Vorbildlich

Immer noch ungeklärt ist, wie das “Privatvideo” eines Polizeibeamten auf Youtube gelandet ist. Der Saarbrücker Polizist hatte vom Beifahrersitz aus den Transport eines Gefangenen gefilmt, der unter Drogen zu stehen scheint.

Fest steht: Der Polizeibeamte hat das Video mit seinem privaten Handy aufgenommen. Allerdings bestreitet er nach Informationen der Saarbrücker Zeitung vehement, das Video auf Youtube hochgeladen zu haben. Seit drei Monaten bemüht sich die Staatsanwaltschaft nun, den Weg des Videos zu verfolgen. Die Aufnahme selbst ist immerhin schon drei Jahre alt. Im Juni tauchte sie erstmals auf Youtube auf und macht seitdem unter dem Titel “Da kotzt er” die Runde.

Es ist erfreulich, wie ernst die Staatsanwaltschaft Saarbrücken in diesem Fall die Unschuldsvermutung nimmt. Bei anderen Gelegenheiten kommt es nämlich leider oft genug vor, dass Strafverfolger in solchen Konstellationen viel zu kurz denken. Dass jemand ein Video gemacht oder es zumindest auf seiner Hardware gespeichert hat, wird dann vorschnell als ziemlich gewichtiges Indiz gewertet, dass er auch was mit der Verbreitung des Streifens zu tun hat. 

Oft artet das auch in eine regelrechte Umkehr der Beweislast aus, nach dem Motto: “Das kann jeder sagen. Dann erklären Sie uns doch mal, dass Sie die Aufnahme nicht verbreitet haben.” Selbst vor Gericht ist diese Situation häufig anzutreffen. Wenn etwas der Lebenserfahrung widerspricht oder zu widersprechen scheint, muss “Butter bei die Fische” gegeben werden. Etwa in der Form, dass der Beschuldigte doch mal sagen soll, an wen er den Film weitergeleitet hat. Oder wer sonst so mit seinem Handy spielen darf.

Insgesamt ist es schön, mal in der Praxis zu sehen, dass die Strafprozessordnung wider allen Unkenrufen doch noch sehr ernst genommen wird.

Bericht in der Saarbrücker Zeitung