Laut Anordnung
Aus einer Vorladung der Polizei:
Laut Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet. Sie haben versucht, durch die Veränderung der Parkstellung Ihres Fahrzeuges eine Unfallrekonstruktion unmöglich zu machen.
Der Straftatbestand “Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” beginnt mit folgenden Worten:
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt…
Wer sich nicht vom Unfallort entfernt, begeht also keine Unfallflucht. Manchmal kann, auch für Polizisten und Staatsanwälte, ein Blick ins Gesetz sinnvoll sein – bevor man Ermittlungsverfahren einleitet.
Versuchter § 263 StGB? Unmöglichkeit der Inanspruchnahme als Vermögensverfügung??? Täuschung durch Simulation eines abweichenden Unfallgeschehens?
Ist man nicht sogar angehalten die Fahrzeuge nach einem Unfall aus dem Weg zu fahren, um den restlichen Verkehr nicht zu behindern?
Natürlich vorausgesetzt die Fahrzeuge fahren noch – sprich es liegt kein allzu großer Schaden vor.
Wobei ich da wiederum nicht weiß, woran ich als Laie das feststellen sollte, außer am laienhaften optischen Eindruck.
Ich würde mal spontan behaupten, dass ihr Mandant sich nicht immer noch am Unfallort befindet. Folglich wird er sich irgendwann entfernt.
Die Frage ist nicht ob er sich entfernt hat, sondern ob er vor dem Entfernen die in 142 genannten Feststellungen ermöglicht hat.
Soweit hat der Fachanwalt für Strafrecht wieder nicht gedacht.
@dipj:
Unsinn….
Naja es kommt hier drauf an wie weit er "umgeparkt" hat?
Wenn er in seine Tiefgarage gefahren ist, ist es wohl unfallflucht… Wenn er einfach einen Parkplatz weiter genutzt hat, wohl nicht.
@dipj: Stimmt. Daran hat Herr Vetter bestimmt nicht gedacht. Wo das doch hier ganz offensichtlich eine Rolle gespielt hat, wo der Mandant ganz offensichtlich auf die Polizei gewartet hat. Lesekompetenz wird allgemein überschätzt…
ist es eigentlich immer noch h.M., dass man sich sogar am Unfallort verstecken darf? :-D
@Ben:
Man muss die Feststellungen ermöglichen, aber nicht aktiv an ihnen mitwirken. Ein Verstecken spricht wohl gegen ein Ermöglichen.
@der@jurist.de:
Naja, aber möglich ist es ja, nur nicht wahrscheinlich. Hm…wie sieht die Sache aus, wenn man zusätzlich passende Hinweise streut, ein Buchstabenrätsel eine kleine Matheaufgabe oder so? Von einfach steht ja nirgendwo was, oder?
Ich denke, da möchte man ein wenig psychologischen Druck aufbauen in der wagen Hoffnung der Beschuldigte gibt bei so einer schweren Anschuldigung vieleicht etwas anderes zu oder lockert generell sein Schweigen. Anders kann ich mir das ganze nicht erklären bei Ermittlungen wegen eines Unfalls im Strassenverkehr.
Die Staatsanwaltschaft will halt auch mal was haben, was sich schnell ausermitteln läßt. Zählen Eigentore eigentlich auch bei den Bilanzen von Fußballspielern mit?
Wie wird eigentlich der "Unfallort" definiert und warum?
5 m ums Auto herum?
Sichtbar für die Polizei?
Oder reicht z.B. der "Unfallort" Düsseldorf?
Wo ist denn nun der schmale Grat?
Wenn ich also mein Fahrzeug an den Rand fahre, um nicht mehr im Weg zu stehen, dann ist das womöglich schon Unfallflucht, da ich ja die Unfallrekonstruktion unmöglich mache (gilt das auch, wenn ich vor dem Wegfahren die Position des Fahrzeugs mit Kreide markiere?).
Wenn ich andererseits aber quer mitten auf der zwölfspurigen Kreuzung stehen bleibe und ein gewaltiges Verkehrschaos verursache, während mein Fahrzeug noch fahrbereit ist, dann ist das doch sicher Gefährdung des Straßenverkehrs oder sowas in der Art. (Eine Gefährdung, auf jeden Fall aber Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist ja hier wohl anzunehmen und auch die ist ja zu vermeiden, soweit das möglich ist – und wenn das Fahrzeug noch fahrbereit ist, kann ich dies ja durch einfaches zur Seite fahren tun.)
Wenn ich den hypothetischen Fall annehme, dass der Beschuldigte auf einem Parkplatz erst einem anderen Auto die Tuer in die Seite gerammt hat, und dann einen Parkplatz weiter gerueckt ist, damit der Geschaedigte ja nicht auf die Idee kommt, dass das Auto des Beschuldigten dafuer verantwortlich war, dann wuerde die Vorladung meiner Meinung nach absolut Sinn ergeben und am Ende hoffentlich auch zu einer Verurteilung fuehren.
Und welche Konsequenz zieht der Anwalt für seinen Mandaten aus diesem Irrtum?
Heißt das ich darf mich nie mehr über Leute Aufregen, die nach Unfällen mit ein bisschen Blechschaden ihre Autos nicht zügig aus dem Weg fahren sondern den Verkehr blockieren, und dadurch am anderen Ende des Staus eventuell noch schlimmere Unfälle verursachen?
Im Gesetz – das ist § 142 StGB – steht nichts davon, dass man die Rekonstruktion nicht unmöglich machen darf.
Unter Strafe steht dort das Entfernen vom Unfallort und nur das. Nicht das Umparken, Verstecken, Rumblödeln, etc. Also kann auch nur das bestraft werden.
Ich wurde vor ca. 1 Jahr in Frankfurt am Main angerempelt, bin an der Seite mit meinem Auto stehen geblieben, während der andere Fahrer in einem Phaeton an der nächsten Kreuzung erst angehalten hat, um sich seinen Schaden, den es kaum gab anzuschauen, nach einem kurzen Wortwechel über zig Meter ist er eingestiegen und mit vollgas abgedüst.
Die Polizei hat es aufgenommen. Nachdem er und ich vor der Polizei später ausgesagt haben, hat sich die Staatsanwaltschaft nie mehr gemeldet … Ich find es erstaunlich, bei dieser Rücksichtslosigkeit. Vielleicht bin ich auch zu gutmütig, weil es auch wichtigere Dinge wie Blechschäden im Leben gibt. Beispielsweise http://www.freeweb24.de/2010/07/16/ein-herz-fuer-kinder/ ohne spammen zu wollen, finde ich derartige Hilfe wichtiger. Fände es auch gut, wenn es in D zu Transplantationen eine etwas andere Gesetzgebung geben würde, die nach dem Tod Organspenden zulassen würde, es sei denn, man selbst bestimmt, dass man nicht spenden möchte.
@Jan: ein herz für kinder? das nächste mal fährt der typ vielleicht ein kind platt, fährt weiter, und lässt es am unfallort verrecken – auch dinge die nicht direkt wichtig erscheinen können auswirkungen auf wichtiges haben.
@Jan:
Toll, ich hingegen finde Blechschaeden wichtiger. Aber das kann ja jeder so halten wie er will. Nur rate ich zur Vorsicht, wenn in einem Artikel das Drecks- und Luegenblatt "Bild" vorkommt.