14.6.2010

Gewaltsames Eindringen

Obdachlosigkeit ist ein sehr negativ besetzter Begriff. Es ist sogar gut möglich, dass meine Mandanten, ein Ehepaar, mal “obdachlos” waren. Oder drohten, es zu werden. Das ist jedoch 30 Jahre her, und sie wissen selbst nur noch, dass es mit Migrationshintergrund und Kindern nicht einfach auf dem Wohnungsmarkt war. Trotz Job. Fakt ist, dass die Stadt Düsseldorf ihnen und ihren beiden Kindern damals eine Wohnung in einer “Obdachlosenunterkunft” am Kuthsweg zur Verfügung stellte.

30 Jahre lebt die Familie nun dort. Sie zahlt sechs Euro Kalt”miete” pro Quadratmeter, auch wenn die Zahlung mangels Mietvertrag mit der Stadt Benutzungsgebühr heißt. Ein für die Gegend und den Zustand der Häuser durchaus marktgerechter Preis. Man hat sich bürgerlich eingerichtet, Einbauküche inklusive. Die Wohnung ist innen tadellos in Schuss; die nun erwachsenen Söhne haben regelmäßig renoviert. Die Zeit hat allerdings andere Spuren hinterlassen. Die Mandanten sind gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Frau kann wegen einer Arthrose nicht einmal mehr Treppen steigen.

Am 7. Juni 2010 erhielten die Betroffenen nun eine “Ordnungsverfügung” der Stadt Düsseldorf. Darin heißt es, der Familie werde “zur Beseitigung Ihrer Obdachlosigkeit” – gemeint sein muss die Obdachlosigkeit von vor 30 Jahren – eine andere Wohnung zugewiesen. Sie müsse das bisherige Objekt am 28. Juni 2010 räumen. Dann werde ein Möbelwagen vorfahren. Die Stadt habe sich “kurzfristig” im Rahmen eines “Abbauprozesses” entschlossen, die Unterkünfte aufzugeben.

Die Frist beträgt also genau drei Wochen. Drei Wochen nach 30 Jahren. Das Schreiben ist garniert mit folgenden Sätzen:

Sollten Sie meiner Anordnung, zum Verpacken ihrer persönlichen Gegenstände, bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht nachkommen, drohe ich Ihnen … die Anwendung der Ersatzvornahme an. Sollten Sie sich weigern, selbst die Unterkunft zu verlassen, drohe ich Ihnen gleichzeitig die Anwendung von unmittelbarem Zwang … an.

Die Anwendung der Zwangsmittel schließt das gewaltsame Eindringen in Ihre bisherige Unterkunft sowie das gewaltsame Fortschaffen der sich darin befindlichen Gegenstände ein.

Die Ordnungsverfügung ist, auch ganz ohne die martialische Wortwahl, für die Betroffenen ein Schlag vor den Kopf. Niemand hat ihnen die Schließung der Häuser im Vorfeld angekündigt. Was womöglich auch daran liegt, dass die zuständige Sozialarbeiterin bei der Stadt seit längerer Zeit erkrankt sein soll. Offenbar ist auch niemand auf die Idee gekommen, in den “Abbauprozess” mal die Bewohner selbst einzubeziehen. Meine Mandanten sind jedenfalls durchaus bereit, sich nach einer anderen Wohnung umzusehen. Allerdings gibt es sicher keine mit einem Einzugstermin in drei Wochen…

Die Mandanten und ihre Nachbarn haben jetzt natürlich Angst, aus ihren Wohnungen gekehrt zu werden wie Restmüll. Aber sie sind immerhin nicht so verängstigt, dass sie kampflos aufgeben. Sie werden beim Verwaltungsgericht beantragen, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid anzuordnen. Die sofortige Vollziehung begründet die Stadt übrigens lediglich damit, sie müsse mit öffentlichen Mitteln sparsam und wirtschaftlich umgehen. Wieso es überhaupt zu dieser Hauruck-Entscheidung kommen musste, wird dagegen nicht verraten.

Das Verwaltungsgericht wird sicher prüfen, ob eine Räumungsfrist von drei Wochen zu einer Nutzungsfrist von 30 Jahren verhältnismäßig ist. Kleiner Anhaltspunkt: Ein normaler Vermieter müsste eine Kündigungsfrist von neun Monaten gewähren.

