NRW: Unmenschliche Haft bleibt Thema
151 Tage hat ein Gefanger unter menschenunwürdigen Bedingungen in zwei nordrhein-westfälischen Gefängnissen verbracht. Die Zellen für zwei Personen waren sowohl in Köln wie in Hagen gerade mal acht Qudratmeter groß; die Kloschüssel in einer Ecke war nur durch eine verstellbare Holzwand abgedeckt, einen Meter davon entfernt musste gegessen werden – dreiundzwanzig Stunden täglich hockte so der Gefangene in einem Gemisch von Fäkaliengeruch, Tabakrauch von wechselnden Mithäftlingen und deren Schweißdünsten.
Vier Jahre später endlich darf das Land NRW, so hat es jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden, auf Schadensersatz für diese Zustände verklagt werden – dem Gefangenen jedenfalls steht für dieses Verfahren Prozesskostenhilfe zu (Aktenzeichen 1 BvR 409/09).
Der Bielefelder Rechtsanwalt Dirk Thenhausen hat das Urteil erstritten. Zuvor hatte das Landgericht Köln seinen Mandanten abblitzen lassen. Dem Gefangenen stehe Prozesskostenhilfe nicht zu, weil eine Entschädigung für die erlittenen Bedingungen erst gar nicht infrage komme. Dem hatte sich das Oberlandesgericht Köln angeschlossen.
Beide Beschlüsse kassierten nun die obersten Richter in Karlsruhe. Die Kölner Gerichte hätten sich zu weit aus dem Fenster gelehnt und „im Vorfeld“ eines Schadensersatzprozesse dessen Ergebnis vorweggenommen. Das verstoße gegen das Prinzipg der „Rechtsschutzgleichheit“.
Das Verfahren muss nun vor dem Landgericht Köln verhandelt werden und notfalls alle weiteren Instanzen – über das Oberlandesgericht Köln bis hin zum Bundesgerichtshof – durchlaufen.
Nicht nur damit wird das Land in Sachen menschenwürdige Haftbedingungen beschäftigt sein. Momentan sind bei den Landgerichten noch 99 Klagen anhängig, bei den Oberlandesgerichten 104 Verfahren. Dazu kommen noch Prozesskostenhilfeverfahren. 82 solcher Klagen stehen noch bei den Landgerichten und 12 bei den Oberlandesgerichten aus.
Bei den Landgerichten sind bislang 88 Klagen rechtskräftig abgewiesen worden, bei den Oberlandesgerichten 16. Das Land NRW ist bei den Landgerichten in 23 Fällen rechtskräftig verurteilt worden und bei den Oberlandesgerichten in 17 Fällen. Außerdem haben sich die Parteien in 450 ähnlicher Fälle geeinigt und Vergleiche geschlossen.
Diese offiziellen Zahlen kann allerdings Rechtsanwalt Dirk Thenhausen nicht nachvollziehen: „Ich alleine habe noch wenigstens 300 unerledigte Fälle“. (pbd)
„Ich alleine habe noch wenigstens 300 unerledigte Fälle“ – Guter Mann.
Es gibt ja Leute, die immer wieder lauthals erklären, daß es den ganzen Strafgefangenen so gut ginge, zu gut. Sie lebten dort alle wie im Hotel. Ich frage mich immer, wie die Leute zu solchen Ansichten kommen, wenn sie noch nicht einen einzigen Tag in ihrem Leben im Gefängnis verbracht haben.
Da fällt mir auf, wieso gibt es im Knast eigentlich kein Rauchverbot? Wie werden Justizangestellte und nichtrauchende Mitgefangene vor Passivrauch geschützt?
8 m² und 2 Gefangene? Da passen bestimmt auch noch 64 Hühner rein. (Satiere)
Wer es sich leisten kann, lebt in einem Rechtsstaat.
Ist es auch für den oben besagten Gefangenen ein Rechtsstaat, wenn er sich erst durch mehrere Instanzen kämpfen muss, um den finanziellen Aufwand seiner zweifelsfrei berechtigten Klage tragen zu können…?
