7.9.2010

Gartenzwerg-Fraktion

Einem unserer Mandanten, der ein Haus mit Garten gemietet hat, wird fehlender Ordnungssinn zur Last gelegt. Der Garten sei ungepflegt und passe nicht in die Nachbarschaft. So was geht dann sogar vor Gericht.

Zum Glück scheint die zuständige Amtsrichterin nicht der Gartenzwerg-Fraktion anzugehören, denn sie stellt in einem Hinweisbeschluss fachkundig fest:

… ist im Garten Bambus und japanischer Knöterich (vom Vermieter) gepflanzt worden. Hierbei handelt es sich um überaus schnell wachsende und über das Wurzelwerk sich ausbreitende Pflanzen. Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, werden diese Pflanzen nicht fachgerecht angepflanzt, nämlich mit Wurzelsperren, den Wildwuchs zu bekämpfen.

Der Vermieter hat natürlich auch ein ganzes Fotoalbum vorgelegt, um das Chaos zu belegen. Doch die Bilder machten nur wenig Eindruck. Die Richterin:

Im Übrigen haben sich die Beklagten verpflichtet, den Garten in einem “ordentlichen Zustand” zu halten. Die Meinungen dahingehend, was ein ordentlicher Zustand ist, gehen auseinander. Eine Pflichtverletzung ist jedenfalls nicht zu erkennen.

Bleibt nur die Frage, was für Gartenexperten das Landgericht in der Berufung aufzubieten hat.

30 Kommentare zu “Gartenzwerg-Fraktion”

  1. Nietnagel meint: (7.9.2010 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    Grausam, aber es ist auch Arbeit. Weiter in die nächste Instanz!

  2. Kampfschmuser meint: (7.9.2010 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    Der Vermieter heißt Knöterich? ;)

  3. Spinnzessin meint: (7.9.2010 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    Am besten den Garten gleich komplett betonieren, dann ist endlich schluss mit diesem ganzen unordentlichen Wildwuchs :-).

  4. Ernst meint: (7.9.2010 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    Der Garten sei ungepflegt und passe nicht in die Nachbarschaft. So was geht dann sogar vor Gericht.

    Oh. Und ich dachte zunächst an die herzigen OWis "Verstoß gegen die Gestaltungssatzung".

  5. Juergen meint: (7.9.2010 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    Glück das er nicht in den USA wohnt – da kann einem wegen sowas sogar das eigene Haus zwangsversteigert werden…

  6. Christian meint: (7.9.2010 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    Und dann wurdert man sich, wenn der Gesetzgeber bei solchen Prozessen dann irgendwann mal Regelungsbedarf sieht und ein Gesetzt erlässt?

  7. murry meint: (7.9.2010 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Ja Bambus wächst nun mal zum Teil mehrere Zentimeter am Tag. Da kann man schon vom Mieter verlangen, dass er um eine gleichbleibende Wuchshöhe zu gewährleisten zumindest morgens und abends mit der Gartenschere rangeht und zur Not auch mal in der Mittagspause Hand anlegt.

  8. alles falsch meint: (7.9.2010 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Das ist nicht unordentlich sondern naturnah. Ist bei uns meist auch so, naturnah und insektenfreundlich, wird garantiert von der untersten Naturschutzbehörde gutgeheißen.
    Das ist schon ein seltsamer Versuch seinen Mieter loszuwerden.

  9. Hugo meint: (7.9.2010 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    Die ham allen Ernstes Japan-Knöterich angebaut? Wie doof ist das denn?!

  10. dw meint: (7.9.2010 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    Wer ijn aller Welt kommt auf die Idee japanischen Knöterich in den Garten zu pflanzen??!!??
    Das Zeug ist keine Gartenbepflanzung sondern allerheftigstes Unkraut.
    Dagegen anzukommen ist schlichtweg unmöglich, da jedes rausziehen oder ausgraben die Pflanze nur anregt, noch mehr Ausläufer zu bilden.
    Mehrmals mit einigen Wochen Abstand Roundup drüber schütten, dann Rasen ansäen und mind. 2-wöchentlich mähen. Mit viel Glück ist das Zeug dann eventuell in 3-4 Jahren aus dem Garten verbannt.

  11. murry meint: (7.9.2010 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    @Hugo:
    Ja, ich hätte das auch eher in die Kategorie Unkraut eingeordnet. Sowas rottet man aus und bauts nicht noch an. Was für einen Hass muss man als Vermieter auf den Mieter haben das man dem Gemüse in den Garten setzt das 10-30 Zentimeter am Tag wächst.

  12. Frank Taeger meint: (7.9.2010 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    @dw : Lebt nach Roundup dort überhaupt noch etwas? :D

  13. Mauermer meint: (7.9.2010 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    @dw: Ja, Japanischer Knöterich! Die Pflanze ist in CH zusammen mit anderen Neophyten meldepflichtig. Btw. Roundup ist in ca. 6 Wochen vollständig abgebaut.

  14. staudensellerie meint: (7.9.2010 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    Wir brauchen sofort eine Bundesgroßgartenordnung, die die Anzahl und Höhe Buchsbaum, Bambus und Bananen regelt!!

