Das vergessene letzte Wort
Während der Richter sein Urteil begründete, fiel es mir auf. Dem Richter wohl etwas später, denn nach Ende der Sitzung winkte er mich noch mal an den Tisch. “Ich habe leider vergessen, dem Angeklagten das letzte Wort zu geben.”
Ein schwerer Verfahrensfehler, der ziemlich sicher zur Aufhebung des Urteils führt – wenn es angegriffen wird. Die Entscheidung war allerdings fair. Die Aussicht, dass eine neue Verhandlung zu einem besseren Ergebnis führt, tendiert ziemlich gegen Null.
Obwohl ich natürlich meine Revisionsstatistik gerne aufbessern täte, werden wir es wohl bleiben lassen…
Und der Angeklagte hat es eh nicht gemerkt, weil er den Verfahrensablauf nicht kennt. Es sei denn, er hat ein Abo auf Gerichtsverhandlungen …
Zeigt das nicht, dass das letzte Wort des Angeklagten sowieso vollkommen wurscht ist, weil das Urteil eh schon feststeht? :-/
Oder ist treuer Fan der Mutter aller deutschen Gerichtsshows. ;)
"Revisionsstatistik" ist eine schöne Sache. Geben Sie doch mal bekannt, wieviele Revisionen in Strafsachen Sie in den letzten fünf Jahren eingelegt haben und wieviele davon erfolgreich waren.
Daran könnte man den echten Fachanwalt erkennen. Nun bin ich mal gespannt, wie weit der Mut reicht.
@ Hobelbruder
Weit schlimmer wäre es doch, wenn das Urteil zu Beginn des Prozesses bereits feststände. Oder was genau sollte Ihre Kritik hier jetzt ausdrücken?
@franz: Statistik ist was feines und straft die Aussage Luegen.
@anonym
Äh, ja schlimmer gehts immer. Richtig. oO Aber eigentlich war ich nur überrascht.
@franz:
Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Glaub mir, da ist was wahres dran. Ich hab jahrelang für eine große deutsche Automarke so was gemacht, da wird getrickst und geschönt wos geht. Es würde also nix bringen hier Zahlen raus zu hauen. Denn Sie wären wieder auf die Ehrlichkeit von UV angewiesen.
@franz:
Einen echten Fachanwalt erkennt man an dem durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehenen Titel.
@Hobelbruder: Man muss das ganze mal realistisch betrachten: In 99,99% bringt der Angeklagte beim letzten Wort sowieso nichts vor, was sich irgendwie auf den Prozess auswirkt. Entweder er schweigt; oder er entschuldigt sich zum wiederholten Mal bei dem Opfer. Besonders prägnant ist ein Schlusswort in der Regel aber nicht, weswegen man es einem Richter nicht verdenken kann, dass er im Laufe seines Berufs in irgendeiner Verhandlung ausnahmsweise diesen Punkt vergisst.
Es ist ärgerlich, sicher ist es auch vernünftig, dass das alleine ein Revisionsgrund ist; kann aber mal passieren, weil das letzte Wort in den meisten Fällen eben nicht das Zünglein an der Waage ist, welches dem Fall irgendeine Wendung geben könnte.
Err § 331 I StPO, § 358 II S. 1 StPO? Habe ich da was übersehen?
Sollte der StA der Revision/ Berufung beitreten, dann nehmen sie ihre halt zurück?
Bei manchen Charakteren ist es vielleicht ganz nützlich wenn sie nicht mehr zu Wort kommen, nicht das der Richter noch was an den Kopf geknallt bekommt.
wenn es nicht gerade landgerichtliche entscheidung sein sollte, könnte man vielleicht auch mit einer sperrberufung rechnen.
Soll das im letzten Satz ein Konjunktiv sein?
@anonym: Oder schon mal Richterin Barbara Salesch geguckt oder gar Rechtskenntnisse! LOL, soll es ja geben.
gab es denn mal eine, aus der sicht des angeklagten, positive aenderung des urteils, nach dem letzten wort?
Frage ist auch, inwieweit das die Entscheidung von UV ist: Sollte nciht der Angeklagte entscheiden, ob er in Revision gehen will? Aufgabe von UV ist doch eher dem Angeklagten einen (am besten begründeten) Rat zu geben, ob der Klient dem folgt ist aber doch eine andere Sache.
@Micha: Es kommt sicher oft genug vor, dass der Angeklagte sagt "Machen'se ma', sie sind der Jurist."
@11: Gilt aber nur für die Rechtsfolge, nicht für den Schuldspruch. Und da kann es dann je nach Fallgestaltung zu unerwarteten Nebeneffekten kommen, Stichwort z.B. Bundeszentralregister…
@ fernetpunker
Habe Grund zur Annahme, daß es nur sehr, sehr wenige Leute in diesem Land gibt, die über nennenswerte Rechtskenntnisse verfügen (gehöre auch nicht dazu). Wenn man das in Prozent ausdrücken wollte, käme man sicherlich auf einen Wert kurz über dem Nullpunkt. Ist es doch Standard, daß die allermeisten Leute in Deutschland selbst ihre simpelsten Rechte nicht kennen, und Akademiker versagen da in aller Regel genauso schmählich wie der "Normalbürger".
Daß sich davon Kriminelle grundlegend unterscheiden, halte ich für eine immer wieder genährte Legende. Viele sind ja m. E. nicht deswegen kriminell, weil sie derart viel Intelligenz mitbringen, eher im Gegenteil.
Da ich generell nicht fernsehe, kann ich solche Privatsender-Veranstaltungen nicht exakt beurteilen. Aber, wenig überraschend, sind doch diese Sendungen wohl ziemlich unbestritten hochgradig infantiles Kasperletheater.
@Hobelbruder:
ODer angesichts des positiven Urteils eher dass Mandanten alles nur schlimmer machen sobald der Mund aufgeht.