60 Kommentare zu “Gewaltsames Eindringen”

  1. Jens Becker meint: (14.6.2010 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Manchmal frage ich mich, ob ich Ironie-Tags auch sehen kann, wenn sie verborgen sind oder ob ich schlicht in der falschen Stadt wohne. Lediglich 35k weiter, bei uns in Wuppertal, sind 6 EUR/qm schon viel. Hier gibt es den durchschnittlich sanierten Altbau bereits für 5 EUR/qm. Soziale Brennpunkte sind auch schon für etwa 3,50 – 4,50 /qm zu haben.

  2. Treverer meint: (14.6.2010 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    sozialstaat 2.0

  3. Christian meint: (14.6.2010 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    MIETERTERROR in Deutschland. Deutschland hat Angst, Angst vor Mietern die die Häuser besetzen. Herr Innenminister de Maizière schreiten Sie brutalstmöglich ein.

  4. Th. Koch meint: (14.6.2010 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Würde ein privater Vermieter (berechtigt – etwas wegen Mietverzuges) kündigen und drohte deshalb Obdachlosigkeit, wäre die vorläufige Einweisung in die bisherige Behausung das zulässige und sachgerechte Instrument. Vielleicht sollte man einen entsprechenden Antrag stellen….

  5. H.K. Rex meint: (14.6.2010 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    Wortwahl und Ansinnen sind exakt 3. Reich! Interessant! Da sind wir also schon wieder so weit…

  6. anonym meint: (14.6.2010 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    Nett gesagt, ist es eine sehr harsche und (vermutlich) völlig gedankenlose Art, mit Menschen umzugehen. Man könnte auch andere Begriffe dafür finden. Gedankenspiel: Was würde derjenige sagen, der solche Texte entwirft bzw. unterschreibt, wenn man ihn ernsthaft genauso behandeln würde? Das würde ich gern mal erleben.

  7. Frank T. meint: (14.6.2010 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    @Jens Becker :

    In Düsseldorf ist das hinterhergeworfen. In Köln und Düsseldorf zahlt man so um die 10€ pro m² in einer normalen Wohnung. Das istn guter Deal dort.

  8. Theodor meint: (14.6.2010 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    Hier ist ebenfalls noch ein sehr edles Stück Deutschland. Enteignungsprozess durch Polizei:

    http://www.spiegel.de/video/video-1069245.html

    Man achte auf das Ende. Ein Vergleich!

  9. Karl meint: (14.6.2010 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    3 wochen ist echt nen scherz jeder der mal versucht hat so ne wohnugn zu finden, besonders wenns für mehrere ist weiß das …

    Wenn die Stadt findet das 6€ pro m2 zu wenig ist soll se halt kündigen ist ja kein Ding, aber 3 Monate oder so sollte man schon Zeit haben um ne Wohnung zu finden.

  10. fernetpunker meint: (14.6.2010 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    Ein normaler Vermieter müsste eine Kündigungsfrist von neun Monaten gewähren.

    Sehe ich auch so, vgl. § 573c I 2 BGB. Eine Schande, wie hier mit "Obdachlosen" verfahren wird. Wo sollen sie denn hin? Wo ist die Ersatzunterkunft? Wie soll man in drei Wochen eine Ersatzwohnung finden? Unfassbar, was sich der vermeintliche Sozialstaat hier leistet.

  11. Smockil meint: (14.6.2010 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    Sozial ja aber es muss irgendwo grenzen geben es kann doch nicht sein das die 30 jahre lang in einer behausung für obdachlose leben und sich nicht mal was normales suchen.

    Sie hatten 30 jahre lang zeit etwas zu suchen ich hätte dennen 3 tage geben nach 30 jahren!

  12. hajj0 meint: (14.6.2010 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Würde ein Vermieter einen Mietnomaden oder einen ehemaligen Mieter nach Kündigung aus der Wohnung schmeißen, einen Möbelwagen vorfahren lassen und die Wohnung leer räumen, wäre das Hausfriedensbruch und unerlaubte Selbsthilfe.

    Und die Stadt darf das aus dem Umstand, dass kein offizieller Mietvertrag geschlossen wurde und sich das ganze dann als Verwaltungsakt verpackt?

