Ohne weitere Ankündigung
Die Düsseldorfer ARGE sitzt auf einem hohen Ross.
Mit einem Schreiben wird jetzt ein Widerspruch als “unzulässig” zurückgewiesen, den ich vorsorglich für eine Mandantin eingelegt hatte. Geradezu genüsslich erklärt mir die Widerspruchsstelle: Das Schreiben, mit dem die ARGE über 1.000 Euro zurückgefordert habe, sei gar kein Verwaltungsakt gewesen. Denn es habe sich um eine versehentliche Überzahlung gehandelt. Eine Überzahlung sei aber ein “zivilrechtlicher Rückzahlungsanspruch”, der nicht nicht per Verwaltungsakt geltend gemacht werden könne. Nur Verwaltungsakte seien mit dem Widerspruch anfechtbar, weshalb ich den falschen Rechtsbehelf eingelegt hätte.
Juristisch ist das korrekt. Bis auf den Umstand, dass es sich keineswegs um eine versehentliche Überzahlung handelte. Ich frage mich nur, wieso die schlaue ARGE dann nach ihrem angeblich rein zivilrechtlichen Schreiben nicht zum Amtsgericht gegangen ist und dort geklagt hat. Vielmehr hat sie das Hauptzolllamt als “Vollstreckungsstelle” beauftragt. Als Grundlage für seine Tätigkeit nannte das Hauptzollamt seltsamerweise einen “Bescheid vom 14. Januar 2010″. Das ist komischerweise genau der Tag, auf den auch das angeblich rein zivilrechtliche Aufforderungsschreiben datiert.
Natürlich zeigte das Hauptzollamt als Vollstreckungsstelle gleich mal die Waffen. Meiner Mandantin wurde angedroht, eventuelles Gehalt zu pfänden, das Konto einzufrieren und “bewegliche Sachen (z.B. Ihr Kraftfahrzeug)” wegzunehmen. Und zwar “ohne weitere Ankündigung”.
Das mit der rein zivilrechtlichen Forderung scheint in den unteren Etagen der ARGE nicht bekannt zu sein. Ansonsten müsste man ja fast annehmen, dass hier wider besseres Wissen eine von vorne bis hinten rechtswidrige Drohkulisse aufgebaut wird in der Hoffnung, dass der eingeschüchterte Kunde kuscht und zahlt.
Ich hoffe deshalb, so was ist ein Einzelfall. Immerhin hatte mein unzulässiger “Widerspruch” einen greifbaren Erfolg. Die darin enthaltene Drohung mit einer einstweiligen Verfügung hatte nämlich den Effekt, dass mir immerhin zugesagt wurde, die Vollstreckung auszusetzen. Aber nicht bis die ARGE sich ein Urteil beim Amtsgericht besorgt hat, sondern “bis zur endgültigen Entscheidung über Ihren Widerspruch”.
Da würde es mich jetzt nicht wundern, wenn sich in den nächsten Tagen das Hauptzollamt wieder meldet…
…Form-VA, der durch nachträgliche Ergänzungen der Behörde Gestalt gefunden hat?
Daran dachte ich auch. Kenne das "Schreiben" nicht, aber da wird sich schon ein VA reinlesen lassen (oder ist die ARGE keine Behörde?). Da war der Widerspruch natürlich genau richtig ^^, den würde ich dann dem Hauptzollamt mit einem § 80 I VwGO Beipackzettel unter die Nase halten, wenn die kommen. Ansonsten eben Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung.
Aber eine juristische Frage wäre:
Angenommen es ist kein VA und Sie gehen zum AG für eine einstweilige Anordnung. Der Richter sagt Ihnen, es sei ein VA und verweist Sie ans VG, dann müssen die Ihnen doch eine EA geben (soweit alles dafür Notwendige vorliegt)?
Das geht natürlich auch andersrum, Sie gehen zum VG und die schicken Sie zum AG ^^
@2 (Chris H.):
wenn ein Richter fälschlicherweise die Sache an ein anderes Gericht verweist, obwohl er eigentlich die richtige Stelle wäre, dann ist die Beschwerde gem. §17a Abs. 4 S. 3 GVG statthaft.
