Plaudern über den Ex-Mandanten

Zu den eher unangenehmen Juristen zählen zweifellos jene, die ihre Klappe nicht halten können. Sei es, dass sie ohne Notwendigkeit aus dem Mandatsverhältnis plaudern und dabei Dinge erzählen, die ihrem Auftraggeber eindeutig schaden. Noch schlimmer ist aber eine Sorte Juristen, die einfach mal so über einen Ex-Mandanten herzieht, ohne überhaupt noch beauftragt zu sein.

So ein Exemplar tritt nun am Rande des Prozesses gegen Mario B. auf. Mario B. ist vor dem Landgericht Rostock angeklagt, eine damals 17-Jährige verschleppt, vergewaltigt und gefoltert zu haben. Vor Gericht vertritt ihn aktuell ein anderer Anwalt, aber sein Ex-Verteidiger meldet sich mit Statements zu Wort, die kaum mit Mario B. abgesprochen sein dürften und sicherlich auch nicht von ihm gebilligt werden. 

So berichtet der Jurist gegenüber der Printpresse, aber auch in Fernsehinterviews, wie das war, als er Mario B. in einem früheren Fall verteidigte. Dabei gibt er allerhand Details zum Besten, unter anderem aus einer nichtöffentlichen Verhandlung vor dem Schöffengericht. Das Ganze gipfelt dann in einer Zusammenfassung, mit der er Mario B. charakterisiert. Etwa gegenüber der Ostsee-Zeitung. Dem Blatt sagte er, er habe

eine solche Abgebrühtheit und Menschenverachtung noch nie und nie wieder erlebt.

So was geht natürlich nicht, unabhängig wie viel Wahres in den Äußerungen steckt. Der eigene Verteidiger ist eine Person, die sich mit solchen Werturteilen zurückzuhalten hat. Das hat ganz einfache Gründe: die Schweigepflicht. Ein Anwalt darf eben nur Dinge aus dem Mandatsverhältnis ausplaudern, wenn er hierfür einen berechtigten Grund hat. Sich auf Kosten eines Ex-Mandaten in den Medien zu profilieren, gehört mit Sicherheit nicht dazu.

Na ja, immerhin tritt der Mann nicht mehr als Anwalt auf. Seiner Zulassung ist er schon vor geraumer Zeit verlustig gegangen. Den Falschen hat es in diesem Fall wohl nicht getroffen.

RA Christoph Nebgen zum gleichen Thema