3.8.2010

Alles im Blick

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie mit Ihrem Unternehmen als Nachbarn begrüßen zu können.

Leider müssen wir uns direkt mit einem Anliegen an Sie wenden.

Es geht um die Kameraüberwachung, die Sie an Ihrem Gebäude installiert haben. Eine der an der Hausfront angebrachten Kameras überwacht den öffentlichen Raum. Sie ist direkt auf den Fußweg und die dahinter liegende Kreuzung Kennedydamm gerichtet. Im direkten Bereich der Kamera verlaufen sämtliche Fußwege (Fußgängerampeln), die von der U-Bahn-Haltestelle Kennedydamm zu unserem Büro führen. Dies gilt für beide Fahrtrichtungen.

Jeder unserer Mandanten, der mit der U-Bahn oder aus Richtung Rheinufer zu uns kommt, muss sich von Ihrer Kamera aufnehmen lassen. Das ist für uns als Anwälte, die wir in besonderem Maße zu Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und Fürsorge verpflichtet sind, so nicht akzeptabel. Aber auch für uns persönlich und auch unsere Mitarbeiter ist es nicht angenehm, bei jedem Weg zur U-Bahn von Ihrer Kamera erfasst zu werden.

Wieso Sie die gesamten Fußwege, möglicherweise sogar die ganze Kreuzung überwachen müssen, ist auch sachlich nicht nachvollziehbar.

Im übrigen fehlt jeder Hinweis auf die Videoüberwachung.

Die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen ist eindeutig. Private Überwachung öffentlicher Räume setzt ein außergewöhnlich dringliches Interess voraus, welches in Ihrem Fall nicht gegeben ist. Es würde, wenn Sie es denn für erforderlich halten, genügen, Ihren Eingang unter Aussschluss des Fußweges mit einer Kamera zu erfassen.

Die rechtliche Situation hat die Landesdatenschutzbeauftragte übrigens hier umfassend dargestellt:

Wir bitten Sie, Ihre Videoüberwachung bis spätestens 23. August 2010 rechtmäßig auszugestalten. Sofern sie im zulässigen Rahmen fortgesetzt wird, gehört hierzu auch ein deutlich erkennbarer Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht

Nachtrag: Die Firma sagt mir, es würde Techniker kommen, welche die Anlage so einstellen, dass die Kreuzung und der Fußweg nicht (mehr) erfasst werden.

75 Kommentare zu “Alles im Blick”

  1. orsonwells meint: (3.8.2010 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    Sind doch nur Attrappen! Haben keinerlei Stromanschlüsse!

  2. Kampfschmuser meint: (3.8.2010 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    @orsonwells:
    Erstens spielt das keine Rolle, zweitens kann man auch ein Kabel durch die Wand zur Kamera verlegen.

  3. Michael meint: (3.8.2010 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht bin ich da ja zu naiv, aber: Könnte man da nicht vorher mal persönlich vorbei schauen und sein Anliegen vortragen? Ich finde, sich gleich schriftlich zu melden wirkt etwas unfreundlich (Dass die Überwachung in der Form nicht hinnehmbar ist, bestreite ich übrigens nicht!). Gerade wenn es sich um ein kleineres Unternehmen handeln würde, wäre es doch gut, mal fünf Minuten mit dem Eigentümer drüber zu sprechen, oder? Dürfte nicht länger dauern als das Aufsetzen des Briefs…

  4. Rainer meint: (3.8.2010 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    Was is'n das für'n wichtiger Laden, dass die gleich aus zwei Blickwinkeln filmen müssen?

  5. Rainer meint: (3.8.2010 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    @Michael: Die sind anscheinend auch nicht vorher persönlich vorbei gekommen und haben die Installation angekündigt?

  6. Alex meint: (3.8.2010 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Ja, ich finde auch, dass man persönlich vorbeischauen sollte. Dann fragt man nach dem Verantwortlichen, wann dieser da ist, wie man zu einem Termin kommt und übt sich dann in Geduld.