Ich dachte immer Bescheide, die keine sind, sind eine Spezialität des Rundfunkgebührenunwesens. Da bekommt man von der GEZ Zahlungsaufforderungen, gegen die man keinen Widerspruch einlegen kann, weil sie keine Bescheide sind. Fordert man einen Bescheid, wird einem bescheid gegeben, dass man erst einen Bescheid bekommt, wenn man nicht zahlt. Das kost dann 5 Euro extra. Hat man dann einen Bescheid von der GEZ bekommen, die keine Bescheide ausstellen kann, weil sie nicht rechtsfähig ist, daher die Adresse der zuständigen Rudnfunkanstalt auf ihren "Bescheid" pappt, kann man endlich Widerspruch einlegen. Dieser wird meist von der GEZ beantwortet, was wiederum kein Widerspruchsbescheid ist, weil die GEZ keine Bescheide ausstellen kann (siehe oben). Erst wenn man ausdrücklich einen Widerspruchsbescheid fordert, gibt's auch einen, mal von der GEZ mit Senderadresse, mal von der Anstalt selbst. Aus den vorgesehenen drei Monaten für solch einen Widerspruchsbescheid werden aber gerne sechs Monate und mehr. Wer dieses Prozedere mal mitgemacht hat, der weiß bescheid, warum GEZ respektive Rundfunkgebühren derart unbeliebt sind.
Ist doch super. Jetzt kommt das Hauptzollamt und pfaendet rechtswidrig (da ja nach Ansicht der Widerspruchsbehoerde kein VA vorliegt, falls es doch einer war ist er nicht vollziehbar). Udo leiht der Mandantin, die nicht sehr kreditwuerdig ist, den Betrag zu 30% Zinsen p.a., damit sie weiter ueberleben kann, und man kuemmert sich unter Wahrung von Fristen aber nicht unnoetig rasch um die Rueckforderung und die Forderung der entstandenen Kosten.
Ach ja… und meine Auffassung bzgl VA ja oder nein ist:
Es kommt darauf an, ob die Behörde bei Bezahlung dachte, sie erfülle eine öffentlich rechtliche Pflicht. Dann wäre die Rückforderung nämlich ein öffentlich rechtlicher Erstattungsanspruch, da actus contrarius. Dieser wäre in jedem Fall vor dem VG einzufordern.
Einen VA mag ich hier aber dennoch nicht erkennen.
Ist der Mandant denn um die 1'000,- EUR entreichert, §818 III BGB? Hat er etwa "Luxusaufwendungen" getätigt?
Ich würde mal in das SGB X schauen:
§ 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. usw.
Ist damit nicht das Thema durch? Würde mich ernsthaft interessieren!
@ hape
Daß es Streit mit der GEZ gibt, kann vorkommen (wie wir alle wissen). Ich finde aber, daß viele zu formalistisch sehen. Letztlich zählt doch nur das Praktikable (sprich: der Erfolg).
Ich habe mich auch über Jahre (in den 90ern) mit der GEZ bekriegt. Wenn die Bescheide (ob sie nun welche sind oder nicht; ich habe die nie als besonders seriös betrachtet) nicht stimmen, werden sie natürlich nicht bezahlt. Und wenn die GEZ vor Gericht gehen sollte, verliert sie, weil ihre Wische fehlerhaft sind – ganz egal, wie man diese Papierfetzen nun nennt.
Ich habe mich damals, nach Jahren erst, bei der Landesrundfunkanstalt oder beim Datenschutzbeauftragten der GEZ über das Verhalten der GEZ beschwert (so ganz genau weiß ich das nicht mehr). Ergebnis jedenfalls: Die GEZ mußte ihre ganzen tollen Forderungen zurücknehmen, weil sie sachlich falsch waren (sie hatten offenbar die Teilnehmerdaten manipuliert). Letztlich war alles Makulatur (was mir eigentlich von Anfang an klar war). Keine Strafe für die GEZ, aber eben auch kein Geld für sie. Und dabei hatten sie sich solche Mühe gegeben.
Kann die ARGE denn überhaupt zivilrechtlich Forderungen eintreiben?
