Ebay darf rechte Kleidung boykottieren

Ebay darf zum Schutz des eigenen Namens unerwünschte Kleidung von Auktionen ausschließen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth lehnte heute den Antrag einer Bekleidungsfirma auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, mit dem ebay zur Fortsetzung der Auktionen gebracht werden sollte.

Ebay hatte sämtliche Produkte der Firma für Auktionen sperren lassen, nachdem das Label im Zusammenhang mit rechtsextremen Aktivitäten genannt wurden. Ebay bezog sich auf Presseberichte, nach denen die Kleidung als Erkennungsmerkmal in Szenekreisen gilt.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hält den Selbstschutz von ebay für zulässig. Dem Unternehmen drohe ein greifbarer Schaden, wenn es als Vertriebsplattform für solche Produkte angesehen werde. Der von ebay verhängte Boykott habe deshalb sachliche Gründe.

Der Kleidungsfabrikant könne sich auch nicht darauf berufen, dass ebay eine marktbeherrschende Stellung habe. Nach Auffassung der Richter gibt es noch genug andere (Online-)Vertriebskanäle für die Kleidung. Ebay könne deshalb von der Vertragsfreiheit Gebrauch machen und die Produkte der Firma generell ausschließen, selbst wenn diese von Zwischenhändlern und Privatleuten eingestellt werden.

Die Kleidungsfirma kann die Entscheidung noch anfechten (Aktenzeichen 4 HK 1975/13).

Stilles Örtchen steuerlich nicht absetzbar

Das Finanzgericht Baden-Württemberg musste die Frage klären, ob eine Toilette ein Arbeitsplatz sein kann und von der Steuer abgesetzt werden darf. Ein Steuerprüfer, selbst beim Finanzamt angestellt, wollte nicht nur sein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Vielmehr wollte er auch die Renovierungskosten für sein Klo.

Um den Anspruch zu begründen, legte er dem Gericht ein “Toilettentagebuch” vor. Darin führte er auf, wie oft er täglich das stille Örtchen aufsucht (9 bis 10 mal am Tag) und wie oft das Bedürfnis während seiner Heimarbeit entsteht (8 bis 9 mal). Dementsprechend wollte der Kläger den Löwenanteil der Renovierungskosten von der Steuer absetzen.

Selbst die detaillierte Aufstellung überzeugte das Finanzgericht nicht. Die Richter kamen schon zum Ergebnis, dass der Kläger überhaupt nicht schwerpunktmäßig von zu Hause aus arbeitet. Er hatte nämlich auch viele Prüftermine außerhalb. Außerdem sei sein Hauptarbeitsplatz noch immer im Finanzamt, auch wenn er auch Arbeit von zu Hause aus erledigen könne.

Aber unabhängig davon sei eine Toilette jedenfalls nicht Teil des Arbeitsplatzes, befanden die Richter. Nach den gültigen Regeln des Steuerrechts seien sonstige außerhalb des Arbeitszimmers nicht abzugsfähig, daran ändere auch die akribische Buchführung nichts (Aktenzeichen 9 K 2096/12).

Studie erhellt das Ausmaß von Cybermobbing

Der nachfolgende Beitrag nimmt Bezug auf die ARAG SE. Die ARAG SE sponsort das law blog.

Cybermobbing ist ein wichtiges Thema. Aber bislang herrschte Unklarheit über Ursachen, Ausmaß und Folgen. Licht ins Dunkel bringt nun die bislang größte Studie zum Cybermobbing. Forscher befragten über 10.000 Schüler, Eltern und Lehrer zu ihren Erfahrungen.

17 Prozent aller Schüler gaben in der ausführlichen Befragung an, schon einmal Opfer von Cyber-Mobbing-Attacken geworden zu sein. Besonders betroffen ist die Altersgruppe von 14-15 Jahren. Hier berichtet jedes fünfte Kind von Cybermobbing. Aber auch Grundschüler sind bereits betroffen. Schauplatz des Cybermobbings sind, so die Studienautorin Dr. Catarina Katzer, in der Regel soziale Netzwerke.

Bei Eltern und Lehrern stellten die Wissenschaftler große Defizite fest. Eine große Zahl der Eltern sind der Auffassung, dass die mediale Entwicklung die Erziehung deutliche erschwere. Sie fühlen sich dadurch überfordert – und vermissen Hilfsangebote. Nur 17 Prozent der Eltern gaben an, das Surfverhalten ihrer Kinder zu kontrollieren.

Den Lehrern attestiert die Studie zwar Problembewusstsein und Hilfsbereitschaft in Fällen von Cybermobbing. So richtig umsetzen können Lehrer dies jedoch nach eigenem Bekunden kaum. Ihnen fehlen vernünftige Informationsquellen und Weiterbildungsangebote zum Thema Internet insgesamt, gerade aber zu den Möglichkeiten, etwas gegen Cybermobbing zu tun. 

Weitere Informationen, aber auch die Studie selbst finden sich hier. Die ARAG SE hat die Studie finanziell unterstützt, und auch ich sage in einem Gastbeitrag bei der ARAG etwas zum Thema.