Gartenzwerg-Fraktion
Einem unserer Mandanten, der ein Haus mit Garten gemietet hat, wird fehlender Ordnungssinn zur Last gelegt. Der Garten sei ungepflegt und passe nicht in die Nachbarschaft. So was geht dann sogar vor Gericht.
Zum Glück scheint die zuständige Amtsrichterin nicht der Gartenzwerg-Fraktion anzugehören, denn sie stellt in einem Hinweisbeschluss fachkundig fest:
… ist im Garten Bambus und japanischer Knöterich (vom Vermieter) gepflanzt worden. Hierbei handelt es sich um überaus schnell wachsende und über das Wurzelwerk sich ausbreitende Pflanzen. Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, werden diese Pflanzen nicht fachgerecht angepflanzt, nämlich mit Wurzelsperren, den Wildwuchs zu bekämpfen.
Der Vermieter hat natürlich auch ein ganzes Fotoalbum vorgelegt, um das Chaos zu belegen. Doch die Bilder machten nur wenig Eindruck. Die Richterin:
Im Übrigen haben sich die Beklagten verpflichtet, den Garten in einem “ordentlichen Zustand” zu halten. Die Meinungen dahingehend, was ein ordentlicher Zustand ist, gehen auseinander. Eine Pflichtverletzung ist jedenfalls nicht zu erkennen.
Bleibt nur die Frage, was für Gartenexperten das Landgericht in der Berufung aufzubieten hat.
Grausam, aber es ist auch Arbeit. Weiter in die nächste Instanz!
Der Vermieter heißt Knöterich? ;)
Am besten den Garten gleich komplett betonieren, dann ist endlich schluss mit diesem ganzen unordentlichen Wildwuchs :-).
Oh. Und ich dachte zunächst an die herzigen OWis "Verstoß gegen die Gestaltungssatzung".
Glück das er nicht in den USA wohnt – da kann einem wegen sowas sogar das eigene Haus zwangsversteigert werden…
Und dann wurdert man sich, wenn der Gesetzgeber bei solchen Prozessen dann irgendwann mal Regelungsbedarf sieht und ein Gesetzt erlässt?
Ja Bambus wächst nun mal zum Teil mehrere Zentimeter am Tag. Da kann man schon vom Mieter verlangen, dass er um eine gleichbleibende Wuchshöhe zu gewährleisten zumindest morgens und abends mit der Gartenschere rangeht und zur Not auch mal in der Mittagspause Hand anlegt.
Das ist nicht unordentlich sondern naturnah. Ist bei uns meist auch so, naturnah und insektenfreundlich, wird garantiert von der untersten Naturschutzbehörde gutgeheißen.
Das ist schon ein seltsamer Versuch seinen Mieter loszuwerden.
Die ham allen Ernstes Japan-Knöterich angebaut? Wie doof ist das denn?!
Wer ijn aller Welt kommt auf die Idee japanischen Knöterich in den Garten zu pflanzen??!!??
Das Zeug ist keine Gartenbepflanzung sondern allerheftigstes Unkraut.
Dagegen anzukommen ist schlichtweg unmöglich, da jedes rausziehen oder ausgraben die Pflanze nur anregt, noch mehr Ausläufer zu bilden.
Mehrmals mit einigen Wochen Abstand Roundup drüber schütten, dann Rasen ansäen und mind. 2-wöchentlich mähen. Mit viel Glück ist das Zeug dann eventuell in 3-4 Jahren aus dem Garten verbannt.
@Hugo:
Ja, ich hätte das auch eher in die Kategorie Unkraut eingeordnet. Sowas rottet man aus und bauts nicht noch an. Was für einen Hass muss man als Vermieter auf den Mieter haben das man dem Gemüse in den Garten setzt das 10-30 Zentimeter am Tag wächst.
@dw : Lebt nach Roundup dort überhaupt noch etwas? :D
@dw: Ja, Japanischer Knöterich! Die Pflanze ist in CH zusammen mit anderen Neophyten meldepflichtig. Btw. Roundup ist in ca. 6 Wochen vollständig abgebaut.
Wir brauchen sofort eine Bundesgroßgartenordnung, die die Anzahl und Höhe Buchsbaum, Bambus und Bananen regelt!!
