Shishas fallen nicht unter das Rauchverbot

Auch in nordrhein-westfälischen Gaststätten und Cafés darf künftig Shisha geraucht werden. Die Wasserpfeifen unterfallen nicht dem Nichtraucherschutzgesetz, hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Kommunen dürfen wegen des Gebrauchs der Wasserpfeifen also derzeit keine Bußgelder androhen oder verhängen.

Die Stadt Marl wollte einem Gastronomen untersagen, seinen Gästen Shishas anzubieten. Diese Wasserpfeifen sind statt mit Tabak ausschließlich mit getrockneten Früchten und / oder Shiazo-Dampfsteinen befüllt. Die Stadt Marl und das Gesundheitsministerium wollten Shishas genau so behandeln wie tabakhaltige Zigaretten, Pfeifen oder Zigarren.

Das Oberverwaltungsgericht sieht dafür allerdings keinen Grund. Die Richter weisen darauf hin, es lägen bislang keine Erkenntnisse vor, nach denen das Verdampfungsprodukt bei Shishas die Gesundheit von Passivrauchern schädige – im Gegensatz zu Tabak. Das Nichtraucherschutzgesetz richtet sich aber nur gegen Gesundheitsrisiken durchs Rauchen, nicht gegen eine mögliche Belästigung anderer Gäste.

Es handelt sich um eine vorläufige Eilentscheidung (Beschluss vom 2. August 2013, Aktenzeichen 4 B 608/13).