Lichtbild der Hauptschrift, die eine Urschrift ist
Stempel einer Generalstaatsanwaltschaft:
Die vorstehende Fotokopie (… Blatt) ist ein vollständiges Lichtbild der Hauptschrift. Die Hauptschrift ist eine Urschrift. Mängel der Hauptschrift, die nicht aus dem Lichtbild ersichtlich sind, sind nicht vorhanden.
Würde das mal bitte jemand in ein verständliches Deutsch bringen?
Oder wie ich sagen würde:
"Das ist ein 16bit-600dpi-Scan!"
@Christian: Als Germanist lese ich daraus, dass die Kopie aussieht wie die Vorlage (Lichtbild), auf der Vorlage auch nicht mehr steht als auf der Kopie (vollständig), dass die Vorlage ein Original ist und keine Kopie (Urschrift) und dass man auf der Vorlage keine Mängel sehen kann, die nicht auch auf der Kopie zu erkennen sind.
@Klopfer
Dankeschön. Das liest sich doch gleich angenehmer und vertrauter.
Wenn Mängel aus dem Lichtbild nicht ersichtlich sind – wie rechtfertigt sich dann der Schluss darauf, dass Mängel in der Hauptschrift nicht vorhanden sind, wenn man sich die Hauptschrift nicht ansehen kann? Das ist doch dann eine bloße Behauptung.
Seltsam…
@Duke: Genau diese Behauptung ist der Sinn des Stempels. Derjenige, der die Kopie gemacht hat, bestätigt, daß die Kopie mit der Vorlage wie von Klopfer beschrieben übereinstimmt.
@Christian: Klopfer hat es meiner Meinung nach nicht simpler ausgedrückt, sondern gezeigt, dass der Satz sehr wohl verständlich und sinnvoll ist.
@MF: OK, jetzt habe ich es auch gerafft, wie der Stempel gemeint ist. Hatte den Sachverhalt erst so verstanden, dass der Stempelnde die Urschrift nicht kennt, und das hätte wirklich keinen Sinn gemacht.
Also, folgender Vorschlag für eine behördliche Stempelvereinfachung (wie riesig ist der eigentlich in natura und wie viele Beamte braucht man, um den zu bedienen?):
Die Fotokopie stimmt vollständig mit der mängelfreien Urschrift überein.
Oder noch ein anderer Vorschlag (orientiert an den klugen Ausführungen von Klopfer):
Es handelt sich um die Kopie einer originalen Vorlage, die mit der Vorlage vollständig übereinstimmt.
Das erinnert mich an ein Buch, das ich besitze. Auf die Unterseite des Buches hat jemand dick „Preisred. Mängel Exemplar“ gestempelt. Der einzigen Mangel an dem Buch, der mir aufgefallen ist, ist der Stempel.^^
@Olytibar: So wirkt sich halt die Buchpreisbindung aus…;-)
Das erinnert mich an einen Beruf: Notarfachangestellte/r
Schön, daß Juristen sich so einfach, klar und verständlich ausdrücken können :)!
Was mich nur wundert ist, dass es noch Stempel gibt. Hat man früher gern benuzt, sind in PC-Zeiten aber sehr aus der Mode.
@Duke: Der Test behauptet aber nicht, daß die Urschrift mängelfrei sei.
Ich würde es so übersetzen:
Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand:Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand:Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand:Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand:Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand:Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand:Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand:Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: Im Anfang schuf der Staatsanwalt die Hauptschrift, und die war die Urschrift. Und er sah, dass sie gut war und schuf sodann die Abschrift nach ihrem Bilde. Und als er gesehen hatte, dass die Abschrift gut war, setzte er den Stempel darunter, darauf stand: (usw.)
Wo bekomme ich solche Stempel?
Wer hatte die Idee zu solchen Stempeln?
Ô.o
Vorschlag: Meldung dieses Sachverhaltes beim OStA Wilfried Ahrens bei der StA Göttingen. Er sucht bestimmt weiterhin solche Stilblüten.
Deutsch: "Kopie vom vollständigen Original"
ist doch problemlos verständlich. Ich sehe hier keine Probleme. Da gibt's viel "besseres"
@17 anwalt-in-mol.de:
Solche Stempel kann man sich machen lassen. Einfach mal offenen Auges durch eine beliebige Stadt laufen oder google anwerfen und sich schicken lassen. Den Wunschtext gibt man bei der Bestellung an, ebenso wie das Format …
Bei uns heißt es: "Die Übereinstimmung der Ablichtung mit dem Original wird bestätigt".
@ 20: danke, aber die Fragen waren eher rhetorischer Art.
@Manuel2:
Das ist aber ein aanderer Sachverhalt. "Die Übereinstimmung der Ablichtung mit dem Original wird bestätigt" besagt, dass Kopie und Kopievorlage identisch sind; die Kopievorlage kann aber durchaus auch iene Kopie sein. "Original" ist in diesem Zusammenhang nicht als "Originaldokument", sondern als "Original dieser Kopie" zu verstehen.
In dem verbloggten Text wird gleichzeitig ausgesagt, dass das Original der Kopie gleichzeitig das Original des Dokuments ist.
Ich hatte beruflich vor Jahren mal was an unseren Steuerberater gefaxt und dazu geschrieben:
</blockquote>
Wieso kann man hier nix mehr nachträglich editieren ??!
kopie vom original, oder?
ps was ich auch meine: des einen mangel ist des anderen freiheitskaempfer. was spaeter mal beweisrelevant sein koennte, kann man doch gar nicht sagen