Postbox deluxe

Telefonnotiz:

Herr RA S. bittet um den Nachweis, dass Sie Herrn W. vertreten. Er möchte Ihnen was schicken, weiß aber sonst nicht, ob er das darf.

Dass ich Herrn W. vertrete, ist dem Anwalt eigentlich bekannt. Immerhin habe ich ihm für Herrn W. schon einen Brief geschickt. Telefoniert haben wir auch. Ich wüsste auch nicht, wie ich den Eindruck erweckt haben könnte, ohne konkreten Auftrag und nur aus Spaß an der Freud tätig zu werden. Zumal bei dem schönen Wetter.

Ich nehme deshalb an, dass mir der Kollege irgendeine rechtsgestaltende Erklärung, eine Kündigung zum Beispiel, zukommen lassen will. Er befürchtet wahrscheinlich, ich könnte fies sein und später behaupten, gar keine “Empfangsvollmacht” für Herrn W. zu haben. Womit sein Schreiben dann wirkungslos oder verfristet sein könnte.

Auf der anderen Seite frage ich mich, warum ich mich auf so eine banale Aufforderung hin zur Postbox deluxe machen sollte. Damit mir künftig Schreiben für Hern W. zugestellt werden und ich ab diesem Zeitpunkt die Verantwortung dafür trage, dass die jeweilige Nachricht dann auch meinen Mandanten erreicht?

Nach meiner Kenntnis hat Herr W. eine Wohnung und einen Briefkasten. Mir ist es deshalb wesentlich lieber, wenn der Anwaltskollege selbst dafür sorgt, dass seine wichtige Post den eigentlichen Empfänger erreicht. Wenn er nett ist, kann er mir ja eine Kopie zur Kenntnisnahme übersenden.

Herr W. kann sich ja in jedem Fall an mich wenden, wenn er was in unserer Sache hört. Das hat er in der Vergangenheit getan. Er wird es sicher auch künftig tun.