Airlines sollen auf Vorkasse verzichten

Die Praxis gilt seit langem als fragwürdig, nun wehrt sich die Verbraucherzentrale NRW gegen die Anzahlungspflicht bei Flugreisen. Weil Airlines teilweise monatelang vor dem Flugtermin Komplettzahlung verlangen, hat die Verbraucherzentrale Air Berlin, Condor, TUI fly, Germanwings, Lufthansa und Germania abgemahnt.

Die langen Vorauszahlungsfristen verstoßen laut Verbraucherzentrale klar gegen das Prinzip “Ware gegen Geld”. Die Kunden gäben den Flugveranstaltern über Monate hinaus Kredite in Millionenhöhe. Den Kunden fehlten nach Vorauszahlung aber Druckmittel, um Geld zurückerhalten zu können, wenn die Airline Flugzeit, Start- oder Zielflughafen sowie die Zahl der Zwischenlandungen ändern will.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale darf der Flugpreis frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden. Eine frühere Anzahlungspflicht setze in jedem Fall voraus, dass die Fluggesellschaften gegen Insolvenz versichert sind. Hierzu Pauschalreiseveranstalter schon heute gesetzlich verpflichtet, Airlines aber nicht.

Eben jene Pauschalreiseveranstalter hat die Verbraucherzentrale NRW bereits abgemahnt. Da die meisten Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgegeben haben, laufen derzeit Gerichtsverfahren. Die bislang ergangenen Urteile gegen Pauschalreiseveranstalter seien durchweg positiv, heißt es bei der Verbraucherzentrale NRW. Deshalb habe man sich entschlossen, auch Fluggesellschaften auf kürzere Anzahlungsfristen zu verklagen. 

Die deutschen Airlines  verteidigen dagegen die bisher übliche Praxis. "Sie ermöglicht es den Fluggesellschaften, ihren Kunden Frühbucherrabatte und günstige Preise anzubieten", teilte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Flugverkehrswirtschaft, Matthias von Randow, der Deutschen Presseagentur mit. Ein Buchungsverfahren mit schrittweiser Reservierung und Bezahlung führe zu mehr leeren Plätzen im Flugzeug. "Das verschlechtert nicht nur die Öko-Bilanz, sondern macht Fliegen auch teurer."

Die Fluggesellschaften haben nun bis Ende Mai Zeit, um ihren Standpunkt zu überprüfen. Sollten sie nicht auf die Klauseln verzichten, will die Verbraucherzentrale NRW klagen.