Auf die toughe Art

Wie rau das Klima vor Gericht mitunter ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Verteidiger wollten sich schriftlich für die Angeklagten äußern. Das lehnte das Gericht ab. Selbst die Stellungnahme wollten die Richter am Landgericht Mönchengladbach nicht entgegennehmen.

Als einer der Verteidiger dem Vorsitzenden die Papiere, verbunden mit einem Antrag, reichte, machte dieser kurzen Prozess. Er zerriss die Unterlagen. Dazu der Bundesgerichtshof:

Es trifft zu, dass das Gericht verpflichtet ist, eine schriftliche Stellungnahme des Angeklagten zur Kenntnis zu nehmen. Insofern war die Verfahrensweise, eine Entgegennahme der Erklärung abzulehnen und diese gar zu zerreißen, fehlerhaft.

Die Revisionen der Angeklagten hatten trotzdem keinen Erfolg. Die Verteidiger konnten nämlich nicht hinreichend belegen, dass der Inhalt ihrer Schreiben das Endurteil verändert hätte. Das nicht sonderlich freundliche, ja sogar klar rechtswidrige Verhalten des Gerichts bleibt also ohne Konsequenz.

Würde mich nicht wundern, wenn sich der betreffende Vorsitzende in seiner toughen Art noch bestärkt fühlt.

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