Verhaftung mit Ansage

Wenn sich der Gerichtsvollzieher ankündigt, ist es nicht unbedingt nötig, aufzuräumen. Ungespülte Teller und leere Tassen dürften einen Vollstrecker kaum erschüttern. Etwas anderes gilt aber für Gegenstände, mit denen der Schuldner seinen Lebensunterhalt verdient – eine Indoor-Cannabisplantage zum Beispiel.

Auf drei Zimmer hatte ein 31-Jähriger aus Berlin seine professionelle Produktionsstätte erstreckt. Sie war mit Lüftungs-, Beleuchtungs- und Bewässerung perfekt ausgerüstet. Dass sich eine Gerichtsvollzieherin zum Schulden eintreiben angesagt hatte, ließ den Züchter kalt. Offenbar ignorierte er die Vollstreckungsankündigung und verpasste den Vollstreckungstermin.

Angesichts der Plantage rief die Gerichtsvollzieherin sicherheitshalber die Polizei. Diese zählte 132 abgeerntete Pflanzenkübel und 144 Jungpflanzen. Insgesamt schätzte die Polizei eine Menge, die mit Eigenbedarf kaum noch zu erklären ist. Der 31-Jährige schaute dann auch prompt noch selbst in der Wohnung vorbei und wurde wegen illegalen Anbaus und mutmaßlichem Drogenhandel festgenommen.

Der Kollege Rechtsanwalt Carsten Hoenig fasst die Aussichten des Betroffenen in seinem Blog schön zusammen:

Der nun erhobene Vorwurf des illegalen Anbaus und gewerbsmäßigen Handels mit Cannabis führte in diesem Fall dann zu einem Wohnungswechsel. Statt wie bisher drei Zimmer wird der Gärtner nun irgendwas zwischen 1 Jahr und 15 Jahren ein eher kahles Einzelzimmer bewohnen.

 

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Reiche Ernte. (Foto: Polizei)