Aufschiebende Wirkung

Drei Wochen Räumungsfrist nach einer Wohnzeit von 30 Jahren. Auf solche Ideen können auch nur Behörden kommen – wenn sie das schneidige Ordnungsrecht auf ihrer Seite zu wissen meinen. Von der traurigen Geschichte, die kein gutes Licht auf die Stadtverwaltung Düsseldorf wirft, hatte ich vor einigen Tagen hier berichtet.

Nun scheinen meine Argumente nicht ganz neben der Sache zu liegen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute für insgesamt drei Familien die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet. Es wird also nichts mit dem angedrohten „gewaltsamen Eindringen“ in die Wohnungen. Die Familien dürfen jetzt in ihren Wohnungen bleiben, bis das Verwaltungsgericht endgültig entscheidet. Das kann dauern.

Ich hatte mich übrigens darum bemüht, mit der Stadt einen Vergleich zu finden. Ein paar Monate Frist, um selbst eine Wohnung zu finden – mehr wollten wir nicht. Die Reaktion war über mehrere Etagen hin außerordentlich kühl. Da gebe es überhaupt keinen Spielraum. Ein städtischer Mitarbeiter sagte mir sogar am Telefon, das Verwaltungsgericht entscheide nie zu Ungunsten seiner Behörde.

Na, dann ist das ja mal eine gelungene Premiere.