Krankenkassen erlassen Rückstände

Viele Menschen haben tausende Euro Schulden bei Krankenkassen – und ahnen es oft nicht. Schuld daran ist die Krankenversicherungspflicht, die seit 2007 für jeden gilt, der irgendwann einmal Mitglied einer gesetzlichen Versicherung war und nicht privat versichert ist. Krankenkassen locken Betroffene jetzt mit einem umfassenden Schuldenerlass.

Trotz der Pflicht zur Krankenversicherung ist nicht jeder Mensch automatisch versichert, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein. Als Beispiele nennt der Anwaltverein den jungen Programmierer an, der sein Studium abgebrochen und sich ohne gesetzliche oder private Krankenversicherung selbstständig gemacht hat.

Nicht versichert ist etwa auch der Arbeitslose, der keine Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit bezieht und bis zur Rente von seinen Ersparnissen lebt. Auch wer aus der privaten Krankenversicherung ausgeschieden ist, muss sich seit 2009 wieder in der Gesetzlichen versichern.

Wer sich darum nicht kümmert, häuft einen Berg an Beitragsrückständen an. Hinzu kommen Säumniszuschlage. Eine Gegenleistung bekommen die Betroffenen nicht. Im Krankheitsfall haben sie keinen Anspruch auf Kassenleistungen.

Um diese Personengruppen wieder in ein Versicherungsverhältnis zu bringen, bieten die Kassen jetzt an, sämtliche Beiträge und Säumniszuschläge zu erlassen. Voraussetzung ist nur, dass sich die Betroffenen bis spätestens 31. Dezember 2013 bei der für sie zuständigen Kasse melden.