    Und wenn man nach 2 Wochen und etlichen Stunden Suche immer noch niemanden gefunden hat, kann man ja immer noch schreiben :)

  7. Ali meint: (3.8.2010 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    @Vetter: Hihi, so macht man sich Freunde.
    @Michael: Sehe ich anders. Ich finde den Brief gerechtfertigt. Insb. weiß ich aus eigener Erfahrung, wie bockig Nachbarn sein können, wenn man sie auf ein durch sie verursachtes Problem hinweist und um Lösung dieses Problems bittet. Da kann ein Brief mit Rechtsanwälten im Kopf viel bewirken. ;)

  8. Thomas meint: (3.8.2010 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    Als Sofortmaßnahme jeden Mitarbeiter und Mandanten mit Nasenbrille und Hut ausstatten!

  9. roland meint: (3.8.2010 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    Am Besten den Brief in ganz großen Buchstaben ausdrucken und sich dann damit auf dem Fußweg aufstellen, der von der Kamera erfasst wird….

  10. karl meint: (3.8.2010 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht ist das ja eines dieser zwielichtigen Unternehmen, mit denen man nicht in Verbindung gebracht werden will und es deshalb vermeidet, dort in das Haus hineinzugehen. Von Liebesdiensten bis Abzocker-Firmen kann das alles sein…

  11. Manuel meint: (3.8.2010 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    Viel zu nett und freundlich.

  12. Gerd meint: (3.8.2010 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    ja, viel zu freundlich!

  13. Jens meint: (3.8.2010 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    Wenn es so ist wie es auf dem Photo aussieht, wird der Nachbar antworten, zum eine gingen die Kameras überhaupt nur an, wenn jemand klingele, zum zweiten würden die Aufnahmen nicht gespeichert und zum dritten sehe man auf dem Bildschirm nur den unmittebaren Haustürbereich und sonst gar nichts. Und wenn Vetter klug ist, hält er ab dann einfach die Klappe (weil gegen all dies natürlich rechtlich nicht das Geringste einzuwenden ist).

  14. danimateur meint: (3.8.2010 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    Big Brother is watching you.
    Obowhl ich das persönliche Gespräch auch vorziehen würde und bei Nichteinsicht oder Ähnlichem die Zeilen geschickt hätte.

  15. max meint: (3.8.2010 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    @Michael:

    ich sehe keinen anlass, die situation "freudnlich" per gespräch zu klären, wenn jemand so unverschämt ist und seine überwachungskamera auf den bürgersteig und sogar die kreuzung richtet. zumal man es hier nicht mit einer privatperson zu tun hat, sondern mit einer firma.

    das schreiben ist klar und sachlich formuliert. es gibt nichts, was man missverstehen könnte und man spart sich die zeit, den verantwortlichen für diese unverschämtheit persönlich ausfindig machen zu müssen.

  16. Micha meint: (3.8.2010 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Seh auch keinen Grund persönlich vorbeizugehen. Neben der Sache, vllt nicht soofrt jemanden zu erreichen oder nur ein "ich kann da leider nichts machen, aber ich sags dem Chef" zu erhalten, steht im Brief doch alles schön sauber drin, so dass mans auch noch ein zweites Mal nachlesen kann und auch direkt prüfen, ob UV überhaupt recht hat mit seinem Hinweis, dass das so nicht erlaubt ist. Dazu isses nur ein normaler Brief, keine kostenpflichtige Unterlassungserklärung oder ein anderer Holzhammer.

  17. zorin meint: (3.8.2010 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Ich stelle mir bei solchen Kameras immer die Frage, wie weit damit der öffentliche Raum mit aufgezeichnet werden darf. Gibts da Richtlinien, etwa wie den ganzen Gehweg (was wäre in Fußgängerzonen) oder einen bestimmten Korridor?

  18. pjtor meint: (3.8.2010 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    Was ist denn eigentlich mit den ganzen Webcams, die vornehmlich in Alt- oder Innenstädten, oder rund um touristisch/landschaftlich interessante Orte Bilder live ins Web stellen. Ob nun von Privatleuten, oder Campingplatzbesitzer, Ladeninhabern oder wem auch immer?

  19. Banane meint: (3.8.2010 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    @17 Steht doch im Brief. Zulässig ist es ausschließlich wenn ein "ein außergewöhnlich dringliches Interesse" vozuweisen ist. Dies ist aus meiner laienhaften Sicht nicht gegeben denn für die Allgemeinheit hat sich eine Firma nicht zu interessieren, sondern allerhöchstens für jene Personen die sie besuchen, was klar die Minderheit der Passanten betreffen dürfte.
    Hinzukommt das die zusätzlich angeführten Interessen "Mandantenschutz, Diskretion" zusätzlich entgegen stehen dürften und zumindest abgewogen werden müßten selbst wenn der Betreiber der Kamera ein solches "wichtiges Interesse" nachweisen könnte.

