Wernersen?!

  18. Neuling meint: (3.3.2010 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @13 (gerhardq): Ich kenne auch so einige, die wahre Wunderdinge von den technischen Einrichtungen ihre Fahrzeuge erzählen und damit ihre "individuelle" Fahrweise begründen.

    Das mag ja auch alles stimmen, nützt aber nicht viel, wenn das Problem doch eher beim Sitz-Lenkrad-Interface liegt …

  19. Chris H. meint: (3.3.2010 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    @ 10: Ein Wort zu 2: Fail

    http://www.nytimes.com/2009/01/15/washington/15scotus.html?_r=1

    Zu 1: Je schwerer das Verbrechen, desto weiter dürfen die Grundrechtseingriffe gehen.
    Grundrechte sind keinesfalls ein Monolithiscer Block der vor allem gleich schützt. Dem Rechtsstaatsgebot entspricht es vielmehr in eine Abwägung der widerstreitenden Interessen zu treten.

    Folglich habe ich kein Problem damit, dass rechtswidrig gewonnene Beweise (solange das Ausmaß begrenzt ist, Grenze ist in jedem Fall immer die Menschenwürde, das Rechtsstaatsgebot etc.)

    Was dann aber fehlt ist eine Entschädigung für den rechtswidrigen Eingriff. Denn die Verurteilung von Schwerverbrechern ist mir persönlich wichtiger, als die Methode der Beweisgewinnung (Grenzen siehe oben). Das er dennoch Anspruch auf Ausgleich hat, sollte dann klar sein. Strafmilderung bis hin zur Straffreiheit, Geldersatz, was auch immer.

    Ständig zu wiederholen, dass ein Eingriff in die Grundrechte gleich absolut böse und abzulehnen ist, verkennt schon so einiges. Mörder sind vom Schutzbereich des Art 2 I GG ebenso umfasst wie die Leute die Wald reiten wollen. Und? Trotzdem beides verboten (ok letzteres hängt am Bundesland ^^)

    Gerechtigkeit bedeutet Abwägen.

  20. Daarin meint: (3.3.2010 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    @gerhardq: Okay, erstens, die Qualität von Bremsen lässt mit der Zeit wahrscheinlich auch bei einem Porsche nach, zweitens setzen sie mit dem dicht auffahren ein schlechtes Beispiel, dem vielleicht auch die Fahrer der aufgemotzten Kleinwagen folgen, nach dem Motto "Der darf bei 200 so nah dran dann darf ich das auch" und drittens noch eine Frage: Wo ist der Nutzen? Geht es darum den "Schleicher" vor sich dazu zu bringen aus dem Weg zu gehen? Das wäre Nötigung. Oder geht es darum zehn Sekunden schneller am Ziel zu sein, denn ich denke um ungefähr diese Größenordnung geht es. Okay, lassen wir es eine halbe Minute auf hundert Kilometer sein. Selbst wenn es zehn sind, das ist es einfach nicht Wert. Oder geht es vielleicht doch nur um die Möglichkeit durchgehend so schnell zu fahren wie es geht? Dieser Eindruck entsteht zumindest bei Ihrem Geschimpfe über die "Schleicher" und "Sonntagsfahrer". Denn gerade was die wechselnden Kollegen angeht, haben sie doch selbst geschrieben, die Autobahn ist dafür da um schnell und möglichst sicher von A nach B zu kommen. Warum sollen diese Leute hinter einem anderen Fahrzeug festkleben? Wegen der Gefahr, dass jemand mit 200 Sachen oder mehr von Hinten angeschossen kommt? Wenn er nicht gerade so rauszieht, dass Sie sofort in die Eisen steigen müssen, hat er meines Erachtens das gleiche Recht auf die Linke Spur wie sie.