Versehe gar nicht warum sich die Knastis so aufregen. Tausende von Deutschen machen so Urlaub, nämlich beim Camping und geben dafür noch Geld aus
@jj-1:
…zumindest im OV muß der Gef. (so er denn ein Einkommen durch Arbeit hat) für seinen Haftplatz zahlen….
"Justice delayed is justice denied" wie wir hier in Grossbritannien sagen.
@pjotr:
Mit
§ 3 Absatz 5 Nichtraucherschutzgesetz NRW wird Ihnen geholfen.
Der Fall, den Herr Vetter beschreibt, trug sich im Jahr 2007 zu, also vor dem Inkrafttreten des NRSchG NRW.
Schon vor kanpp 20 Jahren stritt meine damalige Freudin (ihr Name steht oben) mit einem Jüngling der CDU ( aus ihm ist keine Parteigröße geworden) über die Platzverhältnisse in deutschen Gefängnissen.
Sie war Sozpäd er Versicherungsfuzi,die Diskussion war sehr emotional und auch aufschlußreich! Da sind viele Arschlö… und andere Liebkosungen gefallen.
Der prägende Satz war:
Ein deutscher Schäferhund hat anscheinend Anrecht auf mehr Platz als ein Häftling! Dieser Satz von damals ist mir bis heute geblieben weiß aber nicht mal ob es wirklich stimmt.
Warum ich dass nie vergessen werde? Die Diskussion ging die ganze Nacht bis morgens um fünf. Meine Freundin hätte Morgens Brötchen holen sollen (wir waren auf einer Skihütte und der Weg war sehr sehr weit) was sie aber nicht tat da sie es einfach verschlafen hat! Und ja der Trottel der die Brötchen dann holte war ich!
Seit dieser Zeit habe ich eigentlich immer darauf gewartet mal über so ein Verfahren zu lesen und siehe da es ist nicht nur eines sondern ganz arg viele!
Also ihr Billfingers und Bergers ihr Züblins und wie ihr alle heißt: Vermutlich wird bald in den Bau von Gefängnissen richtig investiert werden müssen!
Noch dreihundert anhänige Verfahren sind doch fast so gut wie ein Blanko Scheck? oder
@ Andreas Moser
Und was tun Sie dagegen Wirkungsvolles? Zuerst die Strafe und dann das Verbrechen (wie bei "Alice im Spiegelland")?
@ pjotr
Es gibt dort kein generelles Rauchverbot, weil man im Gefängnis die Raucher nicht einfach auf die Straße scheuchen kann, wie sich das hierzulande leider eingebürgert hat. (Es gibt Fragen, die brauchte man wirklich nicht zu stellen, weil sie sich nach einigem Überlegen selbst beantworten).
Da könnte der eine oder andere Student vermutlich auch Klage führen.
@anonym: Aber die Angestellten und Mitgefangenen haben doch ein Recht darauf vor Passivrauch geschützt zu werden und der Staat, als Arbeitgeber bzw. Fürsorger der Gefangenen, hat die Pflicht dieses durchzusetzen. Vielleicht sollte man nur noch Raucher bzw. Nichtraucher in Zellen zusammenlegen, was aber den Justizangestellten nichts bringen würde, da sie sich ja ab und an in den Zellen aufhalten müssen. Oder man stellt den rauchenden Gefangenen Raucherräume zur Verfügung was aber auch nicht gehen kann, da diese Räumlichkeiten ebenfalls ab und an von den Justizangestellten betreten werden müssten.
Da aber der Schutz vor Passivrauch am Arbeitsplatz und ganz Allgemein wichtig und richtig ist, bleibt nur die Möglichkeit das Rauchen in Gefängnissen ganz zu verbieten, evtl. auf die Zeiten des Aufenthaltes unter dem (mehr oder weniger) freien Himmel zu beschränken. Denn wieso sollte was z.B. in der Gastronomie für Angestellte und Gäste üblich ist, der absolute Schutz vor Passivrauch, nicht auch für Justizangestellte und Gefangene gelten. Das da die Nikotinsucht einiger Gefangener darunter leiden wird, hat vielleicht auch den positiven Nebeneffekt dass sich die duchschnittliche Gesundheit in den Gefängnissen verbessert. Ausserdem finde ich nicht dass es bei solch elementarer Gesundheitsfürsorge wie dem Schutz vor Passivrauch sich um Fragen handelt die man nicht stellen muss (oder darf?). Oder sind Justizangestellte und Gefangene nur Menschen 2ter Klasse die des Schutzes vor Passivrauch und den damit verbundenen erheblichen gesundheitlichen Folgen nicht würdig sind?