  13. Lexus meint: (14.6.2010 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    "Am 7. Juni 2010 erhielten die Betroffenen nun eine “Ordnungsverfügung” der Stadt Düsseldorf. Darin heißt es, der Familie werde “zur Beseitigung Ihrer Obdachlosigkeit” – gemeint sein muss die Obdachlosigkeit von vor 30 Jahren – eine andere Wohnung zugewiesen."

    und

    "Meine Mandanten sind jedenfalls durchaus bereit, sich nach einer anderen Wohnung umzusehen. Allerdings gibt es sicher keine mit einem Einzugstermin in drei Wochen… "

    Die Stadt scheint doch eine andere "Obdachlosenunterkunft" gefunden zu haben?

  14. theblackflash meint: (14.6.2010 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    Einige scheinen es nicht ganz so zu verstehen:
    Nach 30 Jahren ist dies sicherlich kein Haus wo Obdachlose ständig ein und ausziehen, sondern wohl eher ein staatlich vermietetes Haus.
    Und wenn man 30 Jahre in ein und derselben Wohnung gelebt hat – völlig gleich ob Obdachlosenhaus oder normales Mietshaus – dann besteht sicherlich eine enge Bindung. Ohne Vorwarnung dann drei Wochen geben zu wollen ist ganz sicher eines: asozial.
    Der Staat, das sind wir. Ich möchte nicht, dass mit Menschen so umgegangen wird, und ich glaube fast die Mehrheit sieht es ähnlich wie ich.

  15. Smockil meint: (14.6.2010 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    @theblackflash:

    Diese Wohnung wurde als Hilfe gegeben damit sie nicht auf der Strasse leben müssen, 30 jahre sind lange genug um das zu ändern!

    Sorry aber irgendwo muss der Staat auch mal die grenze ziehen.
    Die einzigsten wo desozial sind sind die anwohner die 30 jahre lang darin leben ohne sich mal um eine anständige wohnung zu kümmern.
    An den Geld kann es nicht gelegen haben wen die ne Einbauküche nachträglich eingebaut haben.

  16. Siggi meint: (14.6.2010 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    @Theodor:

    Der klassische Griff in die Asservatenkammer bzw. hier schon abbiegen vor der Asservatenkammer. Da hat man ja immer mehr Vertrauen in uns Beamte…leider stellt grundsätzlich jede größere Gruppe Menschen ein mehr oder weniger gutes Abbild der Gesellschaft dar.

  17. kristina meint: (14.6.2010 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Ist das gerecht gegenüber denen, die arbeiten?

  18. Siggi meint: (14.6.2010 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    @Smockil:

    Auch bei Einbauküchen gibt es sonne und solche…

  19. tim meint: (14.6.2010 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    @Theodor: Krass! Das sind Videos, deren Glaubwüdigkeit ich stark anzweifeln würde, wenn es nicht gerade Spiegel TV wäre. Unglaublich, was sich der Staat / die Polizei so alles erlaubt – und ebenfalls unglaublich, dass solche Delikte nicht wirklich an die Öffentlichkeit gelangen. Eher sogar schon traurig.

    greez

  20. Jan meint: (14.6.2010 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    @Smockil: Was ist denn daran "desozial"? Sie haben doch bezahlt.

    @kristina: Ironie, oder?

  21. hiro meint: (14.6.2010 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    @Smockil:

    Artikel nicht gelesen? Es mangelt weder am Geld noch am Willen, sondern schlicht an der Zeit. Vermutlich hätte die Familie sich auch vor 25 Jahren schon was neues gesucht, wenn man ihr dieses Schreiben vor 25 Jahren und 3 Monaten zugestellt hätte.

  22. anonym meint: (14.6.2010 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Selbst bei einem solch verständlich erscheinenden Thema schaffen es einige noch, wirre und unsinnige Kommentare abzuliefern.

  23. panther meint: (14.6.2010 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    @Smockil:

    Trotz Deines schlichten Menschenbildes solltest Du den Text noch mal lesen und verstehen. Das mag im ersten Moment schwer fallen, aber das schaffst Du schon.