Kann die ARGE überhaupt irgendwas?
Nein, das ist kein Einzelfall! Die ARGEN (in ganz Deutschland, nicht nur in einigen Regionen) handeln und benehmen sich, als wären Gott und jeder ihrer sogenannten "Kunden" müsse vor ihnen kuschen und dankbar sein, dass die ARGEN ihnen die Luft zum Atmen gewähren.
Wobei ich schon die Bezeichnung "Kunde" für die ALG2-Berechtigten eine Zumutung finde. Schon hier zeigt sich die immense Schieflage im Denken der ARGEn: sie sind kein Dienstleister, den sich ein Kunde freiwillig aussuchen kann, sondern ein vom Gesetzgeber bestellte Verwaltungseinrichtung, die eine gesetzlich vorgegebene und genau abgesteckte Aufgabe zu erfüllen hat.
Aber wenn man die Bedürftigen als "Kunden" bezeichnet, hilft das wahrscheinlich, um den Mitarbeitern auf den ARGEn ein erhabenes Gefühl zu vermitteln: "sehet her, wir, die Göttlichen, lassen uns dazu herab, mit Dir zu reden und gewähren Dir großzügig Deine Leistung!"
Dieses Gefühl soll bei den Bedürftigen aufgebaut werden, und dazu gehören auch Drohkulissen wie die oben beschriebene.
@ AO
Gelungener Kommentar.
(Sage ich, obwohl ich mit den Leuten noch nie was zu tun hatte.)
Jetzt wüsste ich mal zu gerne, auf welcher Rechtsgrundlage die Widerspruchsstelle den Widerspruchsbescheid, in welchem der Widerspruch als unzulässig verworfen wurde, zurückgenommen hat. Im Zweifel konnte sie das gar nicht. Sie sollten daher möglicherweise vorsorglich gegen den Widerspruchsbescheid klagen. Andererseits: wenn die ARGE schriftlich einen neuen Widerspruchsbescheid ankündigt, so hat sie einen Rechtsschein geschaffen, der zumindest einen Wiedereinsetzungsgrund für den Fall des Ablaufs der Klagefrist schaffen würde. Wer weiß, vielleicht wurde ja vorliegend sogar § 40 SGB X angewendet – wobei das wirklich eine absolute Ausnahme für einen Widerspruchsbescheid wäre.
Ich finde es immer wieder süß, wenn in einem Staatswesen mit derartig augenfälligen Zerfallserscheinungen immer wieder das Wort "Einzelfall" benutzt wird.
In den nächsten Jahren wird man sich öfter fragen dürfen, wie man mit "Forderungen" von dahergelaufenen sog. "Agenturen" und anderen Anscheinsbehörden umgehen muß. Die Unterscheidung zwischen rechtmäßiger Exekutive und Warlord wird auch für Experten dann zunehmend schwieriger.
@thorsten
jetzt wird es aber kompliziert!
"Die darin enthaltene Drohung mit einer einstweiligen Verfügung hatte nämlich den Effekt, dass mir immerhin zugesagt wurde, die Vollstreckung auszusetzen"
Na immerhin, manchmal bedarf es dazu nämlich schon dazu einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Mit einstweiligen Anordnungen (unterstellt es wäre keine zivilrechtliche Angelegenheit) ist das so eine Sache, dafür gibt es im Widerspruchsverfahren bei Rückforderungen nämlich erstmal kein Rechtsschutzbedürfnis weil der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, es liegt nämlich kein Fall des § 39 SGB-II vor.
@anonym: Da hast du Glück gehabt. Oft ist es so, dass Leute bei den ganzen Briefen, die Sie von der GEZ bekommen, irgendwann übersehen, dass einer davon tatsächlich ein Bescheid ist. Wer dann die Widerspruchsfrist hat verstreichen lassen und erst aufwacht, wenn der Gerichtsvollzieher in Marsch gesetzt wurde, hat große Probleme bis kaum noch Chancen da wieder rauszukommen, egal wie unberechtigt die Forderungen sind.
@7: Genau so habe ich auch eine Rückzahlung gestoppt. Funktioniert.
Im Rep haben wir mal gelernt: Wo Bescheid draufsteht, ist Verwaltungsakt drin.