@ anonym
Es gibt dort sehr wohl ein generelles Rauchverbot. Dies betrifft alle geschlossenen Räumlichkeiten der JVA, also Flure, Aufenthaltsräume, Büros usw., aber nicht die Hafträume. Dort ist das Rauchen erlaubt, wenn der Gefangene allein untergebracht ist oder die mituntergebrachten Häftlinge keine Einwände haben. Wenn diese Einwände haben sollten, werden sie nach kürzerer Bedenkzeit meist aufgegeben. (Es gibt Fragen, zu denen sollte man wirklich nichts sagen, wenn man weder die Rechtslage noch die Realität kennt).
@anonym: Im Flugzeug kann man die Leute auch nicht auf die Straße scheuchen. Daher ist das Rauchen dort verboten, obwohl die Klimatisierung damit früher auch gut fertig wurde. Die Leute können ja eine Stunde beim Hofgamg rauchen. Oder gibt es ein Grundrecht auf Rauchen? Und wenn ja, wie kann man erreichen, dass die Leute normale Filterzigaretten rauchen und nicht die Selbstgedrehten, in die auch mal die Zeitung mit eingedreht wird, wenn der Tabak knapp ist.
Allein deswegen wäre eine Einzelbelegung in einer Zelle schon notwendig! Ich gebe aber zu, dass Nichtraucher in Knästen eine absolute Rarität sind. Warum das so ist, mag jeder selbst entscheiden.
@ SKa
Wenn man quasi in nahezu jeder einzelnen Zelle eines Gefängnisses rauchen kann (wie Sie es nahelegen), dann gehört doch eine ziemliche Flexibilität dazu, das Ganze als "generelles Rauchverbot" zu bezeichnen.
@ Reinhard
Kernpunkt ist doch, daß das Gefängnis ein besonderer Ort ist, den die Gefangenen dauerhaft nicht verlassen können – deshalb geht es dort mit dem Rauchen viel liberaler zu als "in der Freiheit". Ich erinnere mich genau, diese Begründung (als Ausnahme) bei der Durchsetzung der vielen Rauchverbote vor wenigen Jahren in D gelesen zu haben.
Das ist doch ein Skandal! Daß Häftlinge auf unsere Kosten prozessieren, weil Ihnen die Zelle zu klein ist!
Hier geht NIEMAND in den Bau, der mal versehentlich was falsch gemacht hat. Wer einfährt, der hat richtig Scheiße gebaut. Also soll er sich nicht beschweren.
Wo sind wir denn hier? In "wünsch Dir was"?
Sollen Sie schmoren. In der Hoffnung, daß sie daraus was lernen.
@ pjotr
Aus Ihren Ausführungen schließe ich, daß Sie sich weder mit dem Rauchen noch mit Gefängnissen auskennen. Da gerät dann schon mal versehentlich ein Grundrecht unter die Räder. Aber wenigstens ist es ja für eine gute Sache – die Gesundheit!! Immer mehr verstärkt sich der Eindruck, daß hierzulande nicht wenige gut in einer Gesundheitsdiktatur leben könnten, ohne es überhaupt zu bemerken!
@anonym: Rauchen und die Mitmenschen mit Passivrauch ins Grab zu bringen ist jetzt also ein Grundrecht oder wie ist das zu verstehen.
@ Pjotr
Haben Sie denn zweifelsfreie Belege von auch nur einem einzigen Fall weltweit, wo das von Ihnen Behauptete eingetreten ist? Haben Sie schon einmal einen Totenschein mit eigenen Augen gesehen, wo "Rauchen" oder "Passivrauchen" als Todesursache stand? Glauben Sie, daß Sie mit einiger Recherche solche Totenscheine auftreiben könnten?