    Zur Erinnerung:
    Es sind alle Bewohner betroffen und es handelt sich nicht um ein Durchgangsheim für Obdachlose.

    Gute Besserung…

  24. Smockil meint: (14.6.2010 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    @panther:

    Zitat von oben:

    "Fakt ist, dass die Stadt Düsseldorf ihnen und ihren beiden Kindern damals eine Wohnung in einer “Obdachlosenunterkunft” am Kuthsweg zur Verfügung stellte."

    Lern lieber mal lesen ;)

    @20

    Sie hatten 30 Jahre JAHRE nicht Tage oder Monate JAHRE zeit sich was zu suchen. Das mit den 3 Wochen ist eigentlich ein Witz sorry aber echt da noch forderungen zu stellen das sie mehr zeit brauchen finde ich unverschämt!

  25. Kampfschmuser meint: (14.6.2010 um 20:29) AntwortenReply to this comment

    @Smockil:
    Nach 30 Jahren kann man hier von einem normalen Mietverhältnis sprechen. Mietvertrag hin oder her. Die Leute haben ihre Miete 30 Jahre lang bezahlt. Sie dann auf diese asoziale Art raus werfen zu wollen, spricht mal wieder für ein unmenschlichen gefühllosen Typen im Amt.
    Wenn du das nicht verstehen solltest, hoffe ich, dass dir mal jemand so link, unmoralisch und dreckig in den Allerwertesten tritt, damit du mal selber merkst, wie es so ist.

  26. Georg meint: (14.6.2010 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    Sehe ich auch so. Wo ist das Problem, wenn man 30 Jahre Zeit hatte, sich etwas zu suchen?

    Vielmehr passt der Hinweis auf den "Migrationshintergrund", um die tatsächlichen Hintergründe aufzuzeigen: nämlich eine lethargische, selbstgerecht-egoistische sich-bedienen-lassen Mentalität.

    Der Staat soll immer nur geben, machen, sorgen, zahlen, überweisen usw.! Es wurde wohl endlich einmal Zeit, dass dieses faule Pack endlich den verdienten Tritt bekommt und mal lernt, sich um die eigenen Belange zu kümmern. Wenn auch erst nach 30 Jahren.

    Aber Hauptsache, mann kann zum Anwalt rennen. Da werden sie dann alle schnell weinerlich.

  27. Smockil meint: (14.6.2010 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    Da hilft man jemmanden indem man ihnen eine wohnung stellt die kurzzeitig dafür da ist um jemmanden ein dach über den kopf zu bieten bis er wieder auf eigenen beinen steht (was ich ok finde und sozial genug ist) dieser aber 30 jahre lang sich nicht darum kümmert was zu finden nun raus haben will ist verständlich.

    Für mich bedeutet ein Mietverhältnis schon das man klar regelt wie lange, da das aber nicht vermietet worden ist sondern nur zur vorübergehenden nutzung bereitgestellt worden ist.

  28. panther meint: (14.6.2010 um 20:52) AntwortenReply to this comment

    @Smockil:

    Obdachlosenunterkunft ist hier eine Umschreibung für die rechtliche Wohnsituation, die eben keiner Sozialwohnung entspricht und impliziert nicht eine Begrenzung in Bezug auf die Aufenthaltsdauer. Das Du daraus ableitest, wer, wann, wie lange dort zu bleiben hat, ist eher deinem wie auch immer gearteten Gemüt geschuldet.
    Darüber hinaus wurde für den Wohnraum eine adäquate "Miete" gezahlt. Da dies von der Stadt auch über 30 Jahre geduldet wurde, kann man nicht von einer gewollt temporären Lösung (Übergangsheim) sprechen. Dazu kommt noch diese unsägliche Art der Wortwahl durch die Behörde, die anscheinend bei einigen Schreiber wohlwollend in ihren Kommentaren berücksichtigt wird.

    Deine Unterstellungen entbehren jeglicher Grundlage und entspringen ausschließlich deiner Phantasie.

    Ich bleib dabei, gute Besserung und Ende.

  29. Micha meint: (14.6.2010 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    "Sie hatten 30 jahre lang zeit etwas zu suchen ich hätte dennen 3 tage geben nach 30 jahren!"

