Kein Berufsverbot

Nicht jede Vorstrafe ist Grund genug, um einer angehenden Pädagogin die staatliche Anerkennung zu verwehren. An sich wollte die Stadt Berlin einer jungen Frau das Abschlusszeugnis „Staatlich geprüfte Erzieherin“ verweigern, weil diese fünf Jahre vor Ende ihrer Ausbildung Sozialbetrug begangen hatte. So einfach geht es nicht, befand nun das Verwaltungsgericht Berlin.

Die Frau hatte ein Erbe verschwiegen und so im Jahr 2008 zu Unrecht 4.100 Euro vom Jobcenter erhalten. Für die Stadt Berlin reichte das, um sie als „unzuverlässig“ einzustufen. Dabei übersah sie nach Auffassung des Verwaltungsgerichts aber, dass die staatliche Anerkennung des erlernten Sozialberufs nur dann verweigert werden kann, wenn spezifische Berufspflichten verletzt wurden.

Erzieher müssten sich aber mehr um Betreuung, Beaufsichtigung und Ausbildung von Kindern kümmern, nicht so sehr um Geld. Selbst wenn Sozialbetrug einen Charaktermangel offenbare, reiche das noch nicht, um die Ausbildung nicht anzuerkennen. Ansonsten nähere man sich einem „allgemeinen Berufsverbot für Straftäter“ an. Das jedoch ist unzulässig (Aktenzeichen VG 3 K 588.13)