Die Argen sind ein Rechtsfreier raum und de Fakto an keine Gesetze gebunden. Die Einzigsten personen die ein ähnliche macht über Leben und Tot hatten waren die Wachen und Aufseher in den KZs.
Mann muß schon ein Ausgesprochener Sadist sein damit der Job spaß macht.
Bevor wer Mault: Ein SB der ARGE D'dorf meine 2006 mein e Japnische Frau und mich sollte man alleine wegen der Mischehe vergassen. Trotz Beistand sieht der Düsseldorfe SA da keine Handlungsbedarf…
Interessant wäre also in dem Fall der Vollstreckungsauftrag seitens der ARGE an das Hauptzollamt. Soweit darin die ARGE auf das Schreiben vom 14.01.2010 als Bescheid und als Rechtsgrundlage der Verwaltungsvollstreckung verwiesen hat, legt sie offenbar selbst dem Schreiben VA-Charakter bei. Dann wiederum muss sich die Behörde aber an dem Rechtsschein, den sie offenbar gewollt gesetzt hat, festhalten lassen.
Mit anderen Worten darf dem Bürger in solch einer Situation selbst dann der Rechtsbehelf gegen den – vielleicht auch nur vermeintlichen – Verwaltungsakt nicht versagt werden. Aber darüber wird nach dem erfolglosen Abschluss des Vorverfahrens das Sozialgericht zu befinden haben.
So wie ich den etwas kanpp geschilderten Sachverhalt verstehe, müsste es sich eigentlich um den typischen Fall einer Zahlung von (Sozial-) Leistungen ohne Rechtsgrund handeln. Dann richtet sich die Zulässigkeit der Rückforderung nach § 50 Abs. 2 SGB X i.V.m. § 45 SGB X und ist selbstverständlich mit Bescheid (Verwaltungsakt) geltend zu machen.
@AO: Selbstverständlich kann die ARGE bzw. können die Mitarbeiter der ARGEn etwas. Schikanieren zum Beispiel, unmenschliche Sanktionen verhängen, das Existenzminimum kürzen – über diesen Widerspruch denken die nicht nach, selbst wenn auf Null gekürzt wird – rechtswidrig kützen, verantwortungslose Entscheidungen fällen, schönfärben, Hartz IV-Bezieher in andere Gemeinden abschieben, Fehler von ALG II Empfängern mit Kürzungen ahnden, selbst aber diverse Fehler machen (ohne negative Folgen für die ARGE Mitarbeiter) und anderes mehr. Nachzulesen z. B unter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/studie-zum-hartz-iv-alltag-2176.php
Ich habe als RA vergleichbares mit der Familienkasse erlebt. In der Sache ging es allerdings um einen Aufehbungs- und Erstattungsbescheid betreffend überzahltes Kindergeld (es geht also nicht um Sozial-, sondern faktisch Steuerrecht)- das besondere war, dass hier Zahlungsaufforderung der Agentur mit in der Tat identischer Drohkulisse eintrudelte, bevor überhaupt der Bescheid zugegangen war. Der ging dann auch nicht etwa nachträglich zu: Da ich zwischenzeitlich vorsichthalber, um Fristnachteile vorzubeugen, Einspruch eingelegt hatte gegen den in der Zahlungsaufforderung erwähnten – aber nicht zugegangenen – Bescheid, teilte man mir lapidar mit, der nicht abgesandte Bescheid und die damit verbundene Zahlungsaufforderung sei storniert, im übrigen sei mein Einspruch unzulässig, da ja ein Bescheid noch überhaupt nicht zugegangen sei; Kosten seien diesbezüglich also nicht zu erstatten.
Tja – inhaltlich ging dann ein wohl inhaltsgleicher Bescheid im nächsten Monat raus und wurde auch zugestellt, wir haben wie schon zuvor Einspruch eingelegt.
Problem des Anwalts: An und für sich liegen m.E. nun aber zwei Angelegenheiten vor, jeder "Bescheid" stellt eine Angelegenheit dar.