Grade heut les ich in der Lokalzeitung, dass die städtischen Gärtner den Japanischen Knöterich trotz Großeinsätzen nicht mehr unter Kontrolle bekommen.
Und andere pflanzen sich das freiwillig in den Garten? Bruhahaha
Wie wäre es in den Garten zusätzlich noch Ambrosia anzupflanzen? Dürfte auch keinen Unterschied mehr machen…
Oftmals hat sich der Japanische Staudenknöterich als problematischer invasiver Neophyt (also nicht-heimische Pflanze, Invasionspflanze) erwiesen. Er ist heute in 42 US-Bundesstaaten[2] und sechs kanadischen Provinzen sowie vielen europäischen Ländern verbreitet und kann dort in starkem Maße andere Arten verdrängen und so die Biodiversität gefährden. Auch in Australien und Neuseeland ist die Art als nuisance eingestuft[3].
…meint Wikipedia zu dem Unkraut. Gleich mal den Vermieter verklagen!
…und eine kleine Ecke Riesenbärenklau vielleicht noch!
Und um die Herkulesstaude noch Ackerwinde aussen rum. Ist dann Quasi die biologische Variante von nem Zombie mit Facehugger dran ^^
Bambus!
Wird hatten das verf[Tourette-Anfall]zeug im Garten und keine Wurzelsperre angelegt. Der Bambus hat sich in weniger als zehn Jahren über mehr als zehn Meter unterirdisch fortgepflanzt, über den ganzen Rasen sind Bambussprösslinge aufgetaucht, und um ein Haar wäre das Fundament angegriffen worden. Wir mussten das Dreckszeug dann von einem Gartenbauer mit schwerem Gerät entfernen lassen.
Vielleicht möchten Sie der Vermieterin mitteilen, daß ein unordentlicher Zustand auf der Oberfläche des Grundstücks mit Abstand ihr kleinstes Problem ist.
@Anonymous: Wir haben Quecken im Garten. Ackerwinden sind ein Traum dagegen.
"Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, werden diese Pflanzen nicht fachgerecht angepflanzt, nämlich mit Wurzelsperren, den Wildwuchs zu bekämpfen."
So ein schöner, klar und logisch Satz kann auch nur einem Juristen raus rutschen.
Es muss natürlich "klarer" und "logischer" heißen. Wer im Glashaus sitzt,…
@sergej:
Muss eigentlich nicht sein, manche Juristen haben so ein altes Deutsch drauf, da könnte so ein Satz klar und logisch gar fallen :)
In der Tat. Dass ein mit japanischem Knöterich verseuchter Garten in einem urzeitlichen Zustand sein könnte, muss einem Richter verborgen bleiben. Und einem Loftbewohner wie Herrn Vetter sowieso.
Sollte man Leute die mit solchen Problemen vor Gericht ziehen nicht darauf hinweisen dass unsere Lebenszeit auf ~75 Jahre beschränkt ist?
@mwrs:
Der Knöterich wurde vom VERmieter gepflanzt.
Vermutlich um den Mieter zu ärgern und ihn, wenn er den aussichtslosen Kampf gegen den Knöterich irgendwann aufgibt, dann wegen einem verwahrlosten Garten verklagen zu können ;-).
Werte @Spinnzessin,aus diesem kühlen Grunde habe ich ja auch den Konjunktiv benutzt. Sie werden zugeben, dass sich ein Richter, der diesen Senf:Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, werden diese Pflanzen nicht fachgerecht angepflanzt, nämlich mit Wurzelsperren, den Wildwuchs zu bekämpfen von sich gibt, selbst im Geschlinge des Knöterichs verfangen hat.
Japanischer Knöterich: Ist eine echte Plage. Wer sowas erdulden muss, hat mein universales Mitgefühl, auch wenn er zur Durchsetzung seiner Interessen zu außergewöhnlichen Mitteln greift.
Schön mit was sich unsere Gerichte so befassen müssen. Der Vermieter sollte lieber verdonnert werden, den Garten jetzt selbst tagein, tagaus in Stand zu setzen, eventuell kuriert ihn das.
Andererseits, ohne ihn hätten wir nicht soviel zum Lachen gehabt und das ist heutzutage ja auch schon einiges wert.