    Bitte? Der Staat hatte 30 Jahre Zeit seine de-facto-Mieter aufzufordern sich möglichst schnell eine "richtige" WOhnung zu suchen – es aber bis dato toleriert. Nu soll er sich genauso an die Regeln halten wie wir Normalbürger es auch müssen.

  30. Smockil meint: (14.6.2010 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    Eine Obdachlosenunterkunft ist dafür da das man bevor man richtig obdachlos wird ein dach über den kopf hat diese hilfe aber 30 jahre in anspruch zu nehmen obwohl sie keinen mietvertrag (ich denke mal die stadt wollte kein mietverhältnis deswegen Benutzungsgebühr) haben ist schon eine frechheit.

    http://www.studenten-wg.de/angebote_lesen.html?order=2&sort=3&fuer=3-Zimmer-Wohnung&stadt=D%25FCsseldorf

    2 Sek mit Googel habe ich 6 Wohnungen gefunden die innerhalb von 2 Wochen frei sind und das auf einer WG-gesucht seite ich denke mal in Düsseldorf gibts noch mehr freie wohnungen. Aber nö lieber erstmal klagen…

  31. Noe meint: (14.6.2010 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    @Smockil, @Georg:
    … die Stadt hatte 30 Jahre lang Zeit den Bewohnern eine Frist zu setzen. Jetzt sollte es auf die zusätzlichen Wochen wohl auch nicht mehr ankommen (die Miete wurde und wird ja bezahlt).
    Für mich stellt sich eigentlich nur eine andere Frage:
    "Wenn das ganze nur als Übergang gedacht war, warum wurde das seitens der Stadt vergessen?"

  32. Smockil meint: (14.6.2010 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    @Micha:

    Wieso soll der Staat jemmanden dazu aufzufordern? Also bitte man kann nicht immer darauf warten bis jemmand kommt und sagt mach sondern man muss selber machen.

  33. noe meint: (14.6.2010 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    @Smockil: Mir sind Menschen zuwider, die sich darin überschlagen anderen Menschen noch mal zusätzlich einen reinzudrücken.
    Ich habe die wage Hoffnung, dass das die Mehrzahl der Leser hier genauso sieht.

    Zur Sache: Ich denke das die Familie bei 3 Monaten, sprich deutlich mehr Vorbereitungszeit, wahrscheinlich nie einen Anwalt zu Rate gezogen hätte. Bei dem überzogenen Anschreiben allerdings hätte ich auch einen Anwalt hinzugezogen.

  34. derRösrather meint: (14.6.2010 um 21:29) AntwortenReply to this comment

    Mit der bei Vermietern im Umkreis von D´doof sicherlich bekannten Meldeadresse wird die Wohnungssuche sicher nicht einfach. Wer einmal unter solcher Adresse gemeldet war und Immi ist hat so gut wie gar keine Chance. Da können selbst 20 adäquate, freie Wohnungen den Erfolg einer Anmietung nicht garantieren.

    Zu den unterschlagenen Geldern der Polizei:
    Auch bei der Polizei in Siegburg verschwinden nach einer HD mit Festnahme schon mal "ein paar Mark". Einen Fall kenne ich persönlich, einen weiteren Fall vom Hörensagen. Die werden dann bei dem jährlichen stattfindenen "Betriebsausflug" verjuxt.

    Schön das sich die Herrschaften der Polizei, Justiz diesen Luxus noch leisten können. Die Steuerzahler die diesen Luxus bezahlen schon lange nicht mehr.

  35. Mithos meint: (14.6.2010 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    @Smockil: Nach 30 Jahren Miete ist das keine Obdachlosenunterkunft mehr, sondern eine ganz normale Mietwohnung. Und eine Frist von drei Wochen ist schlicht Willkür. Die Stadt hat die Mieter lange dort wohnen lassen und will dies plötzlich innerhalb kürzester Zeit und unter Androhung von Zwangsmaßnahmen beenden. Das können die vergessen: Wohnraum ist durch das Grundgesetz besonders geschützt.

  36. Jo Katterturm meint: (14.6.2010 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    Ich würde sagen, hier hat die Stadt ganz schlechte Karten. Hier ist durch konkludentes Handeln ein Mietvertrag entstanden; ganz klassischer Fall. Ob man die Miete nun Nutzungsgebühr oder Rumpelstilzchen nennt, ist absolut unerheblich.

