Notwehr gegen Raucher

Auch das Anpusten mit Rauch muss man sich nicht gefallen lassen. Das Amtsgericht Erfurt sprach eine Frau frei, die einem Discobesucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte. Damit wehrte sie sich gegen den Mann, der ihr nach einem Hinweis auf das Rauchverbot provokant Qualm ins Gesicht geblasen hatte.

Schon der Staatsanwalt bejahte eine Notwehrlage. Der Raucher habe die Frau provoziert und beleidigt. Der Richter ging sogar noch weiter. Er befand, der Raucher habe eine Körperverletzung begangen. Der Discobesucher hatte selbst eingeräumt, ganz nah an die Frau herangegangen zu sein und ihr den Rauch ins Gesicht gepustet zu haben, und zwar vermischt mit Speichelpartikeln.

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