A.C.A.B.-Plakat ist strafbar

Wer in einem Fußballstadion ein Transparent mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ hochhält, beleidigt die anwesenden Polizisten. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun rechtskräftig entschieden.

Die Sache nahm ihren Anfang im Oktober 2010. Damals trafen der Karlsruher SC und der VfL Bochum im Wildparkstadion aufeinander. Der Angeklagte stand im Fanblock der Karlsruer und zeigte ein Schild mit der Aufschrift „A.C.A.B“.

Zunächst konnte der Angeklagte sich freuen. Das Landgericht Karlsruhe sprach ihn frei. Doch die Staatsanwaltschaft ging in Revision, das Urteil wurde aufgehoben. Eine andere Kammer des Landgerichts Karlsruhe wertete das Schild als Beleidigung. Es verwarnte den Angeklagten unter dem Vorbehalt einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro.

Dieses – fragwürdige – Urteil hatte nun auch vor dem Oberlandesgericht Bestand. Zur rechtlichen Bewertung des ACAB-Slogans habe ich gerade wegen dieses Falls schon mehrmals was geschrieben, und zwar hier und hier.