Die erste Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung wurde m.E. durch rechtswidriges Verhalten der Familienkasse veranlasst (der Bescheid ist ja nie auch nur abgesandt worden!). Ich ringe diesbezüglich derzeit noch mit mir, ob ich erstens der Mandantin (die ohnehin nicht viel hat) zunächst einmal unsere Gebühren in Rechnung stelle und ob ich ihr dazu raten soll, diese Gebühren – nach meinem Dafühalten auf zivilrechtlichem Wege – von der Familienkasse zurückfordern soll. Richtig ist nämlich, dass, wenn kein Bescheid bekanntgegeben wurde und ein Einspruch daher als unzulässig abgewiesen werden muss, ein Kostenerstattungsanspruch über das EStG zwingend nicht gegeben ist. Irgendwelche Ratschläge?
wäre ja mal nett zu wissen, ob der "zivilrechtliche" Aufforderung eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt war.
Eine ehrlich gemeinte Frage: Wie finanziert ein H-IV Empfänger einen Rechtsanwalt?
@TicTac : Prozesskostenbeihilfe.
@25 http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Das ist doch System bei allen Behörden,erstmal Drohkulisse aufbauen,rechtswidrige Maßnahmen treffen und darauf hoffen,daß der Betroffene sich keine Rechtsmittel leisten kann oder noch besser,freiwillig darauf verzichtet…
Wie wir ja hier auch häufig von ähnlichen Vorgängen im Strafrecht lesen konnten…
Armes Deutschland…
kein einzelfall. das hauptzollamt pfändet auch gern mal ohne vorhergehende schreiben. die nächste frage ist, wieso ein amt, das sich um zollfragen zu kümmern hat, vollstreckungsbehörde für das arbeitsamt ist, welches in zollfragen doch gar nicht zuständig ist und mit solchen sachen auch nichts zu tun hat.
Warum so viele Leute Probleme mit der Arge haben, verstehe ich nicht. Es ist doch so einfach sich aus deren Klauen zu befreien. Einfach arbeiten gehen.
@30 Kennst du den Spruch "Arm trotz Arbeit"?
Wir nach-20-Jahren-immer-noch-Ostlohn-Ostdeutschen zum Beispiel können uns hier in der EX-DDR die Arbeit leider nicht aussuchen umd müssen halt von 6.36 €/h leben. Rest kommt halt von der ARGE.
Ich könnte auch in den goldenen Westen ziehen. Lol, da arbeite ich dann für 8.50 aber zahle die doppelte Miete. Geile Scheisse.
a555, ich hab nen troll gefunden, darf ich ihn behalten?
@19 Ja, das kenn' ich. Im Jahr 2006 sollte meine Indonesische Ehefrau für die Erteilung ihres Visums unter anderem die Heiratsurkunde ihrer Eltern vorlegen. Natürlich keine Fotokopie sondern eine amtliche Neuausfertigung, beglaubigt, übersetzt und überbeglaubigt, per Express um die halbe Welt. Nicht billig sowas.
Wir haben gefragt, wozu denn das notwendig sei – es wäre wohl kaum ein Grund, ihr die Einreise zu verweigern wenn z.B. ihre Eltern nicht verheiratet wären. Der Leiter(!) des Ausländeramtes Bielefeld meinte darauf, "bei dem asiatischen Pack weiss man nie genau, warum die wirklich kommen wollen."
Willkommen in Deutschland.
@33
Bei dem deutschen Pack, das nach Asien ausreisen will, weiß man dafür umso genauer, was sie wirklich wollen. Weiteres kann man in Thilos Buch nachlesen.
@trollhunter:
Nein. Ich weiß jetzt findest du ihn toll aber wer darf dann wieder mit ihm Gassi gehen?
@ MiB Ach bei diesem Amt wundert mich gar nichts. Scheinbabr muss man xenophob sein um da arbeiten zu dürfen.
Natürlich ist das ein VA: § 35 S. 1 VwVfG.
Ich würde der Mandantin vor allem erst einmal raten, ein sogenanntes P-Konto einzurichten, bzw. ein vorhandenes umzuwandeln. Das nimmt den Executern schon mal ein wenig Wind aus den Segeln, so daß die Drohkulisse relativiert wird.