  20. nur ich meint: (3.8.2010 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    @zorin:
    Oder sogar nen ganzen Marktplatz.
    Zumindest im Winter, im Sommer stören die Bäume die Sicht doch ein wenig. ;-)
    http://www.webcam.huckarde.de/
    Witzigerweise ist die von mir verlinkte Cam die eines Anwalts.^^

  21. fernetpunker meint: (3.8.2010 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    Unfassbar, den kompletten Verkehr zu filmen. Unfassbar!

  22. spätburgunder meint: (3.8.2010 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    Hat eigentlich jemand (@17, @18) schon mal den Link in UVs Schreiben angeklickt? Der beantwortet gut und ausführlich und m. E. auch rechtssicher die Fragen.

  23. Bert meint: (3.8.2010 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    Es kann der frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt…

    ;)

  24. zorin meint: (3.8.2010 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    "ein außergewöhnlich dringliches Interesse" ist natürlich wiedermal keine brauchbare Aussage… wer laut jammert, darf also (so klingts zumindest für mich nicht-Juristen). Wenn man viel Geld und Zeit übrig hätte, könnte man ganze DE mit Klagen gegen Cams zutapezieren^^

  25. PA meint: (3.8.2010 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    Meine Reaktion auf so einen Brief wäre: Dann klag doch!

    Manchmal gewinnt man mit Freundlichkeit (z.B. "Ihr Nachbar" statt "RA und Strafanwalt für Fachrecht") und dem Verzicht auf Unterstellungen und Besserwisserei ("ist auch sachlich nicht nachvollziehbar" und "…Interesse voraus, welches in Ihrem Fall nicht gegeben ist") mehr…ein persönliches Gespräch wäre auch wohl zielführender.

  26. gant meint: (3.8.2010 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    Hallo? Uwe schreibt nen freundlichen Brief, statt abzumahnen (bzw abmahnen zu lassen) – und selbst das ist nicht genug? Er soll "gefälligst" in seiner Arbeits/Freizeit dort hingehen und das in unbestimmter Zeit im Gespräch regeln? Hat er dazu vielleicht keine Lust?

    Die Ausreden sind, so wie ich das sehe und anders als hier einige meinen, allesamt weitgehend unerheblich. Auch Attrappen, die naturgemäß darauf ausgelegt sind, wie funktionierende Kameras zu wirken, beeinflussen/schüchtern ein und sind so unzulässig wie funktionierende Kameras. Speicherdauer oder Betriebszeit ebenfalls, insbesondere wenn überhaupt nicht auf die Aufzeichnung hingewiesen wird.

  27. Bernhard meint: (3.8.2010 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    Kameras sind die Pest.

  28. Abmahner meint: (3.8.2010 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    @zorin
    Nein ist leicht zu beantworten. "Ein außergewöhnlich dringliches Interesse" hat quasi kaum eine private Firma. Vielleicht Bayer wenn irgentwas hoch explosives gelagert wird o.ä.
    Ich find UVs Brief gut und richtig, und würd die Reaktion gern erfahren.

  29. Kai meint: (3.8.2010 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    @Manuel und Gerd:
    Leider leider ist unserer Gesellschaft sowieso schon viel zu viel Freundlichkeit abhanden gekommen. Wieso sollte man denn nicht freundlich darauf hinweisen, dass die Kameras stören? Wenn sich der Besitzer uneinsichtig zeigt kann man immer noch die schweren Geschütze auffahren. Viele Leute (und daß betrifft n icht nur Innenpolitiker) glauben ja bis heute Kammeras schaffen Sicherheit und kommen gar nicht auf die Idee damit andere zu stören.

  30. abc meint: (3.8.2010 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    darf UV überhaupt das Haus der Nachbarn ohne deren Einverständnis fotografieren und ins Internet laden – gerade in Zeiten von Google Street View.

