Kein Anspruch auf “Eiche braun”

Der Mieter einer Wohnung muss den Austausch undichter Fenster dulden, auch wenn die neuen Fenster eine andere Farbe haben als bisher. Das Amtsgericht München verurteilte nun eine Frau, künftig mit weißen Fenstern zu leben. Die Betroffene hatte sich gegen die Renovierung gewehrt, weil sie bei der Fensterfarbe “Eiche braun” bleiben wollte.

Ursprünglich hatte die Frau selbst verlangt, dass die bisherigen Fenster ausgetauscht werden. Selbst der Vermieter räumte ein, dass die Fenster alt und undicht waren. Dass der Vermieter allerdings weiße Fenster für die Wohnung bestellte, wollte die Mieterin nicht akzeptieren. Sie betrachtete die Farbe weiß als “massive Umgestaltung der Mietsache” durch den Vermieter und sprach von Rücksichtslosigkeit.

Das Amtsgericht München sah das anders. Zwar könne es sein, dass weiße Fenster das ästhetische Empfinden beeinträchtigen. Allerdings stehe dem Vermieter auch ein Ermessen zu, wie er die Wohnung ausstattet. Weiße Fenster seien von diesem Ermessen unzweifelhaft umfasst, zumal der Vermieter angeboten hatte, auch die anderen Rahmen in der Wohnung weiß zu streichen.

Die Mieterin muss den Austausch der Fenster nun dulden (Aktenzeichen 473 C 25342/12).