25.4.2012

Extremismusklausel scheitert vor Gericht

Nur mit einer “Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung” können sich Vereine und Verbände Zuwendungen aus dem Bundesprogramm “Toleranz fördern – Kompetenz stärken” sichern, mit dem das Familienministerium Akzente gegen Rechts setzen will. Die Extremismusklausel stößt nun auch auf juristischen Widerstand. Das Verwaltungsgericht Dresden erklärte das Zwangsbekenntnis zum Grundgesetz heute für rechtswidrig. 

Das Gericht verhandelte die Klage eines gemeinnützigen Vereins. Diesem war für das Jahr 2011 eine Förderung in Höhe von 600,00 Euro zugebilligt worden. Die Unterstützung war allerdings an die Bedingung geknüpft, dass der Verein eine als Formblatt beigefügte Erklärung unterzeichnet.

In dieser Erklärung sollte der Verein nicht nur erklären, dass er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleistet . Der Verein sollte darüber hinaus bestätigen, im Rahmen seiner Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen und Referenten sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Außerdem war die Verpflichtung enthalten, nicht einmal den Anschein zu erwecken, dass der Verein extremistische Strukturen unterstützt.

Der Verein sah einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Außerdem werde durch so einen Bekenntniszwang Misstrauen gesät. Überdies würde Bespitzelung Tür und Tor geöffnet.

Das Verwaltungsgericht Dresden sah die gesamte Klausel nach Angaben der Pressestelle als nichtig an. Das Urteil liegt nicht schriftlich vor, so dass die genaue Argumentationslinie des Gerichts derzeit nur teilweise bekannt ist. Die Klausel, wonach der Verein auch Verantwortung für Dritte übernimmt, hält das Gericht laut offizieller Mitteilung jedenfalls für zu unbestimmt. Überdies werde nicht klar, wie sich der Verein konkret verhalten solle.

Die Extremismusklausel war schon vorher auf harsche Kritik gestoßen. Die SPD spricht zum Beispiel davon, Initiativen gegen Rechtsextremismus müssten vom Gedanken des Vertrauens getragen sein. Dies kehre Ministerin Schröder ins Gegenteil um. Indem sie ein aktives Bekenntnis verlange, stelle sie Engagement unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit. 

Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 25. April 2012, Aktenzeichen Az. 1 K 1755/11

20 Kommentare zu “Extremismusklausel scheitert vor Gericht”

  1. Jens meint: (25.4.2012 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Derlei Fördergelder sollten komplett gestrichen werden.

  2. JLloyd meint: (25.4.2012 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    Na endlich – schade nur, dass das Urteil wohl durch alle Instanzen wird gehen müssen.

  3. Viator meint: (25.4.2012 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    Tja, das mit dem Generalverdacht ist ja beizeiten nix Neues. Es hat sich so einiges ins Gegenteil verkehrt.

    Krieg ist Frieden
    Freiheit ist Sklaverei
    Ignoranz ist Stärke

  4. Quacksilber meint: (25.4.2012 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    "Überdies würde Bespitzelung Tür und Tor geöffnet."

    Hehe. Als ob Staat oder Justiz sich durch so etwas beeindrucken liessen. Man sieht es doch an Steuerdenunziationen, dass so ein Argument ein Schuss ins Knie ist.

    Naja, der Verein hat ja trotzdem Glück gehabt.

  5. Mattias Schlenker meint: (25.4.2012 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    Sehr gut! Denn um als Verein bestehen zu können, muss ein Verein sowieso seine Gemeinnützigkeit darlegen und damit implizit die Treue zu den Eckwerten unserer Verfassung erklären. Darüber hinausgehende Verpflichtungen halte ich für wenig zielführend. Es gibt sowohl am rechten als auch am linken Rand des Vereins- und Parteienspektrums viel Interpretationsspielraum. Diesen auszuloten sollte nicht die Arbeit von Gesinnungskommissionen sein, sondern Aufgabe eines argumentativen Diskurses.

  6. Micha meint: (25.4.2012 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    interessanter Aspekt, ob man deshalb auch Steuergelder dem Parlament etc. entziehen kann wegen grundrechtsfeindlicher Beschlüsse und Gesetze(wie z.B. dem SGBII, Vorratsdatenspeicherung u.s.w.)???
    Gruß
    Micha

  7. Klaus meint: (25.4.2012 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber: Was hat diese staatliche Zumutung mit dem Anzeigen von Steuerbetrügern zu tun? Sind Sie (steuerlich) betroffen und deshalb verärgert? Tipp: ehrlich bleiben.

  8. Bubu meint: (25.4.2012 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    Und was für ein Verein? Irgend ein Moslem- oder Linksextremistenverein?

  9. Martin meint: (25.4.2012 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    Hihi, welch Ironie, dass das ein Gericht im NPD Freistaat Sachsen entschieden hat. :)

  10. J. S. meint: (25.4.2012 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    @Bubu:
    Mach dir selbst ein Bild davon
    http://www.akubiz.de/index.php

    Für manche Leute ist links synonym mit linksextremistisch. Aber was solls. Mit solchen Leuten kann man sowieso nicht diskutieren.

  11. Quacksilber meint: (25.4.2012 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    @Klaus:
    Ich bin nicht betroffen. Trotzdem finde ich Denunziation übel, im Gegensatz zur Steuerbehörde.