    Und was ist wenn die ihre Kameras nur auf den eingangsbereich richten und dann ein weitwinkel objektiv dran machen, dann sieht es so aus als würde nur der eingangsbereich erfasst werden, aber je nach stärke des objektivs könnte es ja bis zu 180° winkel haben.

  31. Sixtus meint: (3.8.2010 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Nur weil jeder Schwachkopf meint, eine Kamera installieren zu müssen und sich einen Dreck darum kümmert, vorher mal die entsprechenden Gesetze zu lesen, soll man freundlich sein?
    Meiner Meinung nach hat Udo noch viel zu harmlos reagiert!
    Glück für den "Nachbarn"!

  32. der Michel meint: (3.8.2010 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    @PA: Meines Erachtens ist der Brief durchaus freundlich gefasst und erwähnt neben den rechtlichen Gründen auch die Erwägungen, welche die Kameraüberwachung einer Anwaltskanzlei bedenklich erscheinen lassen.

  33. nur ich meint: (3.8.2010 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    @Sixtus:
    Definier doch mal bitte "Schwachkopf" der keine Gesetze liest.
    Etwa so einer? http://www.anwalt-do.de/link.html
    Ich denke diese "Schwachköpfe" kennen die Gesetze nur zu gut.^^

  34. Unwissender meint: (3.8.2010 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    "Darf UV überhaupt das Haus der Nachbarn ohne deren Einverständnis fotografieren und ins Internet laden…"

    Das frag ich mich auch…

  35. Selle meint: (3.8.2010 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Ein Brief mit Link? Der Adressat scheint wohl eher ein gewisses Blog mit grosser Liebe zu Rechthaberei zu sein als ein Nachbar…

  36. zacha meint: (3.8.2010 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    natuerlich darf er das… das Haus hat keine Rechte, die dem entgegen stehen…

  37. murry meint: (3.8.2010 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    @Unwissender:
    Freilich. Das nennt sich Panoramafreiheit.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

  38. diesmal anonym meint: (3.8.2010 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Eieiei, was sind wir heute wieder freundlich ("Schwachkopf"). Ich habe auch vor sechs Jahren eine Webcam an einem "touristischen Ort" aufgestellt. Die Bilder werden seitdem 24*7 ins Web gestellt. Bisher hat sich noch niemand beschwert >> wo kein Kläger da kein Richter. Es ist vielmehr so, daß ganze Schulklassen auf Abschlußfahrt sich vor der Webcam aufbauen und dann zuhause anrufen… Sobald also jemand meint, daß ich seine Privatsphäre verletze (obwohl die Bilder so schlecht sind, daß ich mich nicht einmal selbst erkennen könnte) wird sie eben ausgemacht. So einfach ist das. Es hat aber noch niemand gefragt, ob er die Bilder zwecks Auswertung haben kann (geht auch nicht weil nix länger als 1 Minute gespeichert wird).

    So ein Anwalt hats natürlich schwer: wenn er mal was in eigener Sache vortragen will liest jeder sofort nur: "aha, Anwalt". Deshalb wär es hier besser gewesen unser Protagonist wär per pedes zum Unternehmen oder hätte vorher mal angerufen. >> So wird das nix mit dem Zusatzjob als Mediator, Herr Vetter. Da fehlts noch ein bischen an Einfühlungsvermögen und Gespür für das beste Vorgehen in bestimmten Situationen. Aber evtl. will "das Unternehmen" es ja auch nicht anders?

  39. Heinz B. meint: (3.8.2010 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht handelt es sich bei den "Kameras" ja lediglich um Dummys – also um Attrappen. Die Dinger gibt es bei Ebay "für'n Appel und 'n Ei" und die sehen täuschend echt aus. Sollte man evtl. mal überprüfen, bevor man "Großes Geschütz" auffährt…

  40. Max meint: (3.8.2010 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    @Heinz B.: Und wie bitteschön soll Udo das überprüfen, wenn die Dinger täuschend echt aussehen ? Kamerafachmann engagieren ?
    Falls sie nicht echt sind, wird das der Herr Nachbar schon mitteilen.

  41. Vit meint: (3.8.2010 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    @Heinz B.: Wieso "sollte" man das überprüfen?