  21. Hinterfrager meint: (3.3.2010 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Anderer Fall:

    Sogenannte "Parkraumüberwacher" machen hier in HH bei Supermärkten alle X-Stunden Fotos, vergleichen diese, schauen, wer zu lange steht und schleppen dann ab. Da in bei den ersten Bildaufnahmen nicht feststeht, dass der Haltende auch zu lange hält, dürften dann diese Aufnahmen nicht mehr verwertet werden?
    Was ist mit der Videoauswertung an Flughäfen, bei denen geschaut wird, ob man wirklich nur 5 min zum Entladen steht? Die meisten halten sich ja dran.

    Ist das dann alles nicht verwertbar?

  22. Chris H. meint: (3.3.2010 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Im zweiten Absatz fehlt das Prädikat: "verwendet werden".

    Wo ist die Editfunktion bloß hin ^^

  23. TheDoctor meint: (3.3.2010 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Dicht auffahren ist ganz klar das Delikt der Zukunft.

    Je voller die Autobahnen werden, desto geringer werden die Einnahmen durch Geschwindigkeitsüberwachung, aber je näher wir an die Kanalkapazität einer Autobahn kommen, desto höher werden die Einnahmen durch Abstandsmessung.

    Win-Win.

  24. Daarin meint: (3.3.2010 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    @Chris H.: Ich finde die "Fruit of the poisenous tree"-Doctrin aus dem Grunde gut, weil die Polizei und Staatsanwaltschaft dadurch merken würde, dass sie im Sinne ihres sehr wichtigen, und von den meisten bestimmt auch gewissenhaft durchgeführten Jobs, nicht einfach alles tun können. Von daher würde es mir auch reichen, wenn alles was an grundrechtswidrigem Verhalten anfällt zum Einen bestraft und zum anderen vielleicht auch mit Entschädigungen in irgnedeiner Form behandelt würden. Das Dumme ist nur, dass das nicht geschieht, sondern dass man gerade bei uns den Eindruck gewinnen kann dass Grundrechte nicht die Tonnen Papier wert sind auf die unser Grundgesetz gedruckt wurde.

  25. Lindworm meint: (3.3.2010 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    @gerhardq das ist leider genau der Gedankenmüll, der die meisten Fahrern von Qualitätsautos dazu bringt sich total zu überschätzen.
    Grund: Reaktionszeit.
    Man braucht (wenn man richtig richtig gut ist und das traniert hat) ca 1sek eher 2sek das Bremspedal nach auftreten eine Grenzsituation durchgetreten hat.
    Und mal ganz zu schweigen davon, das es den meisten Autofahrern mangels Erfahrung dann nicht gelingt ihr Fahrzeug in der Spur zu halten.

    Ich hab in meinem Sani-Leben mehr Leichen aus Qualitätsautos gezogen als aus Kleinwagen. Und in allen Fällen war die Todesursache, zu schnelles fahren und zu dicht Aufgefahren.
    Und die meisten hatten nicht mal Zeit zu bremsen. (Wie auch wenn die 0,2sek nach der Erkenntniss das da was nicht stimmt schon im Heck des Vordermanns hängen?)

  26. ohno meint: (3.3.2010 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    @gerhardq: Na klar, die Schleicher und Sonntagsfahrer, die sind das wahre Übel. Wie gut, dass Sie so gute Bremsen (am Auto) haben.

  27. flyer meint: (3.3.2010 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    @Chris H.:

    Ad 1. Die Entschädigung ist ein schöner Ansatz, reicht mir aber irgendwie nicht als Anreiz für den einzelnen Ermittlungsbeamten, rechtskonform vorzugehen. Immerhin hat in dem Fall auf beiden Seiten – beim Verurteilten und beim Ermittler – ein Rechtsbruch vorgelegen. Warum der erstere dafür zur Verantwortung gezogen werden soll, der letztere aber nicht, erschließt sich mir nicht.

  28. mirko meint: (3.3.2010 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Dass die videografische Verkehrsüberwachung ohne konkreten Anhaltspunkt nicht erlaubt ist, ist doch wohl selbstverständlich.

    Man sollte sich aber auf keinen Fall einen Strick draus drehen – was BILD-Leser wieder einmal tun werden – und daraus auch z.B. die Videos aus zivilen Polizeiautos anzufechten. Denn die Videos sind Beweismittel eines Einzelfalls – keine allgemeine Überwachung.

