Drosselung: Verbraucherschützer mahnen Telekom ab

Gegen die Telekom-Drossel bringen Verbraucherschützer das Wettbewerbsrecht in Stellung. Die Verbraucherzentrale NRW hat der Telekom eine Abmahnung geschickt. Sie fordert, dass die geplante Drosselung der Anschlüsse aus den Neuverträgen gestrichen wird. Alternativ soll die Telekom nicht mehr mit “Flatrates” werben dürfen.

Die Verbraucherschützer sehen Kunden benachteiligt, wenn der Internetzugang auf 384 kbit/s gedrosselt werden darf. So steht es in den neuen Telekom-Verträgen, sobald ein bestimmtes Datenvolumen im Monat überschritten wird. Dies bedeutet nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW beispielsweise für VDSL-Kunden ("bis zu 50 MBit/s") eine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent – und das im Rahmen einer Flatrate.

Die verbleibende Übertragungsrate von 384 kbit/s ist zu gering, um das Internet noch zeitgemäß nutzen zu können. Die Verbraucherzentrale: “Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt wird, sind manche Online-Dienste praktisch überhaupt nicht mehr nutzbar.”

So dürften Videos kaum noch anschaubar sein. Musikhören oder Internettelefonie in gewohnter Qualität scheide ebenfalls aus.

Dass all dies zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung der Verbraucher führt, liegt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auf der Hand. "Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen", kritisiert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller das Verhalten der Telekom. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Telekom vorne groß mit vollmundigen Versprechen für ein tolles Internet arbeite, ihren Kunden dann aber übers Kleingedruckte den Saft abdrehe.

Die Telekom kann nun bis zum 16. Mai 2013 entscheiden, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet oder sich einen klareren Namen für ihre Produkte überlegt. Sonst müssen die Gerichte entscheiden, denn die Verbraucherzentrale ist notfalls zu einer Klage entschlossen.