Ich glaube das nicht. Deswegen betrachte ich auch die immer wieder kolportierte Zahl von angeblich 3300 Toten durchs Passivrauchen im Jahr in D als das, was es ist: als eine fette Propagandalüge interessierter Kreise.
@anonym: Ich habe schon Totenscheine gesehen auf denen "Lungenkrebs" stand. Aber eigentlich ist diese Diskussion sinnlos da der Nichtraucherschutz längst Recht und Gesetz ist, ob Propaganda oder nicht. Allerdings glaube ich tatsächlich an diese "interessierten Kreise". Wenn es sie interessiert und sie (als Raucher?) einen gesunden Blutdruck haben, könne sie ja mal das Thema "3rd hand smoke" oder "Rauchen aus dritter Hand" googlen, diese "interessierten Kreise" arbeiten schon an der nächsten Stufe der Bevormundung, die nun auch mir zu weit geht. Aber die müssen wohl auch schauen wo sie bleiben, sonst werden diese "interessierten Kreise" nach erfolgreicher Verbannung des Rauchens bzw. Passivrauchens aus grossen Teilen des Öffentlichen Raumes noch arbeitslos. Was danach kommt mag ich mir lieber nicht ausmalen.
Übrigens herrscht beim Thema Passivrauchen ein Konsens in der Wissenschaft dass das Einatmen von im Tabakrauch enthaltenen karzinogenen Stoffen zu Lungenkrebs führen kann, was ja niemand ernsthaft bestreitet.
Desweiteren würde mich nun doch interessieren welches Grundrecht durch ein Rauchverbot in Gefängnissen (in denen ich mich tatsächlich nicht auskenne) eingeschränkt würde. Ich möchte hier jedoch auch anmerken dass dies mit Sicherheit nicht das einzige Grundrecht wäre, das durch einen Gefängnisaufenthalt eingeschränkt wird.
@Der Irre Ire: Danke, sie beweißen leider dass nicht nur deutsche so sind (sollten sie wirklich Ire sein). Denn was macht einen Gefängniswärter, resp. einen Staat, der Menschen im Doppelpack auf 8m² hält besser als jemand der seine Kinder einsperrt? Weil er es verdient hat? Es gibt nicht umsonst unabtretbare Rechte in unserem Grundgesetz und gegen eines wurde hier wahrscheinlich schon verstoßen.
Oder sind sie der Meinung dass man diese Rechte nur wahrnehmen dürfen sollte, wenn man genug Geld hat. Je nachdem wofür er eingesessen hat könnte man ja raten wo es her kommt.
Es ist auch durchaus manchmal so, dass jemand komplett ohne Mist gebaut zu haben in den Knast kommt und auf diesen 8m² mit nem "Kumpel" leben muss. Ist zwar selten, soll aber schon vorgekommen sein. Das nehmen wir für unsere Sicherheit in kauf, auch wenn wir es versuchen sollten zu Vermeiden. Manchmal passiert es halt.
@ Pjotr
Wie ich schon weiter oben schrieb, hat man im Zuge der weitgehenden Verdrängung von Rauchern aus dem öffentlichen Raum in D die Gefängnisse ausgespart, in dem Sinne, daß dort das Rauchverbot eben nicht so rigoros durchgesetzt wurde. Die Begründung war und ist, daß die Gefangenen ja in diesem Eingesperrtsein leben, nicht ausweichen können und daher das Rauchen eben deshalb dort an ihrem Lebensmittelpunkt fortführen dürfen.
Mir leuchtet das ein, denn immerhin finde ich es sinnvoll, daß Leuten, die ohnehin inhaftiert sind, denen schon mit mehr oder weniger guten Gründen etliche Rechte entzogen oder sehr stark eingeschränkt sind (Telefonieren z. B.), nicht noch weiterer, unnützer Zwang angetan wird. Ob man da nun von "Grundrechten" spricht oder nicht, läuft letztens Endes vmtl. auf Wortklauberei hinaus. Ich bin jedenfalls nicht der Meinung, daß verurteilte Kriminelle so schlecht und schäbig wie möglich behandelt werden müssen (obwohl dies in der Praxis sicherlich oft schon der Fall ist). Ganz abgesehen von den Fällen von Justizirrtümern, wo dann auch noch Unschuldige verurteilt im Gefängnis sitzen.