    Viel ändert sich daher in der Praxis nicht, allgemeine Videografie gab es eh kaum.

  29. claus meint: (3.3.2010 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @ mirko (27.):

    Und auf welche Rechtsgrundlage stützt sich dann in diesem Einzelfall die Maßnahme?

  30. @nD meint: (3.3.2010 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    @lindworm:

    ich hoffe Sie brauchen keine 2 Sekunden um ein Bremspedal durchzudrücken (man zähle 21,22…). Wenn das zutrifft dann sollte man den Sicherheitsabstand wohl deutlich erhöhen. Wer nicht in der Lage ist innerhalb einer Sekunde zu reagieren, sollte prüfen lassen ob er in der Lage ist ein KFZ zu bewegen. Was die Drängler angeht, so sag ich immer wieder: Die Leuto sollten endlich so fahren als ob denen das Auto gehört, und nicht die Straße…

  31. Hans meint: (3.3.2010 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Alles schön und gut, aber im Ergebnis fehlt bloss eins: eine gesetzliche Eingriffsgrundlage. Erfahrungsgemäß ist seitens der Politik dann, wenn Geld zu erwarten ist, mit relativ schneller Reaktion in Form eines mehr oder weniger hingepfuschten Gesetzesentwurfs zu erwarten.

  32. claus meint: (3.3.2010 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    @ Hans (30.)

    Interessante Formulierung, dass sollte man mal in verwaltungs-rechtlichen Klausuren bringen: Alles schön und gut, es fehlt "bloß" die Rechtsgrundlage.

    Nichts für ungut, es ist ja dann wieder zutreffend, dass eine schnelle Reaktion der Politik wahrscheinlich scheint.

  33. Stuff meint: (3.3.2010 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    @gerhardq:
    Insoferne möchte ich Ihnen rechtgeben, dass allzuviele Autos für eben die sonstweltweit kalkulierten ~130 km/h konstruiert sind. Es gab ja da mal so einen hübschen Test, der von ADAC und ÖAMTC gemeinsam – vor einigen Jahren – jährlich jeweils kurz vor Eröffnung der Strasse nach der Winterpause durchgeführt wurde: Die Glockner-Strasse rauf und runter, unter vollem Einsatz des Beschleunigungs- und Bremspotentials. Drei Autos hätten in Bruck nach Ende der Tortur weiterfahren können: 2 Porsche-Modelle und eine als Jux mitfahrende Ente, alle anderen hatten Bremsscheiben, die ein Weiterfahren eigentlich unmöglich machten. BTW: Der Laufzeitunterschied zwischen Ente und Porsche war 8 min (Rauf-runter-rauf-runter).
    Deshalb gilt auch hier die Regel, von gefährlichen Waffen einen derart grossen Abstand zu halten, dass man ausser Wirkungsreichweite bleibt…

    Stuff

  34. Stuff meint: (3.3.2010 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    @Stuff:
    Leider geht die Korrekturfunktion nicht mehr, beim Enten-Porsche-Vergleich hats den Eiser verschluckt: Der Unterschied war 18 Minuten.

    Stuff

  35. DavidK meint: (3.3.2010 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    @gerhardq: Na darum geht's doch – wenn ich gute Bremsen habe und da mal fett reinsteigen muss, der hinter mir aber schlechte Bremsen hat, oder pennt, oder gar beides, bin ich der Leidtragende. Es geht doch genau um die, die potentiell auffahren. Die brauchen den Sicherheitsabstand und sollten so nachdrücklich wie möglich …angehalten werden, ihn auch einzuhalten. Übrigens verbessern gute Bremsen nicht die Reaktionszeit, und die ist ja meist das Problem (gerade bei Massenauffahrunfällen).