    Diesbezüglich halte ich unser Recht überhaupt für mangelhaft: Ein moslemischer Totschläger kriegt 5 Jahre Haft, Peter Graf dagegen, der den einzelnen (!) nur marginal geschädigt hat (sicher im ¢-Bereich), kriegt 9 Jahre.

  12. Blunter Gras meint: (26.4.2012 um 01:19) AntwortenReply to this comment

    @Martin: Die wählen wir nur, damit es hier nicht bald auch so aussieht wie in Duisburg-Marxloh, Berlin-Neukölln, Offenbach etc. etc. Eine Partei, die -nur- das verhindern will und auf dem Boden des Grundgesetzes steht, ist ja leider nicht in Sicht bzw. wird mit aller "Zivilcourage" niedergemacht. Man kann ja noch nicht mal sagen, dass einem das auf die Nerven geht, wenn man in den Westen fährt und meint, man sei in der Türkei – jedenfalls dann nicht, wenn man noch etwas werden will. Und da das mit der NPD wohl nicht überhand nehmen wird, weil die zu doof sind und sich ab einer gewissen Größe ohnehin selbst kaputtmachen, ist das eine valide Entscheidung, die aus Abschreckungsgründen zu wählen.

    Ganz abgesehen davon ist die Extremismusklausel eine völlig legitime. Man muss sich nur einmal vergegenwärtigen, dass die nicht nur ausschließen soll, dass eine nouvelle RAF von Steuergeld finanziert wird, sondern auch, dass z.B. sog. Freie Kameradschaften kein Geld bekommen sollen, auch nicht mittelbar. Spätestens dann wird das doch wohl auch dem letzten einleuchten, hoffe ich jedenfalls. I.Ü.: was hat das denn zur Folge? Doch wohl höchstens, dass man die Mittel zurückgewähren muss, wenn sich zeigt, dass man entgegen der Erklärung in der Klausel handelt.

  13. dot tilde dot meint: (26.4.2012 um 01:30) AntwortenReply to this comment

    @1 (jens):

    ich kann gar nicht verstehen, was gerade sie gegen die förderung des erduldens haben könnten.

    .~.

  14. zf.8 meint: (26.4.2012 um 08:06) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber:

    Eine Quelle für diese Beispiele wäre wohl angebracht.

  15. IANAL meint: (26.4.2012 um 10:30) AntwortenReply to this comment

    @Blunter Gras: Ja ne, is klar: Die drei Türken, die sich in die Sächsische Schweiz verirrt haben, machen aus euren Käffern null komma nix eine türkische Kolonie, und deswegen müsst Ihr Nazis wählen. Ohne Worte.

    Und zu den ach so gefährlichen Linksextremen: seit 1990 gab es in Deutschland 2 (in Worten: zwei) Todesopfer durch Gewalt von links, zuletzt 1993 – also seit 19 Jahren keine mehr. Durch Rechtsextreme Gewalt starben in Deutschland seit 1990 181 Menschen: welt.de/politik/deutschla...ewalt-in-Deutschland.html

    Alles, um zu Verhindern, dass die Sächsische Schweiz ein zweites Offenbach wird?

  16. IANAL meint: (26.4.2012 um 10:31) AntwortenReply to this comment

    @Blunter Gras: Nochwas: Die Freien Kameradschaften haben schon viel zu viel Steuergelder bekommen. Insbesondere der Thüringer "Verfassungsschutz" war da sehr aktiv.

  17. IANAL meint: (26.4.2012 um 10:33) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber: Dass das deutsche Strafrecht Wirtschafts- und Eigentumsdelikte wesentlich härter bestraft als Gewalt gegen Personen ist ein altbekanntes Problem. Das hat aber nichts mit der Religion oder Herkunft des Täters zu tun. Es gibt genug Beispiele von Nazi-Schlägern, die ihre Opfer halbtot geprügelt haben und mit Bewährung davongekommen sind.

  18. Recht§§taat meint: (26.4.2012 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    Das "Reich" rüstet auch mit Sprengmitteln auf:

    berliner-zeitung.de/poliz...us,10809296,14990676.html

    Da wird es wohl nicht mehr lange dauern, bis der BRD der Krieg erklärt wird. :)

  19. earendil meint: (26.4.2012 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    @Blunter Gras: Ich war schon in Neukölln, und auch in der Sächsischen Schweiz, beides mehrmals. Müsste ich mich entscheiden, wo ich lieber leben würde, wäre das wohl ziemlich klar. Für die Sächsische Schweiz spricht die Landschaft (die ist tatsächlich grandios). Für Neukölln alles andere. Bei allen Problemen – gegen die kulturelle Einöde und das braune Gesocks ist Neukölln geradezu ein Paradies an Lebensqualität. Dennoch Respekt für alle, die gern in der Sächsischen Schweiz leben und sich nicht mit den Zuständen dort abfinden.

  20. Biber meint: (26.4.2012 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    @Mattias Schlenker:

    Denn um als Verein bestehen zu können, muss ein Verein sowieso seine Gemeinnützigkeit darlegen und damit implizit die Treue zu den Eckwerten unserer Verfassung erklären.

    Nö. Kein Verein muß gemeinnützig sein (wollen). Und selbst wenn: Treue zu den Eckwerten unserer Verfassung (was auch immer Sie darunter verstehen mögen) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigket.

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