Unter falscher Flagge

Für sechs Kilometer Stau hat die Polizei auf der A 44 im Rahmen einer Verkehrskontrolle gesorgt. Gestern mussten sich alle Autofahrer, welche in Richtung Kassel unterwegs waren, kontrollieren lassen. Das berichtet der WDR.

Die Ausbeute war wohl eher unbefriedigend für diese groß angelegte Aktion auf einem Rastplatz nahe Soest. Außer ein paar Bußgeldern für fehlerhafte Beladung oder zu wenig Luft in den Reifen soll zum Bedauern der Beamten nichts rumgekommen sein – obwohl das ja eigentlich ein Grund zur Freude ist.

Bemerkenswert finde ich in dem Bericht, wie klar der Einsatzleiter die eigentliche Stoßrichtung der Kontrollen offenbart. Danach habe es bei anderen Verkehrskontrollen in der Region 200 Drogenfunde gegeben. In welchem Zeitraum auch immer. Ein Erfolg, den man anscheinend nun im großen Stil wiederholen wollte.

Rechtlich hat das Ganze allerdings einen Haken. Allgemeine Verkehrskontrollen sind zulässig, um Autos auf Verkehrssicherheit zu prüfen. Und Autofahrer auf ihre Fahrtüchtigkeit. Mehr nicht. Nur wenn sich bei solchen Kontrollen ein konkreter, auf Tatsachen begründeter Anfangsverdacht auf andere Delikte ergibt, dürfen die Beamten weiter nachforschen. Also etwa den Wagen durchsuchen.

Eine als Verkehrskontrolle getarnte Drogenrazzia (bei an sich Unverdächtigen) gibt die geltende Rechtslage heute höchstens in „Gefahrengebieten“ her. Wäre mir neu, dass die A 44 bei Soest als solches gilt. Die Polizei sollte nach meiner Meinung vielleicht gegen den Eindruck arbeiten, für sie heilige der Zweck die Mittel. Wobei man dann durchaus auch wohl mal ein bisschen unter falscher Flagge segeln kann.