    Und zu den Linksspurschleichern: Klar nerven die. Es nervt aber ebenso, dann jemanden 3m dahinter hocken zu sehen. Oder selbst links zu fahren, und jemanden 3m hinter sich zu haben weil er einen für einen Linksspurschleicher hält. Es fährt nunmal nicht jeder 200, und es ist vollkommen legitim, einen 100er mit 130 zu überholen. Dafür ist die linke Spur da. 3m nah dran fahren beschleunigt da auch nichts außer den Puls in mindestens einem der beiden Autos.

  36. gerhardq meint: (3.3.2010 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    @34: Es geht überhaupt nicht um die, die kurz überholen
    Es geht darum, daß es Menschen gibt, die konstant auf der linken Spur fahren, obwohl die rechte Spur frei ist.
    Da gibt es die sogenannte 45-Sekunden-Regel, d.h. ein Überholvorgang muß innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen sein (Urteil OLG Hamm).

    Ich würde den Kritikern einmal empfehlen, sich für mindestens 3 Tage in einen Porsche, Ferrari oder anderen Supersportwagen zu setzen und mit diesem mindesten 1.000km zu fahren. Wer das nicht getan hat, der urteilt nach Vorurteilen und Glauben, er kennt die wirklichen Fakten nicht – da ist jede Diskussion überflüssig.

  37. Schnurz meint: (3.3.2010 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Bin ganz erschüttert, was für demokratische Urteile in diesen Tagen gefällt werden ! Es geschehen noch Zeichen und Wunder.

    Weiter so !

  38. R.B. meint: (3.3.2010 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    @DavidK: "Eine gute Regelung für die ständigen zu-nah-Auffahrer muss es schleunigst geben."

    Wie weltfremd kann man sein.

    Ich fahre je nach Woche 500-750 Autobahnkilometer. Wissen Sie, was passiert, wenn ich vorschriftsmäßigen Abstand zum Vordermann einhalte?

    Genau.

    Der währt nicht lange, weil jemand mit Freuden von rechts oder links diesen wunderbaren Platz nutzt. Würde man in diesem Moment eine Abstandsmessung durchführen, wäre ich der Buhmann, denn ich hänge *zwangsläufig* zu nah auf dem Vordermann.

    Die Anzahl der *echten* Drängler ist nach meiner Erfahrung eher gering. Weit geringer als die der notorischen Links- und Mittelspurschleicher, die meinen, die Spuren rechts von ihnen seinen reine Lkw-Spuren und nicht etwa generell für niedrigere Reisegeschwindigkeiten.

  39. Mithos meint: (3.3.2010 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    @gerhardq: Der vor Ihnen schleicht also konstant auf der linken Spur, weshalb Sie gar nicht anders können, als den Sicherheitsabstand nicht einzuhalten. Kurz: "Der hat aber angefangen"?

    Der Sicherheitsabstand ist eine Sicherheitsrichtlinie. Mit der Einstellung, diese sei nur für Otto Normal und gelte nicht für Spezialexperten wie Sie selbst, ist übrigens auch der Tschernobyl-GAU zu erklären. Die Reaktorfahrer haben genau so wie Sie die Sicherheitsregeln missachtet, weil sie es angesichts der Selbsteinschätzung nicht für nötig hielten.

    Ich selbst habe die von Ihnen geforderte "Qualifikation" beinahe. Zwar kein Super-Sportwagen, aber trotzdem hohe Geschwindigkeiten und lange Distanzen. Und ich muss Ihnen leider sagen: Am Schnellsten kommt man an jemandem, der gerade noch auf der linken Spur überholt, anschließend vorbei, wenn man früh vom Gas geht. Klebt man nach Bremsung direkt dahinter, muss von niedriger Geschwindigkeit hoch beschleunigt werden. Wenn man aber abschätzt, wann der Überholvorgang vor einem abgeschlossen ist, kann man sich mit mittlerer Geschwindigkeit nähern und von dieser wieder hoch beschleunigen. Und den Sicherheitsabstand hält man auch ein.

  40. foxi meint: (3.3.2010 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    Kennt das OLG Düsseldorf nicht § 163 b Abs.1 Satz 2 StPO der über § 46 OWiG auch im Bußgeldverfahren Anwendung findet, nicht? Dies sollte doch als gesetzliche Grundlage ausreichen.