Ich habe das sofort im Juli diesen Jahres gemacht, einfach weil es mir passiert ist, daß ein Finanzamt ohne Bescheid mein Konto pfändete. Es dauerte mehr als 14 Tage, daß wieder freizubekommen!
> dass der eingeschüchterte Kunde kuscht und zahlt.
Schade, dass 'Kunde' nicht in Anführungsstriche gestellt ist. Wäre eine schöne Gelegenheit gewesen, mal diesen dämlichen Euphemismus der Arge herauszustellen und hämisch zu belächeln.
Ich habe alle Rückforderungen seitens der ARGE in Berlin immer als VA erhalten, immer schön ordentlich mit Rechtsbehelfsbelehrung.
In derartigen Fällen geht bei Behörden und (Betroffenen) meist alles durcheinander. Drei Fragen muss man trennen:
1. Wurde die Leistung durch VA festgesetzt?
2. Darf per VA zurückgefordert werden?
3. Ist das auch geschehen?
Zu 1. Nach dem SV ist streitig, ob eine absichtliche oder versehentliche Überzahlung vorliegt. Jedenfalls ist aber offenbar keine förmliche Festsetzung durch VA erfolgt.
Zu 2. Für die Frage, ob eine Rückforderung durch VA erfolgen kann, kommt es darauf aber nicht einmal an (sondern nur dafür, ob überhaupt eine Rückforderung erfolgen darf oder ein bestandskräftiger VA erstmal entgegensteht): Nach § 50 Abs. 3 SGB X ist bei Sozialleistungen, die ohne Rechtsgrund erbracht wurden, die Erstattung immer (d. h. unabhängig vom Vorliegen eines Leistung aufgrund VA) durch VA vorzunehmen.
Zu 3. Es kommt aber vor, dass Behörden dies gleichwohl nicht tun. Dann fehlt es trotzdem an einem VA, denn dieser existiert natürlich nicht schon deshalb, weil er hätte erlassen werden müssen. Das gleiche gilt umgekehrt: Ergeht ein VA, obwohl es an einer VA-Befugnis fehlt, dann liegt trotzdem ein (rechtswidriger) VA vor. Bestehen Unklarheiten, kann aber die materielle Rechtslage bei der Auslegung natürlich berücksichtigt werden.
Daraus folgt: Hier spricht alles dafür, dass das Schreiben vom 14.01 ein VA ist, weil schriftlich ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch geltend gemacht wurde. Ein "zivilrechtlicher" Anspruch steht demggü nicht in Rede, weil eine ör Leistung zu Unrecht erbracht wurde.
Die Ausführungen der ARGE sind daher unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt falsch.
Alternativbezeichnung für den `Kunden`? Opfer? Ernstgemeinte Vorschläge bitte.
@ hape
Meine Erfahrungen waren halt andere. Die Schreiben von der GEZ sahen immer ziemlich gleich aus; daß da irgendwo das Wort "Bescheid" vermerkt war, würde ich strikt verneinen.
Trotzdem hat es die GEZ mit einer Gerichtsvollzieherin versucht, deren Schreiben ich damals im Briefkasten fand. Ich habe ihr umgehend einen Brief geschrieben, und von der Dame war nie wieder etwas zu sehen und zu hören. Hätte mich doch interessiert, wer ihren Einsatz bezahlt hätte – ich wäre es mit Sicherheit nicht gewesen. Das Verhalten der GEZ war nur dümmlich und von vornherein zum Scheitern verurteilt.
ROFL
Zu cool. Und dann denkt man immer, so abgefahrene Sachen gibt's nur in Übungsklausuren.
@prior: Das Zauberwort heißt "Fremde Amtshilfeersuchen" und bringt dem Ausführenden eine Provision die bei etwa 30% der einzutreibenden Summe liegt. Wobei das Risiko immer bei der beauftragenden Behörde liegt, da diese immer die Vollstreckungskosten zu begleichen haben, egal ob die Vollstreckung erfolgreich war oder nicht.
Das die Argen in ganz Deutschland mit politischer Rückendeckung quer durch alle Parteien rechtsfreie Räume sind müßte sich so langsam herumgesprochen haben.
