„Neomarxistischer“ Lehrplan des Staates?

Ist der Schulunterricht in NRW neomarxistisch angelegt? Zielt er auf die Zerstörung der Eltern-Kind-Beziehung ab und auf die Entfernung christlicher Werte aus der Gesellschaft? Übt die Schule die Kinder in der Gossensprache – und will sie durch „Gender Mainstreaming“ die „gottgegeben unterschiedlichen Wesensmerkmale von Mann und Frau verwischen“? Ja, so ist es, dieser Ansicht waren Eltern aus dem Großraum Bonn.

Im Sommer 2010 waren sie vom Kreisschulamt mehrfach vergeblich aufgefordert, zwei ihrer Kinder zur Grundschule anzumelden. Weil das vergeblich war, meldete das Schulamt schließlich selbst den zu diesem Zeitpunkt 10 Jahre alten Sohn und die 8 Jahre alte Tochter zur nächstgelegenen städtischen Gemeinschaftsgrundschule an. Die Eltern blieben beharrlich, die beiden kamen nicht zum Unterricht.

Weil weder mehrfache Ermahnungen der Eltern noch ein Gespräch mit dem Vater halfen, setzte die Kreisverwaltung gegen sie ein Bußgeld fest. Zurecht, so befindet es jetzt das Oberlandesgericht Köln in seinem rechtskräftigen Beschluss (AZ: 1 RBs 308/12). Und folgt damit einer Entscheidung des Amtsgerichts Euskirchen. Dies hatte das zunächst auf jeweils 150 Euro festgesetzte Bußgeld wegen erstens der wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie und zweitens mit Blick auf lediglich die „Fahrlässigkeit“ der Mutter reduziert – es mochte aber keinen Rechtsverstoß des Kreisschulamtes erkennen.

Das OLG Köln schließt sich an: Ein Konflikt zwischen der Glaubensfreiheit und dem Erziehungsrecht der Eltern einerseits und dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag könne nur durch Befreiung von einzelnen schulischen Veranstaltungen – nach § 43 Abs. 3 Satz 1SchulG NWR – gelöst werden, nicht aber eine generelle Verweigerung des Schulbesuchs rechtfertigen.

Ob der Schulunterricht nun nach staatlichen Lehrplänen als neomarxistisch einzuordnen ist, das haben weder das Amtsgericht noch das OLG erörtert – angeblich besuchen beide Kinder besuchen inzwischen eine Realschule. (pbd)

Reden fürs Recht?

Wer je – auch nur selten – eine Folge der Fernsehserie Boston Legal mitbekommen hat, wird ahnen, was speziell heranwachsenden Juristen hierzulande fehlt. Es sind, so der O-Ton des Landgerichts Düsseldorf die „wichtigen Schlüsselqualifikationen wie freie Rede, Rhetorik und Überzeugungskraft“. Sowas lernen die zumeist jungen Leute…

… diese Erkenntnis stammt wiederum vom erwähnten Landgericht, „vielfach erst nach dem Studium“. Was also tun? Üben? Dazu haben sich besagtes Landgericht und die Heinrich-Heine-Universität in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer und dem Anwaltsverein (alle: Düsseldorf) einen „Moot Court“ ausgedacht. Ein fiktive Verhandlung also. Ein Spaß? Ein Spuk? Ein Spiel?

Das soll heute ab 9.30 Uhr ohne Öffentlichkeit in einem Saal des bewussten Gerichts beginnen. Dieses weiß auch, dass die Studenten dafür „monatelang geprobt, eine Hausarbeit geschrieben, Schriftsätze verfasst und Mandantengespräche geführt haben“. Heute also.

Heute also werden sich die rund zehn Kandidatinnen und Prüflinge aus den Bibliotheken, Vorlesungen und Seminaren hinauskatapultiert fühlen können. Um vor einem Berufsrichter zu landen, einem Anwalt und einem Hochschullehrer. Dieses Trio bildet das scheinbar rechtsprechende Gremium. Das Fragen stellen und Gründe erfinden will, mit denen die Teilnehmer zuvor nicht gerechnet haben.

Ein Spiel eben. Hoffentlich eins mit Maß. Da kann es Verlierer geben, die Prozedur kann schulen, aber auch abschrecken.

Bedenke: Menschen, die etwas zu sagen haben, werden keine Redner! (pbd)