@anonym:
Ich habe auch noch keinen Totenschein gesehen, auf dem "Kraftfahrzeug" stand, deswegen halte ich diese ganzen angeblichen Verkehrstoten für eine reine Panikmache der Grünen und Radfahrerlobby
@ der Irre Ire: vergiss es!
Das hier versammelte Besucherklientel schätzt nun einmal den Täterschutz höher als den Opferschutz ein.
@Reinhard:
Du willst nicht mal mit mir den Großteil des Tages auf engem Raum verbringen wenn ich nicht rauchen darf. Mit Leuten die wegen Körperverletzung einsitzen erst recht nicht.
Und die Wärter und Häftlinge dürften auch keinen Bock haben sich andauernd mit Leuten herumzuschlagen (das darf man wörtlich nehmen) die dank des Entzuges andauernd gereizt sind.
@Georg:
Nana sich selber zitieren zeugt nicht von Fairness.
@Daarin:
Aber natürlich: die Menschenrechte sind so wichtig, daß wir Straftäter streicheln müssen. Die brauchen ein Villa.
Merken Sie was?
Entweder spare ich mir als Staat die Bestrafung gleich ganz oder ich bestrafe richtig. Strafe ist doch kein Selbstzweck. Es ist auch keine Rache. Strafe ist Prävention (=Abschreckung) und Schutz (=wegsperren, damit der Straftäter sowas nicht nochmal macht) der ordentlichen Bürger.
Prävention erreiche ich aber nicht, wenn die Strafe keine ist. (Große Zelle mit Fernseher ist doch gemütlich, oder? Und wenn man dann noch rauchen kann…)
Also: wer im "Loch" sitzt, der soll auch wirklich im Loch sitzen. Kleine Zelle, kein Fernseher, keine "Rausch"mittel. Nicht mehr und nicht weniger. Vielleicht möchte der Eine oder Andere dann künftig keine Straftaten mehr begehen. Und alle, denen er berichtet, werden es sich gut überlegen.
LOL
Schonmal jemand im Jugendarrest in Solingen gewesen?
Waren zwar nur zweieinhalb Wochen aber die Bedingungen waren die gleichen.
Abgesehen davon das wir zu viert auf acht Quadratmetern waren und das ich Krätze von den Matratzen und Schaumstoffkissen bekommen hab und die Fenster kaputt waren. Das ist im Frühjahr in Solingen echt scheisse. 23 Stunden einer knappen Stunde "Auslauf" im Hof mit drei stinkenden Insassen und geputzt/geduscht wurde 1x in der Woche. Das Klo war exakt wir im Artikel beschrieben nur die Trennwand war halt kaputt bzw. löchrig. Da die Betten tagsüber nicht benutzt werden durften, saßen wir alle am Tisch daneben.
Und btw. das war ein Jugendarrest, d.h. wir hatten nichtmal Kippen.
Aber war ja nur Jungendarrest, daher flamed mich ruhig^^
@Der irre Ire:
Es geht auch um Resozialisierung. Die erreicht man so nicht. Eher das derjenige dann alles tut um nicht in den Knast zu kommen. Und sei es das er das arme Schwein nicht ausraubt sondern auch absticht.
Abgesehen davon das nicht nur Räuber im Knast haben sondern viele auch viele die wegen Kleinigkeiten sitzen. Wenn du deine Rache willst ok aber zieh dann nicht andere mit rein.
Dann lese mal hier nach: – http://rechtsfreie-zone-kassel.blogspot.com/2011/02/prozessbetrug-gravenreuths-beschaftigt.html
Was falsch gemacht hatten da gleich drei Richter – welche sich unisono weigerten Gerichtsakten beizuziehen und statt dessen frei behaupteten, der Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth werde in den Schriftsätzen lediglich verleumdet.