    @ UV: Die Reaktion des Unternehmens war ja fix…

  42. Rainer meint: (3.8.2010 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    Hallo??!! Die hängen da einfach widerrechtlich und auch ohne die Nachbarn zu informieren bzw. gar zu fragen eine Kamera auf, aber UV soll vergnügt loslaufen, klingeln, gucken ob jemand Verantwortliches zu sprechen ist und "bittebitte" machen?

  43. Heinz meint: (3.8.2010 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht es eigentlich mit Unterführungen aus? In der nähe meines alten Wohnortes, am S-Bahnhof Düsseldorf Gerresheim, wird die Gleisunterführung, die auch zu den Bahnsteigen führt, gleich von beiden Seiten gefilmt. Einen Hinweis auf die Überwachung habe ich zumindest noch nirgends gesehen.

  44. anonym meint: (3.8.2010 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    @ Michael
    Leider muß man sagen, "naiv" trifft es einigermaßen gut. Jeder Mensch, der zwar kein Jurist, aber dennoch einigermaßen geschickt in solchen Dingen ist, weiß, daß man eine Firma (oder eine Person, an die man Ansprüche stellt) nicht anruft, daß man ihr keine E-Mail schickt, sondern einen Brief und darin einen "angemessenen" Termin setzt. Das Thema lautet ganz einfach: Beweissicherung.

    Es geht halt hier nicht um "persönliche" Gespräche. Diese führt man, wenn man jemanden privat trifft oder vllt. Geschäfte anbahnen möchte. Diese Trennlinie sollten Sie, auch im eigenen Interesse, verinnerlichen.

  45. blubb meint: (3.8.2010 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    Persönlich vorbeigehen ist sicherlich das Mittel der Wahl im privaten nachbarschaftlichen Bereich. Wenn es, wie hier, um ein Unternehmen geht, ist aber ein freundliches Schreiben zielführender, da es bequem an den Verantwortlichen weitergeleitet werden kann, der das dann bei Gelegenheit liest und bearbeitet. Das ist also auch für das Unternehmen besser handelbar, als wenn das Sekretariat erst mal heraussuchen muss, wer verantwortlich ist. Der ist dann womöglich gerade nicht da, dann muss man den Beschwerdeführer wieder wegschicken etc. Das ist unpraktisch für alle Beteiligten und gerade in diesem Fall vermutlich auch nicht erfolgreich, denn es geht ja nicht um zu laute Musik, die man geschwind abschaltet, sondern um zwei festinstallierte Kameras, die abmontiert werden müssen.

  46. Blacky meint: (3.8.2010 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    @roland: Geniale Idee!
    Obwohl, der Text "Wer das lesen kann, handelt illegal! Gez. ein gelangweilter Anwalt" müßte auch reichen.

  47. fernetpunker meint: (3.8.2010 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    @abc:

    darf UV überhaupt das Haus der Nachbarn ohne deren Einverständnis fotografieren und ins Internet laden – gerade in Zeiten von Google Street View.

    Ja, darf er.

  48. igel meint: (3.8.2010 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    @abc: Google einmal nach "Panoramafreiheit"

  49. derRösrather meint: (3.8.2010 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    Die bisher als Beispiel geLinkten Websites überzeugen nicht, von besonderer Qualität der Bilder kann man da nicht sprechen. Ein Beispiel besonderer Güte gibt es hier:

    http://webcam.anw.at/

    Mit der Steuerung rechts im Bild kann man an Personen heran zoomen bis man fast von den Lippen ablesen kann.

  50. Ulrike meint: (3.8.2010 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    Die Beiträge von UV verflachen immer mehr.
    Ich vermisse Richter Ballmann.

  51. murry meint: (3.8.2010 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    @Ulrike:
    Ja, wenn Ihr Leben aufregender ist, dann machen Sie doch einen eigenen Blog auf.

  52. anonym meint: (3.8.2010 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    @ Ulrike
    Von "Verflachung" war schon mehrfach in den Kommentaren hier die Rede. Dabei konnte ich aber nie etwas dergleichen feststellen.

    Mein Eindruck ist: Viele Blogbetreiber könnten doch hocherfreut sein, wenn sie es schafften, über Jahre dieselbe Frequenz und Qualität in ihrem Blog aufrechtzuerhalten. Gelingt leider den wenigsten. Vielleicht sollten Sie hier mal Ihre privaten Qualitätsmaßstäbe erläutern und im Detail am Beispiel des Lawblog durchexerzieren.