  15. Jonah meint: (7.9.2010 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Grade heut les ich in der Lokalzeitung, dass die städtischen Gärtner den Japanischen Knöterich trotz Großeinsätzen nicht mehr unter Kontrolle bekommen.

    Und andere pflanzen sich das freiwillig in den Garten? Bruhahaha

  16. Anonymous meint: (7.9.2010 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre es in den Garten zusätzlich noch Ambrosia anzupflanzen? Dürfte auch keinen Unterschied mehr machen…

  17. keiner meint: (7.9.2010 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    Oftmals hat sich der Japanische Staudenknöterich als problematischer invasiver Neophyt (also nicht-heimische Pflanze, Invasionspflanze) erwiesen. Er ist heute in 42 US-Bundesstaaten[2] und sechs kanadischen Provinzen sowie vielen europäischen Ländern verbreitet und kann dort in starkem Maße andere Arten verdrängen und so die Biodiversität gefährden. Auch in Australien und Neuseeland ist die Art als nuisance eingestuft[3].

    …meint Wikipedia zu dem Unkraut. Gleich mal den Vermieter verklagen!

  18. keiner meint: (7.9.2010 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    …und eine kleine Ecke Riesenbärenklau vielleicht noch!

  19. Anonymous meint: (7.9.2010 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    Und um die Herkulesstaude noch Ackerwinde aussen rum. Ist dann Quasi die biologische Variante von nem Zombie mit Facehugger dran ^^

  20. Till meint: (7.9.2010 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Bambus!

    Wird hatten das verf[Tourette-Anfall]zeug im Garten und keine Wurzelsperre angelegt. Der Bambus hat sich in weniger als zehn Jahren über mehr als zehn Meter unterirdisch fortgepflanzt, über den ganzen Rasen sind Bambussprösslinge aufgetaucht, und um ein Haar wäre das Fundament angegriffen worden. Wir mussten das Dreckszeug dann von einem Gartenbauer mit schwerem Gerät entfernen lassen.

    Vielleicht möchten Sie der Vermieterin mitteilen, daß ein unordentlicher Zustand auf der Oberfläche des Grundstücks mit Abstand ihr kleinstes Problem ist.

  21. Till meint: (7.9.2010 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    @Anonymous: Wir haben Quecken im Garten. Ackerwinden sind ein Traum dagegen.

  22. sergej meint: (7.9.2010 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    "Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, werden diese Pflanzen nicht fachgerecht angepflanzt, nämlich mit Wurzelsperren, den Wildwuchs zu bekämpfen."
    So ein schöner, klar und logisch Satz kann auch nur einem Juristen raus rutschen.

  23. sergej meint: (7.9.2010 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    Es muss natürlich "klarer" und "logischer" heißen. Wer im Glashaus sitzt,…

  24. Anonymous meint: (7.9.2010 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    @sergej:

    Muss eigentlich nicht sein, manche Juristen haben so ein altes Deutsch drauf, da könnte so ein Satz klar und logisch gar fallen :)

  25. mwrs meint: (7.9.2010 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    In der Tat. Dass ein mit japanischem Knöterich verseuchter Garten in einem urzeitlichen Zustand sein könnte, muss einem Richter verborgen bleiben. Und einem Loftbewohner wie Herrn Vetter sowieso.

  26. sell0r meint: (7.9.2010 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Sollte man Leute die mit solchen Problemen vor Gericht ziehen nicht darauf hinweisen dass unsere Lebenszeit auf ~75 Jahre beschränkt ist?

  27. Spinnzessin meint: (7.9.2010 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    @mwrs:

    Der Knöterich wurde vom VERmieter gepflanzt.

    Vermutlich um den Mieter zu ärgern und ihn, wenn er den aussichtslosen Kampf gegen den Knöterich irgendwann aufgibt, dann wegen einem verwahrlosten Garten verklagen zu können ;-).

  28. mwrs meint: (7.9.2010 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    Werte @Spinnzessin,aus diesem kühlen Grunde habe ich ja auch den Konjunktiv benutzt. Sie werden zugeben, dass sich ein Richter, der diesen Senf:Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, werden diese Pflanzen nicht fachgerecht angepflanzt, nämlich mit Wurzelsperren, den Wildwuchs zu bekämpfen von sich gibt, selbst im Geschlinge des Knöterichs verfangen hat.

  29. Zhuk -Der Klaus- meint: (7.9.2010 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    Japanischer Knöterich: Ist eine echte Plage. Wer sowas erdulden muss, hat mein universales Mitgefühl, auch wenn er zur Durchsetzung seiner Interessen zu außergewöhnlichen Mitteln greift.

  30. Theoretiker meint: (7.9.2010 um 21:43) AntwortenReply to this comment

    Schön mit was sich unsere Gerichte so befassen müssen. Der Vermieter sollte lieber verdonnert werden, den Garten jetzt selbst tagein, tagaus in Stand zu setzen, eventuell kuriert ihn das.

    Andererseits, ohne ihn hätten wir nicht soviel zum Lachen gehabt und das ist heutzutage ja auch schon einiges wert.

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