  41. Scharnold Warzenegger meint: (3.3.2010 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    @gerhardq:

    "Porsche, Ferrari oder anderen Supersportwagen"

    Porsche baut zwar ein paar Supersportwagen, so wie auch Ferrari, aber die meisten Modelle haben mit Supersportwagen nichts zu tun. Das sind sportliche Wagen, welche für zuviel Geld so tun, als ob sie mehr wären.

    M.E. fängt ein Supersportwagen erst bei 450PS (also >300 kmh)an, was die meisten Porsche und Ferrari nicht leisten.

  42. Neuling meint: (3.3.2010 um 21:36) AntwortenReply to this comment

    @Gerhardq: Ich bewege selbst alltäglich ein Fahrzeug, das zwar bei 250 km/h abgeregelt ist, aber sicherlich auch ihren Ansprüchen an performanten Fahrleistungen in Ansätzen genügen dürfte.

    Dennoch drängt sich mir der Eindruck auf, dass ich mich mit einem erheblichen Quantum mehr an Gelassenheit durch den Straßenverkehr bewege. Überdenken Sie doch mal in einer ruhigen Minute, ob Sie nicht mit etwas mehr Gelassenheit dabei auch einen Gewinn erzielen könnten.

  43. KINDERVATTER meint: (3.3.2010 um 22:33) AntwortenReply to this comment

    Wie lange lasst Ihr Euch eigentlich noch diesen Überwachsungsstaat gefallen?

  44. Ich bins meint: (3.3.2010 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Kaum zu glauben, dass ein Jurist diesen Beitrag verfasst hat. Nicht mal die Entscheidung des BVerfG wird richtig wiedergegeben. Und "abertausende Autofahrer?". Es dürfte nach der BVerfG-Entscheidung nicht mehr viele Amtsgerichte geben, die noch aufgrund einer anlassunabhängigen Brückenmessung verurteilen. Mir fällt da nur das AG Schweinfurth ein. Und zwar ohne gleich das sogenannte Kind mit dem sogenannten Bade auszuschütten, wie namentlich die AGe Grimma, Eilenburg und Lünen. Im übrigen wirds der nächste, durch Abstandsmissachtung verursachte, schwere Unfall mit Toten und/oder Verletzten schon richten. In diesem Sinne: freie Fahrt für freie Bürger!

  45. Bernhard meint: (4.3.2010 um 02:05) AntwortenReply to this comment

    Mich wundert, daß das BVerfG letztes Jahr eine Regelung kassiert und bisher kein Gesetz verabschiedet wurde, das die Praxis legitimiert. Werden da einige Politiker müde, oder hat sich noch kein Schreiber-Spender gefunden?!

  46. Archer meint: (4.3.2010 um 02:27) AntwortenReply to this comment

    Auch ich halte "Raser" für ebenso gefährlich wie etliche andere Verkehrsteilnehmer (Opa mit Klorolle auf Hutablage).

    Aber es wäre schön, wenn endlich dieser unsäglichen Beutelschneiderei das Wasser abgegraben würde, solange kein Grundsatz dafür besteht. Ich sehe wie viele andere Leute auch die Reportagen und kriege einen Koller bei ProViDa-Messungen von wegen "gleichbleibendem Abstand" und Messstrecke. Natürlich "rasen" da einige wie irre, und es trifft selten die Falschen. Aber Einer reicht ja schon.

    P.S.: Ich fahre Roller (ohne Fahrverbotsgründe, sondern einfach weil es sich wirtschaftlich rechnet als Student), mit maximal 50 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften, war aber zuvor qua Bundeswehr LKW-, Schwerlast- und Berufskraftfahrer als Längerdienender. Und natürlich auch viele Jahre lang PKW-Fahrer. Jedes drängelnde Arschloch war mir genau so ein Dorn im Auge wie jemand, der 90 km/h auf der linken Spur fährt.

