6.12.2010

“Den Beschluss kriegen wir sowieso”

Es ging um nichts Großes. Immerhin lief die Hausdurchsuchung ruhig ab. Die Polizeibeamten drängten den Mandanten auch nicht einer Ausssage. So weit, so gut.

Allerdings wollte man dann noch eine Speichelprobe. Das Standard-Merkblatt durfte der Mandant lesen. Darin steht ausdrücklich, dass es jedermanns freie Entscheidung ist, ob er sich mit einer Probe einverstanden erklärt. Tut er dies nicht, muss erst ein Richter entscheiden.

Der wichtigste Satz fiel aber mündlich:

Sie können die Speichelprobe jetzt abgeben. Oder später. Den Beschluss kriegen wir sowieso.

Das kam überzeugend rüber. Mein Mandant knickte ein. So hat er der Polizei und dem Staatsanwalt, der die DNA-Probe bei Gericht beantragen müsste, etwas Papierkram erspart. Sich aber gleichzeitig selbst um seine Rechte gebracht.

Die Speichelprobe ist nämlich längst nicht so selbstverständlich, wie es der Polizeibeamte dargestellt hat. Sofern es nicht um den Abgleich von Spuren aus dem konkreten Fall geht, darf die Probe nur angeordnet werden, wenn wenn der Beschuldigte schon etliche Male wegen kleinerer Delikte aufgefallen ist oder wenn es um eine Straftat von erheblicher Bedeutung geht.

Nur bei Sexualdelikten kommt es nicht auf die Zahl der Taten oder die Schwere des Tatvorwurfs an. Schon die erhebliche Bedeutung ist, wie auch im Fall meines Mandanten, eine Hürde, an der viele von der Polizei gewünschte Speichelproben bei einem vernfünftigen Richter scheitern.

Außerdem muss zusätzlich aber noch die begründete Annahme bestehen, dass der Beschuldigte auch künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begeht. Für diese Annahme ist normalerweise gerade bei Personen, gegen die erstmals ermittelt wird, kein Raum. Das ist in unserem Fall so. Deshalb war die richterliche Anordnung keine sichere Bank, hätte der Mandant die Sache mit der Freiwilligkeit ernst genommen.

Es steht ja, wie gesagt, schon im Merkblatt drin.

18 Kommentare zu ““Den Beschluss kriegen wir sowieso””

  1. anonym meint: (6.12.2010 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    Was ist das für eine verschrobene Logik? Wenn sie den Beschluß nach eigener Aussage sowieso bekommen, dann können sie sich den dort doch auch holen. Es ist eben nicht bloße Unfähigkeit bei den Bullen, es ist offenbar nahezu immer eine vorsätzliche Täuschung, um andere zu schädigen. Es sind Intensivtäter. Wegsperren, und zwar für immer, die Büttel! (frei nach G. Schröder)

  2. Knut meint: (6.12.2010 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    …dein Freund und Helfer!

  3. ninjaturkey meint: (6.12.2010 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Auch unsere wackere Polizei lebt mittlerweile in der Tatort-Fernsehwelt, in der die Herren Polizisten bar jeder Rechtsstaatlichkeit jedem potentiell Verdächtigen androhen ihn sofort zwangsweise zum Verhör auf die Wache mitzunehmen, so er denn nicht umgegend (und ohne anwaltlichen Beistand) rede.

  4. Hamburger Jung meint: (6.12.2010 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    "Wenn Sie den Beschluss sowieso bekommen, dann warte ich gerne darauf, damit auch alles seine Ordnung hat." :)

  5. Kai meint: (6.12.2010 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Nur bei Sexualdelikten kommt es nicht auf die Zahl der Taten oder die Schwere des Tatvorwurfs an. Schon die erhebliche Bedeutung ist, wie auch im Fall meines Mandanten, eine Hürde, an der viele von der Polizei gewünschte Speichelproben bei einem vernfünftigen Richter scheitern.

    Ja was denn nun? Ich nehme mal an, dass "Schwere des Tatvorwurfs" und "erhebliche Bedeutung" synonym genutzt werden.

    Also kommt es bei Sexualdelikten darauf auch an oder gibt's da quasi einen Freifahrtschein für die Polizei?

    Außerdem wäre es noch interessant, ob Sie gegen die Probe angehen. Ausm Bauch sehe ich einer Löschung ja skeptisch entgegen.

  6. ralf meint: (6.12.2010 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Und wenn er nein Sagt?

    Dann wird da Rück Zuck "Wiederstand gegen die Staatsgewalt" draus und er fällt dabei 5 x die Treppe runter obwohl er im Erdgeschoss wohnt. Dafür gibt es mehr als genügend Beispiele…

    mfg

    Ralf

  7. D meint: (6.12.2010 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    @Kai:

    Beispiel für "Schwere des Tatvorwurfs reicht nicht": Es geht um den Diebstahl eines Schokoriegels im Wert von 79 Cent. Auf der Innenseite der zurückgelassenen Verpackung finden sich DNS-Spuren. Auch wenn die DNS-Probe der einzige Weg ist, den Diebstahl aufzuklären, wegen eines Diebstahls von so geringem Wert darf sie trotzdem nicht angeordnet werden.

