1.8.2011

Links 656

Kurierdienst unterschlug amtliche Schriftstücke

Ein Gefangener alter Schule

The Feminine Lie Mystique

Mario Barth darf Allerweltsspruch nicht für sich vereinnahmen

Köln googelt Düsseldorf raus

56 Kommentare zu “Links 656”

  1. yak meint: (1.8.2011 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    mario barth…der mann hat den unterschied zwischen lustig und lachhaft nicht verstanden, das ist ja nichts neues

    schön dass das zuständige gericht nicht zu seiner "fanbase" zählt

    absolut richtiges urteil, dass den mann hoffentlich eine stange geld gekostet hat

  2. Jonas meint: (1.8.2011 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Mario Barth wird langsam bemitleidenswert. Ich sag nur "Nichts reimt sich auf Uschi".

    Das hier erinnert ein bisschen an die Ente die vor ein paar Jahren durchs Web gegeistert ist, daß sich Metallica ein Copyright auf den D-Akkord eintragen lassen wollte, und alle anderen Musiker verklagen wollte die diesen in Zukunft benutzen würden. Nur mit dem Unterschied, daß dies eine Falschmeldung war die nicht einer gewissen echten Komik entbehrte. Mario Barths Anliegen ist Realität, und höchstens unfreiwillig komisch.

  3. M. meint: (1.8.2011 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Muhaha. Google hat wohl Wind bekommen. Ich klicke grad und es gibt eine Zoomstufe, da erscheint weder Düsseldorf noch Köln, sondern … "Bonn".

    Das nenne ich salomonisch.

  4. Panzicher meint: (1.8.2011 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    Der erste Link oben wäre mir sogar einen ganzen Artikel wert gewesen.

    Erschreckend, was dort vor sich ging. Erschreckend vor allem für die direkt Betroffenen.

  5. Olli meint: (1.8.2011 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    Die Dame hat massig Geld hinterzogen und vorsätzlich Leute ruiniert und bekommt nur 2 Jahre auf Bewährung?

  6. user124 meint: (1.8.2011 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    @Kurierdienst unterschlug amtliche Schriftstücke

    echt leute, da brauch ich keinen hassprediger der mich radikalisiert… mit welcher unverfrorenen frechheit ämter säumige zahler zu deren lasten einfach als lügner abtun mit dem verweis auf einen "staatlich zertifizierten" zusteller.
    und wenn sich rausstellt das dieses zertifikat nicht den dreck unter einem fingernagel wert und das kind in den brunnen gefallen ist bleiben die opfer dieser behandlung noch auf ihrem schaden sitzen… HASS!

    ich darf garnicht daran denken das ich unter gewaltandrohung gezwungen werde solchen abschaum auch noch mit steuern zu bezahlen wo ich ihn doch am liebsten als dünger sehen würde.
    als krönenden abschluss dann noch das aufnehmen von ermittlungen nur weil *zufällig* auch ein polizist unter den opern war… ja klar, weil so ein polizist ja was ganz anderes ist als der gewöhnliche schuldenpöbel. *WÜRG*

  7. bombjack meint: (1.8.2011 um 19:24) AntwortenReply to this comment

    [...] Die Chance, sich zu wehren, bekam nur der Kripo-Beamte. Er hatte hinsichtlich einer Autoreparatur seinen Versicherer in Nordrhein-Westfalen in der Pflicht gesehen, den Betrag nicht bezahlt und sollte deshalb angemahnt werden.

    Auf Antrag des Polizisten setzte der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung für eine Woche aus. Der Polizeibeamte seinerseits beantragte beim Gericht die "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" und erstattete Anzeige wegen "Nichtzustellung amtlicher Dokumente und Urkundenfälschung".

    So kam die Lawine doch noch ins Rollen, nachdem man den anderen Betroffenen nicht geglaubt hatte. In einem Fall war dem Betroffenen sogar mit "Beugehaft" gedroht worden, falls er weiterhin auf seinen "Lügen" beharre. Einen Polizeibeamten konnte die Justiz allerdings nicht einfach als "Lügner" abstempeln.
    [...]

    Das ist in meinen Augen das Heftige…..eigentlich sollen doch alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein….warum muss es da erst ein Polizisten erwischen, damit da was in Rollen kommt?

    bombjack

  8. Alex meint: (1.8.2011 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Verstehe ich das richtig – wenn man in der Schweiz beteuert unschuldig zu sein kommt man nach seiner Freiheitsstrafe in Sicherungsverwahrung?

    Sind die völlig krank? Gibt es bei denen keine Fehlurteile, oder wollen die das nur nicht wahrhaben?

    (Ich hoffe mal, dass es hier nicht so ist?!)

  9. Kastenbier meint: (1.8.2011 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    Schon putzig: Der Verwahrte soll doch bitte das Rauchen aufhören. Für ein langes und erfülltes Leben? Das ist wie wenn man einen Hinrichtungskandidaten nicht hinrichten darf, wenn er krank ist. Er muss erst gesund gepflegt werden und dann bringt man ihn um. So ist das Leben.

    Spätestens die Fälle Stauss-Kahn und Kachelmann haben klar gemacht, dass der radikale Feminismus Grenzen verschoben hat.
    Die gleichen Ergebnisse von Falschanschuldigungen dürfte es beim sexuellen Missbrauch von Kindern geben. Insbesondere dann, wenn die Eltern gerade einen Scheidungskrieg durchfechten.

  10. Der Steuerzahler meint: (1.8.2011 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    Das mit dem Zusteller finde ich gut, das sollte immer so laufen!

    Um so ehr werden die Leute mal wach und den Regierenden fliegt der Laden um die Ohren !

    mfg

    Der Steuerzahler

  11. Quacksilber meint: (1.8.2011 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    2 Jahre Haft -

    Zu "einen Polizeibeamten konnte die Justiz allerdings nicht einfach als "Lügner" abstempeln" gibt es doch sicher eine offizielle Erklärung. Also, dass sowas nur bei Nichtpolizeibeamten geht.

    Gibt es da einen Link?

  12. SvenC meint: (1.8.2011 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    Wer Barth gut findet, sollte ausserdem in ärztliche Behandlung…
    Einer der Helden, der dt. Komik kaputt gemacht hat.

  13. Autolykos meint: (1.8.2011 um 20:05) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich, wann der Flamewar um Artikel #3 losgeht…

  14. Dr. No meint: (1.8.2011 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    @Autolykos:

    Wahrscheinlich gar nicht mangels Fremdsprachenkenntnisse.

  15. Quacksilber meint: (1.8.2011 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    @Dr. No: Das ist doch nur noch ne Grundsatzdiskussion und die ist seit Kachelmann doch ausgelutscht. Selbst

    "In a particularly controversial study published in 1994, now-retired Purdue University sociologist Eugene Kanin found that 40 percent of rape reports filed in an Indiana town over a 10-year period turned out to be false by the "victim's" own admission."

    holt keinen Hund mehr hinterm Ofen hervor. Mit der Zeit wird sich das Ganze von selbst erledigen, und sei es durch Selbstjustiz.

  16. Quacksilber meint: (1.8.2011 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    @bombjack: Dass Polizisten gleicher sind, sieht man auch daran, wenn man die illegale Tat eines Privaten verhindert, wird man belobigt, wenn man die illegale Tat eines Polizisten verhindert, hat man "Widerstand gegen die Staatsgewalt" an der Backe.

    Man sollte unseren Richtern verbilligt eine GG-Ausgabe zukommen lassen. Als Hörbuch, denn anzunehmen, alle wären alphabetisiert, ist denn doch naiv.

  17. marcus05 meint: (1.8.2011 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    Was genau hatte die Frau aus link 1 davon, die Schreiben nicht zuzustellen?

  18. Hannes meint: (1.8.2011 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    @marcus05:

    Weniger Arbeit, weniger Kosten.

  19. GxS meint: (1.8.2011 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    @marcus05:
    Weniger Arbeit…

    (Verurteilt wurde sie wahrscheinlich deswegen, weil sie den "Fiskus so um fast 200.000 Euro Sozialbeiträge prellte." Das war wahrscheinlich das unverzeihliche, das eine Bewährungsstrafe unmöglich machte…)

  20. Koprolalist meint: (1.8.2011 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    @marcus05:
    Weniger Arbeit

  21. Spinnzessin meint: (1.8.2011 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    @marcus05:
    Weniger Arbeit mit dem Zustellen.

  22. stachel meint: (1.8.2011 um 22:03) AntwortenReply to this comment

    Barths eingetragene Marken:

    Registernummer: 302009024811
    Brüllkäfer

    Registernummer: 302010070817
    Janz wichtig: Fresse halten angesagt!

    Registernummer: 302010070818
    Frauen muss man nicht verstehen

    Registernummer: 302010070819
    Nicht quatschen, machen

    Registernummer: 302010070820
    Nichts reimt sich auf Uschi

    Registernummer: 302010070821
    Frauen muss man nicht verstehen, man muss sie einfach nur lieben

    http://www.markenblog.de/2011/02/23/barth-marken/

    Wie bescheuert muss man eigentlich sein um sich sowas als Marke eintragen zu lassen?

    Und wieso kann man so einen Mist überhaupt eintragen lassen? Gibt es da niemanden der wenigstens ein wenig aufpasst?

  23. Avantgarde meint: (1.8.2011 um 22:27) AntwortenReply to this comment

    Die Geschädigten der Nichtzustellungen dürften aber vom Staat Schadensersatz verlangen können.

  24. Martin_mb meint: (1.8.2011 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    "Einen Polizeibeamten konnte die Justiz allerdings nicht einfach als "Lügner" abstempeln."

    Uuuuh, da wabert einem aber der Untertanengeist des Kaiserreichs entgegen. Nach Zwei-Klassen-Medizin haben wir jetzt auch Zwei-Klassen-Justiz, ja? Da bin ich ja beruhigt, dass wir wenigstens bei den diversen Bankenrettungen wie ein Volk zusammenstehen, und alle gemeinsam zahlen…

  25. Frank meint: (1.8.2011 um 23:29) AntwortenReply to this comment

    Bei uns hat mal ein privater Zustelldienst Post vom Finanzamt fast jeden Tag in den falschen Briefkasten geworfen… Im Nachbarhaus ist eine Steuerkanzlei und hin und wieder hat einer der Nachbarn den Finanzamtsbrief (versehentlich?) geöffnet. Das ging ein halbes Jahr so.Da der Steuerberater jedesmal bei Finanzamt Rabatz gemacht hat, hat dann wieder die Post die Briefe zugestellt … manchmal sind ein paar Cent gespart halt doch sehr teuer (jedes mal offizielle Stellungnahme vom FA-Chef etc., ggf. Datenschutzstellungnahmen können auch viel Zeit kosten ..)

  26. fernetpunker meint: (2.8.2011 um 06:46) AntwortenReply to this comment

    @Martin_mb: +1

  27. noname meint: (2.8.2011 um 07:01) AntwortenReply to this comment

    Zusteller…
    Ich hatte vor einigen jahren mal für ganz kurze Zeit einen Job als Zusteller.
    Da kam die Anweisung, bestimmte Briefe doch bitte in den nächsten Altpapiercontainer zu entsorgen.
    War ein Riesenauftrag, diese Benachrichtigungsbriefe mit dem aktuellen Punktestand einer bekannten Firma, die man in fast jedem Einkaufscenter angeboten bekommt.
    Den Namen spar ich mir hier mal auf, sollte ohnehin jeder kennen.
    Pro Zusteller waren es an diesem Morgen etwa 900 Briefe zuzüglich der üblichen Menge an Post.
    Reguläres Austragen wäre unmöglich zu schaffen gewesen.
    Meine Reaktion darauf war, fristlos und ohne Ausführung zu kündigen.
    Was es mir gebracht hatte?
    12 Wochen sperre durch das Arbeitsamt.
    Interessiert, warum ich kündigte, hatte dabei niemanden.
    Für das Arbeitsamt zählte nur die "Arbeitsverweigerung".

  28. user124 meint: (2.8.2011 um 08:29) AntwortenReply to this comment

    @noname: hast du falsch gemacht. die korrekte vorgehensweise wäre die briefe wie angeordnet (anordnung am besten schriftlich) zu entsorgen, dann den versender der postsendungen darüber zu unterrichten das die leistung für die er bezahlt hat mutwillig nicht erbracht wurde, also betrug vorliegt.
    wenn dieser dann an deinen arbeitgeber geht wegen des vorfalls musst du deinem arbeitgeber sagen das DU whistle-geblowt hast woraufhin er dich entlassen wird. dann gehst vors arbeitsgericht und trittst ihm nochmal feste in den arsch.

  29. stimmviech meint: (2.8.2011 um 08:30) AntwortenReply to this comment

    @noname: Kann ich genauso bestätigen. Hatte vor gut 10 Jahren einige Monate einen Nebenjob als Zusteller für einen der damals neuen privaten Zustelldienste. Ohne Wegschmeißen eines Teils der Post war der Job nicht zu schaffen, was von allen Zustellern so gehandhabt wurde.

  30. Alex meint: (2.8.2011 um 08:51) AntwortenReply to this comment

    @user124:
    Sorry, aber gehts dir noch gut?

    Wenn er die Briefe weggeworfen hätte, hätte er sich strafbar gemacht! (§ 206 II Nr. 2 StGB)

    Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber ich bin mir doch sehr sicher, dass man bei einer Aufforderung zu einer Straftat fristlos kündigen kann. Bei einer berechtigten fristlosen Kündigung kann man 1. weiter Geld vom AG bekommen und 2. verliert man ggü. dem Arbeitsamt auch keine Ansprüche.

    Da hätte er sich halt mal an einen Anwalt wenden müssen. Ist scheiße gelaufen, aber ich finde es von Noname gut, dass er den Auftrag nicht ausgeführt hat.

    Vielleicht hätte er aber auch nochmal sagen müssen, dass er das nicht tun wird und wenn er überhaupt noch was tut, dann ganz normal die Briefe zuzustellen. Spätestens bei dem Ausraster des Chefs der darauf gefolgt wäre hätte sich sicherlich (noch) ein Grund zur fristlosen Kündigung ergeben.

  31. Frank Schenk meint: (2.8.2011 um 09:38) AntwortenReply to this comment

    Mario Barth. Der Marktschreier des Blödsinns im Land der Dichter und Denker. Der Meister des obergründigen, ja überaus flachen Humors. Seine Witze sind fast so einfältig wie seine Ansprüche auf Markenschutz für eben diese. Und es gibt tatsächlich Menschen, die nicht mit Grausen sofort den TV-Kanal wechseln, wenn dessen dümmlich-dreistes Gesicht die Mattscheibe ziert? Hm…

    Daß in Deutschland der Bürger (aka DAS VOLK) eh nur Bittsteller und Befehlsempfänger ist, wen wundert es da, daß scheinbar alle Beamte glauben, eben diese Bürger seien nur Schmarotzer (hat mir eine Bekannte erzählt, die in einem "Job-Center" arbeitet) oder Lügner (siehe Bericht). Untertanen, werft euch in den Staub, König Beamter lässt sich dazu herunter, zu euch zu sprechen! (Ja, ich weiß, es gibt viele Beamte, die ihre Arbeit ernst nehmen und nicht immer nur nach Schema F verfahren).

    Na dann noch schönen Dienstag!

  32. Justus Gramtik meint: (2.8.2011 um 10:12) AntwortenReply to this comment

    wow. Das mit den Briefen nennt man wohl Mühlen der Justiz. Die Mahlen auch wenn Menschen dazwischen sind…

    Und es ist doch auch mal wieder schön zu sehen, wie "gleich" wir doch alle vor der blinden Justitia sind. Manchmal spickelt sie halt doch und schaut wer da vor ihr steht. Ah ein Beamter, und dazu noch Polizist, sakrosankt! Ah ein Hartz IVler? In den Kerker.

    Ich kenne da noch so ein paar Fälle, einen habe ich sogar selbst erleben dürfen. Glücklicherweise kamen dann später Beweise zum Vorschein, die meinen Vortrag untermauerten. Restitutionsklage und alle konnten sich freuen, dass das System doch funktioniert.

  33. Andreas meint: (2.8.2011 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    @Frank Schenk: Ich halte es da mit Serdar Somuncu: "Es gibt mittlerweile so viele schlechte Kopien von Mario Barth auf den Bühnen Deutschlands – da schaue ich mir doch lieber das Original an!"

    Übrigens: Auch Begriffe wie "Viva Fritzlar", "Köln feiert", "Trier feiert" oder "Oberhause Olé" sind eingetragene Marken. Und werden, bei Verstößen, aktiv abgemahnt. Wenigstens hat das DPMA mittlerweile eine Sperre für Begriffe wie "Kölsche Jung", "Kölsches Girl" oder ähnliches verhängt. Diese können nicht mehr eingetragen werden, weil es einfach zu viele Marken geworden sind … ;)

  34. Ares meint: (2.8.2011 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    "Die Mahn- oder Vollstreckungsbescheide müssen dem Adressaten nicht wie ein Einschreiben persönlich überreicht werden. Sie in den Briefkasten zu werfen, reicht aus."

    Warum haben die sich überhaupt die Mühe und Kosten mit einer Fremdfirma gemacht ? Da war doch bestimmt wieder Korruption im Spiel.

  35. Klabund meint: (2.8.2011 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    @Andreas:
    Um Himmels Willen, es gibt schlechte Kopien von Barth? Wer soll denn das sein… würd mich echt interessieren.

  36. Frank Schenk meint: (2.8.2011 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    @Andreas: Die schlechten Kopien des Meisters des schlechten Geschmacks würden mich jetzt auch mal interessieren!

  37. RedMabuse meint: (2.8.2011 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    Ich bin ja kein Verfechter der Auge-um-Auge-Doktrin.

    Aber sollten in zwei Jahren die Entlassungspapiere der Geschäftsführerin des Kurierdienstes per "zertifiziertem Kurierdienst" verschickt werden und leider unterwegs verlorengehen würde ich mich sehr amüsieren :)

  38. zebu meint: (2.8.2011 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    @21:

    Registernummer: 302010070821
    Frauen muss man nicht verstehen, man muss sie einfach nur lieben

    Ist das nicht ein Zitat von, äh, Oscar Wilde? Kann man sowas für sich eintragen lassen? Ist ja cool.

  39. Komposti meint: (2.8.2011 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    Ich spiele mit dem Gedanken mir den Begriff "Fußpilz" als Wortmarke spielen zu lassen. Bestimmte Komödianten höheren Niveaus fällt bestimmt dazu ein Witz zu diesem mediaträchtigen Thema ein, den ich dann abmahnen lassen kann, hehe. Nichts reimt sich auf Fußpilz!

  40. Komposti meint: (2.8.2011 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    äh – schützen zu lassen. Spielen darf dann der Komödiant.

  41. Blackbird meint: (2.8.2011 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Zum ersten Link:

    ich kann mich dem einen Vorreder (4.) nur anschließen: Der Link wäre einen eigenen Artikel wert gewesen. Das scheint ein grassierendes Problem zu sein.
    Allein in der unserer recht kleinen anwaltlichen Praxis gab es in den letzten anderthalb Jahren zwei Fälle, in denen Mahnbescheide nicht zugestellt worden sind und bei denen es sich nicht um die verbreitete faule Ausrede der Schuldner handelte.
    Fall 1. (wir vertraten den Schuldner): der Mahnbescheid war nicht zugestellt worden, der Vollstreckungsbescheid über eine existenzgefährdende Summe dann schon. Die Recherche ergab dann, dass ein privates großes Zustellunternehmen den eigentlichen Zustellauftrag vor Ort an ein Kleinstunternehmen vergeben hatte. Dieses hatte dann einen unzuverlässigen Mitarbeiter. Die Polizei hat uns dann später informiert, sie hätten 2000 nicht zugestellte Schriftstücke aufgefunden. Die Postzustellurkunden hatte der Mitarbeiter jedoch ausgefüllt.
    Fall 2. (wir vertraten den Gläubiger): Ein Vollstreckungsbescheid wurde nicht zugestellt. 6 Wochen später teilt das Mahngericht mit, es täte ihnen leid, aber das Zustellunternehmen hätte die Postzustellurkunden von einer großen Anzahl von Zustellungen einfach nicht zurück übersandt. Es musste erst eine neue Zustellung über die Deutsche Post veranlasst werden. Mehr als 2 Monate Zeitverzug.

    Es ist ein Unding, dass die Mahngerichte hier aus Kostengründen auf Billiganbieter für die Zustellung zurückgreifen und offenbar auch keinerlei Qualitätskriterien an den Service, den sie da einkaufen, anlegen. Zumal es sich ja bei Urkundenunterdrückung (beide Fälle) um Straftaten handelt.

  42. Frank Sommer meint: (2.8.2011 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    @zebu:
    wahrscheinlich muß man muß einfach nur mit "ß" schreiben damit man aus dem Schneider ist.

  43. Alex meint: (2.8.2011 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    @Blackbird:
    Wahrscheinlich wäre es sicherer, den Leuten die Mahnbescheide etc. über Facebook oder E-Mail oder sowas zuzustellen, als der Post und ihren Subunternehmern zu vertrauen. ;)

    Letztens waren bei uns zu Hause auch immer mal wieder Briefe auf die Briefkästen oben drauf gestellt, die an Leute adressiert waren, die überhaupt nicht da wohnen sondern ca. 200 Meter bis ca. 1,5km entfernt.

    Einmal war es sogar ein Päckchen, das haben dann auch irgendwelche Leute aufgemacht und so.

    Wenn das mit meiner Post mal passiert zeige ich den Zusteller an – das wär das mindeste.

    Hab dann übrigens bei der Post angerufen. Denen war das ziemlich egal. Die Frau wollte dann dass ich das Zeug an mich nehme und es jemand in ca. 3 Tagen abholen kammt. (Der nächste Tag wäre auch ein Werktag gewesen.)

  44. Blackbird meint: (2.8.2011 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    @ alex
    Ja das ist schon bei einfachen Briefen und Päckchen eine Schweinerei, wenn so etwas passiert, aber bei Gerichtspost mit rechtserheblichen Folgen… unser Mandant stand damals in der Gefahr, dass aus dem Vollstreckungsbescheid tatsächlich vollstreckt wird. Das hätte durchaus zur Pleite seines Unternehmens führen können, einige Arbeitsplätze hingen da auch dran.

    Tja, früher war Postzusteller auch noch ein richtiger Beruf und eine existenzsichernde Beschäftigung. Heute ist es offenbar in der Regel ein Nebenjob für Hartz-IV-Aufstocker. Das Porto hat sich dadurch aber nicht verringert.

  45. Snickerman meint: (2.8.2011 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    Schweizer ticken eh ein wenig anders, Abstimmung am Seitenrand:

    Soll man Asylsuchende mit Kleinkindern bis 60 Tage in der Transitzone festhalten dürfen?

    Ja, gleiches Recht für alle
    49.3%

    Nein, das ist für Kinder unzumutbar
    27.2%

    Nein, das halten weder Kinder noch Eltern aus
    23.5%

  46. beobachter meint: (2.8.2011 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    @bombjack: "Das heftigste" ist noch zu milde ausgedrückt.
    Unfassbar ist es !!
    Unvorstellbar!

  47. Sigmund meint: (2.8.2011 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    @noname:
    @stimmviech:

    Ein Irrsinn !!(geb euch keine Schuld.)
    Aber jetzt weiss ich auch warum
    "privat effizienter als Staat" ist.

  48. user124 meint: (2.8.2011 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    @Blackbird: ist heute ja auch die deutsche post AG, da wird as geld anders verteilt, nicht zu den arbeitnehmern hin.

  49. Mensch meint: (2.8.2011 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    "Ein Irrsinn !!(geb euch keine Schuld.)
    Aber jetzt weiss ich auch warum
    "privat effizienter als Staat" ist."

    Weil ja die Staatsbetriebe soviel besser sein sollen?

    Was ich da schon erlebt hatte: Postbote lasst Paket einfach auf der Straße stehen und unterschreibt selbst. Postbeamte legt Zettel wegen Paket einfach auf Postkasten und läutet, klopft etc. nicht einmal?