    Es ist einfach nur gut, dass jetzt mal dazwischen geschossen wurde, um das Prinzip zu überdenken.

  47. Ben Palmer meint: (4.3.2010 um 09:01) AntwortenReply to this comment

    Kein Automobilist ist in der Lage, seine Distanz zu einem voranfahrenden Fahrzeug in Metern abzuschätzen, geschweige denn, die erforderliche Mindestdistanz bei jeder Geschwindigkeit zu kennen oder in Echtzeit jeweils zu errechnen. Da sich die gefahrenen Geschwindigkeiten fortwährend ändern, ist es praktisch unmöglich, den jeweils erforderlichen Mindestabstand über längere Strecken immer einzuhalten. Wir können nämlich nur dadurch erkennen, ob das vorausfahrende Fahrzeug langsamer wird, indem wir erkennen, dass der Abstand geringer wird. Wenn wir also bei einer Fahrt mit gleichförmiger Geschwindigkeit den Sicherheitsabstand einhalten, wird dieser notgedrungen wenigstens in dem Moment unterschritten, in dem das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, und solange bis wir in der Lage sind die Abnahme des Abstandes zu erkennen und darauf zu reagieren. Nun wird allerdings in diesem dynamischen Prozess niemand voll auf die Bremsen treten, um den urspünglichen Abstand wiederherzustellen, denn damit würde man die Unfallgefahr durch eine Kettenreaktion der nachfahrenden Fahrzeuge erst recht erhöhen.
    Wenn man allerdings gerade im Augenblck, wo man diese Geschwindigkeitsanpassung aufgrund der Abstandsverringerung vornimmt, unter einer Brücke mit Kamera durchfährt, wird man für ein Vergehen bestraft, das keines ist.

  48. Lars meint: (4.3.2010 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    @Daarin:
    Also für die Strecke Hannover-Mannheim brauche ich 3-4 Stunden und die Differenz begründet sich maßgeblich durch die Verkehrsdichte und damit bedingt, wieviele Leute die linke Spur blockieren. Und ich fahre selbst bei freier Fahrbahn noch nichtmal die Höchstgeschwindigkeit meines Fahrzeugs, gerade weil ich genug Erfahrung habe mit den "Och, lang genug hinter dem LKW hergedackelt, jetzt ziehe ich mit Tempo 80 halt auf die linke Spur, das andere Auto ist ja noch 100m entfernt – wie schnell das ist? Keine Ahnung, länger als 500ms in den Rückspiegel zu gucken ist ja meiner nicht würdig"-Typen.

  49. nogger meint: (4.3.2010 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    wenn ich das konsequent durchdenke:
    Hurra – ab heute wird gerast – denn auch Geschwindigkeitskontrollen sind ja „massenhaft durchgeführte Überwachungen im Rahmen von standardisierten Verfahren“

  50. a.n meint: (4.3.2010 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    @nogger: Das ist ja keine Überwachung, geblitzt wird (in den meisten Fällen) nur dann, wenn man wirklich zu schnell gefahren ist. So jedenfalls meine laienhafte Meinung.

  51. nogger meint: (4.3.2010 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    Soderle – ich hab's jetzt mal gelesen.
    Das Urteil bezieht sich nur auf dieses eine Messverfahren, wo ständig eine Kamera mitläuft und erst später eine Auswertung erfolgt.
    Das steht sowohl im Sachverhalt beschrieben als auch später in der Urteilsbegründung.
    Interessant übrigens, wie hier in den Kommentaren plötzlich ganz andere Themen auftauchen: von Reaktionszeiten bis zur Qualität der Bremsen.
    @a.n : hab ich Ironie-Tags vergessen? ;-)

  52. Siggi meint: (4.3.2010 um 12:14) AntwortenReply to this comment

    @Lars: Zu meinen besten Zeiten war freitags 10:00h ab Mannheim nie vor 14:00h in Hannover zu schaffen, die A5 war nun mal das Nadelöhr. Über Fulda und A7 iksses ein bißchen länger, aber gemütlicher…üblich sind für die gut 420km ja eher 4-5h.

