Wechselkennzeichen

Das JURION Strafrecht Blog berichtet über eine mögliche Praxis der Polizei, von der ich bislang nichts gehört habe. Danach schraubt die rheinland-pfälzische Polizei an ihre Autos für die Tempo- und Abstandsmessungen unterschiedliche Kennzeichen aus anderen Bundesländern. Obwohl der Wagen dauerhaft in Mainz zugelassen ist und das Behördenkennzeichen MZ- 34997 lautet, sollen die Beamten “falsche” Kennzeichen nutzen, wahrscheinlich um potenzielle Verkehrssünder in Sicherheit zu wiegen.

Eine Anwältin will das in zwei Fällen selbst mitgekriegt haben. Ihre Mandanten wurden jeweils von einem schwarzen 5-er BMW verfolgt. Das Fahrzeug soll ein niedersächsisches Kennzeichen gehabt haben (SHG für Stadthagen). Die Juristin beantragte Akteneinsicht und war erstaunt, dass das Auto tatsächlich ein Mainzer Behördenkennzeichen hat und nicht in Stadthagen zugelassen ist. Jedenfalls ergibt es sich so das aus dem Eichschein für die Messanlage ProViDa 2000, die in den Wagen eingebaut ist. Diesen Eichschein hat die Ordnungsbehörde in dem konkreten Verfahren geschickt, wozu sie ja auch verpflichtet ist.

Den Mandanten der Anwältin sollen die Messbeamten gesagt haben, sie hätten mehrere Kennzeichen, mit denen sie herumfahren. Die Richtigkeit der Schilderung unterstellt, frage ich mich wie der Kollege Detlef Burhoff, ob man als Verteidiger in einer Bußgeldsache daraus Gewinn schlagen kann. Allerdings fällt auch mir kein vielversprechender Ansatz ein, um die mögliche Nutzung eines “falschen” Kennzeichens bußgeldrechtlich zu thematisieren. Die Messung ist eine ganz normale Beweisermittlung, für die es keine festen Regeln gibt. Eine Täuschung im Sinne der Strafprozessordnung liegt jedenfalls nicht vor, da ja nicht direkt unlauter auf den Betroffenen eingewirkt wird.

Fragwürdiger ist, wie so eine Praxis eventuell mit der Zulassungs- und Kennzeichenpflicht für Kraftfahrzeuge zu vereinbaren ist. Auch versicherungsrechtlich muss so was natürlich gelöst werden Mit einem “falschen” Kennzeichen könnte ein Unfallgegner der Polizei ja möglicherweise kaum was anfangen. Es stellen sich also schon einige Fragen, die man mal der Polizei stellen könnte. Aber das wird die Anwältin sicher auch machen. In ihren beiden Fällen stehen bald die Verhandlungen an.