    Beispiel für "erhebliche Bedeutung fehlt": Jemand hat auf der Bühne eines Weihnachtskonzerts, das für das Fernsehen mit 5 Kameras aufgezeichnet wurde, einen Sänger erschossen. Der Täter wurde noch auf der Bühne überwältigt und der Polizei übergeben. Die Tat rechtfertigt zwar die Entnahme einer DNS-Probe, aber sie ist für das Verfahren nicht von erheblicher Bedeutung und daher nicht gestattet.

    (IANAL)

  8. Larsv meint: (6.12.2010 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    Ist das nicht sowieso rechtswidrig, indem eine Pflicht suggeriert wird, obwohl keine Pflicht besteht.

  9. Miraculix meint: (6.12.2010 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    @Knut:

    Ein Polizist hat mal gesagt, daß passt so nicht mehr,
    es muss heissen: Mein Freund, ich helf dir gleich!

  10. Ceres meint: (6.12.2010 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    @6
    Nicht notwendig, wer sich der Speichelprobe, etc. verweigert macht sich doch schon per se hoch verdächtig und die Schuld kann quasi als erwiesen angesehen werden. Denn wer nichts zu verbergen hat… ne?

  11. Autolykos meint: (6.12.2010 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    @Larsv: Die haben ja nie von einer Pflicht gesprochen, sie haben lediglich ihre Prognose zur ausstehenden Entscheidung des Richters abgegeben – und bekanntlich sind Prognosen unzuverlässig, insbesondere wenn sie die Zukunft betreffen :)
    Soweit ich weiß darf der Schnittlauch einen zwar strenggenommen nicht belügen, sie können aber durchaus auf eine "List" zurückgreifen – was de facto auf das Gleiche rauskommt. (IANAL)

  12. Horst meint: (6.12.2010 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    in der Schweiz sieht die Sache leider noch viel gravierender aus. Hier kann die Staatsanwaltschaft die Probe anordnen!

  13. Micha meint: (7.12.2010 um 09:26) AntwortenReply to this comment

    Es kommt auch darauf an, wie forsch man den Beamten gegenübertritt. So zumindest meine Erfahrung bei PKW-Kontrollen. Allerdings sollte man sich dabei sicher sein, dass das Auto ok ist, Sanikasten und Dreieck dabei und 0,00 Alk.

  14. Duddley meint: (7.12.2010 um 11:53) AntwortenReply to this comment

    Zur "Freiwilligkeit" der Speichelprobe wollte ich mal anmerken, das ich mal gelesen habe (leider weiss ich nicht mehr wo), das bei freiwilligen Proben nicht die Verpflichtung bestehe, diese wieder zu loeschen bzw. vernichten, wenn erwiesen ist, das Mann/Frau es nicht war, bei erzwungenen Proben aber schon.
    Wenn jemand hier etwas fundierteres Wissen hat, waere das sehr interessant.

    Gruss Duddley

  15. civilrights meint: (7.12.2010 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    Was die Branche der Rechtsanwälte leider vermissen läßt – Udo Vetter ist die Ausnahme – ist eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit auch in der Presse, welche dem Bürger (und potentiellen Kunden) seine Rechte gegenüber der Exekutive vermittelt. Das würde prophylaktisch auch staatliche Übergriffe einschränken helfen. Die Zeit des kleinen Rotbuches "Wie man gegen Polizei und Justiz die Nerven behält" ist leider lange vorbei. Wahrscheinlich kennen es Leute über 50 garnicht mehr.

  16. Olli meint: (7.12.2010 um 20:34) AntwortenReply to this comment

    @Duddley:

    Freiwillige Proben müssen gelöscht werden nur tut das ja niemand.

  17. test meint: (7.12.2010 um 22:34) AntwortenReply to this comment

    Ich vergleiche das mit der Blutprobengeschichte, die ich hie vor wenigen Wochen las.
    In wie weit ist das denn anders bis auf die Gewalt?
    Kann eine durch Täuschung (…die kriegen wir eh…)genommene DNA-Probe verwertet werden?

    Ich habe sehr große Angst davor von den Cops so getäuscht zu werden und mir am Ende mein eigenes Grab zu schaufeln (abgesehen von einer Tat, die ja der Anfang wäre).

    wird der kommentar gesendet?!

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/21/allmachtsfantasien/

  18. Dominik Weiser meint: (8.12.2010 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    @ test:
    Es ist ein schmaler Grad zwischen Täuschung und der erlaubten "kriminalistischen List", der hier meines Erachtens überschritten ist.

    Ich würde aber mein letztes Hemd verwetten, dass die Polizeibeamten in der Hauptverhandlung bestreiten werden, so etwas jemals gesagt zu haben (sh. Kommentar Nr. 6 von Ralf).

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