Die GfA Ludwigshafen ist ein weiteres Konstrukt das sich anmaßt über den Gesetzen/ Vorschriften/ Regelungen zu stehen.
Die neu eingesetzte Geschäftsführerin war vorher bei der zuständigen Aufsichtsdirektion Pfalz/ Saarland angestellt, sehr praktisch wenn man strafrechtlich relevante Vorgehensweisen unter den Teppich kehren will.
Durch die Bank wird man von sogenannten Sachbearbeitern bzw. Fallmanagern bedroht und genötigt. Die geheime Sicherheitsabteilung bespitzelt die "Kundschaft", versucht Hausbewohner zu nötigen Wohnungen zur Durchsuchung zu öffnen und führt anscheinend streng geheime Datensätze.
Akteneinsichtsersuchen werden grundsätzlich nicht bearbeitet, der zuständige Datenschutzbeauftragte empfiehlt sich an die GfA Ludwigshafen zu wenden da nach deren Aussage kein Antrag auf Akteneinsicht vorliegt.
Ohne Beistand braucht man bei diesem erbärmlichen Laden nicht aufzutauchen, macht man es doch wird man von widerlichen Sadisten und geistigen Onanierern aufs gröbste beleidigt, bedroht, genötigt und provoziert.
Man kann nicht genug fressen wie man kotzen müßte falls man auf diesen Drecksladen angewiesen sein sollte.
@a555: "Das ist so schrecklich, dass heute jeder Idiot zu allem eine Meinung hat. Ich glaube, das ist damals mit der Demokratie falsch verstanden worden: Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht. Es wäre ganz wichtig, dass sich das mal rumspricht: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten." – Dieter Nuhr, Nuhr nach vorn, 1998, "Fresse halten"
Das ist allerhand!
Bei mir ist gerade solch eine Lage eingetreten.
Ich bezog Gelder zur Aufstockung.
Nach einem Umzug in eine billigere Wohnung habe ich alle meine Papiere eingereicht um die ARGE zu unterrichten. 5 Monate später bekam ich dann ein schreiben von dem Amt worin auf eine Rückzahlungsforderung von ungefähr 1000,-€ hingewiesen wurde, weil die neue Wohnung wesentlich günstiger sei. 5 Monate! Was haben dir in der Zeit gemacht?
Hätte die ARGE mir das im selben Zeitraum mitgeteilt wo ich die neue Wohnung bezogen habe, hätte ich mich darauf einstellen können. Aber da die Zahlungen für Aufstockung munter weiter gingen war ich in der Annahme das alles korrekt und rechtens sei.
Und jetzt so was.
So gesehen werde ich wohl auch demnächst einen Brief vom Hauptzollamt bekommen. Sollte ich in der Sache ebenfalls Rechtsbeistand in Anspruch nehmen?
@Exildeutscher: Schrecklich ist nicht, dass jeder eine Meinung hat, sondern diese zu jeder (Un)Gelegenheit kundtut.
@41 fireblue: Opfer trifft's ganz gut. Ich bevorzuge die Bezeichnung "zynisch als 'Kunden' bezeichnete Opfer".
Zur ARGE Düsseldorf-Mitte (Luisenstraße) gibt es auch eine nette Studie der Uni Düsseldorf: <a href="http://soz-kult.fh-duesseldorf.de/members/thomaswagner/arge/" rel="nofollow">Wer nicht hören will, muss fühlen!</a> [PDF, 6 Seiten]. Ich hab dazu ein wenig gebloggt: <a href="http://blog.atari-frosch.de/2010/11/05/schoene-aussichten/" rel="nofollow">Schöne Aussichten</a>.
Fürwahr, ein rechtsfreier Raum, egal ob sie ARGE, "Sozialamt" oder Optionskommune heißen.
Gruß, Frosch
Ich frage mich, was genau das HauptZOLLamt damit zu tun hat?!
Nein leider ist dies kein Einzelfall…
Aus eigener Erfahrung ist der Weg, Forderungen der ARGE (unabhaengig der Begründung) spaetestens direkt nach oder bereits mit Versendung einer Rückzahlungsforderung diese durch die Zollämter einzutreiben…..