28.7.2010

Neue Umstände

Ein freundlicher Richter verschonte meinen Mandanten von der Untersuchungshaft. Im Beschluss, mit dem der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird, steht:

Der Angeschuldigte hat mit dem sofortigen Widerruf dieser Haftverschonung zu rechnen, wenn:

1. …
2. …
3. neue Umstände die Verhaftung erforderlich machen.

Nun ja, wer hätte das gedacht? Allerdings kann ich nicht verhehlen, dass der Hinweis Eindruck macht. Der Mandant wollte von mir ganz genau wissen, was denn unter neuen Umständen zu verstehen ist. Ich hoffe, er nimmt sich meine Erklärung zu Herzen.

Irgendwann ist es nämlich vorbei mit der Freundlichkeit.

11 Kommentare zu “Neue Umstände”

  1. marcus05 meint: (28.7.2010 um 08:41) AntwortenReply to this comment

    Was war denn die Erklärung?

  2. Micha meint: (28.7.2010 um 08:45) AntwortenReply to this comment

    "Ja, auch Polizisten anpöbeln und kleinen Kindern den Lolli klauen gehört dazu"

  3. horst meint: (28.7.2010 um 08:47) AntwortenReply to this comment

    Der Mandant konnte ein solche Frage formulieren. AHA.

    Die Frage ist sinnvoll, weil sich darunter ziemlich viel subsumieren lässt.

  4. marcus05 meint: (28.7.2010 um 08:57) AntwortenReply to this comment

    @Micha:

    Ich bezweifle ja dass UV Montgomery Burns vertritt.

  5. Kai meint: (28.7.2010 um 10:37) AntwortenReply to this comment

    Ach ich dachte die Erklärung war: "schlafen Sie nicht nochmal mit der Frau des Polizeichefs" :p

  6. Radio meint: (28.7.2010 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    @Kai, naja ob das allein reichen würde, aber wenn sich daraus "neue Umstände" ;-) ergeben würden, wärs schon ärgerlich.

  7. kramer meint: (28.7.2010 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    Irgendwann ist es nämlich vorbei mit der Freundlichkeit.

    Klingt für mich so als wäre der Angeklagte etwas anstrengend für alle Beteiligten.

  8. asdsad meint: (28.7.2010 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    @kramer:

    Kann doch garnicht sein. Bei UV sind es doch immer die armen, verfolgten Mandanten (solange sie UV bezahlen, versteht sich), und die pöse pöse Staatsmacht.

  9. Silwyth meint: (28.7.2010 um 12:33) AntwortenReply to this comment

    UV wäre ja auch ein eher schlechter Strafverteidiger wenn er grundsätzlich von der Schuld seiner Mandanten ausgehen würde.

    Ein Strafverteidiger soll ja nach allen Regeln der Juristischen Kunst und des Gesetzes verteidigen.

  10. sb_nulleins meint: (28.7.2010 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Es ist immer eine dankbare Aufgabe einen Gegner zu haben bei dem man praktisch nie etwas FALSCH machen kann.
    Dazu zählen natürlich Schäubles Schergen, Schäubles Ex Schergen, Ursels Schergen, Militärs. Die Liste ist lang und so findet jeder sicher ein sicheres Betätigungsfeld.

  11. Karpatenhund meint: (28.7.2010 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    @Silwyth: UV wäre vor allem ein schlechter Strafverteidiger, wenn er die Schuld seiner Mandanten hier im Blog offen eingestehen würde. Auch wenn er als Strafverteidiger wohl oft genauer als das Gericht weiß, ob seine Mandanten etwas getan haben oder nicht. Darüber wäre vermutlich nicht nur der Mandant sehr unglücklich, solche Eingeständnisse könnten auch beteiligte Richter oder Staatsanwälte interessieren… ;)

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