  53. ckwon meint: (4.3.2010 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    @Ben Palmer:
    Komische Logik. Wer verbietet es ihnen denn, wenn z.B. der Mindestabstand 60m ist, stattdessen 80m zu nehmen, um dann genug Zeit zu haben, den Sicherheitsabstand immer einzuhalten, auch wenn der Vordermann langsamer wird?

    Etwas anderes ist es natürlich, wenn vor ihnen jemand einschert.

  54. autotestsonline meint: (4.3.2010 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Die Polizei hat ja prinzipiell die Möglichkeit, dieses Dilemma zu umgehen.

    Statt die Kamera permanent mitlaufen zu lassen und damit eben alle Autofahrer aufzuzeichnen, die an dieser Stelle vorbeikommen, könnte man ja das zum Beispiel in Bayern verwendete Messsystem einsetzen. Dieses misst die Abstände zwischen den einzelnen Fahrzeugen und erst dann, wenn das System einen Verstoß anzeigt, löst es die automatische Aufzeichnung dieser einen Szene und des konkret auffällig gewordenen (und damit beschuldigten) Autofahrers aus.

  55. R.B. meint: (4.3.2010 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @Siggi: Ja, 100km/h Durchschnittstempo ist heute schon ein Glücksfall.

    Die Zeiten, als man München/Freiburg noch in 2,5 Stunden schaffen konnte, sind leider lange vorbei.

  56. MaxiMegalon meint: (4.3.2010 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    my 2 cents:
    fahre regelmäßig ca. 500km
    schaffe meist nen schnitt von ca 120.
    ohne drängeln und ohne mich oder andere zu gefährden.
    ziel muss einfach sein, möglichst keine bremse zu nutzen oder zu beschleunigen. also nur vorais schauend fahren. ist schnell, günstig und absolut stressfrei. geht auch mit offenem dach.
    heisst aber auch, dass man streckenweise mit 110 und anderteils mit 140 "mitfliesst".
    tödlich sind mittelspurschleicher, vor-angst-800m-vorher ausscherer, elefanten-rennen und: tempomat-fahrer.
    mein fahrlehrer brachte mir irgenwann "partnerschaftlich"-fahren bei. den kurs brauchen leider viele.

  57. kaputnik meint: (5.3.2010 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    @gerhardq:

    [Meine Porschebremsen sind super, deshalb ist Abstand kein Problem...]Gerade wenn aufgemotzte Kleinwagen dann bei 200km/h hinter mir in die Eisen mußten (weil ich bremsen mußte), wurde es einige Male richtig spaßig."

    Ignorante Aussage.

    Ich bin der Meinung: Auf der Autobahn muss man bei vorausschaunder Fahrweise fast nie bremsen, nur dann, wenn tatsächlich plötzlich ein Stau auftaucht. Das gilt für jeden Geschwindigkeitsbereich.

    Wenn man bei "200" "in die Eisen muss", hat man etwas falsch gemacht: Entweder ist man zu schnell für die Verkehrssituation (dichter Verkehr, viele Einfädler in die linke Spur), oder zu schnell auf den Vordermann aufgefahren oder hält eben doch zu geringen Abstand zum Vordermann. Und zur Güte: Ihr Hintermann fährt bei Ihrem Beispiel natürlich auch falsch.

    Sie wissen, dass Ihre roten Bremslichter eine Kettenreaktion auslösen bis zum Stau auslösen können?

  58. Dummschwätzer meint: (5.3.2010 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    @56: Kann mich nur anschließen! Nettes Statement …

  59. DrSnuggles meint: (13.3.2010 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    Mal angenommen man wurde auf der A5 Frankfurt-Kassel auch mittels Video-Band-Aufzeichnung als "Raser" identifiziert und es wurde ein Bußgeldbescheid zugestellt.

    Bedeutet das Urteil, dass man gegen einen solchen Bußgeldbeschein Einspruch einlegen und ggf. auf ein Urteil im Sinne des Betroffenen hoffen kann?

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