  53. inge meint: (3.8.2010 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Die Fassade braucht neue Farbe.
    Mietminderung 10 Prozent.

  54. diesmal anonym meint: (3.8.2010 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    @blubb:
    Stimme voll zu wenn es sich um eine StA, Stadtverwaltung oder Firma "respektabler" Größe handeln würde wo grundsätzlich niemand für irgendwas zuständig ist. Hier ist es eher nur die Nachbarcompany. Da sollte doch ein kurzer Anruf möglich sein. Und wie die fixe Reaktion zeigt: "Das Unternehmen" hat offensichtlich auch kurz zum Hörer gegriffen anstatt einen Brief zu schreiben oder einen Anwalt zu konsultieren zwecks abfassen einer gerichtsfesten, nicht angreifbaren Stellungnahme.

    "Flach" finde ich diesen Beitrag von U.V. überhaupt nicht, ganz im Gegenteil. Man bekommt kostenlos von einem Anwalt! eine brauchbare Vorlage geliefert wenn man sich selbst mal schriftlich gegen eine Webcam zur wehr setzen möchte.

  55. horst meint: (3.8.2010 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Die Unterrichtungspflicht:

    Sofern sich Bilder einer Person zuordnen lassen (?) und entsprechende Nötigungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen und/oder Diebstahl erkennbar sind, stellt sich die Frage wann und ob ich überhaupt die Person unterrichten muss.

    Machmal ist es besser davon abzusehen und diese Beweise nur zu sichern, diese aber später zu verwenden.

    Der Wortlaut indiziert eine sofortige Benachrichtigung und was bedeutet Zuordnung ?

  56. nur ich meint: (3.8.2010 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    @derRösrather:
    Oh, danke, da kann man ja jeder Frau bis in den Auschnitt zoomen. ;-)

    @U.V. Zum Nachtrag:
    Das ging ja fix, ich sollte mir nen neuen Briefkopf zulegen.^^

  57. Bert meint: (3.8.2010 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    Bzgl Nachtrag: Das macht bei Weitwinkel-Kameras auch keinen Unterschied mehr…

  58. Ja-Sager meint: (3.8.2010 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    Zumindest in anderen Ländern greift die Pozilei ganz gerne auf solche Webcams zurück, auch bei vermeintlich kleinen Vergehen wie bspw. Unfallflucht bei einem Parkrempler.

    Da wird höflich gefragt und höflich was geschickt :) Daher kann ich mir schon vorstellen, dass die Pozilei mal beim Nachbarn fragt, ob man nicht evtl. gleich den Livestream abonnieren kann :)

  59. Toni meint: (3.8.2010 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    Ich würde ja gerne wissen, ob man wirklich dafür einen Techniker hat rufen lassen, der sich auf einen Hocker oder eine Leiter stellt und die Kameras zurechtrückt. Als ich mal als Detektiv jobbte habe ich das ganz alleine ohne jedes Fachwissen geschafft.

  60. alex meint: (3.8.2010 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    Habe gerade "Webcam Vetter Anfahrtweg" gegoogelt. Aber leider sind die nicht ins Internet angeschlossen. Kann man da nicht was mit Facebook und Google Maps .. ;-)

  61. horst deutschmann meint: (3.8.2010 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    Immerhin sehr höflich! Frech wäre gewesen, sich gleich mit einer Kostennote zu melden. :-)) Daumen hoch!

  62. Ali meint: (3.8.2010 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    @horst deutschmann: *lach* Also zumindest das Briefporto hätte ich berechnet! :D

    @nur ich: Da hammers wieder, du chauvinistisches Schwein! Durch deine verbale Gewalt vergewaltigst du Frauen. Bist du vielleicht Postbote? *g*

  63. hiro meint: (3.8.2010 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    Kein Wunder, daß die Gerichte unter den Klagen zwischen Nachbarn ächzen: Die Parteien werden anwaltlich beraten, und was ein Anwalt unter "nachbarschaftlicher Freundlichkeit" versteht, sieht man wohl hier.

    Für Juristen mögen Hinweise auf die Rechtslage und Fristsetzung "höflich" sein. Jeder normale Mensch betrachtet das eher als unangebrachte Aggression.

