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Weil er angeblich dringend aufs Klo musste, fuhr ein Autofahrer 58 km/h zu schnell. Zunächst war der Blitzer auf einer Landstraße unerbittlich. Später auch das Amtsgericht Lüdinghausen. Auch wer wegen Durchfalls einen übermächtigen Stuhldrang verspürt, muss sich an die Verkehrsregeln halten, so das Gericht.

Jeder Autofahrer müsse vor Fahrtantritt selbst überprüfen, ob er sein Fahrzeug sicher führen kann. Oder halt rechtzeitig irgendwo anhalten, um das Problem zu lösen. Notfalls seien dafür auch Umwege in Kauf zu nehmen. Oder etliche Zwischenstopps.

Der Autofahrer hat laut dem Urteil sogar angehalten und sich in einem Feld am Fahrbahnrand erleichtert. Allerdings erst kurz nach der Radarfalle.

Das Gericht verhängte eine Geldbuße von 315 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot (Aktenzeichen 19 OWi-89 Js 155/14-21/14).