500 Euro von PayPal – schön wär’s

Für reichlich Freude bei deutschen PayPal-Kunden sorgte in den letzten Stunden eine E-Mail. PayPal teilte darin mit, der Kunde habe 500 Euro gewonnen. Auch wenn die Mail wohl echt ist, werden die Empfänger vergebens auf ihr Geld warten. Denn laut PayPal handelte es sich um einen technischen Fehler.

Dabei ist die Mail echt – so viel steht schon fest, denn PayPal hat den Versand mittlerweile eingeräumt.  PayPal veranstaltet derzeit auch wirklich ein Gewinnspiel. Wer innerhalb des Aktionszeitraum via PayPal zahlt, nimmt automatisch an der Verlosung der Geldgewinne teil. Dennoch ist es laut PayPal für die Gewinnauszahlung noch viel zu früh. Denn laut der Firma hat die Auslosung noch gar nicht stattgefunden. Die (Massen-)Mail mit der frohen Botschaft sei versehentlich verschickt worden.

Auch wenn PayPals Mitteilung nachvollziehbar klingt und die Zahlungsverweigerung verständlich ist, ganz so einfach wird ein Rückzieher es für das Unternehmen möglicherweise nicht sein. Es gibt nämlich einen Paragrafen, der Gewinnzusagen für verbindlich erklärt und dem Empfänger einen klagbaren Anspruch auf das Geld gibt. Dabei kommt es an sich nur darauf an, ob der Adressat die Mitteilung ernst nehmen durfte. Und das ist bei der Mail durchaus der Fall.

Allerdings muss eine Firma nicht an die Gewinnzusage gebunden sein, wenn sie diese nachweislich gar nicht versenden wollte, etwa weil ein Mitarbeiter den falschen Verteiler angeklickt hat. Solche Fälle gibt es ja auch häufig, wenn Versandhäuser falsche Preise auszeichnen, Produktbilder oder –beschreibungen vertauschen. Das sind dann juristisch gesehen Irrtümer. Sie berechtigen das Unternehmen im Regelfall zumindest zur Anfechtung. Ist diese erfolgreich, löst sich vermeintliche Anspruch in Luft auf.

Ob und wie Paypal die Anfechtung erklärt, wird sich zeigen. Eine öffentliche Entschuldigung reicht jedenfalls nicht aus, vielmehr muss PayPal jeden betroffenen Kunden direkt anschreiben. Und zwar, so fordert es das Gesetz, “unverzüglich”. Was im vorliegenden Fall eine Frist von einer, maximal zwei Wochen bedeutet.

Wer es unbedingt möchte, kann natürlich auf jeden Fall den Gewinn einfordern und notfalls sogar klagen. Eine Rechtsschutzversicherung ist da allerdings hilfreich. Der Rechtsschutz muss nach diversen Gerichtsurteilen auch Kostenschutz für Klagen wegen Gewinnzusagen erteilen.