    Vermutlich hätte die Firma bei einem Dreizeiler nicht viel anders reagiert. Allerdings hätte UVs Sekretärin sich dann noch beim Nachbarn eine Tüte Milch oder sowas ausleihen können. Solches würde man dort jetzt wohl – höflich unter Hinweis auf die Rechtslage – ablehnen.

  64. heu meint: (3.8.2010 um 21:25) AntwortenReply to this comment

    @hiro:

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber das hier:

    "Jeder unserer Mandanten, der mit der U-Bahn oder aus Richtung Rheinufer zu uns kommt, muss sich von Ihrer Kamera aufnehmen lassen. Das ist für uns als Anwälte, die wir in besonderem Maße zu Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und Fürsorge verpflichtet sind, so nicht akzeptabel. "

    hatte ich eher so verstanden, dass es um Vetters eigene Mandanten geht. Also diejenigen, welche Vetter in juristischen Angelegenheiten aufsuchen möchten und dabei gefilmt werden.

  65. Ali meint: (3.8.2010 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    @heu: Doch, doch: Genau so fasse ich das auch auf.

  66. SK meint: (3.8.2010 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    Der Brief ist in ausnahmslos freundlichem Ton gehalten, also weiß ich nicht was die werten Mitkommentatoren auszusetzen haben. Würden sich doch ihre Kommentare immer so sachlich ausnehmen, ach wie schön wär dann die Welt…

  67. Chris meint: (3.8.2010 um 21:50) AntwortenReply to this comment

    MIT oder ohne Kostennote abgeschickt?

  68. RC meint: (3.8.2010 um 21:54) AntwortenReply to this comment

    Ich war letztens an einer Tankstelle, die nicht nur draußen überall Kameras hat, sondern deren Kameras innen so auf die Theke gerichtet sind, dass beim Bezahlen mit Karte die Geheimnummern von allen Kunden aufgezeichnet werden dürften, die beim Tippen nicht eine Hand darüber halten. Dann wird man natürlich noch schräg angeguckt, wenn man genau das macht. Es stört mich echt massiv, wie inzwischen an jede Ecke eine Kamera gehängt wird bzw. ist.
    Ich finde es echt gut, wenn zumindest gegen klar fragwürdige Kameras noch von jemandem vorgegangen wird.
    Das Schreiben empfinde ich darüber hinaus wirklich noch in einem sehr freundlichen Ton formuliert. Es droht nicht einmal mit abstrakten, "fürchterlichen" Folgen, sondern enthält sogar eine Erläuterung, die die Sachlage nachvollziehbar erklärt.

  69. Stefan meint: (3.8.2010 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    So wie ich die beiden Kameras im Bild erkennen kann, macht das auf mich eher den Eindruck, dass die Installation noch nicht fertig ist.

    Zum Stil des Briefes: wenn ich der Empfänger wäre, hätte ich an der ersten Hälfte des Schreibens nichts auszusetzen. Die zweite Hälfte würde ich dagegen als anmaßend bis unverschämt empfinden. Entschuldbar nur dadurch, dass der Brief von einem Anwalt verfasst wurde…
    Ein angenehmes Nachbarschaftsverhältnis wäre danach wohl eher unmöglich.

  70. Fronker meint: (4.8.2010 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    Recht haben: Sie oben.

    Recht bekommen:
    Auch in öffentlichen Cafés ist abseits von Kasse und Warenauslage das Filmen im Aufenthaltsbereich eigentlich verboten. (vgl. das sog. Balzac-Urteil, RA Harry Hardt, Hamburg)

    Ich versuche seit einem 3/4 den Hamburger DS-Beauftragten Johannes Caspar dazu zu bewegen, in einem Hamburger Café einen 100% vergleichbaren Verstöß mit einem Bußgeld zu belegen. Beweismittel, Fotos, Text hatte ich vom Feinsten zusammengestellt.

