Nur ein Detail fehlt

Pressearbeit ist eine hohe Kunst – meist eine der Verschleierung. Die Presseleute bei der Staatsanwaltschaft Münster scheinen sich einiges bei ihren Kollegen in der freien Wirtschaft abgeguckt zu haben. Leider das Falsche.

Gemeinsam mit der örtlichen Polizei kündigen die Strafverfolger eine “DNA-Reihenuntersuchung” an. Davon werden zunächst 150 Mädchen und Frauen im Alter von 14 bis 45 Jahren betroffen sein, die in der Nähe des Dortmund-Ems-Kanals leben.

In Höhe der Trauttmannsdorffstraße war aus dem Wasserweg Mitte Juni eine Babyleiche gefunden worden. Die Ermittlungen haben bisher noch keine Spur ergeben, wer die Mutter des Kindes sein könnte.

Experten des Landeskriminalamtes, so heißt es,  hätten die Münsteraner Kollegen aber darin bestärkt, dass die Kindsmutter in der Mehrzahl der Fälle einen Bezug zum Nahbereich des Fundortes hat.

Ich will gar nicht die Frage diskutieren, ob diese Spekulation für einen DNA-Test bei Menschen reicht, die lediglich das Pech haben, in der Nähe eines Leichenfundorts zu wohnen.

Mir geht es vielmehr um ein wichtiges Detail, das die Staatsanwaltschaft Münster in ihrer offiziellen Pressemitteilung schlicht “vergessen” hat. Das ist umso verwunderlicher, als der Text sonst so gut wie alles erklärt. Etwa, dass die “Reihenuntersuchung” vom Amtsgericht Münster angeordnet wurde. Oder dass der DNA-Test mittlerweile vorbereitet wird und nächste Woche beginnen soll.

Sogar einen O-Ton haben die Beamten verbaut. Ein Oberstaatsanwalt lässt verlauten:

Das aufwendige Verfahren einer DNA Reihenuntersuchung ist nach jetzigem Ermittlungsstand erforderlich um die Kindsmutter zu finden.

Was steht also nicht drin in der Mitteilung? Dass der Test freiwillig ist und momentan keine Betroffene juristisch verpflichtet ist, sich dieser “Reihenuntersuchung” zu stellen. Das ist doch durchaus ein Fakt, der für die Öffentlichkeit interessant ist.

Das Verschweigen hat sogar Erfolg. So werfen etwa die Westfälischen Nachrichten sowohl in ihrer Online- als auch in ihrer Printausgabe mit keinem Wort die Frage auf, ob es eine Mitwirkungspflicht gibt. Dabei ist doch gerade das eine Frage, die jeden Leser interessiert.

Insgesamt also eine sehr erfolgreiche Pressearbeit in eigener Sache bei der objektivsten Behörde der Welt, wie sich die Staatsanwaltschaft gerne selbst nennt.