Zerkaute Masse

Colafläschchen gelten, in Maßen genossen, als durchaus harmlos. Nun schafft es das Produkt eines bekannten Süßwarenherstellers aber bis vor das Oberlandesgericht Hamm. Die Juristen wollen prüfen, ab ein zerkautes Stück Zuckermasse tatsächlich früher mal ein Colafläschchen war. Ein Angestellter behauptet nämlich, durch einen Biss auf das Corpus delicti zwei Zähne eingebüßt zu haben.

Der Streit dreht sich um die großen Colafläschchen (“Happy Cola”). Der 44-Jährige verlangt vom Hersteller 10.000 Euro und weiteren Schadensersatz, weil sich in  einem der Gummis ein Stein befunden haben soll. Der kräftige Biss in den Gummi sei in heftigen Schmerzen und zwei neuen Zahnkronen geendet.

Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt einen Sachverständigen beauftragt, der sich das mögliche Colafläschhen ansehen soll. Vorrangig stellt sich nämlich die Frage, ob die zerkaute Masse tatsächlich von dem Hersteller stammt. Falls das bejaht wird, soll der Sachverständige bewerten, ob sich in dem Fruchtgummi ein Fremdkörper, ein Steinchen etwa, befindet und wie der Fremdköper in das Fruchtgummi gelangt sein könnte.

Die Beweisaufnahme findet am 23. Mai statt. Das mögliche Fruchtgummi soll im Gerichtstermin auch in Augenschein genommen werden.

Colaflasche

Colaflasche oder nicht?

Update: Haribo ist zu 2.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Außerdem muss die Firma die Behandlungskosten des Betroffenen übernehmen. Prozessbericht.