    Leider interessiert diesen Herrn (tri, tra, trullala…) einen Sch…. Wenn ich jetzt nicht persönlich Klage einreiche (sowas zahlt leider keine RS), und 1-2 Monatsgehälter für Gekabbel zumindest potentiell riskiere…

  71. Christoph meint: (4.8.2010 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    Es ist doch immer die Frage, was möchte ich erreichen und wie wünsche ich mir den Kontakt zu den Nachbarn in der Zukunft:
    Der Nachbar hängt Kameras auf oder hört im Büro zu laut Musik oder kocht nicht wohlriechende Speisen oder hat Publikum, welches zu laut im Treppenhaus ist oder trennt den Müll falsch oder parkt auf falschen Stellplätzen oder, oder, oder und ich schreibe einen mehr oder weniger freundlichen Brief, würde ich das zukünftige Verhältnis als eher distanziert betrachten. Gegenseitige Gefälligkeiten ("Können Sie mal ein Paket für mich annehmen?") werden nicht zu erwarten sein.

    Geht man mal kurz hin und versucht zumindest die Situation persönlich zu klären, steht einem freundlichen Miteinander zukünftig nichts im Wege. Das gilt sowohl für Firmen wie auch für private Nachbarn.

  72. anonym meint: (4.8.2010 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    @ Christoph
    Was sind denn das für Szenarien außerhalb der Realität? Glauben Sie ernstlich, Herr Vetter hatte jemals vor, sich bei der Nachbarfirma Salz oder Kaffeesahne zu leihen?

    Nochmals: Der Brief von Herrn Vetter war die einzige richtige Reaktion, zudem war er auch noch freundlich bis neutral, jedenfalls sehr sachlich abgefaßt. Auch wenn das einigen hier, die in ihren Traumwelten leben, nicht begreiflich zu machen ist. (Mindestens wird hier "privat" mit "dienstlich/geschäftlich" verwechselt.)

  73. Christoph meint: (4.8.2010 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    @anonym
    Schon klar. Ihr Nachbar feiert etwas länger und anstatt dass Sie mal bei ihm klingeln, holen Sie gleich die Polizei.
    Ist doch egal, ob man privater oder geschäftlicher Mieter ist, ein freundliches Wort hilft oft mehr. Ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung als jemand, der Wert auf ein Miteinander im täglichen Leben legt und nicht immer gleich die Keule rausholen muss.

  74. anonym meint: (4.8.2010 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    @ Christoph
    Es geht überhaupt nicht um "Keulen"; Ihre Wortwahl zeigt m. E., daß Sie das Problem nicht erfaßt haben. Auf die Trennung in private und nicht-private Dinge hatte ich vorher bereits hingewiesen.

    Wer aber bereits in Mietshäusern die Erfahrung mit lauten Nachbarn gemacht hat, der wird vielleicht auch dort festgestellt haben, daß eine zunehmende Aggressivität in D um sich greift. Wo man vor dreißig Jahren noch mit dem Nachbarn reden konnte und das auch den gewünschten Effekt hatte, klingelt man heute nicht mehr, weil einem nur Unverständnis, Hohn und Gewalt entgegenschlagen. Also ist auch im Privaten die schriftliche Beschwerde immer öfter angesagt. Zumal, darauf wies ich bereits hin, fürs Schriftliche immer die Beweisbarkeit spricht!

    Fazit: Einigen kann ich mich nur mit Leuten, die ähnliche Ziele und Vorstellungen (kurz: denselben kulturellen Hintergrund) haben wie ich. Da das immer weniger der Fall ist (man beachte nur das unsinnige Verhalten vieler Menschen im öffentlichen Raum, die dort lauthals telefonieren, obwohl ihre Eltern ihnen ein solches Benehmen sicherlich nicht nahegelegt haben), bleibt nur, sachlich-kühl auf derartige Subjekte zu reagieren. Wer selbstherrlich meine Rechte verletzt, braucht nicht auf besondes große Empathie zu zählen.

  75. Stefan D. Christoph meint: (6.8.2010 um 01:07) AntwortenReply to this comment

    Zu einigen Kommentaren besonders anfangs der Diskussion: Es ist doch völlig unerheblich, ob diese Kameras Attrappen sind oder das Zeug nach einer Minute wieder löschen. Denn U.V. geht es doch darum, dass seine Mandanten sich beim Weg in die Kanzlei sicher fühlen.
    Auch bei einer Kameraattrappe geht es doch darum, den Eindruck zu erwecken, dass da eine echte Kamera sei; mit allen Abschreckungs- und ähnlichen Funktionen.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum