Abgerissene Fingerkuppe führt zu Verdächtigem
Ein mutmaßlicher Tresordieb, der seine Fingerkuppe am Tatort verlor, ist identifiziert worden. Die Bochumer Polizei hat die DNA des hinterlassenen Körperteils analysiert und mit der Datenbank des Bundeskriminalamtes abgeglichen. Treffer, berichtet die Rheinische Post.
Der oder die Täter hatten in Wanne-Eickel probiert, den Tresor aus einem Bekleidungsgeschäft zu stehlen. Wahrscheinlich beim Versuch, den Geldschrank durch das Fenster zu heben, muss etwas schiefgegangen sein. Die Polizei fand nämlich später nicht nur den Tresor, sondern auch eine abgequetschte Fingerkuppe.
Der frühere Besitzer der Fingerkuppe soll ein 22-jähriger Sachse sein, der sich im Ruhrgebiet aufhält. Gegen ihn gab es schon vor dem Einbruch zwei Haftbefehle. Die Polizei fahndet nun nach dem Mann.
Hehe…
– ich nehme an, er ist aber noch immer Eigentümer seiner Fingerkuppe geblieben? Fraglich nur, ob die Rechtsmedizin derzeit ein Recht zum Besitz hat, oder ob er sein Eigentum zurück verlangen kann…?
Danke, dass der Beitrag diesmal ohne Bebilderung auskommt. :)
ich mag trotzdem keine dna datenbanken. respektive, entschuldigung, dna DATEIEN natürlich.
Lustig wäre es gewesen, wenn die Polizei zu einem Massen-DNS-Test aufgerufen hätte um den Fingerverlierer zu finden… :-)
Wer nichts zu verbergen hat braucht nichts zu befürchten.
Die Datein können ja auch Medizimisch verwendet werden, zum Beispiel bei Knochenkrebs,dann brauchen keine Test mehr durchgeführt werden.
Oder wenn eine unbekannte Leiche irgendwo auftaucht. Die wird schnell zugeordnet.
Desshalb haben die Profis im Film immer Flaschen mit Chlorbleiche dabei ;-)
Ob da jemand den Film "Bang Boom Bang" als Vorbild hatte?
Kann ich das Foto noch mal sehen?
@John:
Denen traue ich alles zu. ;-)
Schildbürger gibt es überall.
@John: Was passiert, wenn da so etwa 15 bis 20 Leute, deren DNS eh schon gespeichert/registriert ist, sich alle Fingerkuppen mit'm dicken Verband umwickeln, um dann geschlossen als Gruppe bei der Polizei zum freiwilligen DNS-Spenden aufzutauchen…? *kopfkratz*
@Chef:
ROTFL
Mir ist Folgendes nicht ganz plausibel:
und
Wenn die Fingerkuppe die Polizei führen würde, warum benutzt sie sie dann nicht zum Auffinden des Mannes? Eine Fahndung könnte man sich dann ersparen.
@TaxiIngo: Nicht schlecht getrollt.
Heißt das, sie haben vorher trotz zwei Haftbefehle nicht gefahndet?
Kennt jemand den Film BANG BOOM BANG? :) Spielt auch im Pott und da kommt es für die Tresorknacker ganz ähnlich. Das Leben ist eben doch besser als jeder Film :)
myvideo.de/watch/7046458/Bang_Boom_Bang_Teil_7
Alle, die hier auf Bang Boom Bang verweisen, scheinen keine regelmäßigen Leser zu sein sowie nicht auf "Früherer Beitrag im law blog" geklickt zu haben – sonst wüssten sie, dass UV den Vergleich mit dem Film schon gezogen hat, war sogar der Aufhänger des ersten Artikels…
@TaxiIngo: [...]Die Aussage "Wer nichts zu verbergen hat, …" stellt nur in einer Richtung den Zusammenhang zwischen Geheimhaltung und Sanktionswürdigkeit her: Nur der Bürger muss etwas befürchten, wenn er etwas verbirgt. Die staatliche Geheimhaltung ihrerseits wird von den Nutzern des "Killerarguments" keiner besonderen Erwähnung für Wert befunden. Man sieht sich nicht genötigt, zwischen legitimen und illegitimen Staatsgeheimnissen zu unterscheiden. Folglich lässt man den Kritiker wissen, dass staatliche Geheimhaltung grundsätzlich legitim ist. [...]
http://www.heise.de/tp/artikel/23/23625/1.html
@TaxiIngo: Soso, nichts zu verbergen. Dann hast Du doch sicher nichts dagegen, dass ich demnächst mal vorbeikomme und Kameras in Deiner Wohnung installiere, die sich über das Web abrufen lassen. Auf der betreffenden Website poste ich dann Deine sexuellen Präferenzen und alles, was sonst noch von irgend einem Interesse sein könnte. Oder hast Du etwa was zu verbergen?
@Viator:
TaxiIngo mag ja nett getrollt haben – anscheined bedeutet das für einige, nicht weiter als bis Mittach denken zu müssen:
"Nichts zu verbergen haben" gilt nur im Verhältnis Bürger Staatsmacht. Du hast demnach in diesem Spiel als Brüger nichts zu suchen. Ausser Du bist in irgendeiner Form die "Staatsmacht". Ansonsten gilt für Dich: Hier gibt´s nix zu sehen.
Haha,
ist schon jemandem aufgefallen, daß das sehr an den Film "BANG BOOM BANG" erinnert?
hahahahaha
Gruß
Konrad
@Viator:
Immer wieder interessant wie Personen den Unterschied zwischen "allen" und "berechtigte Personen" nicht kennen.
Komischerweise passiert das immer nur wenn es um "Behörden" geht, das wenn die Frau zwar beim Gynäkologen die Beine breit macht, das nicht automatisch bei Aldi an der Kasse macht ist plötzlich jedem klar.
Ist das mit der Fingerkuppe jetzt eigentlich Strafe genug oder kommt da noch was? Härtefallregelung, besondere Umstände, evl. Berufsunfähigkeit, müssten doch Gründe genug sein, um das Verfahren einzustellen? Bzw, um die Strafe abzumildern?
Da sagt der Sachse wohl, au vebipscht nochemol.
Das mit dem Finger ab ist mir auch mal passiert …
ach ja, datenbanken mit dna (heisst das nicht eigentlich dns); aber wer nichts zu verbergen hat dem kann eine solche datenbank egal sein. im übrigen denke ich, dass die polizei nicht abgleichen durfte, mindestens war es aber nicht rechtmäßig vorher die dna (oder dns?) zu erheben. ist bestimmt bei einem massengentest widerrechtlich gespeichert worden. kennt man ja, man traut IHNEN eben alles zu. ermorden gnadenlos jeden, zumindest foltern sie mit telefonbuch auf hinterkopf und so. kennt man ja. vds würde da helfen, wer nichts zu verbergen hat.
achso, bang boom bang heisst ein film, da wird jemanden die fingerkuppe abgetrennt, liegt dann in einem tresor.
bang boom bang
@FlyingT: Das sagst Du ja nur, weil Du was zu verbergen hast.
Sind die Daten erst einmal vorhanden, wirst Du feststellen, dass es auf einmal mehr "berechtigte Personen" gibt, als man sich das vorgestellt hat. Ich habe nicht so viel Vertrauen in die "Obrigkeit" und unsere "Demokratie", als dass ich mich freiwillig Pauschalkontrollieren lassen würde. Die Geschichte zeigt wiederholt, dass die "Zivilisation" auch ganz schnell entgleisen kann und die verstärkte Tendenz zum Pauschalverdacht und Überwachungsausbau sind für mich – neben vielen anderen Dingen – Indizien dafür.
P.S. "Wer nichts zu verbergen hat,…" Der Spruch hätte auch von der NSDAP-Regierung oder Stalins Regime stammen können: "Wer kein Jude ist,…" oder "Wer kein Dissident ist,…". Einer Regierung, die zunehmend ihren Bürgern nicht traut und darum kontrolliert, kann der Bürger auch nicht trauen.
@Oliver:
Mior (Leibzschor) Saggn sachn "ei vorbibbsch nochema"!
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Den Herrn aus Görlitz kann man doc nun nicht mehr als Langfinger bezeichen, oder? :D