Die Farbe macht den Unterschied

Das Amtsgericht Hamm hat den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschusses abgelehnt, weil der eingereichte Vordruck angeblich nicht die richtige Farbe hat.

Das offizielle Muster des Bundesjustizministeriums schreibt einheitlichen Text vor, ist an diversen Stellen aber auch farblich unterlegt – um dem Antragsteller das Ausfüllen zu erleichtern. Dabei kann das Muster am Bildschirm ausgefüllt werden. Es darf derzeit aber nur schriftlich bei Gericht eingereicht werden.

Das Amtsgericht Hamm bestand bei einem Antragsteller darauf, dass dieser ein Formular einreicht, bei dem der Text mit den richtigen Farben unterlegt ist. Dass damit faktisch nur Leute einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen können, die über einen Farbdrucker verfügen, störte das Gericht nicht.

Das Landgericht Dortmund gibt sich kundenfreundlicher. Die Richter können unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erkennen, warum die Farbe des Formulars bei der Rechtsfindung helfen sollte. Der Gerichtsmitarbeiter, der das Papier bearbeite, müsse sich jedenfalls nicht an den Farben orientieren. Diese seien nämlich erkennbar eine Ausfüllhilfe, keine Lesehilfe.

Das Amtsgericht Hamm muss also auch Anträge in schwarz-weiß bearbeiten. Hoffentlich ist mittlerweile nicht zu viel Arbeit liegengeblieben…

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