    Oder weiters: Postamt, dreissig Leute stehen an einem Schalter angestellt, drei Postbeamte tratschen. Auf die Frage der Kunden, ob ein zweiter Schalter aufgemacht werden könnte: "Ja wo kemma denn dahin" LOL

    Mit privaten hat ich ebenfalls schlechte Erfahrungen.

    Ergo: Der Staatsbeamte machts nicht besser als der Privatbedienstete.

  50. anonym meint: (2.8.2011 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    "The phenomenon of false rape allegations is an ultimate feminist taboo …"

    Daß man diesen Satz noch lesen darf. Dabei liegt doch wenig so auf der Hand, als daß es immer wieder, auf unterschiedlichen Feldern von Straftaten, zu falschen Beschuldigungen kommen kann und auch kommt.

  51. Klabund meint: (2.8.2011 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    @Snickerman:
    Würde in Deutschland wohl kaum anders aussehen. Hat schon seinen Grund, warum es hier keine Volksentscheide gibt.

  52. Bernhard meint: (2.8.2011 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    Die privaten Zusteller für amtliche Dokumente kann man sich echt schenken. Ein Urteil kam ohne Umschlag an – der Trottel hatte wohl das Datum auf dem Umschlag vermerkt und eben diesen als "Beweis" wieder mitgenommen. Von Briefgeheimnis ganz zu schweigen. Immerhin kam es überhaupt an, und das Gericht war auch zu einer erneuten Zustellung bereit.

  53. Nettozahler meint: (2.8.2011 um 21:43) AntwortenReply to this comment

    @Snickerman: Und wo ist das Problem?

    Oder willst du persönlich für jeden Asylsuchenden mit Kleinkind zahlen? Na also.

  54. wonko meint: (3.8.2011 um 10:35) AntwortenReply to this comment

    @Nettozahler:
    Wie schön einfach man sich das Leben doch machen kann…

  55. Mark meint: (3.8.2011 um 10:55) AntwortenReply to this comment

    Zur der Gesichte mit der Zustellung:

    Bei uns im Haus habe ich es mehrfach erlebt, dass Postboten gelbe Gerichtspost einfach auf die Briefkästen draufgelegt haben, weil die Adresse nicht stimmte. Nun konnte es natürlich sein, dass der Betroffene doch hier wohnt, aber aus genau solchen Gründen seinen Briefkasten falsch beschriftet hat.

    Soll man solche Post liegen lassen oder etwa Anzeige erstatten?

  56. Blackbird meint: (3.8.2011 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    @Mark

    Ja das habe ich auch schon so erlebt. Das ist ebenfalls ein absolutes Unding.
    Wenn man den Brief nicht irgendwo einwerfen kann, dann kann man nicht zustellen, schon gar nicht mit Postzustellurkunde. (Anders allenfalls, wenn der Zusteller sicher weiß, dass der Empfänger tatsächlich da wohnt. Aber woher soll der das wissen. selbst im kleinsten Dorf, wo man sich kennt, kann der Empfänger ja trotzdem grad umgezogen sein, ohne dass der Zusteller das mitbekommen hat.)

    Sie sollen da dann ja eigentlich gar nichts tun, ist ja nicht Ihre Aufgabe. Allenfalls könnten sie versuchen herauszufinden, welches Unternehmen die "Zustellung" ausgeführt hat, ist ja nicht immer die Post AG, und dieses dann über das Fehlverhalten des Zustellers informieren. Bleibt zu hoffen, dass die das dann auch interessiert.

    Und Leute, die keinen Briefkasten haben, um keine gelben Briefe zu bekommen, die gibt es natürlich, aber woher soll denn bitte der Zusteller wissen, dass er es mit so einem zu tun hat. Uns selbst wenn er das weiß, kann er ja trotzdem nicht zustellen. Und es ist schlicht rechtswidrig eine tatsächlich nicht erfolgte Zustellung zu beurkunden.

    Dass da offenbar weder bei den Zustellunternehmen noch bei den die Zustellung veranlassenden Gerichten ein Problembewusstsein besteht, ist mir ein Rätsel.

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