    Da aber offenbar nichts entsprechendes schriftliches fixiert ist, gelten nun die Regeln nach BGB. Das heißt: Die Kündigung muss begründet sein und entsprechende Fristen gelten. Die angedrohte "Ersatzvornahme" wäre nichts anderes als Diebstahl/Raub/Sachbeschädigung/Einbruch mit Ankündigung.

  37. Konrad Duden meint: (14.6.2010 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    @Smockil: nicht die einzigsten, sondern DIE EINZIGEN!

  38. Tante Jay meint: (14.6.2010 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    Ich musste für meinen Dienstherrn selbst mal diese Bruchbuden "vermieten".

    Ich kenne also diese Schreiben von der anderen Seite des Tisches und kann sagen: Die Einschüchterung hat System. Evtl. Entschädigungszahlungen sollen damit von vornherein abgebügelt werden und die "Mieter" froh sein, wenn sie denn überhaupt noch ein Dach über den Kopf haben.
    Meist verschlechtern die sich übrigens massiv, wenn die Wohnungen gewechselt werden.

    Und 36 hat imho recht. Wir haben damals in einem ähnlich gelagerten Fall derbst eins auf die Mütze bekommen, weil nach so langer Zeit ein Mietvertrag nach BGB entstanden ist mit allen Rechten und Pflichten. Nutzungsverträge gehen nach einer gewissen Zeit automatisch darin über (oder gingen zumindest mal), weil die Nutzungsverträge nach ihrem Sinn und Zweck nur kurzfristig sind und dann irgendwann Mietverträge werden.

    Ich kanns nicht mehr genau sagen, ich bin auch kein Jurist, aber das war so die Argumentation die ich damals mitbekommen habe.

  39. Olli meint: (14.6.2010 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    @Smockil:
    Lass mich raten du wohnst noch bei deinen Eltern,

    In 3 Tagen bekommst so gut wie nirgendwo eine Wohnung.

  40. Olli meint: (14.6.2010 um 23:11) AntwortenReply to this comment

    @Georg:

    Ja das faule Pack und da halten die sogar die Wohnung in Schuss und bauen ne neue Küche ein. Man was für ein faules und verwahrlostes Pack.

  41. Smockil meint: (14.6.2010 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    @noe:

    Mir sind Menschen zuwider die eine Hilfsleistung Schamlos ausnutzen.
    Mir sind Menschen zuwider dennen man hilft sie sich aber nicht selbst helfen.

    Sie hatten schlage und schreibe 360 Monate frist gehabt sich was zu suchen aber aus bequemlichkeit sind sie dort einfach Wohnen geblieben. Das ist was mir aufstösst ich wette mit dir da ist schon was vorher gewesen das sie raus müssen!

  42. John meint: (14.6.2010 um 23:13) AntwortenReply to this comment

    @Tante Jay:
    Wenn es sich inzwischen um einen BGB-Mietvertrag handelt, dann wäre zusätzlich eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Nötigung angebracht.

  43. madd meint: (14.6.2010 um 23:19) AntwortenReply to this comment

    immer diese Leute, hier @smockil und @georg, die meinen, alles zu kennen, um ueber andere urteilen zu koennen.
    Ich hab auch mal zwei Monate gebraucht, keine Absage zu einer Wohnung (genauer: einem Zimmer) zu bekommen, mutmasslich weil ich nicht ueber meine damalige Lebenssituation gelogen habe. Ging dann am Ende ueber Vitamin B und Glueck.

  44. metaph3r meint: (14.6.2010 um 23:25) AntwortenReply to this comment

    @smockil ist sicher von PI hier rüber geschwabbt ;-)

  45. Smockil meint: (14.6.2010 um 23:36) AntwortenReply to this comment

    @madd:

    Über wen urteile ich den? Weil ich meine meinung sage? Ich weis nicht ich schaue mir ne Wohnung an rede mit dem vermieter und wen er mir nicht sofort zusagt gug ich mir die nächste an nach 2-3 tagen habe ich eine neue bleibe ist halt mit etwas arbeit verbunden

    Egal ob ich Arbeitslos war oder Arbeit hatte wen man mit dem vermietern normal redet alle karten auf den tisch legt klappt das schon.

