Doch keine Warteschlangen-Steuer in Köln

Vorhin konnte ich noch im Auto hören, wie der Leiter des Kölner Ordnungsamtes im Interview mit 1Live eine denkbar schlechte Figur machte. Er hatte allerdings auch eine undankbare Aufgabe, denn er sollte die neueste Steuer-Idee der Stadtverwaltung rechtfertigen. Diese plante ernsthaft, Warteschlangen vor Diskotheken, Geschäften, Kinos, Eisdielen und sogar Büdchen zu besteuern.

Der hörbar überforderte Beamte ließ sich sogar darauf ein, seelenruhig aus seinem neuen Tarifverzeichnis rauszusuchen, was künftig eine Zwei-Meter-Schlange vor einem Kiosk kostet (Moderator: “Ich habe alle Zeit der Welt”). So erfuhren wir immerhin, dass per Meter abgerechnet werden wird und schon eine ganze Stange Geld rumkommen kann.

Außendienstler, so kündigte der Beamte an, würden erst messen und dann Rechnungen schreiben, wenn sie auf Warteschlangen stoßen. Es stehe jedem ehrlichen Büdchenbesitzer aber auch frei, selbst einen Antrag auf nachträgliche Steuerzahlung einzureichen, sofern sich das Publikum bei ihm mal bis auf den Bürgersteig gestaut habe. Eine Verrechnung mit der Zeit, die man als Bürger auf Kölner Ämtern vertrödelt, sei nicht drin, beschied der Beamte auf Nachfrage des glucksenden Moderators. “Natürlich nicht.”

Das war schon witzig, aber sicher ist spätestens in diesem Augenblick die Notbremse gezogen worden. Oberbürgermeister Jürgen Rothers, berichtet nun der WDR, schaltete sich aus dem Urlaub ein und kippte höchstpersönlich die am Morgen bekanntgewordene Warteschlangen-Steuer. Diese hat jetzt womöglich die Chance, als Eintagessteuer in die Geschichte einzugehen.