2.9.2010

Auf Kosten des Mandanten

Nachricht aus dem Sekretariat:

Betreff: I.S. F. ./. Base hat das Büro des Gegenanwalts angerufen und nachgefragt, ob wir Herrn F. noch vertreten, da Sie deren letzte Schreiben unbeantwortet gelassen haben.

Meine Antwort:

In solchen Fällen können Sie sagen, dass wir den Mandanten selbstverständlich noch vertreten. Dass keine Antwort erfolgte, kann auch daran liegen, dass wir alles bereits mitgeteilt haben und uns nicht gerne wiederholen, schon gar nicht auf Kosten unseres Mandanten. Wir antworten nur auf Schreiben von Inkassobüros oder Forderungsanwälten, aus denen sich Neues ergibt.

16 Kommentare zu “Auf Kosten des Mandanten”

  1. Hackworth meint: (2.9.2010 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    Im Hintergrund bitte einen emporsteigenden Feuerball denken, und U.V. schreitet, mit Sonnenbrille bewehrt und ernsthaftiger, doch entspannter Genugtuung auf den Betrachter zu.

  2. Lobo meint: (2.9.2010 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    Was dem Actionhero seine Bleispritze ist, wäre für U.V. was? Anzug, Netbook und das Ich-weiss-das-ich-dafür-Geld-kriege-Lächeln?

    winkende Grüße
    Lobo

  3. LaPaloma meint: (2.9.2010 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    Frei nach Chuck Norris:
    Urs Vetter ißt keinen Honig. Er kaut Bienen.

  4. Razool meint: (2.9.2010 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    Tja, wer kennt ihn nicht…….den Schweizer Staranwalt Urs Vetter.

  5. Stefan meint: (2.9.2010 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Auch auf die Gefahr hin, dass die Gegenseite dann bei einem Verfahren behaupten kann: "Die reagieren nicht auf unsere Briefe. Wir haben am x. und am x. geschrieben und keine Antwort bekommen."?

  6. Sebastian C. meint: (2.9.2010 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    @Stefan:

    Das kann die Gegenseite gern behaupten. Die bloße Nichbeantwortung eines Schreibens begründet doch nicht den Zahlungsanspruch.

  7. segasschneiderseil meint: (2.9.2010 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    Der ignorierte Brief dürfte etwa zum 7ten Mal folgenden Wortlaut gehabt haben.
    "Wir haben Ihre Einwendungen eingehend geprüft. Diese sind nicht geeignet die berechtigte Forderung unserer Mandantschaft zu bezweifeln. Zahlungen erwarten wir bis zum …"

  8. Kollege meint: (2.9.2010 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Noch unverschämter wird es, wenn in den Schreiben sinngemäß steht "Sofern wir bis zum … keine Antwort Ihrerseits erhalten haben, gehen wir davon aus, dass das Mandat nicht mehr besteht und würden uns dann unmittelbar an Herrn/Frau xy wenden"…

  9. Hackworth meint: (2.9.2010 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian C.:

    Das ist so allgemein falsch. Ich kenne das Beispiel Abmahnungen. Dort gilt eine Abmahnung 1 oder 2 Werktage nach Versand als zugestellt, auch wenn es kein Einschreiben oder sonstig nachvollziehbare Sendung war. Man kann sich zumindest dort also nicht rausreden mit "Brief ist nicht zugegangen".

  10. Blogfuerst meint: (2.9.2010 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    Die GEZ macht das in ihren Schreiben genauso: "Sie haben auf unsere Schreiben vom xx. vom xx. und vom xx. nicht reagiert…

  11. Lord meint: (2.9.2010 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    Klingt wie Infoscore/ "RA" Haas

  12. fernetpunker meint: (2.9.2010 um 22:03) AntwortenReply to this comment

    @Hackworth: Na, und? Hat Sebastian C. oder Udo Vetter ja auch nicht behauptet, dass der Brief nicht zugegangen sei. Er hat nur einfach nicht geantwortet.

  13. Todd meint: (2.9.2010 um 23:48) AntwortenReply to this comment

    @Hackworth:
    Um den Zufang der Schreiben geht es gar nicht, der wird ja nicht bestritten. Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, begründet der Zugang einer Abmahnung für sich noch keinen Zahlungsanspruch.

  14. VolkerK meint: (3.9.2010 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    @Hackworth: Solange das Schreiben der Abmahnanwälte nicht zufällig eingeschrieben war (z.b. als gemeines Einwurfeinschreiben) haben die Abmahnanwälte im Einzelfall schon die sportliche Herausforderung, den Zugang zu beweisen.
    Andererseits weiss ich nicht, ob ich es als Abgemahnter drauf ankommen lassen würde.

  15. Kollege meint: (3.9.2010 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    @VolkerK: nein, denn im Fall der Abmahnung muss der tatsächliche Zugang nicht durch den Absender bewiesen werden.

  16. Dirk meint: (3.9.2010 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    Scheint keiner auf die Idee zu kommen dass das ja auch mal ein Hinweis sein könnte, dass da irgendwas nicht angekommen ist, was man gern angekommen gehabt hätte. Oder sogar, dass man tatsächlich mal was übersehen hat, soll ja vorkommen.

    Aber nein, einfach unwirsch abbügeln. Man würde sich ja einen Zacken aus der Krone bügeln. Dann aber nicht wundern, wenn die Sekretärin den Textbaustein ständig verwendet und daher wirklich mal was übersehen wird.

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