  46. Jurist meint: (14.6.2010 um 23:46) AntwortenReply to this comment

    @H.K. Rex: Na, das freut einen ja.
    Heute ist der linke Mob gut drauf. Bereits beim 5. Posting wird die Nazikeule geschwungen – von einem, der sich der Terminologie der Kinderficker bedient.

  47. Wolfram meint: (15.6.2010 um 04:33) AntwortenReply to this comment

    @Smockil et al.:
    Diese Unterkünfte, im Volksmund auch "Schlichtwohnungen" genannt, sind in der Regel bekannt. Es handelt sich nicht um einzelne Wohnungen in ganz normalen Mehrfamilienhäusern, sondern um ganze Häuser, ja sogar ganze Siedlungen. (In meiner Heimatstadt die Ecke, wo die dicksten Schlitten vor der Tür standen. 445er Breitreifen hab ich seither nicht mehr gesehen.)
    Wenn du nun eine Wohnung suchst und gibst dem potentiellen Vermieter deine derzeitige Adresse an, dann weiß der genau: Aha, Schlichtwohnung.
    Und folgert daraus: Haben wohl früher die Miete nicht bezahlt. Nehm ich nicht als Mieter, bin ja mir selbst nicht böse.
    Also bleibste erst mal da, bis die Stadt dir was besorgt, wo du besser aussiehst – weil jemand, nämlich die Stadt, erst mal für dich bürgt.

  48. rach meint: (15.6.2010 um 07:19) AntwortenReply to this comment

    @Jo Katterturm
    Absolut richtig! Hier ist ein Mietvertrag zu Stande gekommen. Es wird für die Gebrauchsüberlassung der Wohnung eine vereinbarte Miete entrichtet. Selbst wenn die Familie im Gegenzug "nur" regelmäßig Hausmeisterdienste erbracht hätte, gälte nichts anderes. Bevor irgendwer auf dumme Gedanken kommt, würde ich daher vorsorglich der u.U. konkludent erklärten Kündigung gem. § 547 BGB widersprechen.

  49. hiro meint: (15.6.2010 um 08:02) AntwortenReply to this comment

    @Smockil:

    Wir reden nochmal, wenn Sie irgendwo 30 Jahre lang gewohnt und dabei eine Familie großgezogen haben. Da zieht es sich nicht mehr so schwuppdiwupp um. Und wenn Sie erstmal 50 sind, werden Sie es auch deutlich schwerer haben, in einer Studi-WG akzeptiert zu werden.

    Ob die Familie verpflichtet gewesen wäre, sich in den letzten 30 Jahren was anderes zu suchen, können Sie nicht beurteilen. Das hängt nämlich vor allem davon ab, unter welcher Prämisse man ihnen die Wohnung vergeben hat. Wenn es auch nur hieß "da können Sie bis auf weiteres wohnen", hatte die Familie keinen Grund zu Suche, geschweige denn eine Pflicht.

  50. Thomas Wallner meint: (15.6.2010 um 08:38) AntwortenReply to this comment

    Zitat von 'panther' (#23):
    "@Smockil:
    Trotz Deines schlichten Menschenbildes solltest Du den Text noch mal lesen und verstehen. Das mag im ersten Moment schwer fallen, aber das schaffst Du schon."

    Nö, panther, der rafft das nicht …

    Beste Grüße
    Thomas

  51. kaputnik meint: (15.6.2010 um 10:00) AntwortenReply to this comment

    @Smockil:
    Das wirklich erste und einzige Mal, dass ich sowas sage:

    Bevor du hier rumpolterst und unreflektierten Unsinn ablässt, lerne erstmal Deutsch sowie Rechtschreibung. Oder gib dir mehr einfach mehr Mühe beim Schreiben. Vielleicht werden dann auch die Gedanken klarer.

  52. Tante Jay meint: (15.6.2010 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    @Smockil: Himmel hilf, sowas gibts auch nur hier.

    Also:
    Es handelt sich ja nicht um "Obdachlosenunterkünfte" sondern um "Schlichtwohnungen" die zur Beseitigung einer vorübergehenden Wohnungslosigkeit gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt werden. In diese Wohnungen wird man per Verwaltungsakt eingewiesen.

    Nach einer Weile, wenn sich die Stadt nicht drum kümmert, werden aus diesen Verwaltungsakte aber Mietverträge nach dem BGB. Die Mieter müssen nicht raus – warum denn auch, wenn sie sich dort wohlfühlen und mit der Wohnung einverstanden sind? Kommt ja selten genug vor, im Regelfall ist das Wort Bruchbude noch geschmeichelt für die Rattenlöcher, die da vorgehalten werden.

    Sie haben die Wohnung in Schuß gehalten (auch das kommt selten genug vor) und sich drum gekümmert, die Nachbarschaft funktioniert dort offenbar auch.

    Warum sollten die da freiwillig raus? Zumal es auch absolut schwierig ist, aus solchen Häusern wieder auf dem normalen Wohnungsmarkt Fuß zu fassen. Die Vermieter KENNEN die Adressen und vermieten im Regelfall nicht an "solche".
    Und – nebenbei, es scheint dir entgangen zu sein, dass die Wohnung offenbar auch nicht gebraucht wurde. Sie haben also niemandem was weggenommen.

    Insofern kannst du dir auch den Link mit den freien Wohnungen dahinstecken wo die Sonne nicht scheint. Freie Wohnungen ist relativ – klar gibts die. Aber die müssen auch bezahlbar sein und vor allem auch für eine behinderte Frau, die keine Treppen mehr laufen kann, erreichbar.

    Und wieso tippe ich den ganzen Krempel, wenn Wolfram das auf den Punkt schon geschrieben hat.

  53. Olli meint: (15.6.2010 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    @Tante Jay:

    Sehr schön geschrieben.

    Wann kommt eigentlich mal wieder was für Daujones sind die Lehrer inzwischen so brav geworden?

  54. horst meint: (15.6.2010 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    @ H. K. Rex

    Wir waren noch nie davon weg.

    Bsp.:
    Schulgesetze der Länder im Vergleich zum Gesetz von 1938,
    Gründsätze des Besteuerungsrechts,
    Tätertypus im materiellen Strafrecht bei einigen wichtigen Delikten,
    Obrigkeitsstaat nach Art. 33 Abs. 5 GG,
    Rechtsberatungsgesetz auch nach der Pseudo-Änderung,
    usw.

  55. astralkörper meint: (15.6.2010 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    smokil ist doch nur nen troll… wenn man die füttert, kommen die regelmäßig wieder, also "don't feed the troll"

  56. fernetpunker meint: (15.6.2010 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    @rach: Sie meinen § 574 BGB.

  57. Darkstalker meint: (15.6.2010 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    6 € / qm?

    Da fragen sie mal einen Münchener, was er davon hält :o)

  58. saibot meint: (25.6.2010 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    so geht der Amsschimmel eben mit "solchen" Menschen um. Unmenschlich…

  59. Dano meint: (25.6.2010 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    6€ / qm? Hier in München geh ich arbeiten und kann mir noch nichtmal ne eigene Wohnung leisten oO

  60. Earonn meint: (30.6.2010 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    *Beschwichtigungstee rumreich*
    Ich denke, worauf Smockil abzielt ist, dass diese – nicht schönen, aber günstigen und 'für Notfälle' gedachten Wohnungen wieder verlassen werden sollten, sobald sich die eigene Situation verbessert hat. Eben weil sie staatlich subventioniert sind und andere sie auch benötigen. Insofern stimme ich ihm zu.

    Ich gehe davon aus, dass dies den Mietern einfach nicht bewusst war. Naja, ist nicht helle. An Stelle der Stadt hätte aber auch eher ein Hinweis erfolgen können. Wiedervorlagen mit automatischen Schreiben gehen heute schon per PC, dazu braucht's nicht viel. Und wenn es dann schon 30 Jahre versäumt wird, kann man den Leuten doch auch etwas mehr Zeit geben, oder?

    Also: typisch menschliche Fehler auf beiden Seiten. Warum jetzt hier so auf "böse Mieter"/ "böser Staat" gemacht wird, verstehe ich wirklich nicht. Denken wirklich so viele Leute nur noch s/w?

    Wer von euch noch nie was verbaselt hat, werfe die erste Wiedervorlagemappe. ^^

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