Sie hören von mir

Vor einiger Zeit durfte ich folgenden Dialog führen:

Hallo Herr Vetter, ich bin die Schwester von Frau Meisel.

Hallo Frau Meisel, was kann ich für Sie tun?

Ich wollte Ihnen nur sagen, dass meine Schwester auf keinen Fall möchte, dass Informationen über ihren Fall nach außen dringen. Sie hat ziemliche Angst vor diesem einem Typen, diesen – wie hieß er noch gleich? Es wäre echt eine Katastrophe, wenn…

Frau Meisel, ich kann Sie beruhigen. Ich erzähle grundsätzlich nichts über meine Mandate. Ich darf ja nicht mal sagen, ob Ihre Schwester meine Mandantin ist.

Aber meine Schwester ist Ihre Mandantin, das weiß ich doch. Deshalb rufe ich ja an, damit Sie niemanden was von dem Fall erzählen. Niemanden. Vor allem keinen aus dieser Clique von dem, Sie wissen schon, ich komme jetzt nicht auf den Namen. Wie hieß der noch gleich?

Wie gesagt, von mir erfährt niemand was. Was Sie ja auch daran sehen, dass Sie von mir nichts erfahren.

Wie meinen Sie das denn jetzt? Ich bin die Schwester, ich mache mir doch auch Sorgen. Deshalb rufe ich ja an, weil dieser Kerl, Sie wissen schon, der ist wirklich zu allem fähig, da müssen Sie auf der Hut sein. Haben Sie schon was auf die Anzeige gehört?

Wenn wir jetzt mal rein theoretisch annehmen, dass Ihre Schwester meine Mandantin ist, was ich Ihnen ja schon mal gar nicht sagen kann, dann sollte sie mich selbst anrufen. Oder mir bestätigen, dass ich mit Ihnen sprechen darf. Dann spreche ich auch mit Ihnen. Aber so lange kann ich Ihnen nichts sagen, auch nicht über eine Anzeige.

Das ist jetzt ein Witz, oder? Sie wollen mir nichts sagen, obwohl es um meine Schwester geht? Das ist meine Angehörige.

Aber Sie haben mich doch eingangs darum gebeten, dass ich mit niemanden über einen möglichen Fall Ihrer Schwester spreche. Mit niemanden. Nichts. Jetzt halte ich mich dran, das nennt sich anwaltliche Schweigepflicht, aber dann ist es auch nicht richtig.

Sie sollen doch nur diesem Kerl nichts sagen. Oder sonst jemandem. Mir schon, ich bin die S-c-h-w-e-s-t-e-r. 

Wie gesagt, ich mache genau das, was Sie von mir wünschen. Streng genommen könnten Sie ja auch nur sagen, Sie seien die Schwester.

Wollen Sie sagen, ich lüge? Jetzt fühle mich nicht gut behandelt.

Ich habe einen Vorschlag. Wie wäre es, wenn Ihre Schwester mich selbst anruft? Wenn Sie meine Mandantin ist, was ich ja keinem sagen soll, dann kann sie das doch tun. Wäre das nicht die einfachste Lösung?

Ich wollte Sie doch nur bitten, meine Schwester zu schützen. Und jetzt fertigen Sie mich hier so ab?

Wie gesagt, auch Ihnen gegenüber gilt die Schweigepflicht, so lange ich nicht davon entbunden bin.

Meine Schwester entbindet Sie von der Schweigepflicht.

Kann sein, aber das würde ich dann gern selbst von ihr hören.

Also, wissen Sie was, das muss ich mir jetzt nicht bieten lassen. Mein Mann kennt einen Anwalt, ich glaube, zu dem werden wir mal gehen. Vielleicht ist der etwas zugänglicher, Sie scheint das Schicksal anderer Menschen ja nicht zu interessieren.

Ich glaube, wir haben das Thema jetzt abgehandelt.

Ja, Sie hören von mir. Oder von dem Anwalt. Auf Wiederhören.

Tschüss.