Muckis zeigen

Unter Abmahnanwälten wird mit harten Bandagen gekämpft. Um Mandate. Die Auftraggeber gehen natürlich zu den Anwälten, die hohe Erfolgsquoten bei den “Sofortzahlern” versprechen. Das sind jene Abgemahnten, die sich einschüchtern lassen und die geforderte Summe überweisen.

Angesichts des harten Wettbewerbs sind der Kreativität bei der Frage, wie übt man Druck auf Abgemahnte aus, natürlich kaum Grenzen gesetzt. Die Palette reicht von unverhohlenen Drohungen bis zu schmalzig offerierten Vergleichen. Oft werden viele Worte gemacht, aber wenig gesagt.

Ein Abmahnanwalt aus Kiel setzt dagegen zur Abwechslung auf optische Effekte. Auf jede Rückseite eines Anschreibens, mit dem er letztmalig zur Zahlung auffordert, kopiert er eine Liste mit seinen angeblich gewonnenen Fällen, sortiert nach Gericht und Aktenzeichen.

Das sieht so aus:

 

20120918

Nur leider setzt das Blattformat dieser Art des Muckis-Zeigens offensichtliche Grenzen. Der Anwalt betont ausdrücklich, die Liste sei keineswegs vollständig. Er präsentiert sie aber als Beweis dafür, dass er die vermeintlichen Forderungen seiner Mandanten “konsequent” durchsetzt.

Eine Aussage, wie viele Verfahren denn letztlich gewonnen wurden, enthält das Begleitschreiben nicht. Ebenso wenig sagt der Anwalt etwas dazu, wie viele angebliche Filesharer er denn schon abgemahnt hat. Bei fünfzig- oder gar hunderttausend Angelegenheiten wirkt die Liste ja schon gleich weniger beeindruckend.

Wir verbuchen das Ganze mal als neue Spielart der psychologischen Kriegsführung. In der Ablage P.